Die EU-Mercosur-Abkommen im Detail
Die zwei Abkommen regeln die Beziehungen zwischen der EU und dem Mercosur im Rahmen einer modernisierten und umfassenden Partnerschaft, und decken den politischen Dialog und die handelspolitische Zusammenarbeit ab. Die EU hat auch spezifische Vorschriften zum Schutz ihres Agrarsektors eingeführt.
Eine langjährige Partnerschaft
Die EU und der Mercosur – ein südamerikanischer Handelsblock, zu dem sich Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay zusammengeschlossen haben – sind enge Verbündete und gleichgesinnte Partner, die sich gemeinsam für Multilateralismus und regelbasierten internationalen Handel engagieren. Obwohl Bolivien seit Juli 2024 Vollmitglied des Mercosur ist, ist das Land nicht Teil der Abkommen, da die Verhandlungen weitgehend vor seinem Beitritt abgeschlossen wurden.
Die Beziehungen zwischen der EU und dem Mercosur gehen auf das Jahr 1999 zurück, als das Interregionale Rahmenabkommen über Zusammenarbeit in Kraft trat. Seitdem haben die Verhandlungen zwischen der EU und dem Mercosur über ein Assoziierungsabkommen verschiedene Phasen durchlaufen.
Am 6. Dezember 2024 haben die EU und der Mercosur eine politische Einigung über ein umfassendes Partnerschaftsabkommen erzielt, das aus zwei Säulen besteht: eine für politische Zusammenarbeit und eine für Handel und Investitionen.
Am 3. September 2025 hat die Kommission Beschlüsse des Rates über die Unterzeichnung und den Abschluss zweier paralleler, aber rechtlich getrennter Instrumente vorgeschlagen:
- das EU-Mercosur-Partnerschaftsabkommen, das politischen Dialog, Zusammenarbeit und Handel miteinander verbindet
- das Interimsabkommen über den Handel, das die Handels- und Investitionsverpflichtungen enthält, die vor dem Inkrafttreten des Partnerschaftsabkommens gelten sollen
Am 9. Januar 2026 hat der Rat grünes Licht für die Unterzeichnung beider Abkommen gegeben. Darauf folgte die feierliche Unterzeichnung am 17. Januar in Paraguay.
Sobald die Abkommen in Kraft sind, werden sie einen Rahmen für die Beziehungen innerhalb einer modernisierten und umfassenden Partnerschaft bilden, stabilere und berechenbarere Handels- und Investitionsregeln fördern und die weltweit größte Freihandelszone mit einem Markt von mehr als 700 Millionen Menschen schaffen.
Im nächsten Schritt wird das Europäische Parlament um seine Zustimmung ersucht, damit der Rat die Abkommen abschließen kann.
Partnerschaftsabkommen EU-Mercosur
Das Partnerschaftsabkommen bietet einen gemeinsamen Rahmen für politischen Dialog, Zusammenarbeit und sektorales Engagement. Es umfasst ferner Bestimmungen für Handel und Investitionen, die in vollem Umfang anwendbar werden, sobald das Abkommen abgeschlossen ist und in Kraft tritt.
Das Partnerschaftsabkommen wird dazu beitragen, die Zusammenarbeit in folgenden Bereichen zu stärken:
- nachhaltige Entwicklung
- Umwelt- und Klimapolitik
- digitaler Wandel
- Menschenrechte
- Mobilität
- Terrorismusbekämpfung
- Krisenmanagement
Es wird auch dazu beitragen, eine engere Koordinierung in multilateralen Foren und bei globalen Herausforderungen – einschließlich Klimawandel, Friedenssicherung und Migration – zu fördern und den Austausch bewährter Verfahren in verschiedenen Bereichen, von Governance bis hin zu technologischer Innovation, zu erleichtern.
Interimsabkommen über den Handel
Das Interimsabkommen über den Handel spiegelt die Säule „Liberalisierung von Handel und Investitionen“ des Partnerschaftsabkommens wider und wird bis zu dessen vollständigen Inkrafttreten als eigenständiges Abkommen fungieren. Ziel des Abkommens ist es, den wirtschaftlichen Nutzen der ausgehandelten Handelsverpflichtungen so früh wie möglich zu erzielen.
Durch das Interimsabkommen über den Handel wird der Weg für Zollsenkungengeebnet, der Zugang zu neuen Märkten eröffnet und werden bessere Handelsbedingungen in Schlüsselsektoren wie der Landwirtschaft sowie der Automobil-, Arzneimittel- und Chemikalienindustrie ermöglicht.
Der Abkommen enthält zudem Bestimmungen über
- die Erleichterung von Investitionen,
- die Beseitigung von Hindernissen für den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen, insbesondere bei digitalen Diensten und Finanzdienstleistungen,
- das öffentliche Beschaffungswesen, das EU-Unternehmen Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen in den Mercosur-Ländern gewährt.
Das Abkommen muss nur von der EU und nicht von den einzelnen Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Es läuft mit Inkrafttreten des Partnerschaftsabkommens, das durch alle Mitgliedstaaten ratifiziert werden muss, aus.
Am 23. März 2026 unterrichtete die EU die Mercosur-Länder über die vorläufige Anwendung des Interimsabkommens über den Handel gemäß dem Beschluss des Rates vom 9. Januar 2026.
Das Interimsabkommen über den Handel wird seit dem 1. Mai 2026 vorläufig angewandt, und die Zölle auf bestimmte Produkte wurden ab dem ersten Tag abgeschafft, wodurch vorhersehbare Regeln für Handel und Investitionen geschaffen werden.
Handel EU-Mercosur: Fakten und Zahlen
Schutzmaßnahmen für landwirtschaftliche Erzeugnisse
Um den Agrarsektor der EU und bestimmte sensible landwirtschaftliche Erzeugnisse, die durch Einfuhren dem Wettbewerb ausgesetzt sein könnten, zu schützen, hat die EU eine eigene Verordnung über Mercosur-Schutzmaßnahmen eingeführt, mit der die im Partnerschaftsabkommen und im Interimsabkommen über den Handel enthaltenen Schutzbestimmungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse in EU-Recht umgesetzt werden.
In der Verordnung ist insbesondere festgelegt, wie die EU Zollpräferenzen für Agrareinfuhren aus dem Mercosur vorübergehend aussetzen kann, wenn diese Einfuhren den Herstellern in der EU Schaden zufügen. Sie baut auf bestehenden EU-Schutzinstrumenten auf, führt jedoch schnellere Verfahren und einfachere Auslösemechanismen zur Einleitung von Untersuchungen ein, um Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu schützen.
Bis zur Annahme eines dauerhaften Rechtsrahmens kann die Kommission bilaterale Schutzmaßnahmen für landwirtschaftliche Erzeugnisse im Rahmen des Interimsabkommens über den Handel anwenden, wie zum Beispiel die Einführung von Zöllen, um einem Anstieg von Einfuhren und/oder Preissenkungen entgegenzuwirken, die die Märkte für lokale Erzeugnisse behindern. Darüber hinaus werden für Erzeugnisse wie Rindfleisch, Geflügel, Schweinefleisch, Zucker, Ethanol, Reis, Honig, Mais und Zuckermais, die Zollkontingenten unterliegen, verstärkte Überwachungsanforderungen gelten.
Die Mitgliedstaaten können die Kommission auch ersuchen, Schutzmaßnahmenuntersuchungen einzuleiten. Sollte die Kommission diesem Ersuchen nachkommen, muss sie den Rat vollständig und rechtzeitig über geplante Maßnahmen unterrichten.
Am 5. März 2026 hat der Rat die Verordnung zur Umsetzung der bilateralen Schutzklauseln für landwirtschaftliche Erzeugnisse förmlich angenommen. Die Verordnung wird ab dem Inkrafttreten des Interimsabkommens über den Handel und auch nach Inkrafttreten des Partnerschaftsabkommens gelten.
Letzte Überprüfung: 1. Mai 2026