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  • Rat (Verkehr, Telekommunikation und Energie)

Tagung des Rates „Verkehr, Telekommunikation und Energie“ (Telekommunikation), 3. Juni 2022

Wichtigste Ergebnisse

Künstliche Intelligenz

In Bezug auf den Vorschlag für ein Gesetz über künstliche Intelligenz zog der Rat eine Bilanz der erzielten Fortschritte und billigte einen Fortschrittsbericht des Vorsitzes.

Der von der Europäischen Kommission im April 2021 vorgelegte Verordnungsentwurf ist ein Schlüsselelement der EU-Politik zur Förderung der Entwicklung und Verbreitung vertrauenswürdiger künstlicher Intelligenz (KI) auf europäischer Ebene, bei der die Grundrechte geachtet werden.

Mit dem Vorschlag wird ein einheitlicher horizontaler Rechtsrahmen für KI geschaffen, mit dem Folgendes angestrebt wird:

  • Gewährleistung, dass die auf dem EU-Markt in Verkehr gebrachten und in der Europäischen Union, auch von Nicht-EU-Anbietern, verwendeten KI-Systeme die Werte der Europäischen Union und die geltenden Rechtsvorschriften über Grundrechte wahren
  • Gewährleistung von Rechtssicherheit, um Investitionen in KI und innovative KI zu fördern
  • Stärkung der Governance und der wirksamen Durchsetzung des geltenden Rechts zur Wahrung der Grundrechte sowie der Sicherheitsanforderungen an KI-Systeme

Die Ministerinnen und Minister unterstützten die Hauptziele des Vorschlags und nahmen den Fortschrittsbericht zur Kenntnis. Die Beratungen im Rat werden unter tschechischem Vorsitz fortgesetzt.

Rahmen für eine europäische digitale Identität

Der Rat zog eine Bilanz der erzielten Fortschritte und billigte einen Fortschrittsbericht des Vorsitzes über den Vorschlag für eine Verordnung über einen Rahmen für eine europäische digitale Identität. Mit dem vorgeschlagenen neuen Rahmen wird die Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS-Verordnung) von 2014 geändert, mit der die Voraussetzungen für ein System für den sicheren Zugang zu Diensten und die sichere Durchführung von grenzüberschreitenden Online-Transaktionen in der EU geschaffen wurden.

Der Vorschlag ist darauf ausgerichtet, Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen einen universellen Zugang zu einer sicheren und vertrauenswürdigen elektronischen Identifizierung und Authentifizierung mittels einer europäischen digitalen Brieftasche zu gewährleisten. Diese Brieftasche sollte sowohl im öffentlichen Sektor der EU als auch von privaten Diensteanbietern, die eine starke Nutzerauthentifizierung verlangen, und von großen Online-Plattformen anerkannt werden. Mit dem Vorschlag wird auch ein Rechtsrahmen für den Austausch von persönlichen Identitätsattributen und ‑informationen geschaffen. Er gewährleistet Nutzerkontrolle und Datenschutz sowie den gezielten Austausch von Identitätsdaten, die auf die Anforderungen des betreffenden gewünschten Dienstes beschränkt sind.

Die Ministerinnen und Minister unterstützten die Hauptziele des Vorschlags und nahmen den Fortschrittsbericht zur Kenntnis. Die Beratungen im Rat werden unter tschechischem Vorsitz fortgesetzt.

Datengesetz

Der Rat zog eine Bilanz der Fortschritte bei dem Vorschlag für eine Verordnung über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung.

Die Hauptziele dieses Vorschlags sind die Gewährleistung einer gerechten Verteilung der Wertschöpfung aus Daten auf die Akteure der Datenwirtschaft und die Förderung des Datenzugangs und der Datennutzung. Es handelt sich dabei um einen horizontalen Rechtsakt, der in Kürze durch zusätzliche Rechtsvorschriften für spezifische Sektoren ergänzt werden dürfte. Dieser Gesetzgebungsvorschlag ist daher ein wichtiger Schritt bei der Entwicklung der europäischen Datenwirtschaft.

Die Ministerinnen und Minister unterstützten die Hauptziele des Vorschlags und nahmen den Fortschrittsbericht zur Kenntnis. Die Beratungen im Rat werden unter tschechischem Vorsitz fortgesetzt.

Der grüne und der digitale Wandel

Der Rat führte ferner auf der Grundlage eines Vermerks des Vorsitzes eine Orientierungsaussprache über den grünen und den digitalen Wandel. Die Ministerinnen und Minister erörterten die Frage, wie die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Umwelt und die Modalitäten für die Entwicklung eines nachhaltigen digitalen Sektors im Dienste des grünen Wandels in der Wirtschaft gemessen und bewertet werden sollen.

Die Ministerinnen und Minister führten insbesondere einen Gedankenaustausch über die Möglichkeit, auf europäischer Ebene Methoden zur Messung des ökologischen Fußabdrucks digitaler Technologien einzuführen, wobei das Potenzial dieser Technologien zur Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks anderer Sektoren zu berücksichtigen ist. Sie erörterten zudem konkrete Ziele, die sich Europa bis 2030 setzen sollte, und befassten sich mit den Hebeln, die auf europäischer Ebene vorrangig eingesetzt werden sollten, um die wichtigsten Umweltkostenfaktoren im digitalen Bereich, insbesondere in Bezug auf digitale Geräte, anzugehen und die Nutzung und Dienste zu fördern, die diesem Wandel förderlich sind.

Die Ministerinnen und Minister betonten, dass die intelligente Nutzung sauberer digitaler Technologien zwar ein wichtiger Katalysator für Klimaschutz, ökologische Nachhaltigkeit und die Verwirklichung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung sein kann, die IKT-Branche (Informations- und Kommunikationstechnologie) aber auch die umweltgerechte Gestaltung und den umweltgerechten Einsatz digitaler Technologien und Produkte sicherstellen sollte.

Sie wiesen ferner darauf hin, dass Europa auf dem Markt für grüne Technologien weltweit wettbewerbsfähig sein kann, insbesondere durch die Förderung innovativer Technologien, energieeffizienter Elektronik und der ökologischen Nachhaltigkeit von IKT-Lösungen. Die Ministerinnen und Minister unterstrichen die Notwendigkeit, auf europäischer Ebene eine Methode zur Messung des ökologischen Fußabdrucks digitaler Technologien zu entwickeln und Ziele für 2030 und eine ehrgeizige Strategie für den grünen und den digitalen Wandel festzulegen.

Sonstiges

Unter dem Tagesordnungspunkt „Sonstiges“ unterrichtete der Vorsitz die Ministerinnen und Minister über den Stand laufender Gesetzgebungsvorschläge.

Was die Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation betrifft, unterrichtete der Vorsitz die Ministerinnen und Minister über den Stand der Beratungen im Rat und die laufenden Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über dieses Dossier, einschließlich der Ergebnisse des Trilogs vom 31. März 2022.

Was den Entwurf eines Beschlusses über den Weg in die digitale Dekade anbelangt, informierte Vorsitz die Ministerinnen und Minister über das vom Ausschuss der Ständigen Vertreter am 11. Mai 2022 gebilligte Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament.

In Bezug auf die Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union (überarbeitete NIS-Richtlinie bzw. „NIS 2“) unterrichtete der Vorsitz die Ministerinnen und Minister über die am 12. Mai 2022 mit dem Europäischen Parlament erzielte vorläufige Einigung.

Der Vorsitz unterrichtete die Ministerinnen und Minister ferner über den Sachstand in Bezug auf die Europäische Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen für die digitale Dekade.

Darüber hinaus informierten der Vorsitz und andere Delegationen die Ministerinnen und Minister über die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten der Internationalen Fernmeldeunion, die vom 26. September bis 14. Oktober 2022 in Bukarest stattfinden soll.

Außerdem unterrichteten die österreichische, die tschechische und die slowakische Delegation die Ministerinnen und Minister über die Ergebnisse des hochrangigen Workshops zum Thema „Digitaler Humanismus und künstliche Intelligenz“, der am 3. März 2022 in Brüssel stattgefunden hat.

Schließlich stellte der künftige tschechische Vorsitz sein Arbeitsprogramm für das erste Halbjahr 2022 vor.

Abbildung: Auf dem Weg zu einem digitalen Europa.
Auf dem Weg zu einem digitalen Europa (Infografik)

Auf dem Weg zu einem digitalen Europa (Infografik)

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