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Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige

Mit den neuen EU-Vorschriften zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige soll mehr Chancengleichheit für Frauen und Männer am Arbeitsplatz und zu Hause geschaffen werden.

Neue EU-Vorschriften

Die neuen EU-Vorschriften zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sind im August 2022 in Kraft getreten. Der Rat hatte die neuen Vorschriften zuvor am 13. Juni 2019 angenommen.



Mit dem Vorschlag soll eine gute Vereinbarkeit zwischen familiären und beruflichen Verpflichtungen gefördert und mehr Chancengleichheit für Frauen und Männer am Arbeitsplatz und zu Hause geschaffen werden. Rechtsvorschriften und Maßnahmen auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten sollten folgende Aspekte umfassen:

  • Hilfestellung für Beschäftigte, um Beruf und Familienleben miteinander in Einklang zu bringen
  • Unterstützung von Unternehmen bei der Bindung von Talenten
  • Förderung von Flexibilität sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer
  • Förderung von Chancengleichheit
  • Schaffung von Wirtschaftswachstum und Förderung des Allgemeinwohls, auch zugunsten von Kindern und Personen, die familiäre Betreuung benötigen



Warum ist die Richtlinie nötig?

Das allgemeine Ziel dieser Richtlinie ist es,

  • die Umsetzung des Grundsatzes der Gleichstellung von Frauen und Männern hinsichtlich der Chancen auf dem Arbeitsmarkt und der Behandlung am Arbeitsplatz zu gewährleisten
  • Eltern und Personen mit Betreuungs- und Pflegepflichten zu ermöglichen, ihre familiären und beruflichen Verpflichtungen besser miteinander in Einklang zu bringen

Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist ein Grundprinzip der EU. Allerdings sind Frauen in der gesamten Europäischen Union nach wie vor auf dem Arbeitsmarkt und im Management deutlich unterrepräsentiert. Insbesondere soll mit dieser neuen Initiative eine gerechtere Aufteilung von Betreuungs- und Pflegepflichten zwischen Frauen und Männern gefördert werden.

Der wirtschaftliche Verlust aufgrund der geschlechtsspezifischen Unterschiede bei der Beschäftigung in der EU beläuft sich auf 370 Mrd. € pro Jahr. Das Paket zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben soll berufstätigen Eltern und pflegenden Angehörigen helfen, denn sie sollen nicht länger gezwungen sein, zwischen Familienleben und beruflicher Laufbahn zu wählen.

Im Einzelnen:

Legislativmaßnahmen

Der Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige legt neue und höhere Mindeststandards fest, um mehr Konvergenz zwischen den Mitgliedstaaten zu erreichen, wobei bestehende Rechte wie folgt bewahrt und ausgedehnt werden:

  • Vaterschaftsurlaub – neues Recht auf EU-Ebene
  • Elternurlaub – Vergütung vorgeschlagen
  • Urlaub für pflegende Angehörige – neues Recht auf EU-Ebene
  • flexible Arbeitsregelungen – Einbeziehung pflegender Angehöriger in diese Regelungen und Aktualisierung des Schutzniveaus

Der Vorsitz des Rates und das Europäische Parlament haben am 24. Januar 2019 eine vorläufige Einigung über einige zentrale Aspekte des Vorschlags für eine Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige erzielt.

Vaterschaftsurlaub

Väter bzw. zweite Elternteile werden anlässlich der Geburt des Kindes mindestens zehn Arbeitstage Urlaub nehmen können, der in der derzeit auf EU-Ebene für den Mutterschaftsurlaub vorgeschriebenen Höhe vergütet werden muss. Mitgliedstaaten mit großzügigeren Elternurlaubsregelungen können diese Regelungen beibehalten.

Elternurlaub

Es besteht ein individueller Anspruch von vier Monaten. Davon sind zwei Monate nicht zwischen den Elternteilen übertragbar und werden vergütet. Über die Höhe der Vergütung entscheiden die Mitgliedstaaten.

Pflegeurlaub

Ein neues Konzept auf EU-Ebene: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich um Angehörige, die wegen einer schweren Erkrankung pflegebedürftig sind oder Unterstützung benötigen, kümmern müssen, erhalten fünf Arbeitstage Urlaub pro Jahr. Dies kann von den Mitgliedstaaten unterschiedlich umgesetzt werden. So kann der Urlaub auf Einzelfallbasis genehmigt werden, und es können zusätzliche Bedingungen für seine Inanspruchnahme eingeführt werden.

Flexible Arbeitsregelungen

Ferner soll das Recht, flexible Arbeitsregelungen zu beantragen, nicht nur allen Eltern, sondern darüber hinaus auch pflegenden Angehörigen zustehen.

Nichtlegislative Maßnahmen

Zur Ergänzung des Legislativvorschlags enthält die Initiative der Kommission eine Reihe nichtlegislativer Maßnahmen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verwirklichung der gemeinsamen Ziele. Diese betreffen unter anderem:

  • die Gewährleistung von Schutz vor Diskriminierung und Kündigung für pflegende Angehörige und Eltern, einschließlich schwangerer Frauen, sowie Arbeitnehmer, die aus einem Pflegeurlaub zurückkommen
  • die Förderung einer geschlechtergerechten Inanspruchnahme von Urlaub aus familiären Gründen und flexiblen Arbeitsregelungen
  • die bessere Nutzung von EU-Mitteln zur Verbesserung von Langzeitpflegeleistungen und Kinderbetreuung
  • Beseitigung wirtschaftlicher Negativanreize für Zweitverdiener, die insbesondere Frauen daran hindern, in den Arbeitsmarkt einzusteigen oder Vollzeit zu arbeiten

Artikel 33 – Familien- und Berufsleben

Der rechtliche, wirtschaftliche und soziale Schutz der Familie wird gewährleistet.

Um Familien- und Berufsleben miteinander in Einklang bringen zu können, hat jeder Mensch das Recht auf Schutz vor Entlassung aus einem mit der Mutterschaft zusammenhängenden Grund sowie den Anspruch auf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub und auf einen Elternurlaub nach der Geburt oder Adoption eines Kindes.



Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Artikel 33

Arbeiten im Rat

Im Dezember 2016 hat die Kommission dem Rat ihren neuen Vorschlag für eine Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige vorgestellt. Die beiden Gesetzgeber Rat und Europäisches Parlament entscheiden über den endgültigen Inhalt und Wortlaut der Richtlinie. Der Rat vertritt dabei die Mitgliedstaaten.

Die im Rat zuständige Gruppe „Sozialfragen“ hat den Vorschlag geprüft.

Im Dezember 2017 haben die Ministerinnen und Minister der Mitgliedsstaaten im Rat eine Aussprache über den neuen Vorschlag geführt. Am 21. Juni 2018 hat der Rat seine Verhandlungsposition (allgemeine Ausrichtung) zur Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige festgelegt. Auf Grundlage dieses Mandats hat der Ratsvorsitz Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufgenommen.

Der Vorsitz des Rates und das Europäische Parlament haben am 24. Januar 2019 eine vorläufige Einigung über einige zentrale Aspekte des Vorschlags für eine Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige erzielt.

Am 6. Februar 2019 haben die im Rat der EU vereinigten Vertreterinnen und Vertreter der Regierungen der EU-Mitgliedstaaten die vorläufige Einigung über die Richtlinie gebilligt.

Am 13. Juni 2019 hat der Rat die Richtlinie angenommen. Sie ist am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten haben drei Jahre Zeit, um die Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie bis zum 2. August 2022 nachzukommen.

Letzte Überprüfung: 5. März 2026