EURES, das europäische Arbeitsvermittlungs-Netz, wird reformiert
EURES im Überblick
EURES wurde 1993 als Kooperationsnetz zwischen der Kommission und den öffentlichen Arbeitsverwaltungen in Europa eingeführt. Es dient dem Austausch von Stellenangeboten und Stellengesuchen und von Informationen über Lebens- und Arbeitsbedingungen.
EURES besteht aus einer Website und einem Netz aus rund 900 Beratern in allen beteiligten Ländern: 28 EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz.
Jedes Jahr vermittelt es rund 150 000 Stellen.
Ziel der Reform ist es, das Unterstützungsangebot bei der Stellensuche und Rekrutierung in ganz Europa zu verbessern. So soll die dringend erforderliche Mobilität von Arbeitskräften innerhalb der EU gefördert werden.
Der Reformvorschlag wurde am 17. Januar 2014 von der Kommission vorgelegt.
Nach der Einigung mit dem Europäischen Parlament billigte der Ausschuss der Ständigen Vertreter die neuen Bestimmungen am 2. Dezember 2015.
Vorgesehen ist eine Modernisierung des EURES-Portals, das, gestützt auf neueste IT-Technologien, zu einer zeitgemäßen Referenz in Sachen Mobilität werden soll. Damit soll die Anzahl der über EURES verfügbaren Stellenangebote und Lebensläufe von Stellensuchenden erhöht werden.
Außerdem soll ein automatisierter Abgleich zwischen den Qualifikationen von Stellensuchenden und den Stellenangeboten eingeführt werden.
Gründe für die Reform
In der Vergangenheit hat nicht jedes EU-Land alle auf nationaler Ebene veröffentlichten freien Stellen an das EURES-Internetportal weitergeleitet, und es gab keinen automatischen Austausch der Lebensläufe von Arbeitsuchenden auf europäischer Ebene.
Somit hatten Arbeitsuchende und Arbeitgeber bislang nur zu einer begrenzten Anzahl offener Stellen beziehungsweise Lebensläufe Zugang.
Sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern waren EURES und sein Unterstützungsangebot oft nicht bekannt. Die Arbeitsvermittlungen in den Mitgliedstaaten, die oft die erste Anlaufstelle sind, waren bislang nicht verpflichtet, ihre Klienten darüber zu informieren, was EURES für sie tun kann.
Darüber hinaus wurden zwischen den Mitgliedstaaten nicht genügend Informationen über Arbeitskräftemangel und ‑überschuss ausgetauscht, wodurch eine gezielte Zusammenarbeit über das EURES-Netz behindert wurde. So ließ sich kaum den Ungleichgewichten auf dem Arbeitsmarkt in Europa entgegenwirken, d. h. der Situation, dass einige Länder unter hoher Arbeitslosigkeit leiden, während in anderen Arbeitskräftemangel herrscht.
Mit den neuen Bestimmungen soll dies behoben werden, indem EURES zu einem echten europäischen Instrument für Abgleich, Vermittlung und Rekrutierung ausgebaut wird. Das modernisierte EURES-Netz soll Informationen über Stellen in ganz Europa leichter zugänglich machen und Arbeitsuchende wie Arbeitgeber besser unterstützen.
Neue Bestimmungen
Vorteile für Arbeitsuchende und Arbeitgeber
Das Dienstleistungsangebot für Arbeitsuchende und Arbeitgeber wird dahingehend erweitert,
- mehr individuelle Beratung zur beruflichen Laufbahn und zur Rekrutierung anzubieten
- Unterstützung bei der Stellensuche und der Einstellung von Personal zu gewähren
- über die Sozialversicherung, Steuerzahlungen und andere wichtige Regelungen zu informieren
- über Unterstützung nach der Rekrutierung, etwa Sprachkurse, zu informieren
Dies soll die bereits angebotenen Leistungen – Informationen über Stellenangebote oder Beratung beim Formulieren von Lebensläufen, Bewerbungen und offenen Stellen – ergänzen.
Nach den neuen Bestimmungen soll jemand, der im Ausland nach einer Stelle sucht, die gleiche Unterstützung erhalten wie jemand, der in seinem eigenen Land nach einer Stelle sucht. Jeder, der sich an eine Arbeitsvermittlung in einem Mitgliedstaat wendet, soll grundlegende Informationen über das EURES-Netz und die von EURES angebotenen Beratungsleistungen erhalten.
Neue Anforderungen an EU-Staaten
Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, dem EURES-Portal folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
- sämtliche Stellenangebote, die den öffentlichen Arbeitsvermittlungen und anderen beteiligten Einrichtungen vorliegen, einschließlich Ausbildungsplätze und Praktika
- die Lebensläufe von Arbeitsuchenden, die den öffentlichen Arbeitsvermittlungen und anderen beteiligten Einrichtungen vorliegen, sofern die Betroffenen sich damit einverstanden erklären, dass ihre Angaben weitergeleitet werden
Im Interesse der Qualität und des Jugendschutzes können die Mitgliedstaaten sonstige Praktika und Lehrstellen ausschließen.
Teilnehmer der Plattform
Das Spektrum der EURES-Mitglieder und -Partner wird erweitert.
So können sich private Arbeitsvermittlungen dem Netz anschließen, und ihre Stellenanzeigen werden mit denen der öffentlichen Arbeitsverwaltungen im Online-Portal veröffentlicht. Einrichtungen mit Gewinnstreben müssen alle Dienstleistungen anbieten, d. h. Stellenanzeigen und Lebensläufe für das Portal sowie Unterstützungsleistungen für Arbeitsuchende und Arbeitgeber, es sei denn, sie können gegenüber den nationalen Behörden nachweisen, dass sie nicht in der Lage sind, alle drei Dienstleistungen zu erbringen.
Einrichtungen ohne Erwerbszweck können zwischen den drei Optionen wählen.
Öffentliche Arbeitsvermittlungen werden ebenfalls sämtliche Dienstleistungen anbieten und überdies dafür Sorge tragen, dass die Informationen für Nutzer ohne IT-Kenntnisse auch offline zugänglich sind.
An dem Netz beteiligt sind auch: Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und andere wichtige Akteure auf dem Arbeitsmarkt. Die Vertreter der Sozialpartner sind auf EU-Ebene, aber auch auf nationaler und grenzüberschreitender Ebene eingebunden.