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Rat (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz)
Videokonferenz auf Ministerebene „Beschäftigung und Sozialpolitik“, 3. Dezember 2020
Wichtigste Ergebnisse
Neue Arbeit – menschenzentrierte Arbeit: Gewährleistung gerechter Arbeitsbedingungen und von Sozialschutz in der Plattformwirtschaft
Die Ministerinnen und Minister führten einen Gedankenaustausch darüber, wie bessere Arbeitsbedingungen und ein besserer Sozialschutz für Plattformbeschäftigte sichergestellt werden können. Im Mittelpunkt der Aussprache standen Maßnahmen, darunter Gesetzgebungsvorschläge, mittels derer einige spezifische Probleme im Zusammenhang mit Plattformarbeit, wie intransparente und unvorhersehbare Arbeitsbedingungen, höhere Gesundheits- und Sicherheitsrisiken und unzureichender Zugang zu Sozialschutz, angegangen werden sollen.
Der Anteil von Plattformarbeitsmodellen an der Wirtschaft der EU und die Zahl der Plattformbeschäftigten werden stetig zunehmen. Deshalb muss dringend nach Lösungen gesucht werden, um sicherzustellen, dass die sogenannten neuen Arbeitsformen auf den Menschen ausgerichtet sind. Wir sind bereit, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und den Schutz von Plattformbeschäftigten zu erhöhen. Im Rahmen unserer Aussprache wurde dieses Engagement bekräftigt; sie leistet einen wertvollen Beitrag zu den Bemühungen bei der Aktualisierung und Modernisierung der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften.
Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales
Die Ministerinnen und Minister waren sich weitgehend darin einig, dass die Probleme der prekären Arbeitsbedingungen und des unzureichenden Sozialschutzes auf EU-Ebene angegangen werden müssen, und dass dabei den nationalen Arbeitsmarktmodellen der Mitgliedstaaten Rechnung getragen werden muss. Die Ministerinnen und Minister ermittelten eine Reihe von Herausforderungen, die anzugehen sind. Dazu gehören der grenzüberschreitende Charakter von Plattformunternehmen und die damit verbundene Unsicherheit in Bezug auf Pflichten und Rechte sowie die mangelnde Transparenz bei der algorithmusbasierten Verwaltung der Beschäftigten, die es letzteren erschwert, ihre Rechte geltend zu machen.
Die Mehrheit der Delegationen hielt es nicht für erforderlich, eine besondere Kategorie von Arbeitnehmern zu erstellen, um den Sozialschutz und die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Sie forderten eine ordnungsgemäße und verstärkte Anwendung bestehender nationaler und EU-weiter Vorschriften und verwiesen dabei insbesondere auf die Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen und die Empfehlung des Rates zum Zugang zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbstständige. Die Ministerinnen und Minister betonten außerdem, dass der Geltungsbereich der nationalen arbeitsrechtlichen Vorschriften auf Plattformbeschäftigte ausgeweitet und diese neue Kategorie in die auf nationaler Ebene ausgehandelten Tarifverträge aufgenommen werden muss.
Insgesamt waren sich die Ministerinnen und Minister darin einig, dass es wichtig ist, beim Sozialschutz keine Kompromisse einzugehen und gleichzeitig eine Überregulierung des Arbeitsmarktes zu verhindern. In diesem Zusammenhang forderten viele Delegationen ein ausgewogenes Verhältnis zwischen einem angemessenen Sozialschutz und der Eröffnung von Möglichkeiten in Bezug auf Innovation, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Entstehung wettbewerbsfähiger Start-up-Unternehmen in der EU.
Eine Union der Geschlechtergerechtigkeit? Wie kann die Strategie der Kommission für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025 umgesetzt werden, um eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt zu erreichen?
Die für Gleichstellungsfragen zuständigen Ministerinnen und Minister erörterten erstmals, wie die Strategie der Kommission für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt umgesetzt werden kann. Aktuelle Zahlen zeigen in der gesamten EU erhebliche Unterschiede bei der Beschäftigung, bei der Sozialversicherung und bei der Entlohnung von Frauen und Männern. In der Strategie wird anerkannt, dass eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt ein wichtiger Schritt zur Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter ist.
Die gleichmäßige Verteilung von unbezahlten Betreuungs- und Pflegeleistungen und bezahlter Beschäftigung zwischen Frauen und Männern ist von entscheidender Bedeutung für die Gleichstellung der Geschlechter – und angesichts der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie von besonderer Bedeutung.
Der Rat hat diese Woche einstimmig die Schlussfolgerungen des Rates mit dem Titel „Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles: Bewertung und Aufteilung von bezahlter Erwerbsarbeit und unbezahlter Betreuungs-, Pflege- und Hausarbeit“ angenommen. Dies ist ein wichtiges Zeichen: Europa bewegt sich geschlossen auf eine gleichberechtige Zukunft von Frauen und Männern zu. Ich bin überzeugt, dass wir die Gleichstellung der Geschlechter nur erreichen können, wenn wir alle – Frauen und Männer – zusammenarbeiten.
Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Die Ministerinnen und Minister brachten ihre breite Unterstützung für die von der Kommission im März dieses Jahres vorgelegte Gleichstellungsstrategie 2020-2025 zum Ausdruck. Die Delegationen betonten, wie wichtig die Ziele der Strategie sind, die Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen und für gleiche Rechte für Frauen und Männer in all ihrer Vielfalt zu sorgen sowie sicherzustellen, dass sie gleiche Chancen haben und unabhängig über ihr privates und berufliches Leben bestimmen können.
Die Ministerinnen und Minister stellten eine Reihe von Herausforderungen beim Abbau geschlechtsspezifischer Ungleichheiten fest, darunter das geschlechtsspezifische Lohngefälle, Geschlechterstereotypen und der weitaus größere Anteil von Frauen in kurzfristiger und Teilzeitanstellung sowie in schlecht bezahlten Tätigkeiten und in Betreuungs- und Pflegepflichten.
Die Ministerinnen und Minister schlugen ferner Maßnahmen zur Bewältigung dieser Herausforderungen vor, unter anderem die Gewährleistung gleicher Entlohnung durch Lohntransparenz, die Verbesserung der Verfügbarkeit und Bezahlbarkeit von hochwertiger Kinderbetreuung und Sozialfürsorge und Durchführung von Sensibilisierungstätigkeiten.
Viele Delegationen forderten, dass die Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben in allen Mitgliedstaaten ordnungsgemäß und rechtzeitig in nationales Recht umgesetzt wird, und forderten weitere Anstrengungen, um eine Einigung über die derzeit erörterte Richtlinie zur Gleichbehandlung (Artikel 19) zu erzielen.
Die jüngst erfolgte einstimmige Billigung von Schlussfolgerungen, in denen der Rat die Kommission und die Mitgliedstaaten auffordert, größere Anstrengungen zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles und des geschlechtsspezifischen Betreuungsgefälles zu unternehmen und Geschlechterstereotypen zu bekämpfen, wurde als entscheidender Schritt im Prozess zur Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter in der EU begrüßt.
Der Vorsitz legte aktualisierte Informationen über den Vorschlag für eine Richtlinie über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene am Arbeitsplatz (4. Fassung) vor.
Der Vorsitz unterrichtete die Ministerinnen und Minister über den Stand der Verhandlungen in Bezug auf die Verordnung über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung 2021-2027.
Der Vorsitz informierte über den Stand der Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über die Überarbeitung der Verordnungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit.
Der Vorsitz unterrichtete die Ministerinnen und Minister über den Sachstand in Bezug auf den Gesetzgebungsvorschlag für einen Beschluss des Rates zur Genehmigung der Ratifizierung des IAO-Übereinkommens Nr. 190.
Die Kommission informierte über die Bewertung der derzeitigen Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen und die Vorbereitungsarbeiten für eine neue Strategie.
Der Vorsitz unterrichtete die Ministerinnen und Minister über den letzten Dreigliedrigen Sozialgipfel (14. Oktober 2020).
Die Kommission informierte über den Aktionsplan zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte.
Die portugiesische Delegation stellte das Arbeitsprogramm des künftigen Vorsitzes im Bereich Beschäftigung und Sozialpolitik vor.
Der Vorsitz informierte über die Fortschritte, die in Bezug auf den Vorschlag für eine Richtlinie zur Gleichbehandlung (Artikel 19) erzielt wurden.
Die Kommission legte Informationen über ihre erste Strategie für die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen vor. Der Vorsitz informierte über die Ergebnisse der Konferenz über Intersektionalität und LGBTI-Politik in Europa (18./19. November 2020).
Der Vorsitz informierte die Ministerinnen und Minister über die informelle Videokonferenz der EU-Ministerinnen und -minister für Gleichstellung vom 20. November 2020.
Der Vorsitz informierte ferner über die gemeinsame Erklärung der EU-Mitgliedstaaten zur Unterstützung von Familien und zur Bekämpfung der Kinderarmut vor dem Hintergrund von COVID-19.
Die portugiesische Delegation stellte das Arbeitsprogramm des künftigen Vorsitzes in den Bereichen Gleichstellung der Geschlechter und Nichtdiskriminierung vor.
Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.