Paket zur Bekämpfung der Steuervermeidung
Worum geht es?
Das "Paket zur Bekämpfung der Steuervermeidung" umfasst EU-weite legislative und nichtlegislative Initiativen, mit denen die EU‑Vorschriften gegen Steuervermeidung durch Unternehmen verschärft und die Besteuerung von Unternehmen in der EU gerechter, einfacher und wirksamer gestaltet werden sollen.
Das Paket basiert auf den Empfehlungen der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) von 2015 zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS).
Ziele des Pakets:
- Unterbindung aggressiver Steuerplanung
- mehr Transparenz
- Schaffung gerechterer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU
Was beinhaltet das Paket?
Das Paket besteht aus folgenden Teilen:
Eine Mitteilung zum Paket zur Bekämpfung der Steuervermeidung
Darin werden die politischen und wirtschaftlichen Überlegungen dargelegt, die den vorgeschlagenen Maßnahmen zugrunde liegen.
Eine Richtlinie zur Bekämpfung der Steuervermeidung
Durch die Richtlinie werden eine Reihe rechtlich bindender Maßnahmen gegen aggressive Steuerplanung festgelegt. Insbesondere sollen damit Fälle verhindert werden, in denen Unternehmensgruppen die Unterschiede zwischen nationalen Steuersystemen ausnutzen, um ihre Gesamtsteuerschuld zu verringern. Die Richtlinie enthält daher Rechtsvorschriften gegen aggressive Steuerplanung in Bezug auf:
- die Zinsschranke
- Vorschriften zur Wegzugsbesteuerung
- Vorschriften für beherrschte ausländische Unternehmen
- eine allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch
- Vorschriften über hybride Gestaltungen
Außerdem wird durch die Richtlinie sichergestellt, das die Anti-BEPS-Maßnahmen der OECD in koordinierter Weise umgesetzt werden – auch durch die sieben Mitgliedstaaten, die keine OECD-Mitglieder sind.
Der Rat hat die Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung am 12. Juli 2016 angenommen. Am 29. Mai 2017 hat er eine Änderung hierzu verabschiedet, um gegen hybride Gestaltungen mit den Steuersystemen von Ländern außerhalb der EU vorzugehen.
Die Mitgliedstaaten haben bis zum 31. Dezember 2018 Zeit, um die Richtlinie in ihr nationales Recht umzusetzen, mit Ausnahme der Vorschriften zur Wegzugsbesteuerung, für die die Frist zum 31. Dezember 2019 endet. Die geänderte Richtlinie zur Bekämpfung der Steuervermeidung, mit der die Vorschriften zur Neutralisierung der Effekte hybrider Gestaltungen mit Drittländern eingeführt werden, muss bis zum 1. Januar 2020 umgesetzt werden.
Mitgliedstaaten, in denen spezielle Vorschriften gelten, die ebenso wirksam sind wie die in der Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung enthaltenen Vorschriften über die Zinsschranke, können diese so lange anwenden, bis die OECD eine Einigung über einen Mindeststandard erzielt hat, oder längstens bis zum 1. Januar 2024.
- Council directive laying down rules against tax avoidance practices that directly affect the functioning of the internal market
- Proposal for a draft anti tax avoidance directive
Eine Empfehlung zur Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung des Missbrauchs von Steuerabkommen
In der Empfehlung werden den Mitgliedstaaten Hinweise erteilt, wie sie ihre Steuerabkommen im Einklang mit dem EU-Recht besser vor Missbrauch durch aggressive Steuerplanung schützen können.
Eine Änderung der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden
Das Ziel der Änderung der bestehenden Richtlinie bestand darin, das Verfahren der länderbezogenen Berichterstattung über steuerlich relevante Informationen in Bezug auf multinationale Unternehmen zwischen den Steuerbehörden einzuführen. Die Änderung ermöglicht es den Mitgliedstaaten, Steuervermeidungsstrategien wirksamer aufzuspüren und zu unterbinden.
Nach der Einigung über den Text im März 2016 hat der Rat hat den Richtlinienentwurf am 25. Mai 2016 angenommen.
Eine Mitteilung über eine externe Strategie für effektive Besteuerung
In der Mitteilung wird vorgeschlagen, dass die EU-Mitgliedstaaten ihre Maßnahmen gegen externe Risiken der Steuervermeidung enger aufeinander abstimmen und ein verantwortungsvolles internationales Handeln im Steuerbereich fördern.
Warum ist das notwendig?
Den EU-Mitgliedstaaten entgehen aufgrund der aggressiven Steuerplanungspraktiken einiger multinationaler Unternehmen erhebliche Steuereinnahmen. Unter anderem bedeutet dies auch, dass andere Steuerzahler eine größere Steuerlast zu tragen haben. Die Situation ist deshalb besonders dringend, weil die EU gerade eine Wirtschaftskrise überwunden hat und daher ganz offensichtlich die Notwendigkeit besteht, diese Praktiken zu verhindern und sicherzustellen, dass die Steuerlast gerecht verteilt ist.
Darüber hinaus wird eine EU-weite, einheitliche Lösung dieses Problems wirksamer sein, als von den Mitgliedstaaten im Alleingang durchgeführte Einzelmaßnahmen. Dies liegt vor allem daran, dass unterschiedliche Rechtsvorschriften in einzelnen Mitgliedstaaten zusätzliche Schlupflöcher für aggressive Steuerplanung schaffen oder die Wirksamkeit der Rechtsvorschriften anderer Länder unterlaufen können.
Nicht zuletzt können unterschiedliche Lösungsansätze die Unsicherheit verstärken und auch den Verwaltungsaufwand für die Unternehmen erhöhen. Das Paket zur Bekämpfung der Steuervermeidung ist daher eine EU-weite Initiative, durch die verschiedene Aspekte bekannter Steuervermeidungspraktiken von Unternehmen in der EU angegangen werden.
Im Rat
Der Rat hat im Januar 2016 – nach Veröffentlichung der Vorschläge durch die Europäische Kommission – die Beratungen aufgenommen.
Beschlüsse im Zusammenhang mit dem EU-Steuerrecht erlässt der Rat allein und einstimmig; das Europäische Parlament gibt lediglich eine Stellungnahme ab.
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2017
29. MaiRat nimmt geänderte Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung an
Der Rat hat die endgültige Fassung der geänderten Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung angenommen: Damit werden Vorschriften eingeführt, die helfen, gegen "hybride Gestaltungen" mit den Steuersystemen von Ländern außerhalb der EU vorzugehen.
Die Mitgliedstaaten haben jetzt zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in ihr nationales Recht umzusetzen.
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2017
21. FebruarRat nimmt allgemeine Ausrichtung zur geänderten Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung an
Der Rat hat sich auf den Wortlaut des Vorschlags zur geänderten Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung geeinigt. Mit der Änderung werden Vorschriften für den Umgang mit hybriden Gestaltungen zwischen der EU und Drittländern eingefügt.
"Hybride Gestaltungen" werden häufig von multinationalen Gesellschaften oder anderen Unternehmen genutzt. Sie ermöglichen es, die Unterschiede zwischen zwei oder mehr Ländern bei der steuerlichen Behandlung von Finanzinstrumenten, Organisationen oder Übertragungen auszunutzen. Auf diese Weise gelingt es Unternehmen, ihre Gesamtsteuerschuld zu verringern.
Mit den neu vereinbarten Vorschriften sollen solche Gestaltungen und die Aushöhlung der Steuerbemessungsgrundlagen in EU-Staaten verhindert werden.Als Datum für die Umsetzung der geänderten Richtlinie wurde der 1. Januar 2020 festgelegt. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 31. Dezember 2019 in nationale Rechts- und Verwaltungsvorschriften umsetzen.
Der vereinbarte Wortlaut der geänderten Richtlinie muss noch vom Rat förmlich angenommen werden, sobald das Europäische Parlament seine Stellungnahme dazu abgegeben hat.
- Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung bezüglich hybrider Gestaltungen mit Drittländern – Allgemeine Ausrichtung, Februar 2017
- Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung bezüglich hybrider Gestaltungen mit Drittländern – Kompromissvorschlag des Vorsitzes, Februar 2017
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2016
6. DezemberFortschritte im Rat bei Änderungen zu hybriden Gestaltungen mit Drittländern
Der Rat hat einen weitgehenden Konsens über den Entwurf der geänderten Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung erzielt, mit dem "hybride Gestaltungen" mit den Steuersystemen von Drittländern verhindert werden sollen.
Die Minister einigten sich auf den Wortlaut der meisten Bestimmungen und ließen nur zwei zu regelnde Fragen offen, nämlich die Vorschriften, die es Mitgliedstaaten gestatten würden, begrenzte Ausnahmeregelungen anzuwenden, und das Datum des Anwendungsbeginns.
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2016
26. OktoberVorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie zur Bekämpfung der Steuervermeidung
Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie zur Bekämpfung der Steuervermeidung vorgelegt, die im Juli 2016 vom Rat angenommen wurde. Die Änderung betrifft hybride Gestaltungen mit Ländern außerhalb der EU.
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2016
12. JuliRat nimmt Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung an
Der Rat "Wirtschaft und Finanzen" hat die Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung förmlich angenommen.
Die Richtlinie tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.
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2016
21. JuniRat erzielt Einigung über die Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung
Der Rat hat im Zuge des Verfahrens der stillschweigenden Zustimmung, das am 20. Juni 2016 endete, ohne dass ein Mitgliedstaat Einwände erhoben hat, Einigung über den Entwurf einer Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung erzielt.
Das Europäische Parlament hat seine Stellungnahme am 8. Juni 2016 abgegeben, und der Rat wird die Richtlinie nach abschließender Überarbeitung des Textes in allen Amtssprachen der EU förmlich annehmen. -
2016
25. MaiRat "Wirtschaft und Finanzen"
Richtlinie zur Bekämpfung der Steuervermeidung
Der Rat führte eine konstruktive Aussprache über den Entwurf einer Richtlinie, mit der Steuervermeidungspraktiken, wie sie häufig von großen Unternehmen angewendet werden, unterbunden werden sollen.
Die Minister konnten die Zahl der offenen kritischen Fragen, die es noch zu lösen gilt, verringern, verschoben die Einigung über den Text allerdings auf die nächste Tagung des Rates "Wirtschaft und Finanzen", die am 17. Juni 2016 stattfinden soll.
Externe Strategie im Bereich Besteuerung und Maßnahmen zur Bekämpfung des Missbrauchs von Steuerabkommen
Der Rat hat Schlussfolgerungen zur Mitteilung der Kommission über eine externe Strategie für effektive Besteuerung und zur Empfehlung der Kommission zur Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung des Missbrauchs von Steuerabkommen angenommen.
Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung
Der Rat hat die Richtlinie über den Austausch steuerlich relevanter Informationen über die Tätigkeiten multinationaler Unternehmen förmlich angenommen, nachdem im März 2016 Einvernehmen über den Text erzielt worden war.
Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Richtlinie im Amtsblatt verfügen die Mitgliedstaaten über 12 Monate, um sie in ihr nationales Recht umzusetzen.
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2016
8. MärzRat "Wirtschaft und Finanzen"
Einigung im Rat über den Austausch steuerlich relevanter Informationen
Der Rat hat seinen Standpunkt zum Entwurf einer Richtlinie über den Austausch steuerlich relevanter Informationen über die Tätigkeiten multinationaler Unternehmen festgelegt.
Im Rahmen der Richtlinie müssen multinationale Unternehmen künftig steuerlich relevante Informationen – nach Ländern aufgeschlüsselt – vorlegen. Zu den anzugebenden Informationen zählen:
- Erträge
- Gewinne
- gezahlte Steuern
- Kapital
- Einkünfte
- materielle Vermögenswerte
- die Anzahl der Beschäftigten
Multinationale Unternehmen müssen gemäß der Richtlinie den Steuerbehörden des Mitgliedstaats, in dem sie steuerlich ansässig sind, ihre länderbezogenen Berichte vorlegen – einschließlich für das Steuerjahr 2016. Die neuen Regelungen gelten für multinationale Unternehmen mit einem konsolidierten Gesamtumsatz von mindestens 750 Mio. €.
Im Rahmen der Richtlinie werden die nationalen Steuerbehörden die von den multinationalen Unternehmen vorgelegten Informationen automatisch austauschen.
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2016
12. FebruarTagung des Rates "Wirtschaft und Finanzen"
Der Rat berät über das Paket und setzt sich eine ehrgeizige Frist
Der Rat führte eine erste Aussprache über das Paket zur Bekämpfung der Steuervermeidung.
Der Ratsvorsitz setzte sich zum Ziel, bis Sommer 2016 eine politische Einigung zu erreichen über
- den Entwurf einer Richtlinie zur Änderung der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden
- den Entwurf einer Richtlinie über die Bekämpfung der Steuervermeidung
Ziel ist es, im März eine Einigung über die erste Richtlinie zu erzielen und in den anderen Punkten so rasch wie möglich voranzukommen.
Wir hoffen, dass die EU mit diesem ehrgeizigen Zeitplan bei der Umsetzung der OECD-Schlussfolgerungen zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung eine Vorreiterrolle übernehmen wird.
Jeroen Dijsselbloem, Finanzminister der Niederlande und Präsident des Rates.
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2016
28. JanuarDie Europäische Kommission stellt das Paket zur Bekämpfung der Steuervermeidung vor
Die Kommission veröffentlicht das Paket zur Bekämpfung der Steuervermeidung "für eine gerechtere, einfachere und wirksamere Unternehmensbesteuerung in der EU".