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Besondere Gesetzgebungsverfahren

In bestimmten Fällen, etwa bei Ausnahmeregelungen für den Binnenmarkt, ist der Rat der Europäischen Union der Hauptverantwortliche für die Beschlussfassung. Dabei wird das Europäische Parlament beteiligt, indem es angehört wird oder seine Zustimmung erteilt.

Was sind die besonderen Gesetzgebungsverfahren?

Besondere Gesetzgebungsverfahren gelten für bestimmte Fälle, in denen der Rat Rechtsvorschriften allein erlässt. In diesen Fällen handelt das Parlament nicht als gesetzgebendes Organ, muss jedoch angehört werden oder seine Zustimmung erteilen.

Diese Verfahren werden in bestimmten Bereichen wie Ausnahmeregelungen für den Binnenmarkt, Wettbewerbsrecht und Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung angewendet.

Die Europäische Kommission legt einen Legislativvorschlag vor. Der Rat der Europäischen Union erlässt die Rechtsvorschriften alleine. Das Europäische Parlament muss angehört werden bzw. seine Zustimmung erteilen.

Zustimmungsverfahren

Das Parlament kann einen Gesetzgebungsvorschlag mit absoluter Mehrheit annehmen oder ablehnen, es kann den Vorschlag aber nicht ändern.

Der Rat kann einen Rechtsakt nur nach Zustimmung des Parlaments erlassen. Der Rat kann sich nicht über die Entscheidung des Parlaments hinwegsetzen.

Anhörungsverfahren

Das Europäische Parlament gibt eine Stellungnahme zu einem Gesetzgebungsvorschlag ab. Es kann den Vorschlag billigen, ablehnen oder Änderungen vorschlagen.

Der Rat ist nicht rechtlich verpflichtet, der Stellungnahme des Parlaments zu folgen, er muss sie jedoch erhalten, bevor der Rechtsakt erlassen wird.

Wann wird welches Verfahren angewendet?

Zustimmungsverfahren

Das Zustimmungsverfahren kommt zur Anwendung bei:

  • neuen EU-Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Diskriminierung,
  • bestimmten internationalen Übereinkünften, die die EU aushandelt,
  • Beschlüssen über schwerwiegende Verletzungen der Grundrechte und
  • Maßnahmen der EU in Bereichen, in denen die EU normalerweise keine Handlungsbefugnis hat.

Anhörungsverfahren

Das Anhörungsverfahren wird eingesetzt bei:

  • Maßnahmen zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt und Ausnahmeregelungen für den Binnenmarkt,
  • der Harmonisierung der Umsatzsteuern, der Verbrauchsteuern und anderer Formen der indirekten Besteuerung und
  • Empfehlungen und Stellungnahmen, die vom Rat und von der Kommission angenommen werden.

Rechtsgrundlage

Die besonderen Gesetzgebungsverfahren sind in Artikel 289 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegt.

Siehe auch

Die Gebäude des Rates der EU, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission, die mit einer Linie verbunden sind.
Die Rolle des Rates bei der Beschlussfassung der EU

Die Rolle des Rates bei der Beschlussfassung der EU

Die Schritte des ordentlichen Gesetzgebungsverfahren.
Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren

Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren

Das Ratsgebäude von Rädern und Pfeilen umgeben.
Durchführungsrechtsakte und delegierte Rechtsakte

Durchführungsrechtsakte und delegierte Rechtsakte

Letzte Überprüfung: 9. April 2026