Europäisches Semester 2014
November 2014
Jahreswachstumsbericht 2015 der Europäischen Kommission
Im Jahreswachstumsbericht 2015 empfiehlt die Europäische Kommission, dass sich die Wirtschafts-und Sozialpolitik der EU 2015 auf drei Hauptprioritäten konzentrieren sollte:
- Investitionen
- Strukturreformen
- verantwortungsvolle Fiskalpolitik
In der EU besteht Investitionsbedarf, um die Sozialsysteme zu modernisieren, Bildung, Forschung und Innovation zu finanzieren, Energie umweltverträglicher und effizienter zu machen, die Verkehrsinfrastruktur zu modernisieren und ein weitverzweigtes und schnelleres Breitbandnetz einzurichten. Als Beitrag zur Ankurbelung der Investitionen hat die Kommission am 26. November einen Investitionsplan für 2015-17 im Umfang von 315 Mrd. Euro vorgelegt. Der Plan, einen Europäischen Fonds für strategische Investitionen aufzulegen, wird vom Rat erörtert, bevor er dem Europäischen Rat zur Billigung unterbreitet wird.
Strukturreformen. Auf EU-Ebene empfiehlt die Kommission, den Binnenmarkt zu vertiefen, indem der Schwerpunkt auf die Beseitigung verbleibender rechtlicher und sonstiger Hindernisse in Branchen wie Energie, Telekommunikation und Verkehr sowie im Binnenmarkt für Waren und Dienstleistungen gelegt wird.
Verantwortungsvolle Fiskalpolitik. Die Kommission empfiehlt, im Einklang mit dem Stabilitäts-und Wachstumspakt und unter Berücksichtigung der Gegebenheiten in den einzelnen Mitgliedstaaten eine verantwortungsvolle und wachstumsfreundliche Fiskalpolitik fortzuführen.
Vorschlag der Europäischen Kommission für den gemeinsamen Beschäftigungsbericht
Der Bericht ist eine Begleitunterlage zum Jahreswachstumsbericht. Er gibt Aufschluss über die Beschäftigungslage in der EU und die Reformen, die die Mitgliedstaaten 2014 durchgeführt haben, um Arbeitsplätze zu schaffen und die Sozialschutzsysteme zu verbessern.
Außerdem enthält er ein Scoreboard von Indikatoren zur EU-weiten Messung der sozioökonomischen Unterschiede.
Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass die Arbeitslosigkeit in der EU langsam zurückgeht, aber mit 24,6 Millionen Menschen (10,1%) ohne Arbeit noch auf hohem Niveau bleibt. Die Jugendarbeitslosigkeit ist weiterhin hoch, doch es zeichnet sich eine allmähliche Verbesserung ab.
Der Bericht wird vom Rat gebilligt und dann dem Europäischen Rat vorgelegt.
Warnmechanismusbericht 2015 der Europäischen Kommission
Aus dem Bericht geht hervor, dass makroökonomische Ungleichgewichte und deren soziale Folgen in der EU nach wie vor ein ernsthaftes Problem darstellen. Die langsame wirtschaftliche Erholung und die sehr niedrige Inflation werden als Hindernisse für eine deutlichere Verringerung der Ungleichgewichte und der damit verbundenen makroökonomischen Risiken gesehen.
Die Kommission wird weitere vertiefte Prüfungen in 16 Mitgliedstaaten durchführen: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Irland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Ungarn, den Niederlanden, Portugal, Rumänien, Slowenien, Finnland, Schweden und im Vereinigten Königreich.
Juni 2014
Europäischer Rat billigt länderspezifische Empfehlungen
Der Europäische Rat hat die länderspezifischen Empfehlungen gebilligt und damit das Europäische Semester 2014 abgeschlossen. Von den EU-Mitgliedstaaten wird erwartet, dass sie diesen auf ihre jeweiligen Bedürfnisse zugeschnittenen Empfehlungen nachkommen, wenn sie im Einklang mit den Grundsätzen der nationalen Eigenverantwortung und des sozialen Dialogs ihre Haushaltspläne entwerfen, Strukturreformen konzipieren und ihre Beschäftigungs- und Sozialpolitik verwirklichen. Nach Ansicht des Europäischen Rates ist die Umsetzung der Empfehlungen für die Beschleunigung des Wirtschaftswachstums von zentraler Bedeutung.
Strukturreformen, die das Wachstum steigern und die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen verbessern, sollte besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Die Staats- und Regierungschefs haben eine Reihe von Maßnahmen hervorgehoben, die zu mehr Wachstum und mehr Arbeitsplätzen führen würden. Hierzu gehören:
- die Verringerung der Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeit (des Unterschieds zwischen den Lohnkosten des Arbeitgebers und dem Nettolohn, den ein Arbeitnehmer erhält)
- eine Reform der Produkt- und Dienstleistungsmärkte
- eine Reform der öffentlichen Verwaltungen
- die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und für Innovation
- die Erleichterung des Zugangs zu Finanzierung
- die Verbesserung der Funktionsweise der netzgebundenen Wirtschaftszweige (wie Energie und Telekommunikation)
- eine Reform der Bildungssysteme
Der Rat und die Europäische Kommission werden die Umsetzung weiter verfolgen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen.
Länderspezifische Empfehlungen 2014
In Zypern und Griechenland werden makroökonomische Anpassungsprogramme durchgeführt; um Doppelarbeit zu vermeiden, werden für diese zwei Länder keine länderspezifischen Empfehlungen abgegeben.
- Österreich: länderspezifische Empfehlungen 2014
- Belgien: länderspezifische Empfehlungen 2014
- Bulgarien: länderspezifische Empfehlungen 2014
- Kroatien: länderspezifische Empfehlungen 2014
- Tschechische Republik: länderspezifische Empfehlungen 2014
- Dänemark: länderspezifische Empfehlungen 2014
- Estland: länderspezifische Empfehlungen 2014
- Finnland: länderspezifische Empfehlungen 2014
- Frankreich: länderspezifische Empfehlungen 2014
- Deutschland: länderspezifische Empfehlungen 2014
- Ungarn: länderspezifische Empfehlungen 2014
- Irland: länderspezifische Empfehlungen 2014
- Italien: länderspezifische Empfehlungen 2014
- Litauen: länderspezifische Empfehlungen 2014
- Luxemburg: länderspezifische Empfehlungen 2014
- Malta: country-specific recommendation for 2014
- The Netherlands: country-specific recommendation for 2014
- Poland: country-specific recommendation for 2014
- Portugal: länderspezifische Empfehlungen 2014
- Rumänien: länderspezifische Empfehlungen 2014
- Slowakei: länderspezifische Empfehlungen 2014
- Slowenien: länderspezifische Empfehlungen 2014
- Spanien: länderspezifische Empfehlungen 2014
- Schweden: länderspezifische Empfehlungen 2014
- Vereinigtes Königreich: länderspezifische Empfehlungen 2014
- Mitgliedstaaten des Euro-Raums: Empfehlung zur Umsetzung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik
Kommission gibt länderspezifische Empfehlungen für 2014-2015 heraus
Die länderspezifischen Empfehlungen der Kommission für 2014 betreffen in erster Linie Maßnahmen für mehr Wachstum und Arbeitsplätze bei gleichzeitiger Beibehaltung solider öffentlicher Finanzen in einer von der Nachkrisenzeit geprägten Wirtschaft. In den Empfehlungen werden die im Verlauf des Jahres 2013 erzielten Fortschritte überprüft, und sie enthalten Orientierungen für die Durchführung der nationalen Politiken in den Jahren 2014 und 2015.
Die Empfehlungen für 2014 sind an 26 einzelne Länder (alle EU-Länder mit Ausnahme von Griechenland und Zypern, in denen wirtschaftliche Anpassungsprogramme durchgeführt werden) und das Euro-Währungsgebiet als Ganzes gerichtet.
Die Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass das Wirtschaftswachstum in der EU langsam wieder Fahrt aufnimmt, dass dieses Wachstum aber weiterhin uneinheitlich und unsicher ist. Die Kommission ermutigt daher die Mitgliedstaaten, ihre Reformen fortzusetzen.
Verbesserungen seit 2013
- Das Wirtschaftswachstum kehrt zurück;
- die Genesung der öffentlichen Finanzen in der gesamten EU ist im Gange;
- die Reformen in den am schwersten getroffenen Ländern zeitigen Ergebnisse;
- die Haushaltsdefizite sinken in mehreren Ländern, was EU-weit zu einer ausgewogeneren gesamtwirtschaftlichen Lage führt;
- die Beschäftigungsquote wird im nächsten Jahr voraussichtlich steigen.
Für 2014 hat die Kommission die folgenden großen Herausforderungen identifiziert:
- Bekämpfung der hohen Arbeitslosenquote
- Verlagerung der Besteuerung von der Arbeit auf den Verbrauch und auf umweltbezogene Steuern
- Ankurbelung privater Investitionen
- Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft durch Strukturreformen
- weitere Senkung der öffentlichen Verschuldung
Die Kommission hat ferner empfohlen, dass der Rat der EU das Defizitverfahren (nach dem Stabilitäts- und Wachstumspakt) für folgende sechs Länder einstellt: Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Niederlande und Slowakei. Diese Empfehlungen wurden auf der Tagung des Rates (Wirtschaft und Finanzen) am 20. Juli angenommen.
- Mitteilung der Kommission zu den länderspezifischen Empfehlungen 2014
- Länderspezifische Empfehlungen
März 2014
Frühjahrstagung des Europäischen Rates
Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 20./21. März Schlussfolgerungen mit strategischen politischen Leitlinien für die Mitgliedstaaten hinsichtlich des Europäischen Semesters angenommen. Die Staats- und Regierungschefs erklärten, dass die Mitgliedstaaten 2014 in ihren nationalen Reformprogrammen und Stabilitäts- und Konvergenzprogrammen auf die Probleme eingehen sollten, die in den länderspezifischen Empfehlungen für 2013 und in der jüngsten Kommissionsanalyse der makroökonomischen Ungleichgewichte und der Haushaltsungleichgewichte, insbesondere bei den von der Kommission vorgenommenen eingehenden Überprüfungen, aufgezeigt wurden.
Kommission legt Ergebnisse der eingehenden Überprüfung von 17 Mitgliedstaaten wegen makroökonomischer Ungleichgewichte vor
Die Kommission hat eingehende Überprüfungen Belgiens, Bulgariens, Kroatiens, Dänemarks, Finnlands, Frankreichs, Deutschlands, Ungarns, Irlands, Italiens, Luxemburgs, Maltas, der Niederlande, Sloweniens, Spaniens, Schwedens und des Vereinigten Königreichs durchgeführt .
Dabei hat sie festgestellt, dass in all diesen Ländern Ungleichgewichte bestehen, wobei Kroatien, Italien und Slowenien übermäßige Ungleichgewichte aufweisen. In Spanien hat sich im letzten Jahr ein signifikanter Wandel vollzogen, so dass die Ungleichgewichte dort nach Einschätzung der Kommission nicht mehr als übermäßig einzustufen sind, wenngleich nach wie vor erhebliche Risiken bestehen.
Wichtigste länderübergreifende Ergebnisse
Die Analyse hat ergeben, dass die makroökonomischen Ungleichgewicht e, die über viele Jahre entstanden sind, allmählich abnehmen. Der Konjunkturaufschwung gewinnt an Kraft, doch bleibt noch einiges zu tun.
Zu den Herausforderungen und Schwachstellen, die in mehreren Mitgliedstaaten festzustellen sind, zählen nach Angaben der Kommission die Auswirkungen des Schuldenabbaus auf das mittelfristige Wachstum, die Tragfähigkeit der Verschuldung des privaten und des öffentlichen Sektors und der Auslandsverbindlichkeiten bei gleichzeitig sehr niedriger Inflation, die Notwendigkeit, in fragilen Volkswirtschaften und trotz eines fragmentierten Finanzsystems für eine angemessene Kreditvergabe für rentable Wirtschaftstätigkeiten zu sorgen, und die sehr hohe Arbeitslosigkeit in einigen Ländern.
Von den Mitgliedstaaten wird erwartet, dass sie den Ergebnissen der eingehenden Überprüfung und den Prognosen zur Entwicklung der öffentlichen Finanzen in ihren nationalen Reformprogrammen und ihren Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogrammen Rechnung tragen.
So sollen die Mitgliedstaaten mit übermäßigen Ungleichgewichten umfassend und detailliert darlegen, wie sie diese Ungleichgewichte politisch und praktisch anzugehen gedenken. Die Programme werden im Juni 2014 geprüft, um festzustellen, ob sie den Herausforderungen gerecht werden.
- Mitteilung der Kommission über die Ergebnisse der vertieften Überprüfungen 2014
- Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht
Februar 2014
Schlussfolgerungen des Rates zum Jahreswachstumsbericht 2014
Der Rat stimmt in seinen Schlussfolgerungen der von der Kommission vorgenommenen Analyse der wirtschaftlichen Lage und der politischen Herausforderungen in der EU weitgehend zu. Er erinnert ferner an die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 2013, in denen die wichtigsten Bereiche für die Koordinierung von wirtschaftspolitischen Maßnahmen und Reformen aufgeführt sind.
Im Jahreswachstumsbericht 2014 der Kommission wird die wirtschaftliche und soziale Lage in Europa beschrieben und werden die politischen Prioritäten der EU und ihrer Mitgliedstaaten dargelegt. Der Bericht markiert den Beginn des Europäischen Semesters 2014.
Für 2014 werden im Jahreswachstumsbericht nun festgestellt:
- Verfolgung einer differenzierten, wachstumsfreundlichen Haushaltskonsolidierung und Gewährleistung der langfristigen Solidität der öffentlichen Finanzen
- Wiederherstellung einer normalen Kreditvergabe an die Wirtschaft
- Förderung nachhaltigen und integrativen Wachstums sowie der Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit
- Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und Bewältigung der sozialen Folgen der Krise
- Modernisierung der Verwaltungen
Schlussfolgerungen des Rates zum Warnmechanismus-Bericht 2014
Der Rat begrüßt die Fortschritte, die die Mitgliedstaaten bei der Korrektur sowohl externer als auch interner makroökonomischer Ungleichgewichte, insbesondere in Bezug auf Leistungsbilanzdefizite, Wettbewerbsfähigkeit, Haushaltsdefizite und den Finanzsektor, erzielt haben, wodurch zum Abbau von Ungleichgewichten in der EU und im Euro-Währungsgebiet beigetragen wurde.
Es sind indessen weitere Fortschritte vonnöten, um gegen Ungleichgewichte, die die Nachhaltigkeit bedrohen, wie etwa die hohe öffentliche und private Verschuldung und die hohe Auslandsverschuldung, vorzugehen.
Die Kommission fordert in ihrem Warnmechanismus-Bericht 2014 eine gründliche Überprüfung der makroökonomischen Lage in folgenden Ländern: Belgien, Bulgarien, Kroatien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Ungarn, Italien, Malta, Luxemburg, Niederlande, Slowenien, Spanien, Schweden und Vereinigtes Königreich.
November 2013
Jahreswachstumsbericht 2014 der Kommission
In ihrem Jahreswachstumsbericht für 2014 empfiehlt die Europäische Kommission, dass die EU sich 2014 auf die folgenden fünf Handlungsschwerpunkte konzentriert:
- Inangriffnahme einer differenzierten, wachstumsfreundlichen Haushaltskonsolidierung
- Wiederherstellung einer normalen Kreditvergabe an die Wirtschaft
- Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit für heute und morgen
- Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und Bewältigung der sozialen Folgen der Krise
- Modernisierung der Verwaltungen
Die mittelfristigen Prioritäten sind dieselben wie im vergangenen Jahr, doch wird im Bericht empfohlen, ihre Verwirklichung an die sich wandelnden wirtschaftlichen und sozialen Umstände anzupassen. In dem Bericht werden ferner für jeden Schwerpunktbereich konkrete Maßnahmen empfohlen.
In ihrem Jahreswachstumsbericht für 2014 empfiehlt die Europäische Kommission, dass die EU sich 2014 auf die folgenden fünf Handlungsschwerpunkte konzentriert:
Der Bericht enthält auch eine Überprüfung der Fortschritte, die die EU 2013 in den fünf Schwerpunktbereichen erzielt hat.
Zudem gibt die Kommission einen Überblick über die Fortschritte, die die einzelnen Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen erzielt haben ("Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen").
- Annual Growth Survey 2014
- Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen – Überblick über die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen
Warnmechanismus-Bericht der Europäischen Kommission für 2014
Der Warnmechanismus-Bericht für 2014 gibt einen Überblick über die makroökonomischen Entwicklungen in der EU und zeigt auf, in welchen EU-Ländern die Gefahr eines makroökonomischen Ungleichgewichts bestehen könnte. In diesem Fall führt die Kommission eine eingehende Überprüfung durch, um festzustellen, ob ein Ungleichgewicht besteht, und zu analysieren, worauf es zurückzuführen sein könnte. Die Ergebnisse fließen gegebenenfalls in Empfehlungen zur Beseitigung entsprechender Ungleichgewichte ein.
2014 werden in folgenden Ländern eingehende Analysen durchgeführt: Belgien, Bulgarien, Kroatien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Ungarn, Italien, Malta, Luxemburg, Niederlande, Slowenien, Spanien, Schweden und Vereinigtes Königreich.
Länder, die offizielle Finanzhilfen erhalten, fallen nicht darunter. 2014 sind dies Griechenland, Portugal, Rumänien und Zypern.