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Neue genomische Techniken für die Pflanzenzüchtung

Neue Methoden in der Pflanzenzucht können die Ernährungssicherheit verbessern und die Auswirkungen des Klimawandels abmildern. Um von diesen Methoden zu profitieren, ihre sichere Nutzung zu gewährleisten und Innovationen anzukurbeln, führt die EU neue Vorschriften ein.

Pflanzenzucht

Seit Jahrtausenden versucht der Mensch, seine Pflanzen zu verbessern, um sich sichere und nahrhafte Nahrungsquellen zu sichern. Die Anfänge bestanden in der Auswahl der widerstandsfähigsten, geschmackvollsten oder produktivsten Kulturen.

Mitte des 19. Jahrhunderts legte Gregor Mendel die Vererbungsregeln fest, die der Kreuzung von Pflanzen zugrunde liegen – einer Technik, bei der die Merkmale zweier verschiedener Pflanzen derselben Art kombiniert werden. Die Kreuzungstechniken haben sich über Jahrhunderte hinweg weiterentwickelt.

Pflanzen und ihre Vorfahren

Viele Pflanzen, die heute angebaut werden, haben nur sehr wenig mit ihren wilden Vorfahren gemein.

Bläuliches Foto einer wilden Auberginenpflanze neben einer Zeichnung einer handelsüblichen Aubergine.

Aubergine

Bläuliches Foto einer Wildkohlpflanze neben einer Zeichnung eines Blumenkohls.

Blumenkohl

Bläuliches Foto von wilden Bananen, eine davon aufgeschnitten, neben einer Zeichnung handelsüblicher Bananen.

Bananen

Ein Garant für die Ernährungssicherheit

Neue Pflanzenzuchttechniken können dazu beitragen, Agrar- und Lebensmittelsysteme nachhaltig zu gestalten und besser auf Herausforderungen wie die weltweite Ernährungsunsicherheit und den Klimawandel zu reagieren, was für Landwirte, Verbraucher und die Umwelt von Vorteil ist. Mit den neuen Methoden könnten Pflanzen mit weniger Allergenen entwickelt und der Einsatz von Pestiziden reduziert werden.

Neue genomische Techniken (NGT) können die Züchtung von Pflanzen erleichtern, die

  • klimaresilient und schädlingsresistent sind,
  • weniger Düngemittel und Pestizide benötigen,
  • höhere Erträge sicherstellen können und
  • Wasser und andere natürliche Ressourcen effizienter nutzen.

Beispiele für Pflanzen, die mit neuen genomischen Techniken gewonnen wurden:

Weizen

Weizen mit geringem Glutengehalt

Kartoffelpflanze

Krankheitsresistente Kartoffeln

Maiskolben und ‑körner

Dürretoleranter Mais

Warum braucht die EU neue Vorschriften?

Genomeditierungstechniken sind in der EU durch die Rechtsvorschriften zur genetischen Veränderung (GVO) geregelt, die eine Reihe von Rechtsakten umfassen.

Gemäß einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2018 fallen Pflanzen, die mit neuen genomischen Techniken gewonnen wurden, derzeit unter die GVO-Rechtsvorschriften.

Im Gegensatz zu GVO-Pflanzen können Pflanzen, die mit neuen genomischen Techniken gezüchtet werden, den mit herkömmlichen Züchtungstechniken gewonnenen Erzeugnissen oder selbst natürlich vorkommenden Pflanzen sehr ähnlich oder sogar mit diesen ident sein.

NGT-Pflanzen, die fremdes genetisches Material enthalten, unterliegen weiterhin den GVO-Rechtsvorschriften. Die neuen EU-Vorschriften sollen Rechtsklarheit schaffen in Bezug auf neue Züchtungsmethoden, die keine Fremd-DNA nutzen.

Die neuen Vorschriften sollen zu den Zielen des europäischen Grünen Deals und der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, zur biologischen Vielfalt, zur Anpassung an den Klimawandel, zur globalen Ernährungssicherheit und zur Bioökonomie beitragen.

Durch die Regulierung der Pflanzenzüchtung will die EU die Branche sicher, transparent, effektiv und wettbewerbsfähig machen.

Züchtungstechniken und EU-Rechtsvorschriften

Es gibt drei Haupttechniken für die Züchtung von Pflanzen.

Herkömmliche Züchtungstechniken

Etablierte Techniken zur genetischen Veränderung (GVO)

Neue genomische Techniken (NGT)

Zwei verschiedene Erbsenpflanzen, zwischen ihnen das Multiplikationszeichen. Die eine Pflanze hat drei hellgrüne Blätter und zwei Schoten, die andere hat zwei dunkelgrüne Blätter und vier Schoten.

Zwei Sorten einer Pflanzenart werden mehrfach gekreuzt, um eine Pflanze mit den gewünschten Merkmalen zu erhalten (Kreuzung). Heutzutage wird der Prozess durch Chemikalien oder Strahlung (Mutationszüchtung oder Mutagenese) beschleunigt.

Zwei verschiedene Pflanzen mit dem DNA-Symbol in der Mitte. Ein Stück DNA der einen Pflanze wird in die DNA der anderen Pflanze eingefügt.

Das genetische Material einer Pflanze wird auf eine Weise verändert, die nicht natürlich durch Kreuzung oder natürliche Rekombination vorkommt. Dies erfolgt teilweise mit Fremd-DNA (transgene Züchtung oder Transgenese).

Eine Pflanze und ein DNA-Symbol. Ein Kreis zeigt einen vergrößerten Ausschnitt der DNA und ein Pfeil weist auf eine bestimmte Stelle innerhalb des Kreises hin.

Das Genom einer Pflanze wird entweder an einer ausgewählten Stelle verändert (gezielte Mutagenese) oder eine Sequenz derselben Pflanzenart oder einer eng verwandten Art (Cisgenese) wird eingefügt.

Welche EU-Rechtsvorschriften gelten wofür?

  • Herkömmliche Züchtung: liegt außerhalb des Anwendungsbereichs der GVO-Rechtsvorschriften der EU
  • Genetische Veränderung: ist im Rahmen der GVO-Rechtsvorschriften der EU geregelt
  • Neue genomische Techniken: werden im Rahmen der neuen NGT-Rechtsvorschriften geregelt, gegebenenfalls in Kombination mit den GVO-Rechtsvorschriften

Vorschriften für neue genomische Techniken in der Praxis

Am 4. Dezember hat der Rat eine vorläufige Einigung mit dem Europäischen Parlament über eine Reihe von Vorschriften erzielt, mit denen ein Rechtsrahmen für neue genomische Verfahren geschaffen wird.

Mit den neuen Vorschriften wird die EU Folgendes erreichen:

  • mehr Sicherheit
  • mehr Transparenz und bessere Kennzeichnung
  • mehr Innovation

Nach den neuen Vorschriften müssten alle NGT-Pflanzen in eine öffentliche Datenbank aufgenommen und in der ökologischen/biologischen Produktion verboten werden.

Darüber hinaus würden zwei Kategorien von Pflanzen festgelegt werden:

  • Kategorie 1: Pflanzen, die herkömmlich gezüchteten oder natürlich mutierten Pflanzen gleichwertig sind
  • Kategorie 2: Pflanzen mit komplexeren Veränderungen

Für jede Kategorie würden unterschiedliche Vorschriften gelten.

Pflanzen der Kategorie 1

Die Vorschriften würden Folgendes regeln:

  • Inverkehrbringen: Bevor eine Pflanze oder ein durch NGT gewonnenes Erzeugnis absichtlich freigesetzt wird oder in Verkehr gebracht wird, müssten nationale Behörden und die Europäische Kommission prüfen, ob es in die Kategorie 1 fällt.
  • Kennzeichnung: Saatgut und anderes Vemehrungsmaterial müsste mit einem Etikett versehen werden, das es als NGT-Erzeugnis kennzeichnet. Pflanzen würden hingegen nicht gekennzeichnet werden müssen.
  • Merkmale: Herbizidtolerante Pflanzen würden nicht in Kategorie 1 aufgenommen werden.
  • Patentierung: Unternehmen oder Züchter müssten Informationen zu allen bestehenden oder noch ausstehenden Patenten vorlegen. Eine Expertengruppe würde eingesetzt werden, um die Auswirkungen von Patenten auf die Branche der NGT-Pflanzen zu untersuchen, und die Europäische Kommission würde eine Studie über die Auswirkungen der Patentierung auf Innovationen, den Zugang zu patentierten NGT-Pflanzen und die Wettbewerbsfähigkeit der Pflanzenzüchtungsbranche der EU veröffentlichen.

Diese Pflanzen wären von den GVO-Rechtsvorschriften ausgenommen. Stattdessen würden die bestehenden EU-Rechtsvorschriften über Lebens- und Futtermittel, neuartige Lebensmittel, Naturschutz und Umwelthaftung gelten.

Die EU-Länder könnten Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Pflanzen der Kategorie 1 in ihrem Hoheitsgebiet nicht unbeabsichtigt in den ökologischen/biologischen Landbau gelangen.

Pflanzen der Kategorie 2

Die Vorschriften würden Folgendes regeln:

  • Inverkehrbringen: Bevor eine Pflanze oder ein durch NGT gewonnenes Erzeugnis absichtlich freigesetzt oder in Verkehr gebracht wird, müssten nationale Behörden und die Europäische Kommission deren Verwendung zulassen. Im Zuge dessen würden Risiko- und Sicherheitsbewertungen durchgeführt werden.
  • Kennzeichnung: Zugelassene Erzeugnisse der Kategorie 2 müssten ein Etikett tragen, das Informationen über die durch die genetischen Veränderungen entstandenen Merkmale enthalten kann. Wenn der Hersteller die Merkmale auf dem Etikett angibt, müssen alle angeführt werden.
  • Anreize: Den Erzeugern von Pflanzen mit Merkmalen, die die Nachhaltigkeit verbessern könnten, wie z. B. eine effizientere Wassernutzung oder Resistenz gegen Krankheiten oder gegenüber Bedingungen des Klimawandels, könnten regulatorische Anreize geboten werden. Davon ausgenommen sind Pflanzen, die herbizidtolerante Merkmale enthalten.

Pflanzen der Kategorie 2 müssten den bestehenden GVO-Rechtsvorschriften entsprechen, die an die Vorschriften über neue genomische Techniken angepasst wurden, um den unterschiedlichen Risikoprofilen dieser Pflanzen Rechnung zu tragen.

Die EU-Länder könnten Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Pflanzen der Kategorie 2 in ihrem Hoheitsgebiet nicht unbeabsichtigt in NGT-freie Erzeugnisse gelangt sind. Sie könnten außerdem den Anbau von Pflanzen der Kategorie 2 in ihrem Hoheitsgebiet einschränken oder untersagen.

Nächste Schritte

Der Rat hat die neuen Vorschriften am 21. April 2026 angenommen.

Der Text muss vom Europäischen Parlament noch förmlich angenommen werden. Sobald sie angenommen wurde, tritt die Verordnung 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die meisten Bestimmungen gelten nach einem Übergangszeitraum von 24 Monaten, sodass Zeit für die Annahme von Durchführungsbestimmungen bleibt. Der neue Rahmen wird voraussichtlich ab Mitte 2028 gelten.

Ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung soll die Kommission eine Studie über die Auswirkungen der Patentierung auf Innovation, die Verfügbarkeit von Saatgut für Landwirte und die Wettbewerbsfähigkeit des Pflanzenzuchtsektors in der EU veröffentlichen. Die Kommission soll dann angeben, welche Folgemaßnahmen sie für erforderlich hält, bzw. einen Gesetzgebungsvorschlag veröffentlichen, um etwaige in der Studie festgestellte Probleme anzugehen.

„Vom Hof auf den Tisch“

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Letzte Überprüfung: 14. März 2025