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Abfall

Abfall stellt eine Gefahr für die Umwelt und die Gesundheit der Menschen dar. Die EU setzt sich für Abfallvermeidung, für eine bessere Abfallwirtschaft sowie für die Förderung einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft ein.

Abfall als Ressource

Abfall vergiftet Land und Wasser, und in unseren Ozeanen sammelt sich der Plastikmüll.

Eine schlechte Abfallbewirtschaftung führt zu Umweltverschmutzung und belastet die Natur. Dadurch entstehen Gefahren für die Gesundheit der Menschen.

Dabei kann Abfall bei einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung eine Ressource sein. Werden Abfälle wiederverwendet und recycelt statt entsorgt, können sie einen Mehrwert für die Wirtschaft schaffen.

In einer Kreislaufwirtschaft werden hochwertige Materialien aus Abfällen gewonnen und zur Herstellung neuer Waren wiederverwendet. Dadurch wird die Lebensdauer von Materialien verlängert, ihre Entsorgung verhindert und der Bedarf an neuen Materialien reduziert. Dies trägt dazu bei, die Auswirkungen auf die natürlichen Ressourcen zu verringern.

EU-Abfallrecht

Die allgemeinen Ziele der EU bei der Abfallbekämpfung bestehen darin,

  • durch Abfallvermeidung und eine bessere Abfallwirtschaft die negativen Auswirkungen zu minimieren;
  • Recycling sowie die Wiederverwendung von Ressourcen und Materialien zu fördern, um die Entwicklung einer Kreislaufwirtschaft zu unterstützen.

Die EU-Abfallvorschriften stützen sich auf die Abfallrahmenrichtlinie, in der die wichtigsten Grundsätze für die Abfallbewirtschaftung festgelegt sind. Es wurden Maßnahmen ergriffen, um gegen bestimmte Arten von Abfällen wie Elektro- oder Lebensmittelabfälle vorzugehen.

Abfallrahmenrichtlinie

Die Abfallrahmenrichtlinie enthält Grundsätze und grundlegende Definitionen zur Abfallbewirtschaftung. In der Richtlinie werden Abfallarten und der Begriff „gefährlicher Abfall“ definiert, und es wird erläutert, ab wann Abfälle nicht mehr als solche betrachtet werden, sondern als Sekundärrohstoffe gelten.

Außerdem wird eine Prioritätenfolge für Abfälle festgelegt, die „Abfallhierarchie“. Die Hierarchie sieht vor, dass Abfälle möglichst vermieden werden sollen und nur beseitigt werden, wenn sie nicht wiederverwendet, recycelt oder auf sonstige Weise verwertet werden können.

In der Richtlinie werden ferner Zielvorgaben für die Mitgliedstaaten festgelegt. Ein Ziel gibt vor, dass die Wiederverwendung und das Recycling von Siedlungsabfällen nach Gewicht bis 2025 auf mindestens 55 %, bis 2030 auf mindestens 60 % und bis 2035 auf mindestens 65 % erhöht werden sollen.

Die EU arbeitet an der Überarbeitung der Richtlinie, insbesondere der Vorschriften über Lebensmittel- und Textilabfälle. Der Rat hat seinen Standpunkt zu der Überarbeitung auf der Grundlage des von der Europäischen Kommission vorgelegten Vorschlags festgelegt. Im Februar 2025 wurde mit dem Europäischen Parlament eine vorläufige Einigung über die endgültige Form der Rechtsvorschriften erzielt.

Lebensmittelabfälle

Lebensmittelabfälle

Verbringung von Abfällen

Jedes Jahr werden rund 32,7 Mio. Tonnen Abfälle aus der EU ausgeführt und 70 Mio. Tonnen innerhalb der EU gehandelt.

Wenn der Abfallhandel nicht angemessen reguliert und kontrolliert wird, kann er der Umwelt und der Gesundheit der Menschen schaden. Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten, können Land und Ozeane verschmutzen, was katastrophale Auswirkungen auf die Umwelt mit sich bringt.

Die EU hat Vorschriften zur Regelung der Abfallverbringung erlassen. Im Jahr 2024 wurden diese Vorschriften aktualisiert, um den Handel mit Abfällen sowohl innerhalb der EU als auch mit Drittländern besser zu regulieren.

Abfallhandel

Abfallhandel

Batterien und Altbatterien

Bei der Herstellung von Batterien werden viele neue Rohstoffe benötigt; zudem erhalten Altbatterien gefährliche Stoffe. Die EU hat Vorschriften erlassen, die den gesamten Lebenszyklus einer Batterie – von der Herstellung bis zur Wiederverwendung und zum Recycling – regeln und sicherstellen, dass die Batterieindustrie und ihre Produkte sicher, nachhaltig und wettbewerbsfähig sind.

Dies wird durch Leistungs-, Haltbarkeits- und Sicherheitskriterien, strenge Beschränkungen für gefährliche Stoffe wie Quecksilber, Cadmium und Blei und verbindliche Informationen über den CO2-Fußabdruck von Batterien erreicht.

Illustration der Versorgungskette für Batterien
Auf dem Weg zu einer nachhaltigen, kreislauforientierten und europäischen Versorgungskette für Batterien (Infografik)

Auf dem Weg zu einer nachhaltigen, kreislauforientierten und europäischen Versorgungskette für Batterien (Infografik)

Elektro- und Elektronik-Altgeräte

Der Begriff Elektro- und Elektronik-Altgeräte steht für eine breite Palette von Produkten wie Computer, Kühlschränke und Mobiltelefone am Ende ihrer Lebensdauer. Diese Art von Abfällen kann erhebliche Umwelt- und Gesundheitsprobleme verursachen, wenn die Geräte nicht ordnungsgemäß entsorgt werden. Außerdem enthält die moderne Elektronik seltene Ressourcen, wie etwa kritische Rohstoffe, die recycelt und wiederverwendet werden können, wenn die Abfälle sinnvoll bewirtschaftet werden.

Das jährliche Abfallaufkommen der EU an Elektro- und Elektronik-Altgeräten steigt rasant. Um diesen Trend umzukehren und ein verbessertes Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten zu fördern, hat die EU Vorschriften für die Behandlung solcher Abfälle erlassen und trägt so zu nachhaltiger Produktion und nachhaltigem Verbrauch bei.

Die EU hat 2024 eine Änderung der Vorschriften angenommen, um einige Bestimmungen über die erweiterte Herstellerverantwortung zu präzisieren.

Verpackungen

2022 wurden in den Ländern der EU fast 84 Mio. Tonnen Verpackungsabfälle erzeugt, das sind 20 % mehr als 2011. Ohne Gegenmaßnahmen könnten die Verpackungsabfälle bis 2030 um weitere 19 % steigen, was zu einer Zunahme der Umweltverschmutzung und der damit verbundenen Risiken beitragen würde.

Um Abhilfe zu schaffen, hat die EU ihre Rechtsvorschriften über Verpackungen und Verpackungsabfälle überarbeitet. Ziel der Rechtsvorschriften ist es,

  • das Aufkommen von Verpackungsabfällen zu verringern;
  • eine kosteneffiziente Kreislaufwirtschaft für Verpackungen zu fördern;
  • die Verpackungsvorschriften in der gesamten EU zu harmonisieren.
Verpackungen

Verpackungen

Persistente organische Schadstoffe

Persistente organische Schadstoffe, die auch als „ewige Chemikalien“ bezeichnet werden, weil sie sich in der Umwelt nicht abbauen, sind besonders schädliche Stoffe: Sie sind giftig und können Risiken für Mensch und Natur darstellen.

Diese Chemikalien finden sich in Abfällen aus verschiedenen Konsumgütern wie wasserdichten Textilien, Möbeln, Kunststoffen und elektronischen Geräten.

Im Jahr 2022 hat die EU Vorschriften zur Beschränkung des Gehalts solcher Stoffe in Abfällen erlassen.

Letzte Überprüfung: 19. Februar 2025