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  • Rat (Allgemeine Angelegenheiten)

Rat „Allgemeine Angelegenheiten“, 19.11.2019, 19. November 2019

Wichtigste Ergebnisse

Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in der EU

Der Rat hat seinen jährlichen Rechtsstaatlichkeitsdialog geprüft und Schlussfolgerungen zu diesem Thema erörtert. Da kein Konsens über den Text erzielt werden konnte, beschloss der Vorsitz, Schlussfolgerungen des Vorsitzes zu veröffentlichen. Er stellte fest, dass 26 Delegationen den Text befürwortet oder keine Einwände gegen ihn erhoben haben.

In den Schlussfolgerungen wird die Weiterentwicklung der gegenwärtigen thematischen Diskussionen, die Bestandteil des Rechtsstaatlichkeitsdialogs des Rates sind, in eine allgemeinere jährliche Debatte über den Stand der Rechtsstaatlichkeit in der EU empfohlen, die alle Mitgliedstaaten abdeckt und sowohl positive als auch negative Tendenzen erfasst. Die Mitgliedstaaten, die die Schlussfolgerungen unterstützen, befürworten auch, dass für diese jährliche Bestandsaufnahme die neuen Jahresberichte der Kommission über die Rechtsstaatlichkeit genutzt werden, und fordern die Kommission auf, die Mitgliedstaaten eng in die Ausarbeitung dieser Berichte einzubeziehen.

Der Rat führte ferner einen Gedankenaustausch mit dem Direktor der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, Herrn Michael O'Flaherty, über die Verknüpfungen zwischen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und den Grundrechten.

Herr O'Flaherty betonte, dass die Grundrechte integraler Bestandteil der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union sind und dass alle Maßnahmen in diesem Bereich faktengestützt sein sollten, um Objektivität, Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung aller Mitgliedstaaten zu gewährleisten.

Tytti Tuppurainen, finnische Ministerin für europäische Angelegenheiten
Rechtsstaatlichkeit, Grundrechte und Demokratie sind untrennbar miteinander verbunden. Sie stehen und fallen zusammen. Als Ratsvorsitz tun wir alles in unserer Macht Stehende, diese gemeinsame Wertebasis zu erhalten und zu stärken. Was könnte wichtiger sein? Eine überwiegende Mehrheit der Mitgliedstaaten hat die Schlussfolgerungen des Vorsitzes unterstützt. Wir hoffen und vertrauen darauf, dass sie uns als nützliche Leitlinien für die weitere Arbeit dienen werden.
Tytti Tuppurainen, finnische Ministerin für europäische Angelegenheiten
Tytti Tuppurainen, finnische Ministerin für europäische Angelegenheiten

Erweiterung

Der Rat erörterte den Sachstand hinsichtlich der Erweiterung und des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses im Anschluss an die Oktobertagung des Europäischen Rates.

Im Mittelpunkt der Beratungen stand die Frage, wie die nächste Aussprache des Europäischen Rates erleichtert werden könnte, wenn dieser sich im nächsten Frühjahr erneut mit der Frage der Erweiterung befassen wird.

Am Ende der Beratungen nahm der Vorsitz Kenntnis von dem gemeinsamen Engagement der Mitgliedstaaten für die europäische Perspektive des westlichen Balkans und die fortgesetzte Zusammenarbeit mit der Region. Der Vorsitz nahm zudem Kenntnis von dem gemeinsamen Verständnis, dass eine Bewertung der Wirksamkeit der Beitrittsverhandlungen von Nutzen wäre und dass es weiterer Informationen über die Reformfortschritte bedarf.

Nächster mehrjähriger Finanzrahmen

Der Rat zog eine Bilanz der Arbeit zum mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027. Der Vorsitz verkündete seine Absicht, Ende November die vollständige Verhandlungsbox mit Zahlen für die Endphase der Verhandlungen vorzulegen. Die Ministerinnen und Minister würden somit auf der Tagung des Rates "Allgemeine Angelegenheiten" im Dezember im Vorfeld der Tagung des Europäischen Rates eine Aussprache über die Verhandlungsbox führen können.

Dezembertagung des Europäischen Rates

Die Ministerinnen und Minister begannen die Vorbereitung der Tagung des Europäischen Rates am 12./13. Dezember 2019 mit der Prüfung eines Entwurfs der erläuterten Tagesordnung.

Der Europäische Rat wird voraussichtlich gemäß seinen Schlussfolgerungen vom Juni im Dezember auf die Problematik des Klimawandels zurückkommen. Dabei werden sich die Führungsspitzen insbesondere auf das Ziel konzentrieren, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Ziel ist die Fertigstellung der Vorgaben, die es ermöglichen, dass zu Beginn 2020 die langfristige EU-Strategie zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen angenommen und vorgelegt werden kann.

Die Staats- und Regierungschefs werden voraussichtlich auch eine eingehende Aussprache über den nächsten MFR führen, nachdem der Vorsitz eine Verhandlungsbox mit Zahlen vorgelegt hat.

Je nach Entwicklung der Lage wird sich der Europäische Rat möglicherweise mit spezifischen außenpolitischen Fragen befassen.

Ozeane und Meere

Der Rat hat ohne Aussprache Schlussfolgerungen zu Ozeanen und Meeren angenommen, in denen er darauf hinweist, dass der Klimawandel weltweit eine unmittelbare und existenzielle Bedrohung des Lebens in Ozeanen und Meeren darstellt. In den Schlussfolgerungen wird eine Intensivierung der politischen Maßnahmen auf allen Verwaltungsebenen zum Schutz der Meeres- und Küstenökosysteme gefordert.

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