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Rat "Allgemeine Angelegenheiten", 16.09.2019, 16. September 2019

Wichtigste Ergebnisse

Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in der EU

Der Rat hat eine Orientierungsaussprache über die Stärkung der Achtung der Rechtsstaatlichkeit in der EU geführt.

Auf der Grundlage eines Hintergrundpapiers des Vorsitzes haben die Ministerinnen und Minister erörtert, wie und durch welche konkreten Maßnahmen der Rat zu dem übergeordneten Ziel der Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in der Union beitragen könnte.

Die Aussprache wurde vor dem Hintergrund der anstehenden Überprüfung des jährlichen Rechtsstaatlichkeitsdialogs des Rates geführt, die auf der Novembertagung des Rates "Allgemeine Angelegenheiten" durchgeführt werden soll. Sie stützte sich auf die Beratungen über einen Mechanismus der gegenseitigen Begutachtung (Peer-Review) und auf die Mitteilung der Kommission vom 17. Juli, in der die Kommission unter anderem vorgeschlagen hat, einen Zyklus zur Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit einzurichten, der alle EU-Mitgliedstaaten erfasst.

In der Aussprache hat eine Reihe der Ministerinnen und Minister erklärt, dass sie die Entwicklung eines Präventivmechanismus für die Überwachung der Lage der Rechtsstaatlichkeit in allen EU-Mitgliedstaaten befürworten. Mehrere Teilnehmer betonten, ein solcher Mechanismus müsse inklusiv und objektiv sein und es müsse gewährleistet werden, dass alle Mitgliedstaaten gleichbehandelt werden. Darüber hinaus sei es wichtig, dass die Aufteilung der Zuständigkeiten nach den Verträgen geachtet wird und bei dem gewählten Mechanismus Doppelarbeit vermieden wird.

Der Vorsitz wird nun einen Fragebogen an alle Mitgliedstaaten senden. Die Ergebnisse des Fragebogens werden auf der Novembertagung des Rates "Allgemeine Angelegenheiten" in die Evaluierung des jährlichen Rechtsstaatlichkeitsdialogs des Rates einfließen.

Die heutige Tagung des Rates hat all meinen Kolleginnen und Kollegen aus der ganzen EU die Gelegenheit geboten, Ideen zu der Frage auszutauschen, wie die Rechtsstaatlichkeit gefördert und gewahrt werden kann. Es ist wichtig, dass wir alle Aspekte der Diskussion konstruktiv angehen. Die geplante Überprüfung des jährlichen Rechtsstaatlichkeitsdialogs des Rates bietet uns zur rechten Zeit Gelegenheit, in sehr praktischer Hinsicht zu erörtern, was die Mitgliedstaaten zusammen tun können, um zu diesen Anstrengungen beizutragen. Tytti Tuppurainen, finnische Ministerin für europäische Angelegenheiten

Oktobertagung des Europäischen Rates

Die Ministerinnen und Minister haben im Hinblick auf die Vorbereitung der Tagung des Europäischen Rates am 17./18. Oktober 2019 einen Entwurf der erläuterten Tagesordnung geprüft.

Die Staats- und Regierungschefs werden ausgehend von der Arbeit des Vorsitzes auf ihrer Tagung im Oktober voraussichtlich eine eingehende Aussprache über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) führen. Des Weiteren werden sie das weitere Vorgehen zur Strategischen Agenda 2019-2024 der Union erörtern.

Abhängig vom Zeitplan des Europäischen Parlaments wird der Europäische Rat unter Umständen die Beschlüsse über die Ernennung der neuen Präsidentin der EZB und der neuen Europäischen Kommission annehmen.

Je nach Lage der Dinge wird sich der Europäische Rat möglicherweise auch mit spezifischen außenpolitischen Fragen befassen.

Nächster mehrjähriger Finanzrahmen

Der Rat zog eine Bilanz der Arbeit zum MFR für den Zeitraum 2021-2027.

Der Vorsitz hatte im Sommer einen Fragebogen an alle Delegationen gesendet und Anfang September bilaterale Treffen abgehalten, um die Prioritäten und wichtigsten Anliegen der Mitgliedstaaten zu ermitteln. Davon ausgehend wird er als Beitrag des Vorsitzes ein Papier zur Vorbereitung des Gedankenaustausches auf der Oktobertagung des Europäischen Rates verfassen.

Gemäß den Leitlinien der Staats- und Regierungschefs plant der Vorsitz, bis Ende des Jahres eine überarbeitete Verhandlungsbox mit Zahlen vorzulegen, um die nächsten Phasen der Verhandlungen vorzubereiten.

Parallel dazu wird die Arbeit an den verschiedenen sektoralen Vorschlägen fortgesetzt, damit weitere Fortschritte zu Mandaten des Rates erzielt werden oder ein übereinstimmendes Verständnis zu weiteren Aspekten mit dem Europäischen Parlament erzielt wird.

Achtung der Werte der EU in Ungarn

Der Rat führte eine Anhörung nach dem Verfahren gemäß Artikel 7 Absatz 1 EUV betreffend Ungarn durch.

Die Anhörung erstreckte sich auf alle Sachverhalte, die in dem begründeten Vorschlag des Europäischen Parlaments genannt wurden. Sie ermöglichte es den Ministerinnen und Ministern, einen ausführlicheren Gedankenaustausch mit Ungarn zu den wichtigsten Fragen, die das Parlament umrissen hatte, zu führen.

Der Vorsitz schloss die Anhörung, indem er verfahrenstechnische Schlussfolgerungen vorlegte. Im Einklang mit den Standardmodalitäten für Anhörungen enthalten sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine inhaltliche Bewertung der Fragen.

Sonstiges

Unter "Sonstiges" hat der Vorsitz die Ministerinnen und Minister über die Kernpunkte der Konferenz zum Thema Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte informiert, die der finnische Vorsitz am 10./11. September 2019 in Helsinki ausgerichtet hat.

Die Kommission hat die Ministerinnen und Minister über die Entwicklungen hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit in Polen nach der Tagung des Rates "Allgemeine Angelegenheiten" vom Juli informiert.

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