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  • Rat (Justiz und Inneres)

Rat „Justiz und Inneres“, 9./10. Juni 2022

Wichtigste Ergebnisse

Justiz (9. Juni 2022)

Vorgehen der Justiz angesichts der Lage in der Ukraine

Der Rat tauschte sich über das Vorgehen der Justiz im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine aus.

Die Ministerinnen und Minister bekräftigten, dass die vom französischen Vorsitz eingeleitete Koordinierung zur Unterstützung der Ermittlung und Verfolgung internationaler Verbrechen fortgesetzt werden muss. Sie bekräftigen, alles in ihrer Macht stehende zu tun, um dafür zu sorgen, dass der Krieg das Leid vertriebener Minderjähriger nicht noch vergrößert. Im Anschluss an die Demarchen der Ukraine bekräftigten sie ferner, wie wichtig eine politische Reaktion auf EU-Ebene ist.

Erörtert wurde auch der jüngste Vorschlag der Kommission, die Liste der EU-Straftatbestände auf Verstöße gegen restriktive Maßnahmen auszudehnen; Hintergrund sind zum einen die außergewöhnlichen Umstände und zum anderen die Notwendigkeit, die Wirksamkeit der EU-Sanktionen zu gewährleisten. Der Vorschlag wurde überaus positiv aufgenommen, und die Beratungen auf fachlicher Ebene sollen rasch wieder aufgenommen werden, um dem vom Europäischen Rat geforderten Tempo gerecht zu werden.

Rechte des Kindes

Der Rat hat Schlussfolgerungen zur EU-Kinderrechtsstrategie angenommen. Einen Schwerpunkt bildet darin der Schutz der Rechte des Kindes in Krisen- und Notsituationen vor dem Hintergrund des Kriegs Russlands gegen die Ukraine.

Allgemein werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Strategien zu entwickeln, um die Rechte aller Kinder ohne Diskriminierung durchzusetzen, sich noch stärker darum zu bemühen, alle Formen von Gewalt gegen Kinder zu verhindern und zu bekämpfen, ihre Justizsysteme dahingehend zu stärken, die Rechte aller Kinder zu achten, und Kindern bessere Möglichkeiten zu geben, sich zu verantwortungsbewussten und resilienten Mitgliedern der digitalen Gesellschaft zu entwickeln. Ein Netz nationaler Kontaktstellen wird eine wirksamere Meldung von Entführungen ermöglichen.

Umweltkriminalität

Der Rat hat eine partielle allgemeine Ausrichtung zum Entwurf der Umweltkriminalitätsrichtlinie angenommen. Diese partielle allgemeine Ausrichtung betrifft die Artikel und Erwägungsgründe, in denen Straftaten definiert werden. Die Ministerrunde vereinbarte, den Geltungsbereich der Richtlinie zu erweitern und zu präzisieren und anstelle der neun Straftaten, die derzeit im EU-Recht festgelegt sind, 20 verbotene umweltschädigende Verhaltensweisen zu definieren. Dazu gehören unter anderem der illegale Holzhandel, der in bestimmten Regionen weltweit erheblich zur Entwaldung beiträgt, das illegale „Recycling“ umweltschädlicher Schiffe und schwere Verstöße gegen das Chemikalienrecht.

Es folgte ein Austausch über die Harmonisierung der Höhe der Sanktionen, der als Orientierung für das weitere Vorgehen dienen soll.

Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen

Um die Wirksamkeit bestehender Instrumente der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen zu erhöhen und verstärkt gegen grenzüberschreitende Kriminalität vorzugehen, hat der Rat allgemeine Leitlinien des Rates zu zwei Vorschlägen gebilligt: Sie betreffen den digitalen Informationsaustausch in Fällen von grenzüberschreitendem Terrorismus und die Einrichtung einer Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen.

Die Vorschläge sind Teil der laufenden Bemühungen, die grenzüberschreitende justizielle Zusammenarbeit zu modernisieren und zu digitalisieren, um Staatsanwälten und Richtern den Informationsaustausch und die Möglichkeit zu erleichtern, eine wachsende Zahl grenzüberschreitend agierender Straftäter und Terroristen vor Gericht zu bringen.

Internationale Übermittlung personenbezogener Daten

Während des Mittagessens sprachen die Ministerinnen und Minister über den Datenschutz bei internationalen Datenübermittlungen. Die Kommission informierte über den Stand der Gespräche mit den Vereinigten Staaten über die erforderlichen regulatorischen Reformen, die für die Annahme einer neuen Angemessenheitsentscheidung für die Übermittlung personenbezogener Daten erforderlich sind, nachdem die beiden früheren Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union zu diesem Thema für ungültig erklärt wurden. Die Ministerinnen und Minister betonten, wie wichtig es ist, einen soliden Rahmen anzustreben, der den bestehenden Urteilen des Gerichtshofs Rechnung trägt und den Unternehmen die Sicherheit gibt, die sie brauchen.

Die Übermittlung personenbezogener Daten und die Notwendigkeit einer kohärenten und ehrgeizigen europäischen Politik in diesem Bereich wurde auch allgemeiner erörtert, nachdem die Übermittlung in mehreren wichtigen Politikbereichen zu einer wichtigen strategischen Herausforderung geworden ist.

Sonstiges

Die Ministerinnen und Minister zogen eine Bilanz der Fortschritte bei den laufenden Verhandlungen zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament über die Vorschläge zu elektronischen Beweismitteln. Beide Institutionen arbeiten nun intensiv daran, eine Reihe von Gemeinsamkeiten zu bestätigen und die politischen Beratungen über die zentralen Punkte des Textes vorzubereiten, die am 14.  Juni stattfinden sollen.

Die Ministerrunde wurde über den Stand des Beitritts der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) informiert. Im laufenden Halbjahr fand die 13. Sitzung der Ad-hoc-Gruppe des Europarats statt. Parallel dazu konzentrierten sich die Expertinnen und Experten auch auf die Ausarbeitung der EU-internen Vorschriften, die erforderlich sein werden.

Die Kommission präsentierte ihre am 8. Juni 2022 veröffentlichten Leitlinien zur Auslieferung. Sie sind eine Reaktion auf die Bedenken einiger Mitgliedstaaten, dass Drittstaaten gegen EU-Bürgerinnen und ‑Bürger eingeleitete Strafverfahren und in diesem Zusammenhang auch an die Mitgliedstaaten gerichtete Festnahme- und Auslieferungsersuchen instrumentalisieren.

Der Vorsitz informierte die Ministerinnen und Minister über den Stand der Beratungen über die aktuellen Gesetzgebungsvorschläge.

Ferner präsentierte er die Tagesordnung für das bevorstehende Ministertreffen EU-USA­ im Bereich Justiz und Inneres.

Der künftige tschechische Ratsvorsitz hat sein Arbeitsprogramm und seine Prioritäten für die kommenden sechs Monate vorgestellt.

Inneres (10. Juni 2022)

Asyl und Migration

Der Rat unterstützte die erste Phase des vom Vorsitz vorgeschlagenen „Schritt-für-Schritt“-Ansatzes im Bereich Migration und Asyl, einschließlich der Screening-Verordnung, der Eurodac-Verordnung und des Solidaritätsmechanismus.

In den nächsten Tagen werden der Vorsitz und die Kommission eine Sitzung der Solidaritätsplattform organisieren, um die Erklärung zur Solidarität umzusetzen. Darüber hinaus wird der Vorsitz die Annahme der Verhandlungsmandate für die Screening-Verordnung und die Eurodac-Verordnung formalisieren.

Schengener Grenzkodex: Annahme einer allgemeinen Ausrichtung

Im Rahmen des Vorgehens des Vorsitzes zur Stärkung und Reform des Schengen-Raums legte der Rat seine allgemeine Ausrichtung zur Reform des Schengener Grenzkodexes fest. Mit dieser Reform i) werden neue Instrumente zur Bekämpfung der Instrumentalisierung von Migrationsströmen eingeführt; ii) wird ein neuer Rechtsrahmen für Maßnahmen an den Außengrenzen im Falle einer Gesundheitskrise geschaffen, wobei den Erfahrungen mit COVID-19 Rechnung getragen wird; iii) wird der Rechtsrahmen für die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen modernisiert, um den Grundsatz der Freizügigkeit zu gewährleisten und gleichzeitig auf bestehende Bedrohungen zu reagieren; iv) werden alternative Maßnahmen zu diesen Kontrollen eingeführt.

Die Ministerinnen und Minister haben außerdem die Lage im Schengen-Raum erörtert. Dabei sind sie auf die wichtigsten Herausforderungen und Schlussfolgerungen der Schengen-Bewertungen eingegangen, die die Kommission in ihrem Bericht über die Lage des Schengen-Raums aufgezeigt hat, und haben die Handlungsempfehlungen des Vorsitzes für die kommenden Monate erörtert. Diese Handlungsempfehlungen zielen darauf ab, den Schengen-Raum in seinen Funktionen zu stärken, und betreffen mehrere Bereiche. Dazu gehören die politische Steuerung des Schengen-Raums, die Außen- und Binnengrenzen, die polizeiliche Zusammenarbeit, die JI‑Informationssysteme sowie die Rückkehr- und die Visumpolitik.

Eine Verordnung des Rates zur Reform des Schengener Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus wurde von der Ministerrunde ohne Aussprache angenommen. Sie soll dazu beitragen, den Schengen-Raum besser an aktuelle und künftige Herausforderungen anzupassen. Dazu werden eine strategischere Ausrichtung des Mechanismus, vereinfachte und beschleunigte Evaluierungs- und Überwachungsverfahren sowie eine engere Zusammenarbeit mit allen einschlägigen Akteuren eingeführt; außerdem wird die strategische Rolle des Rates gestärkt.

Während des Mittagessens wurde eine politische Aussprache über die Tätigkeiten der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) geführt. Konkret ging es um den Einsatz der ständigen Reserve, die Verwaltung der Agentur, die Erwartungen an die Umsetzung ihres Mandats sowie Perspektiven für den Ausbau der Zusammenarbeit von Frontex mit Drittstaaten.

Reaktion auf die Lage in der Ukraine

Die Ministerinnen und Minister zogen eine Bilanz der Umsetzung des Zehn-Punkte-Plans zur Stärkung der europäischen Koordinierung der Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine. Sie betonten, dass die Arbeit an der vollständigen Umsetzung des Plans fortgesetzt werden muss, insbesondere im Hinblick auf die Unterstützung der Aufnahme und Integration von Menschen, die vor dem Krieg fliehen, sowie auf die Unterstützung der Republik Moldau. Ferner wurde geprüft, ob mittel- und langfristig weitere Maßnahmen erforderlich sind, insbesondere in Bezug auf Notfallpläne und einen etwaigen zusätzlichen Finanzbedarf.

Zur Sprache kamen auch Maßnahmen, die einen möglicherweise entstehenden Menschenhandel und illegalen Handel mit Feuerwaffen verhindern könnten; dabei betonte die Ministerrunde, wie wichtig es ist, hinsichtlich der Entwicklung krimineller Bedrohungen äußerst wachsam zu bleiben.

Polizeiliche Zusammenarbeit

Der Rat nahm die allgemeine Ausrichtung für zwei Rechtsakte an: eine Richtlinie über den Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden und die Verordnung über den automatisierten Datenaustausch für die polizeiliche Zusammenarbeit („Prüm II“).

Im Hinblick darauf, Kriminalität wirksam zu bekämpfen und auf neue kriminelle Bedrohungen zu reagieren, nahm der Rat eine Empfehlung zur operativen polizeilichen Zusammenarbeit an.

Sonstiges

Die Ministerinnen und Minister wurden in Anwesenheit der Gruppe für Terrorismusbekämpfung (CTG) über die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden für die Terrorismusbekämpfung unterrichtet.

Der Vorsitz informierte die Ministerrunde über die Beratungen über nicht die Gesetzgebung betreffende Tätigkeiten, insbesondere die Umsetzung der EU-Drogenstrategie und des dazugehörigen Aktionsplans (2021-2025) und die Bekämpfung der Radikalisierung.

Ferner informierte der Vorsitz die Ministerinnen und Minister über den Stand der Beratungen über die aktuellen Gesetzgebungsvorschläge.

Der Vorsitz berichtete ferner über die Vorbereitungen und die Tagesordnung für das bevorstehende Ministertreffen EU-USA­ im Bereich Justiz und Inneres.

Der künftige tschechische Ratsvorsitz hat sein Arbeitsprogramm und seine Prioritäten für die kommenden sechs Monate vorgestellt.

Zudem nahm der Rat die in der Liste der gesetzgebenden und der nicht die Gesetzgebung betreffenden A‑Punkte aufgeführten Punkte ohne Aussprache an.

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