Skip to content
  • Rat (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz)

Tagung des Rates „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“, 6./7. Dezember 2021

Wichtigste Ergebnisse

Beschäftigung und Soziales (Montag, 6. Dezember)

Der Rat legte eine allgemeine Ausrichtung sowohl zu einem Entwurf eines EU-Gesetzes über Mindestlöhne als auch zu einem Vorschlag für eine Richtlinie über Lohntransparenz fest. Zudem nahm er Schlussfolgerungen zum Thema „Nachhaltige Arbeit im Laufe des gesamten Lebens“ und zu den Auswirkungen der künstlichen Intelligenz auf die Gleichstellung der Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt an.

Mindestlöhne

Der Rat hat heute seinen Standpunkt zu einem Kommissionsvorschlag für einen EU-Rechtsakt über angemessene Mindestlöhne in der EU festgelegt. Zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen wird in diesem Entwurf eines Rechtsakts ein Rahmen festgelegt, um angemessene gesetzliche Mindestlöhne zu fördern, Tarifverhandlungen zur Lohnfestsetzung zu unterstützen und den tatsächlichen Zugang von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die Anspruch auf einen Mindestlohn haben, zum Mindestlohnschutz zu verbessern.

Da Länder mit einer hohen tarifvertraglichen Abdeckung üblicherweise einen geringeren Anteil an Geringverdienern und höhere Mindestlöhne haben als Länder mit geringer tarifvertraglicher Abdeckung, kamen die Ministerinnen und Minister überein, dass die Länder die Fähigkeit der Sozialpartner zur Führung von Tarifverhandlungen fördern sollten.

Mit dieser heute erzielten sogenannten allgemeinen Ausrichtung erhält der Ratsvorsitz ein Mandat für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament (das sich Ende November auf seinen Standpunkt geeinigt hat).

Janez Cigler Kralj, slowenischer Minister für Arbeit, Familie, Soziales und Chancengleichheit
Arbeit muss sich lohnen. Wir können nicht hinnehmen, dass Menschen, die ihre gesamte Energie in ihre Arbeit investieren, dennoch in Armut leben und keinen angemessenen Lebensstandard erreichen können. Dieser Rechtsakt bedeutet einen großen Schritt in die richtige Richtung auf dem Weg zu diesem Ziel.
Janez Cigler Kralj, slowenischer Minister für Arbeit, Familie, Soziales und Chancengleichheit
Janez Cigler Kralj, slowenischer Minister für Arbeit, Familie, Soziales und Chancengleichheit

Lohntransparenz

Der Rat einigte sich ferner auf seinen Standpunkt zu dem Entwurf eines Gesetzes über Lohntransparenz, das zur Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles beitragen wird. Das vorgeschlagene Gesetz zielt darauf ab, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Lage zu versetzen, ihr Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit für Männer und Frauen durch eine Reihe verbindlicher Maßnahmen zur Lohntransparenz durchzusetzen. Zu den Maßnahmen zur Verbesserung der Lohntransparenz gehören:

  • Arbeitgeber müssen das an künftige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu zahlende Einstiegseinkommen oder Entgeltspektrum angeben
  • Arbeitgeber müssen ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die objektiven und geschlechtsneutralen Kriterien zugänglich machen, nach denen ihre Entlohnung und ihre Aufstiegsmöglichkeiten bestimmt werden
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihre Vertreter haben das Recht, Informationen über die Höhe ihres individuellen Lohns und über den Durchschnittslohn von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, zu erhalten

Sobald das Europäische Parlament (EP) seinen endgültigen Standpunkt festgelegt hat, werden der Rat und das EP über einen gemeinsamen Text verhandeln.

Es gibt schlichtweg keine Rechtfertigung dafür, dass Frauen immer noch viel weniger verdienen als ihre Kollegen. Mit der heute im Rat erzielten Einigung unternimmt die EU einen großen Schritt zur Bekämpfung von Lohndiskriminierung und zum Abbau des Lohngefälles zwischen Frauen und Männern. Janez Cigler Kralj, slowenischer Minister für Arbeit, Familie, Soziales und Chancengleichheit

Nachhaltige Arbeit im Laufe des gesamten Lebens

Die Zahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter in Europa schrumpft, und dies birgt die Gefahr von Arbeitskräftemangel und Herausforderungen für unsere Sozialschutzsysteme. Unsere Arbeit muss daher nachhaltiger werden, indem die Lebens- und Arbeitsbedingungen es den Menschen ermöglichen, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen und im Laufe des gesamten verlängerten Erwerbslebens erwerbstätig zu bleiben. Dies kann durch Investitionen in hochwertige Arbeitsplätze, faire Arbeitsbedingungen, Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sowie Umschulung und Weiterbildung erreicht werden. Die Ministerinnen und Minister haben Schlussfolgerungen zum Thema „Nachhaltiges Arbeiten im Laufe des gesamten Lebens“ angenommen. Sie fordern die Mitgliedstaaten unter anderem auf, den neuen strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021–2027 zu berücksichtigen und die Maßnahmen zur Unterstützung der Menschen beim raschen Einstieg und Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu verstärken.

Wir müssen Maßnahmen ergreifen, um der Tatsache entgegenzuwirken, dass Engpässe im Arbeitsmarkt einfach dadurch entstehen, dass die Menschen älter werden. Deshalb müssen wir uns bemühen, Arbeit nachhaltiger zu gestalten. Dies würde dazu beitragen, die Menschen auf dem Arbeitsmarkt zu halten, unsere Wirtschaftsleistung zu steigern und die soziale Inklusion zu fördern. Janez Cigler Kralj, slowenischer Minister für Arbeit, Familie, Soziales und Chancengleichheit

Investitionen in Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz haben auch einen wirtschaftlichen Nutzen, da Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten der Gesellschaft Kosten in Höhe von mehr als 3,3 % des BIP verursachen.

Die Auswirkungen der künstlichen Intelligenz (KI) auf die Gleichstellung der Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt

Künstliche Intelligenz (KI) kann sich auf Frauen anders auswirken als auf Männer. Künstliche Intelligenz kann beispielsweise zu geschlechtsspezifischen Verzerrungen bei der Rekrutierung und zur Aufrechterhaltung von Stereotypen führen. Deshalb ist es wichtig, geschlechtsspezifische Aspekte im Hinblick auf ihre Folgen für den Arbeitsmarkt im Auge zu behalten. In seinen Schlussfolgerungen zu den Auswirkungen der KI auf die Gleichstellung der Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt fordert der Rat die Mitgliedstaaten (unter anderem) auf,

  • konkrete Schritte zu unternehmen, um das Bewusstsein für Gleichstellungsfragen in der KI-Forschung und in allen Bereichen, in denen KI konzipiert, entwickelt und genutzt wird, zu schärfen;
  • zu gewährleisten, dass durch den Einsatz von KI bei der Verwaltung von Humanressourcen die Transparenz und die Gleichstellung der Geschlechter gefördert werden, insbesondere in den Bereichen Bezahlung, Ausbildung, Zugang zu Beförderungen und Laufbahnentwicklung;
  • die Transparenz der Algorithmen bei der Nutzung von KI zu gewährleisten und das Problem historisch verzerrter Eingabedaten anzugehen.

Gleichbehandlung, Europäisches Semester und „Auf dem Weg zu einem Europa der Gleichheit“

Der Vorsitz hat dem Rat einen Fortschrittsbericht zum Entwurf einer Richtlinie zur Gleichbehandlung vorgelegt. Er basiert auf einem Vorschlag aus dem Jahr 2008, der darauf abzielt, den Schutz vor Diskriminierung aus Gründen der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung über den Bereich der Beschäftigung hinaus zu erweitern.

Die Ministerinnen und Minister führten ferner eine Orientierungsaussprache über das Europäische Semester 2022. Im Anschluss daran legte die Kommission eine Reihe von Erhebungen, Berichten und Empfehlungen im Zusammenhang mit dem jährlichen Europäischen Semester vor, insbesondere den Jahresbericht 2022 zum nachhaltigen Wachstum, den Warnmechanismus-Bericht, den Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts und den Entwurf der Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets.

Der Rat billigte ferner die Kernbotschaften der Überprüfung der Jugendgarantie durch den Beschäftigungsausschuss. Mit der Jugendgarantie haben sich alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, dafür zu sorgen, dass allen jungen Menschen unter 30 Jahren eine hochwertige Arbeitsstelle, eine weiterführende Ausbildung oder ein hochwertiger Ausbildungs- oder Praktikumsplatz angeboten wird.

Der Vorsitzende des Ausschusses für Sozialschutz informierte die Ministerinnen und Minister schließlich über die nationalen Pläne im Rahmen der Empfehlung des Rates zum Zugang zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbstständige. Der Beschäftigungsausschuss und der Ausschuss für Sozialschutz sind Vorbereitungsgremien für den Rat „Beschäftigung und Sozialpolitik“.

Sonstiges

Der Rat hat eine Durchführungsverordnung des Rates zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine angenommen und dabei eine Person von der Liste gestrichen.

Der Vorsitz informierte zudem über einige aktuelle Gesetzgebungsvorschläge: eine Verordnung über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, eine Richtlinie zu Karzinogenen und Mutagenen bei der Arbeit und eine Richtlinie zur ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern in Leitungsorganen von Gesellschaften.

Die Europäische Kommission unterrichtete die Delegationen auch über ihre ALMA-Initiative, ein Programm zur grenzüberschreitenden Jugendmobilität für benachteiligte junge Menschen im Alter von 18 bis 30 Jahren, die keine Arbeit haben, nicht zur Schule gehen und keine Berufsausbildung absolvieren, und berichtete über den aktuellen Stand der Hochrangigen Gruppe zur Zukunft des Sozialschutzes und des Wohlfahrtsstaats.

Weitere Punkte unter „Sonstiges“ umfassten Informationen der slowenischen Delegation zu ihren Konferenzen des Vorsitzes sowie Informationen der französischen Delegation über das Arbeitsprogramm des künftigen Vorsitzes.

Gesundheit (Dienstag, 7. Dezember)

Die Ministerinnen und Minister haben einen Gedankenaustausch über die derzeitigen und künftigen Reaktionen auf die COVID‑19-Pandemie geführt und die Schlussfolgerungen zur Stärkung der europäischen Gesundheitsunion gebilligt.

COVID-19

Vor dem Hintergrund der epidemiologischen Lage in der EU, die sehr oder äußerst besorgniserregend ist, und des Auftretens der Omicron-Variante fand im Ministerrat ein Gedankenaustausch über die aktuelle COVID-19-Situation statt. Dabei ging es insbesondere um Maßnahmen mit dem Ziel, die Ausbreitung der Omicron-Variante einzudämmen, um Zeit für weitere Erkenntnisse zu gewinnen, und – mit Blick auf die Verabreichung von Auffrischungsimpfungen – um die Notwendigkeit, bei der Gültigkeit von COVID-19-Impfzertifikaten einen gemeinsamen Ansatz zu verfolgen. Beraten wurde auch über die Verteilung der Auffrischungsdosen, Impfungen für Erwachsene und Kinder und die Beschaffung von COVID-19-Therapeutika.

Vor allem, so die Ministerinnen und Minister, müssten die Zusammenarbeit und der Austausch bei der Bekämpfung von COVID-19 wie auch die Beratungen über das Thema Impfen im Allgemeinen, Auffrischimpfungen und Impfen von Kindern fortgesetzt werden. Viele von ihnen betonten, wie wichtig es sei, Impfskepsis zu bekämpfen, da Impfungen den besten Schutz bieten.

Einige hoben auch hervor, es müsse mehr getestet und sequenziert werden, insbesondere angesichts der Omicron-Variante und möglicher neuer Virusvarianten. Zahlreiche Mitgliedstaaten begrüßten die gemeinsame Beschaffung von Therapeutika auf EU-Ebene.

Janez Poklukar, slowenischer Gesundheitsminister
Der Anstieg von Infektionen, überlastete Krankenhäuser und dazu noch die Entdeckung einer möglicherweise infektiöseren neuen Variante erfordern entschlossene und koordinierte Maßnahmen. Weitere Impfungen, Auffrischungsimpfungen, die Verfügbarkeit von Therapeutika und die Koordinierung des Impfzertifikats werden uns helfen, durch diese schwierige Situation in der Pandemie zu kommen.
Janez Poklukar, slowenischer Gesundheitsminister
Janez Poklukar, slowenischer Gesundheitsminister

Stärkung der Europäischen Gesundheitsunion

Die COVID-19-Pandemie hat deutlich gezeigt, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten auf gesundheitliche Notlagen vorbereitet sein und sich besser koordinieren müssen, wenn sie mit einer grenzüberschreitenden Gesundheitskrise konfrontiert sind.

In seinen heute gebilligten Schlussfolgerungen zur Stärkung der Europäischen Gesundheitsunion betont der Rat die Notwendigkeit strategischer Investitionen in Gesundheitssysteme und einer verstärkten Zusammenarbeit – sowohl intern als auch mit anderen Ländern. Auch wenn die europäischen Gesundheitssysteme unter dem enormen Druck der COVID-19-Pandemie ihre Innovationsfähigkeit unter Beweis gestellt haben, will die EU den Erkenntnisgewinn aus der Krise nutzen und bessere Bedingungen für die Reaktion auf künftige Herausforderungen (etwa die zunehmende Resistenz gegen antimikrobielle Wirkstoffe) schaffen. In den Schlussfolgerungen werden vier Hauptbereiche hervorgehoben, die bei der Stärkung der europäischen Gesundheitsunion Priorität haben: innovative Lösungen für robuste Gesundheitssysteme, Zugang zu und Verfügbarkeit von Arzneimitteln und Medizinprodukten, globale Gesundheit und Krebsbekämpfung.

Der Vorsitz unterrichtete die Ministerinnen und Minister ferner über den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen über zwei Legislativvorschläge zum Aufbau der europäischen Gesundheitsunion. Sie beziehen sich auf

  • eine größere Rolle der Europäischen Arzneimittel-Agentur bei der Krisenvorsorge und dem Krisenmanagement in Bezug auf Arzneimittel und Medizinprodukte sowie
  • ein erweitertes Mandat der ECDC, mit dem die Arbeit des ECDC in den Bereichen Überwachung, Frühwarnung, Vorsorge und Reaktion gestärkt werden soll.
Auch wenn die Lage in Bezug auf COVID-19 ernst ist, müssen wir nach vorn blicken. Jetzt ist es an der Zeit, sich auf die Zukunft vorzubereiten und dafür zu sorgen, dass wir besser gewappnet sind. Unsere jüngsten Erfolge beim Ausbau der Kapazitäten der Europäischen Arzneimittel-Agentur und des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten werden hier entscheidend sein. Janez Poklukar, slowenischer Gesundheitsminister

Notfallrahmen für medizinische Gegenmaßnahmen

Am 16. September 2021 hat die Europäische Kommission eine Europäische Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (HERA) eingerichtet. HERA soll die Entwicklung, Produktion und Verteilung von Arzneimitteln, Impfstoffen und anderen medizinischen Gegenmaßnahmen (z. B. Handschuhen und Masken) gewährleisten. Ergänzend dazu liegt ein Vorschlag für eine Verordnung des Rates zum „Notfallrahmen für medizinische Gegenmaßnahmen“ vor. So soll unter anderem ein Rahmen geschaffen werden, mit dem gewährleistet wird, dass bei einer Notlage im Bereich der öffentlichen Gesundheit krisenrelevante medizinische Gegenmaßnahmen zur Verfügung stehen und die Überwachung der Versorgungskette sowie die Finanzierung von Notfällen gesichert ist.

Im Vorfeld der Tagung des Rates (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) hat der Vorsitz mehrere Sitzungen anberaumt, in denen auf fachlicher Ebene über den Gesetzesentwurf beraten wurde, und dabei eine Reihe von Kompromissvorschlägen vorgelegt. Beim Gedankenaustausch der Ministerrunde wurde von vielen Seiten auf die Lehren aus der anhaltenden Pandemie und die Notwendigkeit verwiesen, rasch und gemeinsam vorzugehen, um die EU-Bürgerinnen und -Bürger zu schützen. Die gemeinsame Beschaffung von COVID-19-Impfstoffen wurde in diesem Zusammenhang als großer Erfolg gelobt.

Im Hinblick auf den Abschluss der Beratungen über die vorgeschlagene Verordnung betonten die Delegationen

  • die Notwendigkeit gemeinsamer Reaktionsfähigkeiten auf EU-Ebene, um sicherzustellen, dass bei einer Krise im Bereich der öffentlichen Gesundheit so schnell wie möglich ausreichende, sichere, wirksame und erschwingliche medizinische Gegenmaßnahmen zur Verfügung stehen
  • die Bedeutung der Zusammenarbeit mit Behörden außerhalb der EU für eine erfolgreiche Reaktion auf Gesundheitsgefahren, die nicht auf EU-Maßnahmen beschränkt bleiben könne
  • die Rolle, die der Autonomie der EU zukommt, wenn es um die Beschaffung medizinischer Gegenmaßnahmen und die Einbeziehung von Produktionsanlagen, Fachwissen und Ressourcen aus der gesamten EU geht
  • dass die Mitgliedstaaten bei der Steuerung der HERA eine angemessene Rolle spielen müssten und es wichtig sei, funktionsfähige Strukturen zu haben.

Sonstiges

Der Vorsitz informierte die Ministerinnen und Minister über die vor dem Abschluss stehenden Verhandlungen über die erweiterten Mandate der EMA und des ECDC sowie über den Stand der Beratungen über Verordnungen über schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren und über In-vitro-Diagnostika.

Darüber hinaus stellte die Kommission einen Bericht über die Durchführung der Verordnung über Biozidprodukte und die Arzneimittelstrategie für Europa vor. Der Vorsitz und die Kommission unterrichteten die Delegationen über Europas Plan gegen den Krebs, die Sondertagung der Weltgesundheitsversammlung über Pandemievorsorge und -reaktion und die neunte Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des WHO-Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakkonsums.

Die französische Delegation stellte das Arbeitsprogramm des kommenden Vorsitzes vor.

Dossiers

Pressemitteilungen

Presseinfos

Ansprechpartner für Journalisten

Wenn Sie kein Journalist sind, wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit.

Akkreditierung und Presseveranstaltungen

Allgemeine Informationen zur Akkreditierung finden Sie auf dieser Seite.

Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Sonstige Tagungen: Rat (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz)

Weitere Tagungen

Letzte Überprüfung: 8. Januar 2025