Wie die Steuerpolitik der EU funktioniert
Ziel der Steuerpolitik der EU ist es, durch die Harmonisierung der Steuervorschriften in den Mitgliedstaaten, die Bekämpfung von Betrug und die Anpassung an globale wirtschaftliche Veränderungen für Gerechtigkeit zu sorgen und das Wachstum zu fördern. Der Rat ist der alleinige Gesetzgeber bei EU-Steuerangelegenheiten.
Was sind Steuern?
Steuern spielen eine entscheidende Rolle bei der Wahrung des sozialen Zusammenhalts und der Souveränität eines Landes und dienen als finanzielles Rückgrat einer effektive Staatsführung.
Öffentliche Einnahmen sind die Hauptquelle für die Finanzierung wesentlicher öffentlicher Aufgaben wie Bildung, Gesundheitsversorgung, Wohlergehen, Sicherheit, Forschung und öffentliche Infrastruktur.
Steuereinnahmen versetzen die Länder auch in die Lage, wichtige Entscheidungen zu finanzieren, die sowohl die Wirtschaft als auch die Gesellschaft prägen.
In der EU stammen fast 90 % der Einnahmen, über die die einzelnen Mitgliedstaaten verfügen, aus Steuern. Dies verdeutlicht, wie wichtig es ist, dafür zu sorgen, dass die Steuersysteme der Mitgliedstaaten die benötigten Einnahmen tatsächlich generieren können. Reichen die Steuereinnahmen nicht aus, muss das Land möglicherweise Schulden aufnehmen, was künftige Rückzahlungsverpflichtungen zur Folge hat.
Steuerarten in der EU
Die EU kann und wird keine Steuern von Bürgerinnen und Bürgern oder Unternehmen erheben. Dies liegt ausschließlich in der Verantwortung der einzelnen Mitgliedstaaten.
Das bedeutet, dass die Höhe der Steuern, die die Europäerinnen und Europäer entrichten, von ihren jeweiligen nationalen Regierungen festgelegt wird.
Steuern lassen sich in zwei Hauptkategorien unterteilen: direkte und indirekte Steuern.
Direkte Steuern
Einkommensteuer
Körperschaftsteuer
Indirekte Steuern
Mehrwertsteuer (MwSt)
Verbrauchsteuern auf Alkohol, Tabak und Energie
Direkte Steuern
Direkte Steuern werden von einer Person oder einem Unternehmen erhoben. Dazu gehören z. B. die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Grundsteuer.
Die EU-Rechtsvorschriften in diesem Bereich beschränken sich auf die Angleichung (Harmonisierung) spezifischer Aspekte der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten. Dies kann nur in dem Umfang geschehen, der erforderlich ist, um das Funktionieren des EU-Binnenmarkts zu verbessern und gemeinsame grenzüberschreitende Herausforderungen wie Steuerhinterziehung oder aggressive Steuerplanung zu bewältigen.
Indirekte Steuern
Indirekte Steuern werden auf Umsätze erhoben. Beispiele für solche Steuern sind etwa die Mehrwertsteuer (MwSt) auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen und die Verbrauchsteuern auf Alkohol, Tabakwaren und Strom. In diesen Fällen zahlt der Verbraucher die Steuer als Teil des Kaufpreises, und der Verkäufer überweist den fälligen Steuerbetrag an die Behörden.
Bei den EU-Rechtsvorschriften in diesem Bereich geht es häufig um eine Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften. Wenn die Steuervorschriften für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen in der EU stark voneinander abweichen, kann dies den Wettbewerb zwischen Unternehmen verzerren und den grenzüberschreitenden Handel erschweren.
Warum brauchen wir eine EU-Steuerpolitik?
Steuern spielen eine entscheidende Rolle bei der Preisbildung von Waren und Dienstleistungen und beeinflussen auch das Verhalten von Anlegern und Verbrauchern. Daher kann die Steuerpolitik Anreize für eine höhere Produktivität schaffen und zugleich Investitionen und Innovation fördern.
Die Volkswirtschaften der EU sind mit den Folgen erheblicher globaler Veränderungen wie dem demografischen Wandel, der Digitalisierung und der Globalisierung sowie mit den Auswirkungen des Klimawandels, der Erholung nach der COVID-19-Krise und den Folgen der Invasion Russlands in die Ukraine konfrontiert.
Diese Herausforderungen wirken sich auf die Widerstandsfähigkeit der Steuersysteme aus, wodurch eine Anpassung an die aktuellen und künftigen wirtschaftlichen Entwicklungen immer wichtiger wird.
Ein Tätigwerden auf EU-Ebene ist notwendig, um sicherzustellen, dass die verschiedenen Steuervorschriften und -politiken mit dem Funktionieren des EU-Binnenmarkts vereinbar sind. Diese Angleichung ist von entscheidender Bedeutung, um das Potenzial des Binnenmarkts, von dem mehr als 400 Millionen EU-Bürgerinnen und ‑Bürger und Millionen von Unternehmen profitieren, voll ausschöpfen zu können.
Die Ziele der EU im Steuerbereich
Gewährleistung von Gerechtigkeit
Einige steuerliche Maßnahmen können Ausstrahlungseffekte auf andere Mitgliedstaaten haben oder unbeabsichtigt Hindernisse für den grenzüberschreitenden Handel schaffen. Um dies zu verhindern, werden bestimmte Steuervorschriften innerhalb der EU harmonisiert (z. B. im Bereich der Mehrwertsteuer), wodurch der Binnenmarkt reibungsloser funktionieren kann. Dadurch werden wiederum das Wirtschaftswachstum gefördert und reibungslosere grenzüberschreitende Transaktionen erleichtert.
Förderung von nachhaltigem Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit
Einige steuerpolitische Maßnahmen sind aufeinander abgestimmt, um die allgemeineren wirtschaftlichen Ziele der EU zu unterstützen und Herausforderungen wie dem demografischen Wandel, der Digitalisierung, der Globalisierung und den Auswirkungen des Klimawandels zu begegnen. Gleichzeitig sollen der wirtschaftliche Zusammenhalt gefördert, Ungleichheiten abgebaut und reibungslosere grenzüberschreitende Transaktionen und Investitionen erleichtert werden.
Generierung von Einnahmen für den EU-Haushalt
Bestimmte Steuern, wie etwa die Mehrwertsteuer, dienen als Einnahmequelle für den EU-Haushalt. Ein Anteil der von den Mitgliedstaaten erhobenen Einnahmen wird als „Eigenmittel“ auf den EU-Haushalt übertragen.
Die jüngsten Maßnahmen der EU im Steuerbereich
Die EU arbeitet derzeit an Rechtsvorschriften im Steuerbereich, um Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum zu fördern, Geschäftsabläufe EU-weit zu straffen, die Befolgungskosten zu senken, die Steuerverfahren zu verbessern und Steuerbetrug zu bekämpfen.
Diese gesetzgeberischen Maßnahmen zielen darauf ab, ein gerechteres und effizienteres Steuerumfeld zu schaffen, darunter
- die Vermeidung der Doppelbesteuerung grenzüberschreitender Investitionen,
- die Senkung der Kosten für grenzüberschreitend tätige Unternehmen,
- die Bekämpfung von Steuervermeidung,
- die Besteuerung im digitalen Zeitalter,
- die Modernisierung des MwSt-Systems und
- die Stärkung der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden zwischen den Mitgliedstaaten.
Vermeidung der Doppelbesteuerung grenzüberschreitender Investitionen
Wenn eine in der EU ansässige Person in einem anderen Mitgliedstaat eine Anlage in Wertpapiere tätigt, unterliegen die als Gegenleistung erhaltenen Zahlungen sowohl im Wohnsitzmitgliedstaat als auch im Mitgliedstaat der Anlage einer Quellensteuer.
Um diese Doppelbesteuerung zu vermeiden, muss der gebietsfremde Anleger anschließend einen Erstattungsantrag für die vom Quellenstaat einbehaltene überschüssige Steuer stellen. Solche Erstattungsverfahren sind in der Regel aufwändig, zeitintensiv und kostspielig.
Um diese Problematik anzugehen, hat der Rat am 10. Dezember 2024 eine Richtlinie über eine schnellere und sicherere Entlastung von überschüssigen Quellensteuern (FASTER) angenommen.
Mit den neuen Vorschriften
- werden zwei Schnellverfahren eingeführt, das „System der Entlastung an der Quelle“ und das „Schnellerstattungssystem“, die das bestehende Standard-Erstattungssystem ergänzen und den Entlastungsprozess schneller machen und EU-weit harmonisieren,
- wird eine gemeinsame digitale EU-Bescheinigung über die steuerliche Ansässigkeit (eTRC) eingeführt, die steuerpflichtige Anleger nutzen können, um mithilfe der Schnellverfahren Entlastung von der Quellensteuer zu erhalten, und
- wird eine standardisierte Meldepflicht für Finanzintermediäre (wie Banken oder Investitionsplattformen) eingeführt, womit den nationalen Steuerbehörden die Aufdeckung von potenziellem Steuerbetrug oder Steuermissbrauch erleichtert wird.
Senkung der Kosten für grenzüberschreitend tätige Unternehmen
Trotz des stark integrierten EU-Binnenmarkts bestehen nach wie vor Steuerhindernisse für die Unternehmen, da sie mit 27 unterschiedlichen nationalen Körperschaftsteuersystemen konfrontiert sind, die es einzuhalten gilt. Dies führt zu hohen Kosten und Unsicherheiten für grenzüberschreitend tätige Unternehmen.
Im September 2023 hat die Kommission die Initiative „Unternehmen in Europa: Ein Rahmen für die Unternehmensbesteuerung (BEFIT)“ vorgeschlagen, mit der die Befolgungskosten im Steuerbereich für grenzüberschreitend tätige Unternehmen gesenkt werden sollen. Der Vorschlag umfasst Folgendes:
- gemeinsame Vorschriften für die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage für Unternehmen, die derselben Gruppe angehören
- eine einheitliche aggregierte Steuerbemessungsgrundlage für alle Mitglieder der Gruppe
- der Anteil der BEFIT-Gruppe an der aggregierten Steuerbemessungsgrundlage wird anhand des Durchschnitts der steuerpflichtigen Ergebnisse der vorangegangenen drei Geschäftsjahre berechnet
Diese Vorschriften würden für große Gruppen, die in der EU tätig sind, verbindlich gelten, mittleren Unternehmen steht es hingegen frei, sich für die Anwendung der Vorschriften zu entscheiden. Ein Unternehmen gilt als Teil einer großen Gruppe, wenn ein jährlicher Gesamtumsatzerlös von mindestens 750 Mio. € erzielt wird und die Muttergesellschaft mindestens 75 % des Kapitals hält.
Bekämpfung von Steuervermeidung
Die Steuervermeidung kostet die Mitgliedstaaten jedes Jahr Milliarden und wurde durch die Globalisierung und den technologischen Fortschritt erheblich erleichtert.
Die EU hat eine Schlüsselrolle dabei gespielt, die Mitgliedstaaten bei der Koordinierung ihrer Steuervorschriften zu unterstützen, um für gleiche Wettbewerbsbedingungen zu sorgen. Der Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung) ist das wichtigste Instrument, mit dem ein fairer Steuerwettbewerb sowohl innerhalb der EU als auch weltweit gefördert wird.
Angesichts der globalen Tragweite von unlauterem Steuerwettbewerb fördert die EU ein verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich und bekämpft die Steuerhinterziehung und -vermeidung auf internationaler Ebene. Der Rat veröffentlicht regelmäßig die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete, in der jene Länder und Gebiete aufgeführt sind, die die Kriterien für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich nicht erfüllen oder es ablehnen, diese Kriterien zu erfüllen.
- Bekämpfung von Steuerumgehung in der EU
- EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke
Besteuerung im digitalen Zeitalter
Die Besteuerung der digitalen Wirtschaft ist eine relativ neue Komponente der Steuerpolitik und spiegelt die Notwendigkeit wider, die Herausforderungen zu bewältigen, die sich aus der wachsenden digitalen Wirtschaft ergeben.
Die digitale Wirtschaft hat den Bürgerinnen und Bürgern und den Unternehmen viele Vorteile gebracht. Gleichzeitig haben neue Geschäftsmodelle und die Zunahme bestimmter digitaler Tätigkeiten jedoch Druck auf die traditionellen Vorschriften der nationalen Steuersysteme ausgeübt.
Infolgedessen müssen die Steuervorschriften an das digitale Zeitalter angepasst werden. Alle Wirtschaftssektoren sollten ihren gerechten Anteil an Steuern zahlen und zum Funktionieren der Gesellschaft beitragen.
Seit 2017 gehören diese Themen zu den obersten Prioritäten des Rates.
Modernisierung des MwSt-Systems
Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter
Die Mehrwertsteuer (MwSt) ist eine wichtige Einnahmequelle für die EU-Mitgliedstaaten und trägt zur Finanzierung grundlegender öffentlicher Dienstleistungen wie Bildung, Gesundheitsversorgung und öffentlicher Verkehr bei. Dennoch gehen aufgrund von Betrug, Missständen in der Verwaltung, Konkursen, Insolvenzen und anderen Gründen nach wie vor erhebliche Mehrwertsteuerbeträge verloren.
Um das derzeitige Mehrwertsteuersystem zu modernisieren und es an das digitale Zeitalter anzupassen, hat der Rat am 11. März 2025 das Paket „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ angenommen. Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, Mehrwertsteuerbetrug zu bekämpfen, Unternehmen zu unterstützen und die Digitalisierung in der gesamten EU voranzutreiben.
Das Paket umfasst Maßnahmen zur Verbesserung und Ausweitung des Anwendungsbereichs der bestehenden einzigen Anlaufstellen; dies soll es mehr Unternehmen ermöglichen, ihren Mehrwertsteuerpflichten über ein einziges Online-Portal in einer einzigen Sprache nachzukommen.
Darüber hinaus werden Online-Plattformen für die Personenbeförderung und für die Kurzzeitvermietung von Unterkünften verpflichtet, in Fällen, in denen einzelne Dienstleistungserbringer keine MwSt erheben, die MwSt direkt zu erheben und sie an die Steuerbehörden abzuführen.
Mit dem Paket wird auch eine vollständige Digitalisierung der MwSt-Meldepflichten auf der Grundlage der elektronischen Rechnungsstellung eingeführt. Damit soll die MwSt-Meldung für grenzüberschreitend tätige Unternehmen in der EU bis 2030 vollständig digitalisiert werden.
- Besteuerung: Rat nimmt Paket „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ an (Pressemitteilung, 11. März 2025)
- Mehrwertsteuer in der EU
Elektronische Bescheinigung über die Befreiung von der Mehrwertsteuer
Der Rat hat am 18. Februar 2025 im Rahmen seiner Bemühungen zur Modernisierung des Mehrwertsteuersystems neue Vorschriften zur Einführung einer elektronischen Bescheinigung über die Befreiung von der Mehrwertsteuer angenommen.
Die Papierbescheinigungen für Waren, die von der Mehrwertsteuer befreit sind, werden durch elektronische Bescheinigungen ersetzt. Dadurch wird das Verfahren bei der Einfuhr dieser Waren für Botschaften, internationale Organisationen oder Streitkräfte vereinfacht und gestrafft.
Die neuen Maßnahmen treten am 1. Juli 2031 in Kraft, wobei ein weiterer Übergangszeitraum von einem Jahr vorgesehen ist, in dem die Mitgliedstaaten sowohl elektronische Bescheinigungen als auch solche auf Papier verwenden können.
Stärkung der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden zwischen den Mitgliedstaaten
In der EU müssen Steuerpflichtige möglicherweise in ihrem Wohnsitzland alle weltweit erzielten Einkünfte angeben. Während Steuerbehörden nationale Einkünfte durch Maßnahmen wie Quellensteuern oder nationale Steuererklärungen nachverfolgen können, ist es schwieriger sicherzustellen, dass Steuerpflichtige ihre im Ausland erzielten Einkünfte angeben.
Im Rahmen der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (Directive on Administrative Cooperation – DAC) tragen die EU-Mitgliedstaaten zur Verhinderung von Steuerhinterziehung bei, indem sie steuerrelevante Informationen automatisch, spontan und auf Anfrage austauschen. Dadurch wird es für Einzelpersonen und Unternehmen schwieriger, ihr Vermögen oder Einkünfte vor den Steuerbehörden zu verbergen. Die Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, die seit 2014 in Kraft ist, spielt eine entscheidende Rolle bei der Förderung der Steuertransparenz und der Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten.
Im Jahr 2023 erweiterte der Rat den Anwendungsbereich der Richtlinie und fügte Vorschriften für die Meldung und den automatischen Austausch von Informationen über Einnahmen aus Geschäften mit Kryptowerten und Informationen über Steuervorbescheide für die wohlhabendsten Einzelpersonen hinzu.
Der Rat hat im Jahr 2025 eine Richtlinie (DAC 9) zur Änderung der bestehenden Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden zur Verbesserung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zur effektiven Mindestbesteuerung von Unternehmen angenommen. Die neue Richtlinie wird multinationalen und großen inländischen Unternehmen helfen, ihre Steuererklärungspflichten im Rahmen der globalen Einigung der G20/OECD zu erfüllen.
Die Mitgliedstaaten müssen die neuen Vorschriften bis zum 31. Dezember 2025 umsetzen.
Der Rat als alleiniger EU-Gesetzgeber
Die Steuergesetzgebung auf EU-Ebene wird vom Rat erlassen, der gemäß den Verträgen der Europäischen Union als alleiniger Gesetzgeber fungiert. Das Europäische Parlament wird angehört, hat jedoch in diesem Bereich keine Gesetzgebungsbefugnis. Dies wird als besonderes Gesetzgebungsverfahren bezeichnet.
Richtlinien oder Verordnungen werden einstimmig im Rat angenommen. Damit die Rechtsvorschriften in diesem Bereich vom Rat angenommen werden können, darf es keine Gegenstimmen geben.
Das Gesetzgebungsverfahren beginnt mit dem Vorschlag der Europäischen Kommission für neue EU-Steuervorschriften oder für Änderungen bestehender Rechtsvorschriften.
Siehe auch
Bekämpfung von Steuerumgehung in der EU
Mehrwertsteuer in der EU
Besteuerung der digitalen Wirtschaft
Letzte Überprüfung: 20. November 2025