Europäische Plattform zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit
Die Kommission hat am 9. April 2014 die Einrichtung einer Europäischen Plattform zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit vorgeschlagen. Diese Plattform bringt die Kommission, die Sozialpartner und die nationalen Behörden der EU-Mitgliedstaaten zusammen, die für die Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit zuständig sind, wie Arbeitsaufsichtsbehörden und Sozialversicherungsbehörden.
Sie werden Informationen und bewährte Vorgehensweisen zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit austauschen. Die Plattform dient ferner dazu, Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter aus mehreren Ländern zu fördern und gemeinsame Grundsätze für Inspektionen zu ermitteln.
Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit in Zahlen
- 200 € – durchschnittlicher Betrag, den jeder Europäer jährlich für nicht deklarierte Waren und Dienstleistungen ausgibt
- 300 € – mittleres Jahreseinkommen aus nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit
- 11 % der Europäer (jeder neunte) haben laut eigenen Angaben im vergangenen Jahr Waren und Dienstleistungen in Verbindung mit nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit erworben
- 15 bis 20 % des europäischen BIP entfallen Schätzungen zufolge auf die Schattenwirtschaft
Quelle: Eurobarometer-Erhebung über nicht angemeldete Erwerbstätigkeit in der Europäischen Union
Warum ist dies nötig?
Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit wird definiert als "jedwede Art von bezahlten Tätigkeiten, die von ihrem Wesen her keinen Gesetzesverstoß darstellen, den staatlichen Behörden aber nicht gemeldet werden".
Die negativen Auswirkungen nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit betreffen Arbeitnehmer, Unternehmen und staatliche Einrichtungen.
Für die Arbeitnehmer bedeutet nicht angemeldete Erwerbstätigkeit:
- niedrigere Rentenansprüche
- eingeschränkter Zugang zur Gesundheitsversorgung
- schlechte Arbeitsbedingungen
- mögliche Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte
Für Unternehmen stellt nicht angemeldete Erwerbstätigkeit einen unlauteren Wettbewerb dar, da Firmen, die ihre Arbeitnehmer nicht anmelden, sich einen unfairen Vorteil verschaffen.
Für den Staat bedeutet nicht angemeldete Erwerbstätigkeit entgangene Einnahmen aus Steuern und Sozialversicherungsabgaben.
Die Verantwortung für die Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit liegt bei den Mitgliedstaaten, und das wird auch in Zukunft so bleiben. Die vorgeschlagene Plattform würde ihnen beim Informationsaustausch helfen, insbesondere in grenzüberschreitenden Situationen, in denen es schwierig ist, nicht angemeldete Erwerbstätigkeit aufzudecken und zu ahnden.
Die Plattform würde ein Vakuum füllen, da es bislang keine Zusammenarbeit auf EU-Ebene zwischen einzelstaatlichen Behörden bei der Bekämpfung von grenzüberschreitender nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit gab.
Geltungsbereich
Die Plattform wird alle Formen von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit erfassen, auch die Scheinselbstständigkeit, die zur Verschleierung eines Arbeitsverhältnisses dient, um weniger Steuern und Sozialversicherungsabgaben zahlen zu müssen.
Teilnehmer der Plattform
Mit dem Beschluss wird eine alle Mitgliedstaaten einbeziehende Plattform eingerichtet. Die Plattform ist ein Forum für Praktiker, kein politisches Organ.
Jeder Mitgliedstaat benennt einen hochrangigen Vertreter für die Verbindungsarbeit zwischen allen Behörden, die auf nationaler Ebene für die Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit zuständig sind. Darüber hinaus werden der Plattform auch die Kommission und vier Vertreter der auf EU-Ebene organisierten Sozialpartner (zwei von Arbeitgeberseite und zwei der Gewerkschaften) angehören.
An der Plattform werden ferner Sozialpartner aus Sektoren mit einem hohen Maß an nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit, Vertreter von Eurofound, der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA), der IAO und der EWR-Länder mitwirken.
Maßnahmen
Die Plattform wird verschiedene Aspekte der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit im Zusammenhang mit Arbeitsrecht, Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, soziale Sicherheit und Steuern erfassen.
Die Plattform wird
- es Experten aus der ganzen EU ermöglichen, Informationen und bewährte Vorgehensweisen auszutauschen
- die auf nationaler und auf EU-Ebene vorhandenen Instrumente zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit prüfen
- neue Möglichkeiten des Vorgehens gegen grenzüberschreitende nicht angemeldete Erwerbstätigkeit durch einen besseren Datenaustausch zwischen den nationalen Behörden sondieren und gemeinsame Grundsätze für Inspektionen ermitteln
- gemeinsame Schulungsmaßnahmen und den Austausch von Personal fördern
Arbeiten im Rat
Die Kommission hat dem Rat und dem Europäischen Parlament am 9. April 2014 ihren Vorschlag unterbreitet. Der Vorsitz des Rates und das Parlament haben nach einer Reihe von Trilogsitzungen am 11. November 2015 eine vorläufige Einigung erzielt. Am 20. November 2015 hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter den mit dem Europäischen Parlament ausgehandelten Kompromisstext gebilligt.
Am 2. Februar 2016 hat das Europäische Parlament den Beschluss über die Einrichtung einer Europäischen Plattform zur Bekämpfung von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit in erster Lesung angenommen. Der Rat hat ihn am 24. Februar 2016 förmlich angenommen.
Inkrafttreten
Der Beschluss wurde von den Präsidenten beider Institutionen unterzeichnet und am 11. März 2016 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Plattform wurde im Mai 2016 offiziell auf den Weg gebracht.