Zeitleiste Lohntransparenz
The EU wants to strengthen the principle of equal pay for equal work between men and women through new EU rules on pay transparency.
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2023
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24. April Rat nimmt endgültige Fassung der Richtlinie an
Der Rat hat neue Vorschriften zur Bekämpfung von Lohndiskriminierung und zum Abbau des geschlechtsspezifischen Lohngefälles in der EU angenommen.
Gemäß der Richtlinie zur Lohntransparenz müssen EU-Unternehmen Informationen darüber austauschen, wie viel sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit zahlen, und Maßnahmen ergreifen, wenn ihr geschlechtsspezifisches Lohngefälle 5 % übersteigt.
Die neue Richtlinie enthält auch Bestimmungen über die Entschädigung von Opfern von Lohndiskriminierung und Sanktionen, einschließlich Geldbußen, gegen Arbeitgeber, die gegen die Vorschriften verstoßen.
Die Richtlinie zur Lohntransparenz tritt mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die EU-Länder haben dann bis zu drei Jahre Zeit, die Richtlinie umzusetzen, indem sie ihr nationales Recht an die neuen Vorschriften anpassen.
Why pay transparency can help reduce the EU’s gender pay gap (Infografik)Why pay transparency can help reduce the EU’s gender pay gap (Infografik)
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2022
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15. Dezember Einigung mit dem Europäischen Parlament erzielt
Der tschechische Vorsitz und das Europäische Parlament haben eine vorläufige Einigung über Vorschriften zur Lohntransparenz erzielt.
Die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über eine Einigung auf einen gemeinsamen Text wurden im Juni 2022 aufgenommen. Die vorliegende Einigung wurde in der fünften Verhandlungsrunde erzielt.
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2021
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6. Dezember Rat einigt sich auf einen gemeinsamen Standpunkt zur Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles
Der Rat einigt sich auf eine allgemeine Ausrichtung zu einem Entwurf neuer EU-Vorschriften zur Lohntransparenz.
Das vorgeschlagene Gesetz umfasst eine Reihe verbindlicher Maßnahmen zur Lohntransparenz, darunter folgende:
- Arbeitgeber müssen künftigen Beschäftigten die anfängliche Lohnhöhe oder -spanne mitteilen.
- Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten zugänglich machen, nach welchen – objektiven und geschlechtsneutralen – Kriterien ihre Entlohnung und ihre Aufstiegsmöglichkeiten bestimmt werden.
- Beschäftigte und ihre Vertretungen haben das Recht, Informationen über ihre individuelle Lohnhöhe und die nach Geschlecht aufgeschlüsselte durchschnittliche Lohnhöhe von Beschäftigten, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten, zu erhalten.
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4. März Europäische Kommission legt Vorschlag für neue EU-Vorschriften zur Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles vor
Als Reaktion auf die Aufforderung des Rates vom Juni 2019, konkrete Maßnahmen zur Erhöhung der Lohntransparenz auszuarbeiten, legt die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Lohntransparenz und Durchsetzungsmechanismen vor.
Die Richtlinie zielt auf Folgendes ab:
- Festlegung von Mindestanforderungen zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit
- Beseitigung der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts durch Erhöhung der Transparenz von Vergütungssystemen
- Verbesserung der Durchsetzung der Rechte und Pflichten in Bezug auf Lohngleichheit
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2019
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13. Juni Rat nimmt Schlussfolgerungen zur Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles an
Der Rat nimmt Schlussfolgerungen zu den wichtigsten Politiken und Maßnahmen zur Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles an. In den Schlussfolgerungen wird anerkannt, dass die Gleichstellung von Männern und Frauen ein in den Verträgen verankertes Grundprinzip der Europäischen Union ist.
Die Mitgliedstaaten werden darin aufgefordert, alle verfügbaren Maßnahmen zu prüfen und zu verbessern bzw. neue Maßnahmen einzuführen, um
- die wirksame Durchsetzung des Rechtsgrundsatzes des gleichen Entgelts für gleiche oder gleichwertige Arbeit auf nationaler Ebene sicherzustellen;
- die Gleichstellung in Bildung und Beschäftigung zu fördern, um der Segregation des Arbeitsmarkts entgegenzuwirken;
- die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben für Frauen und Männer zu erleichtern.
Letzte Überprüfung: 4. Februar 2025