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Schienenverkehr

Die EU und ihre Mitgliedstaaten arbeiten gemeinsam an einem besser vernetzten, sicheren und nachhaltigen Eisenbahnnetz.

Konnektivität und Nachhaltigkeit des Schienenverkehrs

In der EU gibt es eines der dichtesten Eisenbahnnetze der Welt. Die nationalen Eisenbahnsysteme unterscheiden sich jedoch voneinander.

Die Bemühungen, die nationalen Eisenbahnsysteme der EU-Mitgliedstaaten kompatibler zu machen, begannen in den 1990er-Jahren. Ziel war es letztlich, ein effizientes und wettbewerbsfähiges EU-weites Eisenbahnnetz zu entwickeln – den einheitlichen europäischen Eisenbahnraum.

Der Schienenverkehr in der EU in Zahlen

5,1 % der Mobilität der Fahrgäste in der EU beruht auf dem Schienenverkehr.

Nur 0,4 % der verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen in der EU gehen auf den Eisenbahnverkehr zurück, was ihn zu einem umweltfreundlichen Verkehrsmittel macht.

Nur 1,9 % des verkehrsbedingten Energieverbrauchs in der EU entfallen auf den Eisenbahnverkehr.

Um ihre Eisenbahnpolitik zu stärken, hat die EU vier Eisenbahnpakete verabschiedet, mit folgenden Zielen:

  • Öffnung des Eisenbahnmarkts für den Wettbewerb
  • Verbesserung der Interoperabilität der nationalen Eisenbahnsysteme
  • Festlegung eines Rahmens für einen einheitlichen europäischen Eisenbahnraum

Die vier Gesetzgebungspakete enthalten gemeinsame Bestimmungen über

  • die Liberalisierung des Eisenbahnmarkts
  • die Zulassung von Eisenbahnunternehmen und die Zertifizierung von Triebfahrzeugführern
  • Sicherheitsanforderungen
  • die Schaffung der Europäischen Eisenbahnagentur und von Eisenbahn-Regulierungsstellen in jedem Mitgliedstaat
  • Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr

Im November 2025 erzielten der Rat und das Parlament ferner eine vorläufige Einigung über die Harmonisierung, Vereinfachung und Rationalisierung des Managements der verfügbaren Kapazität für Züge im Schienennetz der EU – sowohl innerhalb der einzelnen Mitgliedstaaten als auch grenzüberschreitend.

Einheitlicher europäischer Eisenbahnraum

Der einheitliche europäische Eisenbahnraum ist ein EU-weites System von Eisenbahnnetzen, das die Ausweitung des Eisenbahnsektors auf der Grundlage von Wettbewerb, technischer Harmonisierung und der gemeinsamen Entwicklung grenzüberschreitender Verbindungen ermöglicht, und zwar durch:

  • Öffnung und Umstrukturierung des Eisenbahnmarkts
  • Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für Eisenbahnunternehmen
  • Entwicklung von Infrastruktur zur Gewährleistung der Interoperabilität
  • Verbesserung der Effizienz bei der Infrastrukturnutzung und -sicherheit
  • Gewährleistung fairer Preise für Fahrgäste

Nachhaltige und intelligente Mobilität

Im Rahmen des europäischen Grünen Deals legte die Europäische Kommission im Dezember 2020 ihre Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität vor. In der Strategie werden die Ziele der EU für den Verkehrssektor in den kommenden Jahrzehnten skizziert: Mobilität soll grün, intelligent und widerstandsfähig werden. In Bezug auf den Eisenbahnsektor wird in der Strategie eine Verdopplung des Hochgeschwindigkeitsbahnverkehrs in der EU bis 2030 gefordert.

Im Juni 2021 nahm der Rat Schlussfolgerungen zu diesem Thema an. Der Rat begrüßte die Strategie der Kommission und unterstützte ihre ehrgeizige Vision für den Verkehrssektor und dessen Beitrag zur Nachhaltigkeit in den kommenden Jahren und Jahrzehnten.

Im Juni 2021 nahm der Rat Schlussfolgerungen zum Eisenbahnverkehr an. Die EU-Ministerinnen und -Minister hoben hervor, dass der Eisenbahnverkehr in der EU sowohl im Personen- als auch im Güterverkehr weiterentwickelt werden muss. Sie betonten ferner, wie wichtig es ist, die Widerstandsfähigkeit des Eisenbahnverkehrs gegenüber Krisen zu stärken und weiterhin in die Interoperabilität der nationalen Systeme und eine verbesserte Konnektivität zu investieren.

Im Rahmen des Pakets zur Ökologisierung des Güterverkehrs legte die Kommission am 11. Juli 2023 ihren Vorschlag zur Nutzung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn vor. Dazu gehören Maßnahmen mit dem Ziel, die Kapazität des Schienenverkehrs besser zu verwalten und zu koordinieren und sie somit zu erhöhen. Im Juni 2024 einigte sich der Rat auf seine Verhandlungsposition zu dem Vorschlag; derzeit verhandelt er mit dem Parlament über die endgültige Fassung des Vorschlags.

Fazilität „Connecting Europe“

Die Eisenbahnpolitik der EU wird durch eine Reihe von Finanzierungsprogrammen unterstützt, darunter die Fazilität „Connecting Europe“, mit der strategische Investitionsvorhaben in den Bereichen Verkehr, Digitales und Energie finanziert werden.

Die Verordnung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2021. Der Verkehrssektor wird den Großteil der Mittel (etwa 25 Mrd. € der 33 Mrd. €) erhalten, wobei der bei weitem größte Anteil für den Schienenverkehrbestimmt ist.

Sicherheit und Fahrgastrechte

Die europäischen Eisenbahnen gehören zu den sichersten weltweit. Um Züge auf dem europäischen Netz zu betreiben, muss jedes Eisenbahnunternehmen einheitliche Sicherheitsnormen erfüllen, die in den EU-Rechtsvorschriften festgelegt sind.

Aufgabe der Europäischen Eisenbahnagentur

Die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) entwickelt gemeinsame Sicherheitskonzepte und arbeitet eng mit dem Eisenbahnsektor, nationalen Behörden, den EU-Institutionen und anderen relevanten Akteuren zusammen. Mit einer Abteilung speziell für das Thema Sicherheit wacht die ERA auch über die Eisenbahnsicherheit in der EU und berichtet darüber.

Fahrgastrechte

Im Jahr 2021 hat die EU ihre Vorschriften für Bahnreisende überarbeitet, um deren Rechte – insbesondere die von Fahrgästen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität – zu stärken. Mit den neuen Vorschriften wird auch eine saubere Mobilität unterstützt, indem die Beförderung von Fahrrädern in Zügen erleichtert wird.

Mit den überarbeiteten Regeln werden die Eisenbahnunternehmen verpflichtet, Fahrradstellplätze einzurichten und ihre Fahrgäste über die vorhandene Kapazität für die Fahrradbeförderung zu informieren. Generell muss es in jedem europäischen Zugmindestens vier Fahrradstellplätze geben.

Die neuen Vorschriften traten im Juni 2021 in Kraft.

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Letzte Überprüfung: 19. November 2025