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Rat (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz)
Tagung des Rates (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz – Sozialpolitik), 20. Juni 2024
Wichtigste Ergebnisse
Richtlinie über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats
Der Rat einigte sich auf seine Verhandlungsposition („allgemeine Ausrichtung“) zu einem Vorschlag zur Änderung der geltenden Vorschriften für Europäische Betriebsräte.
Mit der neuen Richtlinie soll sichergestellt werden, dass Europäische Betriebsräte leichter eingerichtet, besser finanziert und besser geschützt werden.
Die derzeitigen Ausnahmen von der Anwendung der Richtlinie sollen nicht mehr gelten, d. h. in allen betroffenen Unternehmen sollen künftig dieselben Mindestanforderungen gelten, was die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer und auch die Gründung von Europäischen Betriebsräten betrifft.
Die Ministerinnen und Minister führten eine Orientierungsaussprache über die soziale Dimension des Binnenmarkts und sondierten die Rolle der Beschäftigungs- und Sozialpolitik bei der Schaffung eines nachhaltigen Binnenmarkts.
Dabei bewerteten sie die im Letta-Bericht aufgeführten Vorschläge in Bezug auf die Beschäftigungs-, Kompetenz- und Sozialpolitik sowie deren Governance. Sie ermittelten, welche der Empfehlungen vorrangig behandelt werden sollten, und erörterten die Relevanz anderer Elemente im Zusammenhang mit der Agenda für Beschäftigung, Soziales und Gleichstellung aus der Perspektive eines nachhaltigen und inklusiven Binnenmarkts.
Die Ministerinnen und Minister begrüßten den Letta-Bericht und hoben bestimmte Elemente hervor, darunter das Konzept der „Niederlassungsfreiheit“, mit dem einhergeht, dass sich Menschen nicht gezwungen fühlen sollten, ihr Herkunftsland auf der Suche nach besseren Bedingungen zu verlassen. Vielfach wurde betont, dass Wirtschaftswachstum und Wettbewerbsfähigkeit ohne wirksame sozialpolitische Maßnahmen nicht möglich seien. Andere verwiesen darauf, der Arbeitskräftemangel müsse durch Weiterbildung, Umschulung und die Erleichterung der Einstellung von Migranten aus Drittstaaten mit einschlägigen Kompetenzen angegangen werden, allerdings ohne dass Sozialdumping entsteht.
Der Rat erörterte einen Fortschrittsbericht zu einem Vorschlag für eine Richtlinie zum Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung in den Bereichen Sozialschutz (einschließlich sozialer Sicherheit und Gesundheitsdiensten), soziale Vergünstigungen, Bildung sowie Zugang zu Gütern und Dienstleistungen (einschließlich Wohnraum).
Der belgische Vorsitz hat sich bemüht, Gleichstellung in den Mittelpunkt der EU-Politik zu stellen, und nirgendwo ist dies wichtiger als bei der Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung. Wir sind stolz darauf, einen Text hervorgebracht zu haben, den die große Mehrheit der Mitgliedstaaten unterstützen kann, und wir werden weiter mit den künftigen Vorsitzen zusammenarbeiten, um den Schutz von Diskriminierungsopfern in Bereichen außerhalb der Beschäftigung zu gewährleisten.
Marie-Colline Leroy, belgische Staatssekretärin für Geschlechtergleichstellung, Chancengleichheit und Diversität
Der Rat nahm Fortschrittsberichte zur Richtlinie über Praktika und zur Empfehlung zu einem verstärkten Qualitätsrahmen für Praktika zur Kenntnis. Die Kommission hatte sie am 20. März 2024 im Hinblick darauf veröffentlicht, die Arbeitsbedingungen für Praktikanten – einschließlich der Entlohnung – zu verbessern, Inklusivität zu fördern und die Qualität von Praktika in der EU zu verbessern.
Die Kommission präsentierte das Frühjahrspaket des Europäischen Semester, zum ersten Mal mit einer zweistufigen Analyse der Herausforderungen in den einzelnen Mitgliedstaaten in den Bereichen Beschäftigung, Kompetenzen und Soziales. Grundlage waren das überarbeitete sozialpolitische Scoreboard und die Grundsätze des Rahmens für soziale Konvergenz. Der Rat nahm eine Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses (EMCO) und des Ausschusses für Sozialschutz (SPC) zur sozialen Konvergenz in der EU zur Kenntnis.
Die Ministerinnen und Minister erörterten die Erklärung von La Hulpe zur Zukunft der europäischen Säule sozialer Rechte. Darin wird bekräftigt, dass die Säule als Richtschnur für die Arbeit in den Politikbereichen Beschäftigung, Soziales und Gleichstellung gilt. Der belgische Vorsitz betonte, dass die Erklärung, die vom Europäischen Parlament, der Kommission und einer großen Mehrheit der Mitgliedstaaten und Sozialpartner unterstützt wird, einen wertvollen Beitrag zur nächsten strategischen Agenda der EU für 2024-2029 leisten wird und eine klare Botschaft aussendet, dass es eine ehrgeizige Sozialagenda braucht.
Der Rat billigte Schlussfolgerungen zur Rolle der Arbeitsmarkt-, Kompetenz- und Sozialpolitik für resiliente Volkswirtschaften. Darin wird auf den sich gegenseitig verstärkenden Charakter wirtschaftlicher und sozialer Ziele eingegangen, und die Mitgliedstaaten werden aufgefordert zu erwägen, ihre Fähigkeiten auszubauen, die Auswirkungen der Arbeitsmarkt-, Qualifikations- und Sozialpolitik auf Wirtschaftswachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität zu bewerten.
Die Ministerrunde billigte zudem freiwillige Leitlinien für die EU-Mitgliedstaaten zur Bewertung der wirtschaftlichen Auswirkungen von Reformen und Investitionen in den Bereichen Arbeitsmarkt, Kompetenzen und Soziales. Sie enthalten eine Reihe von Schlüsselelementen, die den Mitgliedstaaten dabei helfen sollen zu bewerten, wie Reformen und Investitionen in den Bereichen Arbeitsmarkt, Kompetenzen und Sozialpolitik zum Wirtschaftswachstum beitragen können.
Der Vorsitz des Ausschusses für Sozialschutz unterrichtete den Rat über die wichtigsten Schlussfolgerungen zum Bericht über die Angemessenheit der Renten- und Pensionshöhe (2024). Der Rat billigte ferner die auf den Bericht gestützten Schlussfolgerungen des Ausschusses für Sozialschutz zur Angemessenheit der Renten- und Pensionshöhe, in denen darauf hingewiesen wird, wie wichtig eine vorausschauende Analyse der Angemessenheit der Renten und der Alterseinkommen ist. Er forderte den Ausschuss für Sozialschutz und die Kommission auf, ihre Arbeit an der Angemessenheit von Renten und Langzeitpflege fortzusetzen und 2027 darüber Bericht zu erstatten.
Der Rat billigte die Kernbotschaften des Beschäftigungsausschusses zur Umsetzung der Empfehlung zur Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt. Die Empfehlung wurde im Februar 2016 als Reaktion auf die hohe Langzeitarbeitslosigkeit in der gesamten EU angenommen, die nach der Wirtschafts- und Finanzkrise entstanden ist. Dies ist die fünfte Überprüfung der Umsetzung der Empfehlung.
Unter „Sonstiges“ erhielten die Ministerinnen und Minister Informationen über den EU-Talentpool, den Aktionsplan der Kommission zur Bekämpfung des Arbeitskräfte- und Fachkräftemangels, das Europäische Jahr der Kompetenzen, das Arbeitsprogramm des künftigen ungarischen Vorsitzes und die vom belgischen Vorsitz organisierten Veranstaltungen.
Während des Mittagessens fand eine informelle Aussprache dazu statt, wie die Synergien zwischen einem neuen europäischen Industrie Deal und einer starken Sozialpolitik maximiert werden können.
Ferner nahm der Rat die Punkte auf der Liste der nicht die Gesetzgebung betreffenden A-Punkte ohne Aussprache an.
Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.