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Check-up der Wettbewerbsfähigkeit

Der "Check-up der Wettbewerbsfähigkeit" ist ein "Gesundheitscheck" wichtiger Aspekte und Sektoren der EU-Wirtschaft. Er gibt den für Wettbewerbsfähigkeit zuständigen EU-Ministerinnen und Ministern die Möglichkeit, Prioritäten festzulegen und auf dringende Fragen und Entwicklungen in der Realwirtschaft zu reagieren.

Dieser Prozess ist auch eine Reaktion auf den Appell des Europäischen Rates vom Februar 2016 an den Rat "Wettbewerbsfähigkeit", die verschiedenen wirtschaftspolitischen Aspekte und Fragen regelmäßig zu bewerten.

Warum ist das notwendig?

Mithilfe des Check-up-Prozesses können die Ministerinnen und Minister die durchgängige Berücksichtigung der Wettbewerbsfähigkeit überwachen, wodurch sichergestellt wird, dass die Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft bei der Konzipierung und Umsetzung von EU-Vorschriften sowie bei der Entwicklung neuer politischer Initiativen besser berücksichtigt werden. Der Prozess trägt dazu bei, nachhaltiges Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze zu schaffen.

So ist der Ablauf:

Der Check-up der Wettbewerbsfähigkeit basiert auf einer Vorlage der Kommission zu den jüngsten Zahlen und Entwicklungen in Bezug auf mikroökonomische Fragen. Die Ministerinnen und Minister im Rat "Wettbewerbsfähigkeit" erörtern dann etwaige Folgen für Unternehmen und Bürger der EU und reagieren auf diese Folgen.

Im September 2014 verpflichtete sich der Rat "Wettbewerbsfähigkeit" dazu, alle Vorschläge, die wesentliche Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit haben, auf strukturiertere und systematischere Weise zu überprüfen.

Diese Arbeitsweise wurde auf der informellen Tagung der für Wettbewerbsfähigkeit zuständigen Minister vom Juli 2015 in Luxemburg verkündet. Der Prozess wurde im Oktober 2015 in Gang gesetzt.

  • 2019

    • 26. September

      Ministerinnen und Minister erörtern externe Dimension der Wettbewerbsfähigkeit der EU

      Im Rahmen einer Aussprache über die langfristige Strategie der EU für nachhaltiges Wachstum erörtern die Ministerinnen und Minister der Union die externe Dimension der Wettbewerbsfähigkeit der EU.

      Die Delegationen begrüßen den integrierten Ansatz für nachhaltiges Wachstum, den der finnische Ratsvorsitz in einem Bericht vorgeschlagen hat.

    • 28. Mai

      Aussprache über den Marktwettbewerb

      Die Ministerinnen und Minister führten einen Gedankenaustausch über die Auswirkungen des Marktwettbewerbs auf die Wettbewerbsfähigkeit des Binnenmarkts.

      Es herrschte weitgehendes Einvernehmen darüber, dass der Wettbewerb nach wie vor ein entscheidendes Instrument für den EU-Binnenmarkt ist. Eine Reihe von Delegationen brachte jedoch vor, angesichts global tätiger Online-Plattformen müsse die Definition des Begriffs "relevanter Markt" überdacht werden.

    • 18. Februar

      Auswirkungen von Wertschöpfungsketten

      Der Rat beriet insbesondere über die Auswirkungen der europäischen Wertschöpfungsketten auf Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum.

      Die Ministerinnen und Minister betonten, dass marktbestimmte Dienstleistungen in den weltweiten Wertschöpfungsketten eine immer größere Rolle spielen.

  • 2018

    • 29. November

      Governance des Binnenmarkts

      Der Rat erörterte die künftige Governance des Binnenmarkts.

      Während der Aussprache stellte die Europäische Kommission ihre jüngst angenommene Mitteilung zu diesem Thema vor.

    • 27. September

      Regionale Konvergenz

      Der Rat bewertete die Bedeutung der regionalen Konvergenz für die Zunahme des Produktivitätswachstums und der Wettbewerbsfähigkeit insgesamt.

      Die Ministerinnen und Minister erörterten Aspekte wie beispielsweise die Verteilung von Kosten und Nutzen des Wirtschaftswachstums und der Integration zwischen den Regionen der EU.

      In diesem Zusammenhang hoben sie ferner die Notwendigkeit hervor, ein stärkeres Gewicht auf Innovation und Digitalisierung zu legen, indem in Infrastruktur und in bessere Kompetenzen der Bürgerinnen und Bürger investiert wird.

    • 28./29. Mai

      Der Binnenmarkt und die industrielle Basis

      Die Ministerinnen und Minister befassten sich mit den konkreten Auswirkungen des Binnenmarkts auf die industrielle Basis der EU in Bezug auf Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität.

      Sie betonten die Relevanz von Wertschöpfungsketten für eine bessere langfristige Produktivität und die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit.

      Darüber hinaus appellierten sie an die Europäische Kommission, Initiativen und Investitionen für die Wertschöpfungsketten der Zukunft genauer zu bestimmen.

    • 12. März

      Beschränkungen der Dienstleistungsmärkte

      Der Rat beschäftigte sich mit den Kosten, die durch ungerechtfertigte Beschränkungen der Dienstleistungsmärkte entstehen.

      Sie beeinträchtigen die Produktivität des verarbeitenden Gewerbes, das auf Dienstleistungen angewiesen ist.

      Unnötige Beschränkungen auszuräumen, verspricht erhebliche Vorteile für die Realwirtschaft, insbesondere im Einzelhandelssektor.

  • 2017

    • 30. November

      Industriepolitische Ziele

      Die Europäische Kommission präsentierte ihre Mitteilung zum Thema "Investitionen in eine intelligente, innovative und nachhaltige Industrie: Eine neue Strategie für die Industriepolitik der EU".

      Damit folgte sie dem Wunsch zahlreicher Mitgliedstaaten nach einer ehrgeizigen Strategie für die Industriepolitik mit langfristigen Zielen.

      Ferner stellte die Kommission eine Analyse vor, in der sie den aktuellen Zustand und die Perspektiven der europäischen Industrie mit denen anderer bedeutender Volkswirtschaften der Welt vergleicht. Die Analyse enthält Parameter zu bestimmten Entwicklungen wie Beschäftigung im verarbeitenden Gewerbe, Innovation und digitale Kompetenzen.

    • 6. Juni

      Wertschöpfungsketten und Dienstleistungen

      Die Kommission hat eine Analyse des Binnenmarkts mit Blick auf Wertschöpfungsketten vorgelegt. Sie hat darauf hingewiesen, dass der Stellenwert von Dienstleistungen kontinuierlich zunimmt und die Bedeutung von Spillover-Effekten des Regelungsaufwands im Dienstleistungsbereich nicht unterschätzt werden darf.

      Zahlreiche Ministerinnen und Minister wiesen auf die Verknüpfungen zwischen Dienstleistungen und Fertigung hin. Einige merkten an, dass die europäischen KMU stärker an globalen Wertschöpfungsketten beteiligt werden müssen.

      Schließlich begrüßten viele die Absicht der Kommission, den Binnenmarkt mit Blick auf die Entwicklung und Umgestaltung von Wertschöpfungsketten zu überwachen.

    • 20. Februar

      Investitionen in immaterielle Vermögenswerte

      Die Ministerinnen und Minister führten einen Gedankenaustausch über immaterielle Investitionen durch Unternehmen in der EU. Dazu zählen beispielsweise:

      • Kompetenzen
      • Managementerfahrung
      • Ansehen des Unternehmens
      • Software
      • Muster und Modelle
      • geistiges Eigentum

      Die Ministerinnen und Minister würdigten den Beitrag immaterieller Investitionen zur Wirtschaft der EU und prüften mögliche Anreize und politische Vorgaben, die zum Wachstum dieses Sektors beitragen könnten. Nach Ansicht der Ministerinnen und Minister sollten Investitionshindernisse beseitigt werden, und eine Reihe politischer Maßnahmen könnte umgesetzt werden, um Investition in immaterielle Vermögenswerte zu fördern. Dazu sollte Folgendes zählen:

      • angemessener Schutz des geistigen Eigentums
      • einfacher Zugang zu Finanzmitteln für Unternehmen, vor allem für KMU, zur Investition in immaterielle Vermögenswerte
      • Maßnahmen, die den Einsatz von Risikokapital begünstigen
      • steuerliche Anreize
      • zusätzliche Anstrengungen zur Förderung von Investitionen in Fähigkeiten und Fertigkeiten des Menschen
      • Priorisierung von Bildung und Qualifizierung
      • Unterstützung für Investitionen in Forschung und Entwicklung
  • 2016

    • 12. Juli

      Auswirkungen der Digitalisierung auf die Produktivität

      Die Ministerinnen und Minister erörterten die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Produktivität, wobei der Dienstleistungssektor im Mittelpunkt stand.

      Sie gaben Anregungen, wie die EU ihre Produktivität steigern und zu fortgeschritteneren Regionen weltweit aufschließen kann.

      Insbesondere wurden folgende Punkte erwähnt:

      • die Notwendigkeit gezielter Investitionen in vielversprechende Bereiche wie IKT, Forschung und Innovation
      • die rasche Digitalisierung des Dienstleistungssektors
      • die Förderung von digitalen Infrastrukturen und Verbindungen zwischen Netzen
      • die Vertiefung des Binnenmarkts
      • innovationsfreundlichere Rechtsvorschriften
      • die Förderung von Schulungen und Kompetenzen im Bereich neuer Technologien
      • Initiativen zur Unterstützung von KMU und Start-ups

      Ferner nahm der Rat die Fortschritte bei den Vorbereitungen zur Einrichtung eines Wettbewerbsfähigkeitsanzeigers zur Kenntnis. Dieses neue Instrument wird die Kommission und die EU-Mitgliedstaaten besser in die Lage versetzen, Entwicklungen im Bereich der Wettbewerbsfähigkeit im Auge zu behalten und Entscheidungsprozesse qualitativ zu verbessern. Neben Indikatoren zur Wettbewerbsfähigkeit insgesamt beinhaltet der Anzeiger auch solche zu thematischen Bereichen, die für den Check-up der Wettbewerbsfähigkeit am wichtigsten sind.

    • 29. Februar

      Unterstützung von KMU bei der Expansion und bei der Schaffung von Arbeitsplätzen

      Im Rahmen des Check-ups der Wettbewerbsfähigkeit führten die Minister einen Gedankenaustausch darüber, wie man KMU und Start-ups am besten bei der Expansion und bei der Schaffung von Arbeitsplätzen unterstützen kann.

      Der Austausch stützte sich auf eine Präsentation der Kommission, in der Vergleichsdaten zu Start-ups und zu Aspekten im Zusammenhang mit deren Expansion gezeigt wurden.

      Einige Delegationen begrüßten die Tatsache, dass europäische KMU nach Jahren der Rezession expandieren und wieder Personal einstellen, wie aus dem Jahresbericht der Kommission für europäische KMU 2014/2015 hervorgeht.

      Die Mehrheit der Delegationen nannte einige Kernbereiche, in denen die Politik der EU Unternehmen bei der Expansion unterstützen kann, darunter:

      • Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln
      • Förderung von grenzübergreifenden Tätigkeiten durch Weiterentwicklung des Binnenmarkts
      • Anwendung der Grundsätze für bessere Rechtsetzung zur Schaffung eines zukunftssicheren Regelungsumfelds

      Die Ministerinnen und Minister räumten allerdings ein, dass es bei der Schaffung von Arbeitsplätzen durch KMU zwischen Mitgliedstaaten und Wirtschaftszweigen eine große Heterogenität gibt.

      Im letztjährigen Bericht des Netzwerks der KMU-Beauftragten wurde ferner bestätigt, dass die KMU, die bei der Erholung in Bezug auf die Schaffung von Arbeitsplätzen führend sind, vor allem dem Dienstleistungssektor zuzurechnen sind. Dem Bericht zufolge, der dem Rat am 30. November vorgelegt wurde, erholen sich die KMU langsam, aber stetig von der Wirtschaftskrise.

      Im Jahr 2014 stieg ihre Wertschöpfung um 3,3 Prozent (im Vergleich zu 1,6 Prozent im Jahr 2013). Außerdem stieg die Zahl der KMU auf insgesamt 22,3 Millionen; das sind 3,6 % mehr als im Jahr 2008.

      Zum ersten Mal seit sechs Jahren stieg die Beschäftigung in den KMU (und zwar um 1,2 Prozent).

      In der positiven Entwicklung der KMU spiegelt sich die Verbesserung der makroökonomischen Bedingungen und der Unternehmensbedingungen wider. Allerdings vollzieht sich die Erholung aus der Krise mit unterschiedlicher Geschwindigkeit.

      Die große Mehrheit der Mitgliedstaaten konnte im Jahr 2014 eine Expansion ihrer KMU beobachten. In den Ländern, die am stärksten von der Krise betroffen sind, hat der Aufschwung der KMU allerdings noch nicht eingesetzt.

    • 18. Februar

      Die EU-Führungsspitzen rufen zu enger Überwachung der Wettbewerbsfähigkeit auf

      Auf der Tagung des Europäischen Rates haben die Staats- und Regierungschefs eine Erklärung zur Wettbewerbsfähigkeit gebilligt. Darin wird die wichtige Rolle der Wettbewerbsfähigkeit bei der Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen und die Notwendigkeit hervorgehoben, das Potenzial des Binnenmarktes voll auszuschöpfen. Auch werden die Institutionen und die Mitgliedstaaten der EU nachdrücklich aufgefordert, eine bessere Rechtsetzung anzustreben und überflüssige europäische Rechtsvorschriften aufzuheben, um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.

      In der Erklärung wird erneut betont, dass Europa seine internationale Wettbewerbsfähigkeit im Dienstleistungssektor sowie in Kernbereichen wie dem Energiesektor und dem digitalen Binnenmarkt verbessern muss.

      Der Europäische Rat fordert außerdem ein starkes und regelgestütztes multilaterales Handelssystem und besteht auf der Notwendigkeit, ehrgeizige bilaterale Handelsabkommen mit Drittländern und Blöcken außerhalb Europas abzuschließen.

      In der Erklärung fordert der Europäische Rat den Rat "Wettbewerbsfähigkeit" auf, "die Fortschritte bei den verschiedenen Aspekten", die Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der EU haben, "regelmäßig zu bewerten". Das zeigt erneut, welche Rolle das Check-up der Wettbewerbsfähigkeit spielt.

  • 2015

    • 30. November

      Wettbewerbsfähigkeit der EU auf den Weltmärkten

      Der Rat untersuchte den Bezug zwischen der Binnenmarktintegration und der Wettbewerbsfähigkeit der EU auf den Weltmärkten. Dabei legte er besonderes Augenmerk auf die Marktanteile der EU auf den globalen Exportmärkten und die damit zusammenhängenden Vorteile für die Wettbewerbsfähigkeit der EU.

      Während der Aussprache traten einige Delegationen für eine umfassende und fristgerechte Nutzung sämtlicher handelspolitischer Instrumente der EU ein, damit weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen gewährleistet werden. In diesem Zusammenhang wurde auf die schwierige Situation einiger Industriezweige, beispielsweise der Stahlindustrie, hingewiesen.

      Die Kommission kündigte an, dass in naher Zukunft eine Konferenz hochrangiger Akteure zu energieintensiven Industrien einschließlich des Stahlsektors organisiert wird, auf der die derzeitige Situation geprüft und über geeignete Lösungen nachgedacht werden soll.

      Die Aussprache wurde auf der Grundlage eines Berichts des luxemburgischen Vorsitzes geführt. Dieser Bericht gibt einen Überblick über die unter luxemburgischem Vorsitz geleistete Arbeit und zeigt Empfehlungen auf, wie die durchgängige Berücksichtigung der Wettbewerbsfähigkeit zukünftig weiter verbessert werden kann.

    • 1. Oktober

      Stand der Binnenmarktintegration

      Die für Wettbewerbsfähigkeit zuständigen Minister haben ihre erste Aussprache im Rahmen des neuen Prozesses zum Check-up der Wettbewerbsfähigkeit geführt. Gegenstand der Aussprache waren:

      • die jüngsten wirtschaftlichen Zahlen und Entwicklungen, basierend auf einer Vorlage der Kommission zu mikroökonomischen Fragen
      • die durchgängige Berücksichtigung der Wettbewerbsfähigkeit auf der Grundlage einer Liste wichtiger EU-Initiativen, die potenziell Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit haben

      Viele der Teilnehmer hielten es für erforderlich, EU-Unternehmen dabei zu helfen, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und zu expandieren, indem die rechtlichen Rahmenbedingungen einfach und vorhersehbar gestaltet werden. Dies würde auch die Investitionen in Europa ankurbeln.

      Es gab einen breiten Konsens darüber, dass Vorschriften der EU effizienter sein und einen wirklichen Mehrwert für Verbraucher und Unternehmen mit sich bringen sollten.

      Viele Delegationen machten auf Aspekte der Handelspolitik im Zusammenhang mit der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen und der europäischen Industrie aufmerksam.

      Als wichtigste bevorstehende Herausforderungen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit wurden genannt:

      • die Digitalisierung des Binnenmarktes, der Industrie und der KMU
      • die Anwendung der Grundsätze der intelligenten Rechtsetzung, ohne den Verbraucher- und Arbeitnehmerschutz zu untergraben
      • Unterstützung von Clustern für Innovation

      Der luxemburgische Vorsitz hat eine indikative und nicht erschöpfende Liste aktueller und bevorstehender Initiativen erstellt, die voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit haben werden, einschließlich Initiativen, die in den Zuständigkeitsbereich anderer Ratsformationen fallen. So erhielten die Minister eine informelle Übersicht über die wichtigsten Dossiers im Bereich der durchgängigen Berücksichtigung der Wettbewerbsfähigkeit.

      Auf der Grundlage der Ergebnisse der Aussprache erstellte der Vorsitz einen Bericht, der dem Rat "Wettbewerbsfähigkeit" auf seiner Tagung vom 30. November vorgelegt wurde.