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Vorgehen der Justiz und Bekämpfung der Straflosigkeit in der Ukraine
Die Ministerrunde hat sich einen Überblick über das Vorgehen der Justiz und die Bekämpfung der Straflosigkeit bei im Zusammenhang mit Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine begangenen Verbrechen verschafft. Dazu gehören die Unterstützung der Ermittlungen und der Strafverfolgung in Bezug auf Kriegsverbrechen und andere schwerste Verbrechen sowie Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung der Sanktionen gegen Einzelpersonen und der Wirtschaftssanktionen.
In der vergangenen Woche waren wir Zeugen noch schrecklicherer und wahlloser Angriffe Russlands auf ukrainische Bürgerinnen und Bürger und zivile Infrastrukturen. Dies sind die jüngsten in einer langen Liste von Gräueltaten, die Russland in der ganzen Ukraine begangen hat. Die EU steht fest hinter dem ukrainischen Volk und wird Hand in Hand mit den ukrainischen Behörden und der internationalen Gemeinschaft arbeiten, um die Verantwortlichen vor Gericht zu bringen.
Pavel Blažek, tschechischer Minister der Justiz
Die Behörden von sechs Mitgliedstaaten der EU und der Ukraine haben mit Unterstützung von Eurojust eine gemeinsame Ermittlungsgruppe eingerichtet bzw. sind ihr später beigetreten, um den Austausch von Informationen und Beweismitteln zu erleichtern und strafrechtliche Ermittlungen zu den in der Ukraine begangenen Straftaten zu unterstützen. Die Rolle von Eurojust wurde ebenfalls gestärkt, damit die Agentur Beweise für Kriegsverbrechen aufbewahren, speichern und analysieren kann. Die Mitgliedstaaten stellen zusätzliche 7 Mio. € für die Unterstützung des Internationalen Strafgerichtshofs sowie forensische Unterstützung für die Ukraine bei der Beweiserhebung bereit.
Um die vollständige Umsetzung der verhängten Sanktionen zu gewährleisten, hat die Europäische Kommission eine Taskforce „Freeze and Seize“ eingerichtet, um die Koordinierung zu erleichtern. Der Rat wird am 24. Oktober voraussichtlich einen Beschluss annehmen, mit dem die Liste der „EU-Straftatbestände“ um den Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der EU erweitert werden soll. Die Kommission wird dann einen Vorschlag zur Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften in diesem Bereich vorlegen können.
Die Justizministerinnen und -minister haben einen Gedankenaustausch über die justizielle Aus- und Fortbildung und ihre Auswirkungen auf den Zugang zur Justiz im Kontext der Rechtsstaatlichkeit geführt. In diesem Zusammenhang wurde die Bedeutung und die Rolle der Aus- und Fortbildung bei der Gewährleistung einer besseren Qualität der Justiz und bei der weiteren Stärkung ihrer Unabhängigkeit hervorgehoben.
Ferner wurde auf das Vorhandensein nationaler Ausbildungsschulen sowie die Teilnahme von Richterinnen und Richtern an europäischen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen und Austauschprogammen hingewiesen. Dabei legten sie den Schwerpunkt auf die Frage, wie ein hohes Maß an Beteiligung von Richterinnen und Richtern an Weiterbildungsmaßnahmen sichergestellt werden kann, und sie tauschten sich über bestehende nationale Maßnahmen zur Überwachung der Teilnahme an justiziellen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen und zur Bewertung ihrer Auswirkungen und Wirksamkeit aus.
Sie tauschten sich auch darüber aus, ob auf nationaler Ebene Verbindungen zwischen der Teilnahme an der justiziellen Aus- und Fortbildung und der Laufbahnentwicklung von Richterinnen und Richtern bestehen. Ihren Angaben zufolge wurden keine Spannungen zwischen der Teilnahme von Richterinnen und Richtern an der justiziellen Aus- und Fortbildung und ihrer Unabhängigkeit wahrgenommen.
Die Ministerinnen und Minister haben die beim Entwurf der Richtlinie zur Bekämpfung von Umweltkriminalität erzielten Fortschritte bewertet. Während der Beratungen auf fachlicher Ebene haben die Experten beträchtliche Fortschritte auf dem Weg zu einem Gesetzgebungstext erzielt, der von einer qualifizierten Mehrheit der Mitgliedstaaten unterstützt werden kann. Eine große Mehrheit könnte zustimmen, die Höhe der Sanktionen für natürliche Personen in Bezug auf schwere und weniger schwere Straftaten auf fünf bzw. drei Jahre festzusetzen. Andere Aspekte im Zusammenhang mit Sanktionen, einschließlich des Höchststrafmaßes für juristische Personen, bleiben offen.
Der Vorsitz beabsichtigt, auf der Tagung des Rates „Justiz und Inneres“ im Dezember zu einer allgemeinen Ausrichtung zu diesem Text zu gelangen.
So bekämpft die EU Umweltkriminalität (Infografik)
Die Europäische Staatsanwaltschaft
Die Kommission und die Europäische Generalstaatsanwältin haben die Ministerrunde über die jüngsten Entwicklungen bei der Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) unterrichtet. Die EUStA hat ihre Tätigkeiten im Juni 2021 aufgenommen; sie hat im ersten Jahr 929 Ermittlungen eingeleitet, 28 Anklagen erhoben, vier Verurteilungen sichergestellt und Sicherstellungsentscheidungen über 259 Mio. € erhalten. Im Rat wird derzeit an den Beziehungen der EUStA zu Drittländern und internationalen Organisationen gearbeitet, und das Verfahren zur Ernennung von acht neuen Europäischen Staatsanwälten, die diejenigen ersetzen werden, die ihre Tätigkeit im Juli 2023 beenden werden, wird in Kürze eingeleitet.
Die Europäische Kommission und die Europäische Generalstaatsanwältin erwähnten auch die Frage einer möglichen Ausweitung des Mandats der EUStA auf die Verfolgung von Verstößen gegen EU-Sanktionen. Dieses Thema müsste eingehend geprüft werden.
Während des Mittagessens haben die Ministerinnen und Minister in Anwesenheit des Direktors der Agentur für Grundrechte einen Gedankenaustausch über die Wahrung der Grundrechte in Krisenzeiten geführt. Sie bewerteten die Widerstandsfähigkeit der Menschenrechtsinfrastruktur (insbesondere der nationalen Institutionen, der Justiz und der Zivilgesellschaft) gegenüber Krisen. Sie prüften auch, welche weiteren Schritte unternommen werden sollten, um diese Widerstandsfähigkeit zu erhöhen.
Unter „Sonstiges“ hat der Vorsitz die Ministerinnen und Minister über die laufende Arbeit an einer Reihe von Gesetzgebungsvorschlägen unterrichtet und über den Workshop zum grenzüberschreitenden Schutz schutzbedürftiger Erwachsener, der am 20. September stattgefunden hat, berichtet.
Die Europäische Kommission hat ihr Gesetzgebungspaket zur zivilrechtlichen Haftung bei der Nutzung künstlicher Intelligenz und zur Haftung für fehlerhafte Produkte vorgelegt. Ferner informierte sie die Ministerrunde über den ersten Bericht über die Anwendung der Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung sowie über die jüngsten Entwicklungen bei einem Datenschutzrahmen zwischen der EU und den USA.
Zudem hat der Rat die in der Liste der die Gesetzgebung betreffenden A-Punkte und in der Liste der nicht die Gesetzgebung betreffenden A‑Punkte aufgeführten Punkte ohne Aussprache angenommen.
Diese Publikation ist derzeit nur in folgender/folgenden Sprache(n) verfügbar:
Die Ministerinnen und Minister haben einen Gedankenaustausch über die allgemeine Lage des Schengen-Raums geführt, wobei angesichts der Migrationslage ein besonderer Schwerpunkt auf dem Management der Außengrenzen lag. Sie verpflichteten sich zu einer Reihe kurz- bis mittelfristiger Maßnahmen in den Bereichen Grenzen, Rückführungen, Einführung von IT-Systemen, neue Rechtsvorschriften, externe Dimension und Sekundärmigration.
Ein wirksames Management unserer Außengrenzen ist von entscheidender Bedeutung, wenn wir die Herausforderungen in den Bereichen Migration und Sicherheit, die sich für den Schengen-Raum stellen, bewältigen wollen. Um dies zu erreichen, müssen wir die technologischen Möglichkeiten optimal nutzen, die Kapazitäten von Frontex voll ausschöpfen und weiterhin mit unseren Partnern und Nachbarn zusammenarbeiten, um die illegalen Einreisen zu verringern. Heute haben die Ministerinnen und Minister ihr rückhaltloses Engagement für den Aufbau eines starken Grenzmanagementsystems bekräftigt, das allen aktuellen und künftigen Herausforderungen standhalten kann.
Vít Rakušan, tschechischer Innenminister
Der Rat hat Schlussfolgerungen des Rates zum mehrjährigen strategischen Politikzyklus für die integrierte europäische Grenzverwaltung angenommen. Darin wird die Kommission ersucht, den jüngsten Phänomenen (Instrumentalisierung der Migration und hybride Bedrohungen), dem Aufkommen neuer Schleusermethoden, Pandemien und bewaffneten Konflikten in der unmittelbaren Nachbarschaft der EU besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Am Donnerstag hat der Rat außerdem als Punkt ohne Aussprache einen Beschluss über die Unterzeichnung einer Vereinbarung über die Zusammenarbeit von Frontex und Nordmazedonien beim Grenzmanagement angenommen. Diese Vereinbarung wird die Durchführung gemeinsamer Aktionen und die Entsendung von Frontex-Grenzverwaltungsteams nach Nordmazedonien ermöglichen, sofern das Land hierzu seine Zustimmung erteilt.
Unter „Sonstiges“ hat der Vorsitz die Ministerinnen und Minister über die Erweiterung des Schengen-Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen unterrichtet, und zwar insbesondere über den Sachstand in Bezug auf Bulgarien, Kroatien und Rumänien. Bulgarien und Rumänien haben unbeschadet des Abschlusses ihrer Evaluierungen von 2011 Sachverständige der Mitgliedstaaten und der Kommission auf freiwilliger Basis eingeladen, vor Ort zu prüfen, wie sie den Schengen-Besitzstand gegenwärtig anwenden. Diese Prüfung ist derzeit im Gange. Im Falle Kroatiens ersuchte der Rat das Europäische Parlament im Juni 2022 um eine Stellungnahme zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über die vollständige Umsetzung des Schengen-Besitzstands in Kroatien.
Russlands Aggression gegen die Ukraine
Die Ministerinnen und Minister haben die Lage der ukrainischen Flüchtlinge in der EU und der Binnenvertriebenen erörtert. Sie bewerteten die Notfallplanung und die Bemühungen um Gewährleistung einer warmen, sicheren und menschenwürdigen Unterbringung der Ukrainerinnen und Ukrainer im Winter, insbesondere in der EU.
Darüber hinaus wird der vorübergehende Schutz, der im März 2022 zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr aktiviert wurde, automatisch um zwei weitere Sechsmonatszeiträume bis März 2024 verlängert. Die Kommission ersuchte die Ministerrunde, ukrainischen Geflüchteten, die zu kurzen Besuchen in ihr Heimatland zurückkehren, sowie denjenigen, die nach einer freiwilligen Ausreise eventuell erneut in die EU zurückzukehren möchten, größtmögliche Flexibilität einzuräumen, wenn es um die Inanspruchnahme ihrer Rechte auf vorübergehenden Schutz geht.
Die Ministerinnen und Minister führten ferner einen Gedankenaustausch über die Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine für die innere Sicherheit, einschließlich des erhöhten Risikos von Menschenhandel, illegalem Handel mit Feuerwaffen und anderen schweren Verbrechen. Der EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung unterrichtete die Ministerrunde über das Ergebnis seines Besuchs in der Ukraine Ende September. Die Ministerinnen und Minister kamen überein, einen Sicherheitsdialog mit der Ukraine einzuleiten, um einen Rahmen für die Zusammenarbeit mit den ukrainischen Behörden zu schaffen.
Darüber hinaus hat der Rat am Donnerstag ohne Aussprache ein Paket von Gesetzesänderungen angenommen, um zusätzliche Flexibilität bei der Verwendung von Mitteln aus dem Kohäsionsfonds zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge und zur Bewältigung der Auswirkungen von Russlands Krieg gegen die Ukraine zu schaffen.
Flüchtlinge aus der Ukraine in der EU (Infografik)
Asyl und Migration
Der Vorsitz hat den Sachstand der Asyl‑ und Migrationsdossiers dargelegt. Er stellte ein Konzept für das weitere Vorgehen bei der Solidarität und Krisenreaktion der EU im Bereich der Migration vor, einschließlich eines rechtsverbindlichen, aber flexiblen Solidaritätsmechanismus. Die Mitgliedstaaten sprachen sich für die Fortsetzung der Arbeit auf fachlicher Ebene auf der Grundlage der im Vorschlag enthaltenen Grundsätze aus.
Der Vorsitz unterrichtete die Ministerrunde ferner über seine jüngsten Kontakte zum Europäischen Parlament, um baldmöglichst Verhandlungen über eine Reihe von Gesetzgebungsdossiers aufzunehmen.
Während des Mittagessens haben die Ministerinnen und Minister die jüngsten Entwicklungen auf der Westbalkan-Migrationsroute erörtert, wo dieses Jahr ein starker Anstieg der Migrantenzahlen zu verzeichnen ist. Sie befassten sich dabei insbesondere mit der Visumpolitik der Westbalkanregion und den Auswirkungen, die die mangelnde Angleichung der Regelungen für visumfreies Reisen auf die Migrations- und Asylsituation in benachbarten EU-Ländern hat. Zudem stellten sie Schlüsselbereiche für die Zusammenarbeit mit den Partnern im Westbalkan heraus, darunter Grenzmanagement, Rückführungen, Bekämpfung der Migrantenschleusung und Förderung der vollständigen Angleichung an die Visumpolitik der EU.
Sonstiges
Der Vorsitz hat die Ministerinnen und Minister über die jüngsten Entwicklungen bei aktuellen Gesetzgebungsvorschlägen informiert.
Diese Publikation ist derzeit nur in folgender/folgenden Sprache(n) verfügbar:
Die Kommission und eu-LISA unterrichteten die Ministerinnen und Minister über die Fortschritte bei der Umsetzung der Interoperabilität. Zudem wurden sie über den ersten Bericht über die Anwendung der Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung informiert.
Angesichts der jüngsten Entwicklungen berichtete die Kommission außerdem kurz über ihr Tätigwerden im Bereich der Resilienz kritischer Infrastrukturen in der EU.
Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.