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Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaften

Die EU schließt Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaften mit gleichgesinnten Drittländern, um Frieden und Sicherheit weltweit zu fördern.

Was sind Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaften?

Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaften sind eine unerlässliche Säule der Bemühungen der EU zur Förderung von Frieden und Sicherheit in Europa und der Welt. Sie bilden einen neuen Rahmen für die Zusammenarbeit, mit dem die bilateralen Beziehungen zu Drittländern auf eine für beide Seiten vorteilhafte Weise weiter gestärkt werden sollen.

Diese Partnerschaften bauen auf der bestehenden und langjährigen Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Partnern auf. Es handelt sich um nicht rechtsverbindliche Instrumente.

Sie sind auch ein Eckpfeiler des im März 2022 angenommenen Strategischen Kompasses. Mit der Annahme des Kompasses hat sich die EU verpflichtet, einheitlicher und umfassender mit ihren bilateralen Partnern zusammenzuarbeiten und maßgeschneiderte Partnerschaften auf der Grundlage gemeinsamer Werte und Interessen aufzubauen.

Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaften werden mit Ermächtigung des Rates vom Hohen Vertreter im Namen der Europäischen Union unterzeichnet. Auf Seiten der Partner werden sie vom Außenminister und/oder vom Verteidigungsminister des betreffenden Landes unterzeichnet.

Ein Strategischer Kompass für Sicherheit und Verteidigung

Ein Strategischer Kompass für Sicherheit und Verteidigung

Warum gibt es Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaften?

Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaften sind ehrgeizige Abkommen, die das wachsende Interesse sowohl der EU als auch der Partner an einer verstärkten bilateralen Zusammenarbeit in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung widerspiegeln.

Die Partnerschaften sind auf jeden einzelnen Partner zugeschnitten und decken ein breites Spektrum von Bereichen der Zusammenarbeit ab, einschließlich:

  • Frieden, Konfliktprävention und Krisenbewältigung
  • Verteidigungsinitiativen und -fähigkeiten
  • Abwehr hybrider Bedrohungen und Bekämpfung von Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland
  • Weltraum- und Cybersicherheit sowie maritime Sicherheit
  • Terrorismusbekämpfung
  • Nichtverbreitung, Abrüstung und Rüstungskontrolle
  • Klimasicherheit
  • Frauen, Frieden und Sicherheit

Wie viele Partnerschaften wurden unterzeichnet?

Bislang hat die EU zwölf Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaften unterzeichnet:

  • Ghana (24. März 2026)
  • Australien (18. März 2026)
  • Island (18. März 2026)
  • Indien (27. Januar 2026)
  • Kanada (23. Juni 2025)
  • Vereinigtes Königreich (19. Mai 2025)
  • Albanien (18. Dezember 2024)
  • Nordmazedonien (19. November 2024)
  • Südkorea (4. November 2024)
  • Japan (1. November 2024)
  • Norwegen (28. Mai 2024)
  • Moldau (21. Mai 2024)

In Zukunft können mehr Partnerschaften ins Auge gefasst werden.

Weitere Sicherheits- und Verteidigungsvereinbarungen

Über die Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaften hinaus ist die EU verschiedene andere Arten von Sicherheits- und Verteidigungsvereinbarungen mit multilateralen, regionalen und nationalen Partnern eingegangen.

In einer zunehmend komplexen geopolitischen Realität sind Partnerschaften, die auf gemeinsamen Interessen beruhen, nach wie vor eine starke Garantie für den Multilateralismus und die internationale Zusammenarbeit sowie den internationalen Dialog.

Zusammenarbeit zwischen der EU und den VN

Die EU arbeitet bei Friedenseinsätzen und der Krisenbewältigung sowohl in zivilen als auch in militärischen Angelegenheiten eng mit den VN zusammen.

Im Jahr 2003, als die EU ihre ersten zivilen und militärischen Missionen und Operationen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) entsandte, gaben die EU und die VN eine Gemeinsame Erklärung über die VN-EU-Zusammenarbeit bei der Krisenbewältigung ab. Seitdem haben sie ihre strategische Partnerschaft für Friedenseinsätze und Krisenbewältigung weiter gestärkt.

Zusammenarbeit zwischen EU und NATO

Die strategische Partnerschaft zwischen der EU und der NATO ist für die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Stabilität im euro-atlantischen Raum von entscheidender Bedeutung. Die Beziehungen zwischen der EU und der NATO wurden zu Beginn der 2000er Jahre formalisiert, wobei auf den in den 1990er Jahren unternommenen Maßnahmen zur Stärkung der europäischen Verantwortung in Verteidigungsfragen aufgebaut wurde.

Zusammen repräsentieren die EU und die NATO mehr als eine Milliarde Menschen und einige der größten Volkswirtschaften der Welt. Die NATO ist für die 23 EU-Mitgliedstaaten, die ihr angehören, nach wie vor die Grundlage für ihre kollektive Verteidigung.

Zusammenarbeit mit regionalen Partnern

Die EU setzt sich nachdrücklich für die Zusammenarbeit mit wichtigen regionalen Partnern ein, unter anderem mit der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), der Afrikanischen Union (AU), der Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten (ECOWAS), dem Verband südostasiatischer Nationen (ASEAN) und dem Golf-Kooperationsrat (GCC).

Teilnahme an zivilen und militärischen Missionen und Operationen

Seit der Einleitung der ersten Missionen und Operationen im Jahr 2003 beteiligen sich Drittländer an zivilen und militärischen Missionen und Operationen. Ihre Beteiligung wird durch ein Rahmenbeteiligungsabkommen geregelt, das zwischen einzelnen Drittländern und der EU unterzeichnet wird.

In den Abkommen werden die Bedingungen für die Beteiligung von Drittländern an Krisenbewältigungsoperationen der EU und die Beziehungen dieser Länder zur EU bei der Durchführung der Missionen festgelegt. Die EU hat mehr als 20 derartige Abkommen mit Drittländern geschlossen.

Abkommen über den Austausch von Verschlusssachen

Mit Abkommen mit Drittländern über die Sicherheit von Verschlusssachen wird darauf abgezielt, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger beider Parteien durch den Austausch von Verschlusssachen und die Einführung von Mechanismen zur Gewährleistung der Sicherheit dieser Informationen zu stärken. Die EU hat mehr als 15 derartige Abkommen geschlossen.

Teilnahme an SSZ-Projekten

Während die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit (SSZ) nur EU-Mitgliedstaaten vorbehalten ist, legte der Rat im November 2020 allgemeine Bedingungen fest, unter denen Drittländer eingeladen werden könnten, an einzelnen SSZ-Projekten teilzunehmen.

So wurden Kanada, Norwegen und die Vereinigten Staaten 2021 eingeladen, am Projekt „Militärische Mobilität“ teilzunehmen, ebenso wie das Vereinigte Königreich 2022 und die Schweiz 2025.

Dialoge über Sicherheit- und Verteidigungsfragen

Die EU führt Dialoge und Konsultationen über Sicherheits- und Verteidigungsfragen mit einer Reihe von Partnerländern, Partnerregionen und multilateralen Organisationen. Diese Dialoge verfolgen das Ziel, die Zusammenarbeit in allen sicherheits- und verteidigungsbezogenen Bereichen zu fördern und eine Plattform für die Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen und Anliegen zu bieten.

Darüber hinaus organisiert der Hohe Vertreter das Schuman-Forum für Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft, um den Dialog auf hoher Ebene über Fragen, die den Weltfrieden, die Sicherheit und die Verteidigung betreffen, zu erleichtern. Das Forum bringt Vertreterinnen und Vertreter der EU-Mitgliedstaaten, Partnerländer, internationale und regionale Organisationen, Hochschulen und Denkfabriken zusammen.

Siehe auch

Verteidigungsbereitschaft der EU

Verteidigungsbereitschaft der EU

Die Verteidigung der EU in Zahlen

Die Verteidigung der EU in Zahlen

Zivile und militärische Missionen und Operationen

Zivile und militärische Missionen und Operationen

Letzte Überprüfung: 24. März 2026