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Wie die EU Migrationsbewegungen steuert

Die EU hat verschiedene Regelungen für die Steuerung regulärer Migrationsbewegungen, die Verarbeitung von Asylanträgen und die Rückführung illegal aufhältiger Migranten verabschiedet.

Anwerbung qualifizierter Arbeitskräfte

In einer am 27. April 2022 von der Europäischen Kommission vorgelegten Mitteilung wird ein Konzept für eine neue und nachhaltige EU-Politik für legale Migration dargelegt, mit der Kompetenzen und Talente angezogen werden, die in der EU benötigt werden, um dem Arbeitskräftemangel zu begegnen und auf den demografischen Wandel in Europa zu reagieren.

Am selben Tag legte die Kommission auch zwei Vorschläge zur Überarbeitung der Richtlinie über die kombinierte Erlaubnis und der Richtlinie über den langfristigen Aufenthalt vor.

Talentpool

Die EU richtet einen Talentpool ein, eine EU-weite Plattform. Mit dem Talentpool der EU könnte das Profil der EU geschärft werden und könnten Arbeitgeber in der EU besseren Zugang zu Drittstaatsangehörigen mit spezifischen Kompetenzen erhalten. Der Talentpool wird die erste EU-weite Plattform sein, die darauf abzielt, die internationale Rekrutierung für EU-weite Mangelberufe zu erleichtern und zu beschleunigen.

Er zielt darauf ab,

  • Arbeitsuchende aus Drittstaaten mit Arbeitgebern in der EU zusammenzuführen
  • einen Beitrag dazu zu leisten, kritische Engpässe auf dem heimischen Arbeitsmarkt der EU zu beseitigen

An wen richtet sich der Talentpool:

  • an Arbeitsuchende aus Drittländern
  • an Arbeitgeber in Europa, insbesondere in Sektoren mit Engpässen
  • an interessierte Mitgliedstaaten, die sich freiwillig beteiligen können

Im Juni 2024 einigte sich der Rat auf sein Verhandlungsmandat für den EU-Talentpool. Die Verhandlungen zwischen dem dänischen Vorsitz und dem Europäischen Parlament wurden im November 2025 abgeschlossen. Im März 2026 gab der Rat grünes Licht für die Einrichtung des EU-Talentpools.

Kombinierte Erlaubnis

Der Vorschlag für eine Überarbeitung der Richtlinie über die kombinierte Erlaubnis zielt darauf ab, dieses Verfahren zu vereinfachen und es Mitgliedstaaten zu erleichtern, qualifizierter Arbeitskräfte aus Drittländern anzuwerben. Mit dem Vorschlag wird außerdem der Schutz von Arbeitsmigranten vor Ausbeutung und Ungleichbehandlung verbessert.

Die vorgeschlagene Richtlinie soll Folgendes schaffen:

  • ein einheitliches Antragsverfahren für eine kombinierte Erlaubnis (Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis)
  • die Gewährleistung eines gemeinsamen Bündels gleicher Rechte für berechtigte Drittstaatsangehörige, das auf Gleichbehandlung mit den Staatsangehörigen des Mitgliedstaats, der die kombinierte Erlaubnis ausstellt, beruht
  • eine schnellere Bearbeitung von Anträgen
  • die Möglichkeit für Inhaber einer kombinierten Erlaubnis, den Arbeitgeber zu wechseln
  • klare Anweisungen für den Fall, dass ein Inhaber einer kombinierten Erlaubnis arbeitslos wird

Der Rat hat seine allgemeine Ausrichtung am 8. Juni 2023 festgelegt. Am 20. Dezember 2023 haben der Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung über die Aktualisierung des Verfahrens der kombinierten Erlaubnis erzielt. Die Richtlinie über die kombinierte Erlaubnis wurde am 12. April 2024 vom Rat angenommen.

Langfristig Aufenthaltsberechtigte

Ziel des Vorschlags der Kommission vom September 2020, der auch Teil des umfassenderen Pakets zur legalen Migration ist, ist es

  • einen echten EU-weiten langfristigen Aufenthaltsstatus zu schaffen und
  • das Recht langfristig aufenthaltsberechtigter Personen, in andere Mitgliedstaaten zu ziehen und dort zu arbeiten, zu stärken.

Im Vorschlag sind die Voraussetzungen festgelegt, unter denen Drittstaatsangehörige, die sich mindestens fünf Jahre lang rechtmäßig und ununterbrochen in einem Mitgliedstaat aufgehalten haben, die langfristige Aufenthaltsberechtigung – EU oder den dauerhaften Aufenthaltstitel erwerben können.

Es gelten bestimmte Bedingungen, damit einem Antragsteller die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten zuerkannt werden kann, etwa:

  • Antragsteller aus Drittstaaten müssen nachweisen, dass sie über feste und regelmäßige Einkünfte verfügen, die für ihren Lebensunterhalt und den ihrer Familienangehörigen ausreichen, sowie über eine Krankenversicherung.
  • Die Mitgliedstaaten können auch von Drittstaatsangehörigen verlangen, dass sie die Integrationsanforderungen erfüllen.

Am 23. November 2023 haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf ihr Verhandlungsmandat für die Aktualisierung dieser Richtlinie geeinigt.

Hochqualifizierte Arbeitskräfte

Am 7. Oktober 2021 hat der Rat die überarbeitete Richtlinie über die Blaue Karte angenommen. Mit den neuen Vorschriften werden die Einreise- und Aufenthaltsbedingungen für hoch qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittländern weiter harmonisiert, um die Blaue Karte EU attraktiver zu machen.

Durch das EU-weite Zulassungssystem sollen – insbesondere in Branchen mit Fachkräftemangel – hochqualifizierte Arbeitskräfte angeworben und gehalten werden, konkret durch

  • die Schaffung integrativerer Zulassungskriterien
  • die Erleichterung der Mobilität innerhalb der EU
  • eine erleichterte Familienzusammenführung
  • vereinfachte Verfahren für anerkannte Arbeitgeber
  • die Gewährung eines weitreichenden Zugangs zum Arbeitsmarkt

Die Mitgliedstaaten können die nationalen Regelungen für hochqualifizierte Arbeitskräfte parallel zur Regelung der Blauen Karte EU beibehalten. Neu ist eine Reihe von Bestimmungen, die gewährleisten sollen, dass die Blaue Karte EU für die Inhaber und ihre Familien keine Nachteile im Vergleich zu nationalen Genehmigungen bedeutet.

Die Richtlinie über die Blaue Karte EU wurde erstmals 2009 angenommen. Die Kommission hat 2016 eine Reform der Vorschriften vorgeschlagen.

„Blaue Karte“ mit EU-Flagge und einigen abstrakten Illustrationen
Blaue Karte EU: Anwerbung von Talenten (Infografik)

Blaue Karte EU: Anwerbung von Talenten (Infografik)

Neuansiedlung

Im Rahmen der Neuansiedlung können schutzbedürftige Flüchtlinge legal und sicher in die EU gelangen, ohne auf einer gefährlichen Reise ihr Leben zu riskieren.

Seit 2015 konnten mithilfe erfolgreicher, von der EU geförderter Neuansiedlungsregelungen mehr als 98 000 Menschen, die besonders dringend auf internationalen Schutz angewiesen sind, in der Union Zuflucht finden. Vor Umsetzung der einzelnen Neuansiedlungsprogramme geben die EU-Länder ihre Zusagen ab, wie viele Flüchtlinge sie aufzunehmen planen.

In den Regelungen für 2021-2022 sind erstmals, zusätzlich zu den Zusagen zur Neuansiedlung, auch Zusagen zur Aufnahme aus humanitären Gründen enthalten. Bezieht man die Programme zur Aufnahme aus humanitären Gründen mit ein, so haben die EU-Mitgliedstaaten bisher etwa 130 000 Menschen Schutz geboten:

  • 19 455 in den Jahren 2015-2017, dies entspricht 86 % der Gesamtzusagen;
  • 45 570 in den Jahren 2018-2019, dies entspricht 91 % der Gesamtzusagen;
  • 24 656 in den Jahren 2020-2021, dies entspricht 72 % der Gesamtzusagen;
  • 33 800 in den Jahren 2021-2022 (nahezu 5 000 Menschen im Rahmen von Neuansiedlungsregelungen und 28 800 im Rahmen von Programmen zur Aufnahme aus humanitären Gründen).

Der Durchführungszeitraum für die Regelungen in den Jahren 2020-2021 ist aufgrund der Coronavirus-Pandemie verlängert worden. Die Zusagen der Mitgliedstaaten für die Neuansiedlung und die Aufnahme aus humanitären Gründen wurden auch im Laufe des Jahres 2022 weiterhin umgesetzt.

Im Juli 2022 sind die Mitgliedstaaten von der Europäischen Kommission aufgefordert worden, ihre Zusagen zur Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen für den Zeitraum 2023-2025 abzugeben:

  • Zusagen für 2023
  • Zusagenprognose für 2024-2025 (sofern möglich)

Nicht nur im Rahmen von Neuansiedlungsregelungen, sondern auch im Rahmen der Erklärung EU-Türkei aus dem Jahr 2016 wurden mehr als 37 300 Menschen neu angesiedelt.

2016 hat die Europäische Kommission eine Verordnung zur Schaffung eines Neuansiedlungsrahmens der Union vorgeschlagen, damit Personen, die internationalen Schutz benötigen, diesen auf geordnete und sichere Weise erhalten können. Damit bewegt sich die EU weg von Ad-Hoc-Neuansiedlungsprogrammen hin zu einem stabileren, tragfähigeren und besser vorhersagbaren Rahmen.

Andere reguläre Migrationsbewegungen

Studierende und Forschende

Im Jahr 2016 hat die EU eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- oder Studienzwecken, zur Absolvierung eines Praktikums, zur Teilnahme an Freiwilligendiensten, Schüleraustauschprogrammen oder für Bildungsprojekte und zur Ausübung einer Au-pair-Tätigkeit erlassen.

Diese Regelung trägt dazu bei,

  • den Ruf der EU als internationalen Exzellenzstandort zu festigen,
  • die Position der EU im weltweiten Talentwettbewerb und ihre Führungsrolle zu verbessern,
  • die allgemeine Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum der EU zu stärken,
  • die Erzeugung und den Erwerb von Wissen und Kompetenzen zu fördern,
  • die Solidarität zu entwickeln und einen stärkeren sozialen Zusammenhalt zu unterstützen,
  • die gegenseitige Bereicherung und die Vertrautheit mit anderen Kulturen zu fördern.

Darüber hinaus unterstützt die EU im Rahmen des Programms Erasmus+ die Mobilität von Studierenden, Forschenden und Unternehmern. Für dieses Programm steht ein Budget in Höhe von ungefähr 26,2 Mrd. € zur Verfügung. Damit sind die Mittel fast doppelt so hoch wie die Mittel für das Vorgängerprogramm (2014-2020). Ein besonderer Schwerpunkt des Programms für 2021-2027 liegt auf sozialer Inklusion, dem grünen und dem digitalen Wandel sowie der Förderung der Teilnahme junger Menschen am demokratischen Leben.

Saisonarbeitskräfte

Die EU‑Wirtschaft benötigt viele Saisonarbeitskräfte aus Drittstaaten, denn sie hat mit einem zunehmenden Arbeitskräftemangel zu kämpfen.

2014 haben Rat und Parlament eine Richtlinie über Saisonarbeitnehmer erlassen. Darin ist festgelegt, unter welchen Bedingungen Drittstaatsangehörige als Saisonarbeitskräfte in die EU einreisen und sich dort aufhalten dürfen.

Diese Regelung trägt dazu bei,

  • die Zulassungsvorschriften der Mitgliedstaaten anzugleichen und zu vereinfachen,
  • die Saisonarbeitskräfte aus Drittstaaten vor Ausbeutung und schlechten Arbeitsbedingungen zu schützen und
  • zu verhindern, dass sich Saisonarbeitskräfte aus Drittstaaten irregulär in der EU aufhalten.

Konzerninterne Entsendungen

Der Rat und das Parlament haben 2014 eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen einer konzerninternen Entsendung erlassen.

Dank dieser Neuregelung können Drittstaatsangehörige im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers eine EU‑Zulassung als Führungskräfte, Spezialisten oder Trainees beantragen.

Familienzusammenführung

Im Rahmen der Familienzusammenführung können Personen, die sich regulär in der EU aufhalten, ihre Familienangehörigen zu sich holen. Dies erleichtert die Integration der Drittstaatsangehörigen in die Gesellschaft.

Die betreffende EU‑Vorschriften sind in der Richtlinie betreffend das Recht auf Familienzusammenführung festgelegt. Darin sind gemeinsame Bestimmungen über die Ausübung des Rechts auf Familienzusammenführung in der EU (mit Ausnahme Irlands und Dänemarks) enthalten.

Asylsuchende

Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) gibt gemeinsame Mindeststandards für die Behandlung von Asylsuchenden vor. In der Praxis werden Asylsuchende nicht einheitlich behandelt, und die Anerkennungsquote variiert von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat.

Infolgedessen wandern viele Asylsuchende in der Union weiter, um in dem Land mit den für sie günstigsten Bedingungen einen Asylantrag zu stellen. Dieses Phänomen wird „Asyl‑Shopping“ genannt.

Die Migrationskrise hat das Problem verschärft, wobei sich gezeigt hat, dass die Asylverfahren und ‑standards besser angeglichen werden müssen.

Diese Infografik gibt einen Überblick über die Anzahl der Asylsuchenden in der EU in den Jahren 1990 bis 2022.
Asylanträge in der EU (Infografik)

Asylanträge in der EU (Infografik)

EU‑Rückkehrpolitik und Rückübernahmeabkommen

Die Rückkehrpolitik der EU stützt sich auf die Rückführungsrichtlinie. Diese Richtlinie enthält klare, transparente und faire Regeln für die Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger.

Darin wird auch hervorgehoben, dass Rückübernahmeabkommen mit Drittländern geschlossen werden müssen. Diese Abkommen sind von entscheidender Bedeutung für die Umsetzung der EU-Rückkehrpolitik, mit der die Rückführung von Personen, die sich illegal in der EU aufhalten, in ihr Herkunftsland geregelt wird.

Die EU verhandelt und schließt Rückübernahmeabkommen mit Drittländern. Der Rat erteilt der Kommission das Mandat zur Aushandlung solcher Abkommen mit bestimmten Drittländern.

Bislang hat die EU 18 Rückübernahmeabkommen geschlossen. Auch das Samoa‑Abkommen (der Rahmen für die Beziehungen der EU zu 79 afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten) enthält Bestimmungen über die Rückführung irregulärer Migranten in ihre Herkunftsländer.

Zusätzlich zu den Rückübernahmeabkommen hat die EU mit einigen Drittländern Rückkehrvereinbarungen geschlossen, mit denen dasselbe Ziel verfolgt wird. Der Europäische Rat und der Rat heben regelmäßig hervor, dass die Rückkehr- und Rückübernahmepolitik der EU durch die vollständige Umsetzung bereits bestehender und den Abschluss neuer Rückübernahmeabkommen und Rückkehrvereinbarungen verstärkt und wirksamer gestaltet werden muss.

Im September 2018 hat die Kommission eine Reform der gemeinsamen Rechtsvorschriften der EU für Rückführungen vorgeschlagen. Mit den vorgeschlagenen Änderungen sollen die bestehenden Vorschriften wirksamer werden. Am 7. Juni 2019 hat sich der Rat auf seinen Standpunkt zu neuen Vorschriften geeinigt, mit denen die Wirksamkeit von Rückführungen verbessert werden soll.

Im Dezember 2025 vereinbarte der Rat seinen Standpunkt zu neuen EU-Vorschriften, um Rückkehrverfahren für Menschen ohne Aufenthaltsrecht in der EU schneller, einfacher und wirksamer zu gestalten. Mit der vorgeschlagenen Verordnung werden EU-weite Verfahren, klarere Verpflichtungen für Rückkehrende und die Möglichkeit eingeführt, Rückkehrzentren in Drittstaaten einzurichten, wodurch die Zusammenarbeit gestärkt und die Durchsetzung von Rückkehrentscheidungen verbessert wird.

Im Juni 2026 erzielten der Rat und das Europäische Parlament eine Einigung über den neuen EU-Rechtsakt, der den Weg für schnellere und wirksamere Rückkehrverfahren in der gesamten EU ebnet. Mit der Einigung wird das Migrations- und Asylpaket ergänzt und seine wirksame Umsetzung unterstützt.

Letzte Überprüfung: 30. März 2025