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Paket zur Bekämpfung der Steuervermeidung

Worum geht es?

Das "Paket zur Bekämpfung der Steuervermeidung" umfasst EU-weite legislative und nichtlegislative Initiativen, mit denen die EU‑Vorschriften gegen Steuervermeidung durch Unternehmen verschärft und die Besteuerung von Unternehmen in der EU gerechter, einfacher und wirksamer gestaltet werden sollen.

Das Paket basiert auf den Empfehlungen der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) von 2015 zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS).

Ziele des Pakets:

  • Unterbindung aggressiver Steuerplanung
  • mehr Transparenz
  • Schaffung gerechterer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU

Was beinhaltet das Paket?

Das Paket besteht aus folgenden Teilen:

Eine Mitteilung zum Paket zur Bekämpfung der Steuervermeidung

Darin werden die politischen und wirtschaftlichen Überlegungen dargelegt, die den vorgeschlagenen Maßnahmen zugrunde liegen.

Eine Richtlinie zur Bekämpfung der Steuervermeidung

Durch die Richtlinie werden eine Reihe rechtlich bindender Maßnahmen gegen aggressive Steuerplanung festgelegt. Insbesondere sollen damit Fälle verhindert werden, in denen Unternehmensgruppen die Unterschiede zwischen nationalen Steuersystemen ausnutzen, um ihre Gesamtsteuerschuld zu verringern. Die Richtlinie enthält daher Rechtsvorschriften gegen aggressive Steuerplanung in Bezug auf:

  • die Zinsschranke
  • Vorschriften zur Wegzugsbesteuerung
  • Vorschriften für beherrschte ausländische Unternehmen
  • eine allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch
  • Vorschriften über hybride Gestaltungen

Außerdem wird durch die Richtlinie sichergestellt, das die Anti-BEPS-Maßnahmen der OECD in koordinierter Weise umgesetzt werden – auch durch die sieben Mitgliedstaaten, die keine OECD-Mitglieder sind.

Der Rat hat die Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung am 12. Juli 2016 angenommen. Am 29. Mai 2017 hat er eine Änderung hierzu verabschiedet, um gegen hybride Gestaltungen mit den Steuersystemen von Ländern außerhalb der EU vorzugehen.

Die Mitgliedstaaten haben bis zum 31. Dezember 2018 Zeit, um die Richtlinie in ihr nationales Recht umzusetzen, mit Ausnahme der Vorschriften zur Wegzugsbesteuerung, für die die Frist zum 31. Dezember 2019 endet. Die geänderte Richtlinie zur Bekämpfung der Steuervermeidung, mit der die Vorschriften zur Neutralisierung der Effekte hybrider Gestaltungen mit Drittländern eingeführt werden, muss bis zum 1. Januar 2020 umgesetzt werden.

Mitgliedstaaten, in denen spezielle Vorschriften gelten, die ebenso wirksam sind wie die in der Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung enthaltenen Vorschriften über die Zinsschranke, können diese so lange anwenden, bis die OECD eine Einigung über einen Mindeststandard erzielt hat, oder längstens bis zum 1. Januar 2024.

Eine Empfehlung zur Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung des Missbrauchs von Steuerabkommen

In der Empfehlung werden den Mitgliedstaaten Hinweise erteilt, wie sie ihre Steuerabkommen im Einklang mit dem EU-Recht besser vor Missbrauch durch aggressive Steuerplanung schützen können.

Eine Änderung der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden

Das Ziel der Änderung der bestehenden Richtlinie bestand darin, das Verfahren der länderbezogenen Berichterstattung über steuerlich relevante Informationen in Bezug auf multinationale Unternehmen zwischen den Steuerbehörden einzuführen. Die Änderung ermöglicht es den Mitgliedstaaten, Steuervermeidungsstrategien wirksamer aufzuspüren und zu unterbinden.

Nach der Einigung über den Text im März 2016 hat der Rat hat den Richtlinienentwurf am 25. Mai 2016 angenommen.

Eine Mitteilung über eine externe Strategie für effektive Besteuerung

In der Mitteilung wird vorgeschlagen, dass die EU-Mitgliedstaaten ihre Maßnahmen gegen externe Risiken der Steuervermeidung enger aufeinander abstimmen und ein verantwortungsvolles internationales Handeln im Steuerbereich fördern.

Warum ist das notwendig?

Den EU-Mitgliedstaaten entgehen aufgrund der aggressiven Steuerplanungspraktiken einiger multinationaler Unternehmen erhebliche Steuereinnahmen. Unter anderem bedeutet dies auch, dass andere Steuerzahler eine größere Steuerlast zu tragen haben. Die Situation ist deshalb besonders dringend, weil die EU gerade eine Wirtschaftskrise überwunden hat und daher ganz offensichtlich die Notwendigkeit besteht, diese Praktiken zu verhindern und sicherzustellen, dass die Steuerlast gerecht verteilt ist.

Darüber hinaus wird eine EU-weite, einheitliche Lösung dieses Problems wirksamer sein, als von den Mitgliedstaaten im Alleingang durchgeführte Einzelmaßnahmen. Dies liegt vor allem daran, dass unterschiedliche Rechtsvorschriften in einzelnen Mitgliedstaaten zusätzliche Schlupflöcher für aggressive Steuerplanung schaffen oder die Wirksamkeit der Rechtsvorschriften anderer Länder unterlaufen können.

Nicht zuletzt können unterschiedliche Lösungsansätze die Unsicherheit verstärken und auch den Verwaltungsaufwand für die Unternehmen erhöhen. Das Paket zur Bekämpfung der Steuervermeidung ist daher eine EU-weite Initiative, durch die verschiedene Aspekte bekannter Steuervermeidungspraktiken von Unternehmen in der EU angegangen werden.

Im Rat

Der Rat hat im Januar 2016 – nach Veröffentlichung der Vorschläge durch die Europäische Kommission – die Beratungen aufgenommen.

Beschlüsse im Zusammenhang mit dem EU-Steuerrecht erlässt der Rat allein und einstimmig; das Europäische Parlament gibt lediglich eine Stellungnahme ab.