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Im Fokus: Arbeit über digitale Plattformen in der EU

Bei Arbeit über digitale Plattformen handelt es sich um eine vergleichsweise neue Art des Arbeitens, bei der eine Online-Plattform, z. B. eine Website oder eine App, für die von Verbrauchern nachgefragte Dienstleistung eine Einzelperson vermittelt, die diese Dienstleistung gegen Bezahlung erbringt.

Mit der neuen Richtlinie wird das Ziel verfolgt, die Arbeitsbedingungen von Menschen, die über digitale Plattformen arbeiten, zu verbessern und zugleich die Chancen und Vorteile der Plattformwirtschaft zu bewahren.

Am 13. Dezember 2023 haben der Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung über die vorgeschlagene Richtlinie erzielt.

Mit den neuen Vorschriften kann gegen die falsche Einstufung von Plattformbeschäftigten vorgegangen und der Weg dafür geebnet werden, dass diese Beschäftigten als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingestuft werden, wodurch ihnen der Zugang zu den Rechten, die ihnen als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach EU-Recht zustehen, erleichtert wird. Die Vereinbarung enthält auch Bestimmungen zum besseren Schutz der personenbezogenen Daten von Plattformbeschäftigten und für mehr Transparenz in Bezug auf die Nutzung von Algorithmensystemen für Entscheidungen am Arbeitsplatz.

Der Rat hat im Oktober 2024 neue Vorschriften erlassen, mit dem Ziel, die Arbeitsbedingungen für die mehr als 28 Millionen Menschen, die in der EU für digitale Arbeitsplattformen arbeiten, zu verbessern.

Infografik zu fünf zentralen Fragen über Plattformbeschäftigte in der EU.

Fünf zentrale Fragen zu Plattformbeschäftigten in der EU

1. Was ist ihre Aufgabe in der Plattformwirtschaft?

Menschen, die über digitale Arbeitsplattformen arbeiten, führen gegen Bezahlung Tätigkeiten für Verbraucher/innen aus. Über die digitalen Plattformen wird zwischen beiden vermittelt und die geleistete Arbeit organisiert.

Verbraucher/in – Vermittlung mittels Algorithmen über eine digitale Arbeitsplattform – Person, die über eine digitale Arbeitsplattform arbeitet

2. Wie viele dieser Beschäftigten gibt es?

Plattformbeschäftigte machen einen beachtlichen Anteil der Erwerbstätigen in der EU aus (28,3 Millionen im Jahr 2022); dies entspricht ungefähr der Anzahl der Menschen, die im verarbeitenden Gewerbe tätig sind (29 Millionen).

Es wird erwartet, dass diese Zahl rasch ansteigt und im Jahr 2025 43 Millionen erreichen wird – ein Anstieg um 52 % in drei Jahren.

3. Wer sind diese Beschäftigten in der Regel?

  • sie sind häufig männlich und jung
  • die meisten haben einen postsekundären Abschluss
  • die Plattformarbeit ist meist ihre zweite Einkommensquelle, neben ihrer regulären Arbeit

4. Welche Tätigkeiten führen sie aus und für wen?

Einkommen der Menschen, die über Plattformen arbeiten, nach erbrachten Diensten:

  • Taxi: 39 %
  • Lieferdienste (Essensauslieferung, Umzugsdienste, Lebensmittellieferungen): 24 %
  • häusliche Dienste (Reinigung, Handwerk): 19 %
  • Fachdienstleistungen (Rechnungswesen): 7 %
  • freiberufliche Tätigkeiten (Grafikdesign, Fotobearbeitung): 6 %
  • Betreuungsdienste (Kinderbetreuung, Gesundheitsversorgung): 3 %
  • Mikrotasks (Objektkategorisierung, Tagging): 2 %

Alle Dienste werden über standortbasierte Plattformen erbracht, mit Ausnahme von freiberuflichen Tätigkeiten und Mikrotasks, die über internetbasierte Online-Plattformen ausgeführt werden.

Die meisten sind für die Arbeit, die sie verrichten, überqualifiziert. 70 % der über digitale Arbeitsplattformen angebotenen Dienste erfordern eine geringe Qualifikation, 20 % eine niedrige bis mittlere oder mittlere Qualifikation, 6 % eine hohe Qualifikation und 4 % eine Kombination von Qualifikationen.

Der Großteil der Dienste (83 %) wird für Einzelpersonen erbracht. Der Rest (17 %) wird für Unternehmen oder eine Kombination von Einzelpersonen und Unternehmen erbracht.

5. Sind sie angestellt oder freiberuflich tätig?

Damit gewährleistet ist, dass Plattformbeschäftigte die ihnen zustehenden Arbeitsrechte in Anspruch nehmen können, muss ihr Beschäftigungsstatus richtig eingestuft sein.

55 % verdienen weniger als den Nettomindestlohn pro Stunde in dem Land, in dem sie arbeiten (sofern dort vorhanden).

41 % der Zeit, die sie der Plattformarbeit widmen, ist unbezahlt (z. B. Rechercheaufgaben, Warten auf Aufträge, Prüfung von Inseraten usw.).

Fälschlicherweise als Selbstständige eingestuften Beschäftigten stehen nicht dieselben Rechte und derselbe Schutz zu wie Angestellten.

Von den 28,3 Millionen Menschen, die über Plattformen tätig sind, sind 7 % (2 Millionen) Angestellte und 93 % (26,3 Millionen) Selbstständige. Unter den Selbstständigen sind 19 % wahrscheinlich falsch eingestuft (etwa 5 Millionen).

Letzte Überprüfung: 4. Februar 2025