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Änderung der Vorschriften über die Bankenunion

Der Rat hat am 9. Dezember 2016 die Arbeit an einer Reihe von Vorschlägen aufgenommen, mit denen die bestehenden Vorschriften über die Bankenunion geändert werden sollen. Er hatte die Europäische Kommission in seinen Schlussfolgerungen vom 17. Juni 2016 ("Fahrplan zur Vollendung der Bankenunion") aufgefordert, entsprechende Vorschläge vorzulegen.

Die Kommission ist dieser Aufforderung am 23. November 2016 nachgekommen. Ziel der Vorschläge ist es, die Widerstandsfähigkeit der Banken weiter zu verstärken und die Finanzstabilität in der EU zu verbessern. Ferner sollen die Vorschriften der EU über die Bankenunion an einige auf internationaler Ebene vereinbarte Elemente angeglichen werden, insbesondere an die Normen, die im Basler Ausschuss für Bankenaufsicht und vom Rat für Finanzstabilität vereinbart wurden.

Mit den Änderungen sollen die Eigenkapitalanforderungen für Banken aktualisiert werden, indem sie für kleinere Banken weniger komplex und aufwendig gestaltet werden; zudem soll die Fähigkeit der Kreditinstitute zur Unterstützung der Wirtschaft verbessert werden.

Die vorgeschlagenen Änderungen fügen sich in die laufenden Arbeiten zur Verringerung der Risiken im EU-Bankensektor ein.

Die neuen Vorschläge enthalten Änderungen zu folgenden Elementen:

  • Eigenkapitalanforderungen für den Bankensektor, durch Änderung der Richtlinie 2013/36/EU und der Verordnung Nr. 575/2013
  • Vorschriften über die Sanierung und Abwicklung von Banken, durch Änderung der Richtlinie 2014/59/EU
  • Vorschriften über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus der EU, durch Änderung der Verordnung Nr. 806/2014

Diese Änderungen müssen vom Rat zusammen mit dem Europäischen Parlament nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren angenommen werden. Dabei muss der Rat die Europäische Zentralbank sowie den Ausschuss der Regionen und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss zu verschiedenen Aspekten der Vorschläge konsultieren.

Arbeiten im Rat

  • 2019

    15. Februar

    EU-Botschafterinnen und -Botschafter billigen Gesamtpaket von Risikominderungsmaßnahmen

    Die EU-Botschafterinnen und -Botschafter haben am 15. Februar eine Einigung über ein Bündel von überarbeiten Vorschriften zur Risikominderung im europäischen Bankensektor gebilligt, die der Rat und das Parlament zuvor erzielt hatten.

    Das Paket, auf das sich Rat und Parlament geeinigt haben, besteht aus zwei Verordnungen und zwei Richtlinien, die Folgendes regeln:

    • die Eigenmittelanforderungen für Banken (Änderung der Verordnung Nr. 575/2013 und der Richtlinie 2013/36/EU);
    • die Sanierung und Abwicklung notleidender Banken (Änderung der Richtlinie 2014/59/EU und der Verordnung Nr. 806/2014).

    Mit dem Beschluss wurde ein Schlusspunkt unter die seit November 2016 dauernden Verhandlungen gesetzt. Eine erste Einigung über die wichtigsten Bestandteile des Bankenpakets war vom Rat bereits am 4. Dezember 2018 bestätigt worden. Nun haben die EU-Botschafterinnen und -Botschafter dem vereinbarten Gesamtpaket von Risikominderungsmaßnahmen zugestimmt.

    Mit diesem Paket sollen die Reformen umgesetzt werden, die im Anschluss an die Finanzkrise 2007/2008 auf internationaler Ebene vereinbart wurden, um den Bankensektor zu stärken und nach wie vor bestehende Probleme hinsichtlich der Finanzstabilität zu beseitigen. Es wurde im November 2016 vorgelegt und umfasst Elemente, die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht und vom Rat für Finanzstabilität (FSB) vereinbart wurden.

    Zu den wichtigsten Maßnahmen zur Verringerung der Risiken im Bankensystem, die das vereinbarte Paket vorsieht, zählt die Verstärkung des Rahmens für die Bankenabwicklung. So müssen global systemrelevante Institute ("G-SRI") künftig über eine höhere Verlustabsorptions- und Rekapitalisierungsfähigkeit verfügen. Hierzu werden Anforderungen an Umfang und Qualität der Eigenmittel und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten eingeführt, die einen wirksamen und geordneten "Bail-in"-Prozess sicherstellen sollen. Ferner sind vorläufige Schutzvorkehrungen und mögliche zusätzliche Maßnahmen für die Abwicklungsbehörden vorgesehen.

    Mit dem Paket werden zudem die Eigenmittelanforderungen für Banken verschärft, um die Anreize für eine übermäßige Risikobereitschaft zu verringern. So werden eine verbindliche Verschuldungsquote, eine verbindliche strukturelle Liquiditätsquote und Risikosensibilitätsvorschriften für den Handel mit Wertpapieren und Derivaten eingeführt.

    Darüber hinaus enthält das Bankenpaket Maßnahmen zur Verbesserung der Darlehenskapazität der Banken und zur Ermöglichung einer größeren Rolle für Banken auf den Kapitalmärkten, wie beispielsweise:

    • Verringerung des Verwaltungsaufwands für kleinere und weniger komplexe Banken, insbesondere hinsichtlich der Berichts- und Offenlegungspflichten;
    • Stärkung der Kapazitäten der Banken, Darlehen an KMU zu vergeben und Infrastrukturprojekte zu finanzieren;

    Das Bankenpaket enthält auch einen Rahmen für die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch unter den verschiedenen Behörden, die mit der Aufsicht und Abwicklung von grenzüberschreitenden Bankengruppen betraut sind. Die vereinbarten Maßnahmen wahren das Gleichgewicht, das durch den Standpunkt des Rates zwischen den Befugnissen der Aufsichtsbehörden der Herkunftsmitgliedstaaten und jenen der Aufnahmemitgliedstaaten erreicht wurde mit dem Ziel, grenzüberschreitende Kapital- und Liquiditätsströme zu erleichtern, während für die Einleger und Gläubiger sowie im Hinblick auf die Finanzstabilität in allen Mitgliedstaaten ein angemessenes Maß an Schutz gewährleistet wird. Die Einigung enthält auch Änderungen zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden bei Angelegenheiten, die mit der Aufsicht über Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche zu tun haben.

  • 2018

    4. Dezember

    Rat billigt Maßnahmenpaket zur Risikoverringerung

    Die Ministerinnen und Minister für Finanzen haben die Einigung gebilligt, die zwischen dem österreichischen Ratsvorsitz und dem Europäische Parlament über die wichtigsten Maßnahmen eines umfassenden Gesetzgebungspakets zur Risikoverringerung im europäischen Bankensektor erzielt wurde.

    Durch diese Vorschläge sollen Reformen umgesetzt werden, die im Anschluss an die Finanzkrise 2007/2008 auf internationaler Ebene vereinbart wurden, um den Bankensektor zu stärken und ausstehende Herausforderungen hinsichtlich der Finanzstabilität zu bewältigen. Die im November 2016 vorgelegten Vorschläge beinhalten Elemente, die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht und vom Rat für Finanzstabilität (FSB) vereinbart wurden.

    Fahrplan zur Vollendung der Bankenunion

    Mithilfe der vereinbarten Maßnahmen werden drei der Hauptziele umgesetzt, die im Fahrplan des Rates zur Vollendung der Bankenunion vom Juni 2016 festgelegt wurden:

    • Stärkung des Rahmens für die Bankenabwicklung, insbesondere in Bezug auf den notwendigen Umfang und die notwendige Qualität der Nachrangigkeit von Verbindlichkeiten (MREL), um einen wirksamen und ordnungsgemäßen "Bail‑in"-Prozess zu gewährleisten;
    • Einführung der Möglichkeit für Abwicklungsbehörden, die Zahlungen und/oder vertraglichen Verpflichtungen einer Bank, die gerade abgewickelt wird, auszusetzen – das sogenannte Moratoriumsinstrument –, um zur Stabilisierung der Lage der Bank beizutragen;
    • Verschärfung der Eigenkapitalanforderungen für Banken, um die Anreize für eine übermäßige Risikobereitschaft zu verringern, indem eine verbindliche Verschuldungsquote, eine verbindliche strukturelle Liquiditätsquote und Vorschriften hinsichtlich Risikosensibilität für den Handel mit Wertpapieren und Derivaten mitaufgenommen werden.

    Darüber hinaus enthält das Bankenpaket Maßnahmen zur Verbesserung der Darlehenskapazität der Banken und zur Ermöglichung einer größeren Rolle für Banken auf den Kapitalmärkten, wie beispielsweise:

    • Verringerung des Verwaltungsaufwands für kleinere und weniger komplexe Banken, insbesondere hinsichtlich der Berichts- und Offenlegungspflichten;
    • Stärkung der Kapazitäten der Banken, Darlehen an KMU zu vergeben und Infrastrukturprojekte zu finanzieren;
    • Verringerung der Kosten für das Begeben/Halten bestimmter Instrumente, wie beispielsweise Verbriefungsinstrumente hoher Qualität oder gedeckte Schuldverschreibungen.

    Das Bankenpaket enthält auch einen Rahmen für die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch unter den verschiedenen Behörden, die mit der Aufsicht und Abwicklung von grenzüberschreitenden Bankkonzernen betraut sind.

    Die vereinbarten Maßnahmen wahren das Gleichgewicht, das durch den Standpunkt des Rates zwischen den Befugnissen der Aufsichtsbehörden der Herkunftsmitgliedstaaten und jenen der Aufnahmemitgliedstaaten erreicht wurde mit dem Ziel, grenzüberschreitende Kapital- und Liquiditätsströme zu erleichtern, während für die Einleger und Gläubiger sowie im Hinblick auf die Finanzstabilität in allen Mitgliedstaaten ein angemessenes Maß an Schutz gewährleistet wird.

    Die Einigung enthält auch Änderungen zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden bei Angelegenheiten, die mit der Aufsicht über Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche zu tun haben.

  • 2018

    25. Mai

    Rat einigt sich auf Maßnahmen zur Risikoverringerung im Bankensektor

    Der Rat "Wirtschaft und Finanzen" hat sich auf seinen Standpunkt zu Vorschlägen zur Verringerung von Risiken im Bankensektor verständigt, mit denen die Vorschriften über Eigenkapitalanforderungen und über die Sanierung und Abwicklung von Banken ausgestaltet werden. Die Ministerinnen und Minister haben den Vorsitz aufgefordert, Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufzunehmen, sobald das Parlament dazu bereit ist. Auf der Grundlage der bei der Risikoverringerung erzielten Fortschritte haben sie bekräftigt, dass sie für Fortschritte bei allen Komponenten, auch bei der Risikoteilung, wie im Fahrplan des Rates zur Bankenunion vom Juni 2016 genannt, eintreten.

  • 2017

    5. Dezember

    Rat überprüft die Arbeit am Bankenpaket

    Die Ministerinnen und Minister haben die Fortschritte beim Bankenpaket geprüft.

  • 2017

    16. Juni

    Rat einigt sich auf Standpunkt zu Vorschlag über den Internationalen Rechnungslegungsstandard (IFRS) 9

    Am 16. Juni 2017 hat der Rat seine Verhandlungsposition in Bezug auf den Entwurf eines Vorschlags zur Änderung der Eigenkapitalanforderungen für Banken in der EU festgelegt. Die Änderung dient der Einführung von Übergangsbestimmungen zur Verringerung der möglichen negativen Auswirkungen auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel von Banken, die nach der Einführung des IFRS 9 eintreten könnten.

    Aufgrund dieser Einigung kann der Ratsvorsitz die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über den Vorschlag aufnehmen, sobald das Parlament seine Verhandlungsposition festgelegt hat.

    Mit dem IFRS 9 wird die Bilanzierung von Finanzinstrumenten verbessert, indem frühzeitige Wertberichtigungen der Banken auf ihre Kredite vorgeschrieben werden. Mit diesem Standard werden die Schwächen im Rechnungslegungsrahmen angegangen, die während der Finanzkrise zutage getreten sind. Höhere Rückstellungen werden jedoch wahrscheinlich dazu führen, dass das aufsichtsrechtliche Kapital der Banken zurückgeht.

    Nach seiner Annahme würde dieser Vorschlag es Banken ermöglichen, während einer Übergangszeit von fünf Jahren einen Anteil der erhöhten Rückstellungen für erwartete Kreditverluste als zusätzliches Kapital in ihr hartes Kernkapital einzubeziehen. Dieser zusätzliche Betrag wird während der Übergangszeit schrittweise Jahr für Jahr zurückgehen, bis er am Ende null erreicht.

    Im Vorschlag ist auch vorgesehen, dass die Ausnahme von der Obergrenze für Großkredite, die für Risikopositionen gegenüber dem öffentlichen Sektor von Mitgliedstaaten gilt, die auf die Währung eines anderen Mitgliedstaats lauten, schrittweise über drei Jahre abgeschafft wird.

    Der IFRS 9 wird am 1. Januar 2018 in Kraft treten, weshalb der Rat beschlossen hat, die Übergangsbestimmungen im Zusammenhang mit dem IFRS 9 von dem im November 2016 vorgelegten Vorschlag der Kommission zur Änderung der Verordnung Nr. 575/2013 über Eigenkapitalanforderungen für Banken abzuspalten, damit sie im beschleunigten Verfahren angenommen werden und in Kraft treten können.

  • 2017

    16. Juni

    Rat einigt sich auf Standpunkt zur Rangfolge von Bankengläubigern in Insolvenzverfahren

    Am 16. Juni 2017 hat der Rat seine Verhandlungsposition in Bezug auf den Entwurf einer Richtlinie festgelegt, durch die der Rahmen für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten geändert wird, indem Vorschriften für die Rangfolge unbesicherter Schuldtitel in Insolvenzverfahren (d. h. die Rangfolge der Bankengläubiger) eingeführt werden. Auf der Grundlage dieser Einigung kann der Vorsitz des Rates die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen, sobald das Parlament seine Verhandlungsposition angenommen hat.

    Mit dem Vorschlag wird Artikel 108 der Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten geändert und verbessert, in dem bislang der Rang von Einlagen in der Insolvenzrangfolge geregelt war.

    Die Mitgliedstaaten sollen zur Einführung einer klaren Bestimmung verpflichtet werden, wonach unbesicherte Einlagen nachrangig sind, die bei Ausfall oder drohendem Ausfall einer Bank in einen Bail‑in einfließen müssten.

    Diese Vorschriften betreffen unter anderem große Einlagen, die nicht durch ein Sicherungssystem geschützt sind, d. h. den Anteil über der Obergrenze von 100 000 €, der im Rahmen des Einlagensicherungssystems geschützt ist.

    Die Mitgliedstaaten würden verpflichtet, eine neue Kategorie "nicht bevorrechtigter" vorrangiger Schuldtitel zu schaffen, da in der derzeitigen Richtlinie nur eine Vorzugsstellung für natürliche Personen und kleine und mittlere Unternehmen vorgesehen ist, ohne die Vorzugsbehandlung im Detail zu präzisieren.

  • 2016

    9. Dezember

    Rat beginnt mit den Beratungen über die Vorschläge zur Änderung der Vorschriften für die Bankenunion

    Die Ratsgruppe "Finanzdienstleistungen", die aus Sachverständigen der EU-Mitgliedstaaten besteht, hat mit den Beratungen über die Legislativvorschläge zur Änderung der bestehenden Vorschriften für die Bankenunion begonnen.

  • 2016

    6. Dezember

    Vorschläge zur Aktualisierung der Vorschriften für die Bankenunion werden dem Rat unterbreitet

    Der Rat "Wirtschaft und Finanzen" führte einen Gedankenaustausch im Anschluss an die Erläuterungen der Kommission zu ihrem Paket von Gesetzgebungsvorschlägen, mit denen die Widerstandsfähigkeit des Bankensektors der EU und seine Fähigkeit, die Realwirtschaft zu unterstützen, weiter verbessert werden sollen.

    Die am 23. November 2016 veröffentlichten Änderungen betreffen das einheitliche Regelwerk, und zwar die Eigenkapitalanforderungen für den Bankensektor und die Vorschriften über die Sanierung und Abwicklung von Banken sowie die Vorschriften über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus.

  • 2016

    17. Juni

    Fahrplan zur Vollendung der Bankenunion

    Der Rat hat auf seiner Tagung am 17. Juni Schlussfolgerungen zum Fahrplan zur Vollendung der Bankenunion angenommen. Darin umreißt er die nächsten Schritte in Bezug auf die Bankenunion und ersucht die Europäische Kommission, Vorschläge zur Änderung der Vorschriften für die Bankenunion auszuarbeiten.