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Türkei

Der Türkei wurde im Dezember 1999 der Status eines Bewerberlandes zuerkannt und die Beitrittsverhandlungen wurden im Oktober 2005 aufgenommen. Seit Juni 2018 stehen die Verhandlungen mit der Türkei still. Die EU und die Türkei arbeiten in Bereichen von gemeinsamem Interesse zusammen.

Erweiterung

EU-Beitrittsgesuch

1987 beantragte die Türkei den Beitritt zur damaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

Auf seiner Tagung in Helsinki im Dezember 1999 gewährte der Europäische Rat der Türkei den Status eines EU-Beitrittskandidaten.

Beitrittsverhandlungen

Auf seiner Tagung vom 16./17. Dezember 2004 hatte der Europäische Rat festgestellt, dass die Türkei die Kriterien für die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen hinreichend erfüllt.

Am 3. Oktober 2005 einigte sich der Rat auf einen Rahmen für die Verhandlungen mit der Türkei. Am selben Tag wurden die Verhandlungen auf einer Regierungskonferenz zwischen der EU und der Türkei aufgenommen.

Im Februar 2008 nahm der Rat die überarbeitete Beitrittspartnerschaft mit der Türkei an. Sie bietet eine Grundlage für die Vorbereitung der Türkei auf eine etwaige EU-Mitgliedschaft, indem sie die wichtigsten prioritären Bereiche umreißt und als Maßstab für die Bewertung der Fortschritte bei den Reformen dient.

Im Juni 2018 stellte der Rat zum ersten Mal fest, dass die Türkei sich weiter von der EU entfernt hat und dass die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei daher praktisch zum Stillstand gekommen sind, sodass es nicht in Betracht gezogen werden kann, weitere Verhandlungskapitel zu eröffnen oder zu schließen.

Tagungen der Beitrittskonferenz

Die Beitrittsverhandlungen finden im Rahmen von Regierungskonferenzen (oft als „Beitrittskonferenzen“ bezeichnet) zwischen Ministerinnen und Ministern sowie Botschafterinnen und Botschaftern der EU-Mitgliedstaaten und des Bewerberlands statt. Die Verhandlungen erstrecken sich auf die Gesamtheit der gemeinsamen Rechte und Rechtsvorschriften (den „EU-Besitzstand“) und sind in verschiedene Kapitel oder Cluster von Kapiteln unterteilt, die verschiedene Politikbereiche umfassen. Beitrittskonferenzen können entweder auf Minister- oder auf Stellvertreterebene abgehalten werden.

Vor dem anhaltenden Stillstand bei den Beitrittsverhandlungen hatten die EU und die Türkei 12 derartige Treffen abgehalten. Auf der letzten Tagung, die am 30. Juni 2016 stattfand, eröffnete die Konferenz die Verhandlungen über Kapitel 33 (Finanz- und Haushaltsvorschriften). Im Jahr 2006 kam der Rat zu dem Schluss, dass acht Kapitel, die die Beschränkungen der Türkei gegenüber Zypern berühren, nicht eröffnet und keine weiteren Kapitel vorläufig geschlossen werden, bis die Türkei ihren Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Zusatzprotokoll zum Assoziierungsabkommen EU-Türkei („Ankara-Abkommen“) nachgekommen ist.

Im Rahmen der Beitrittsverhandlungen wurden 16 Kapitel eröffnet und eines davon vorläufig abgeschlossen.

Jährlicher Fortschrittsbericht

Der Rat nimmt üblicherweise jedes Jahr Schlussfolgerungen zur Erweiterung an, in denen er über die Fortschritte der Bewerberländer und Partner, einschließlich der Türkei, auf ihrem Weg in die EU Bilanz zieht.

Politische Zusammenarbeit

Die EU und die Türkei haben bereits 1963 ein Assoziierungsabkommen geschlossen, das auch als Abkommen von Ankara bekannt ist. Mit diesem Abkommen sollen die politischen Beziehungen und die wirtschaftliche Integration vertieft werden. Zur Überprüfung der bilateralen Beziehungen gibt es einen Assoziationsrat, der zuletzt im März 2019 zusammentrat.

Während die Beziehungen zwischen der EU und der Türkei insgesamt durch seinen Status eines EU-Bewerberlandes geprägt sind, befinden sich die Beitrittsverhandlungen gegenwärtig im Stillstand. Die EU hat die Türkei aufgefordert, ihren Verpflichtungen aus dem Verhandlungsrahmen nachzukommen und das Zusatzprotokoll zum Assoziierungsabkommen mit allen EU-Mitgliedstaaten umzusetzen.

Im Einklang mit den einschlägigen Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, insbesondere vom März und Juni 2021, ist die EU bereit, mit der Türkei auf abgestufte, verhältnismäßige und umkehrbare Weise Verbindungen aufzubauen, um die Zusammenarbeit in folgenden Bereichen von gemeinsamem Interesse zu intensivieren:

  • Migration
  • Terrorismusbekämpfung
  • öffentliche Gesundheit
  • Klima
  • regionale Fragen

Zu diesem Zweck haben die EU und die Türkei Dialoge auf hoher Ebene, Treffen der Führungsspitzen und bilaterale Gipfeltreffen abgehalten, um über diese Themen zu beraten.

Im Juni 2023 hat der Europäische Rat den Hohen Vertreter der EU und die Kommission aufgefordert, den Stand der Beziehungen zu überprüfen. Im November 2023 haben diese eine Mitteilung veröffentlicht, in der sie den Sachstand in Schlüsselbereichen wie Politik, regionale Stabilität, Außenpolitik, Wirtschaft, Handel und Migration darlegen. Außerdem haben sie Empfehlungen dafür vorgelegt, wie die Beziehungen verbessert werden können. Als Folgemaßnahme haben die Staats- und Regierungschefs der EU im April 2024 ihre Botschafterinnen und Botschafter beauftragt, die Arbeit in Bezug auf die Mitteilung und die Empfehlungen voranzubringen.

Wirtschaft und Handel

Mit dem Assoziierungsabkommen haben die EU und die Türkei ihre Wirtschafts- und Handelsbeziehungen ausgeweitet, insbesondere durch die Schaffung einer Zollunion, die 1996 in Kraft getreten ist.

Die Zollunion gilt für alle Industriegüter, während für landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie für Kohle- und Stahlerzeugnisse besondere Handelsabkommen gelten. Der Rat hat die Türkei aufgefordert, ihren Verpflichtungen zur vollständigen Umsetzung der Zollunion nachzukommen. Dazu gehört auch die Beseitigung von Handelshemmnissen oder gleichwertigen Handelsbeschränkungen, die gegen die Erfüllung dieser Verpflichtungen verstoßen, und die Gewährleistung ihrer wirksamen Anwendung in allen EU-Mitgliedstaaten.

Die EU ist der wichtigste Handelspartner der Türkei, während die Türkei der siebtgrößte Handelspartner der EU ist. Im Jahr 2022 belief sich der Handel zwischen ihnen auf insgesamt 198,1 Milliarden € und entsprach somit 3,6 % des gesamten Außenhandels der EU.

Die Türkei bekommt von der EU finanzielle Unterstützung im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe und des Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung plus.

The EU and Türkiye flags set against a world map.
EU-Türkiye trade relations (Infografik)

EU-Türkiye trade relations (Infografik)

Stabilität im östlichen Mittelmeerraum

Die EU hat ein strategisches Interesse an einem stabilen und sicheren Umfeld im östlichen Mittelmeerraum und hat die Türkei daher wiederholt aufgefordert, die Spannungen in der Region abzubauen, die Souveränität und territoriale Unversehrtheit aller EU-Mitgliedstaaten zu achten und gutnachbarliche Beziehungen nachhaltig zu fördern.

Nach der Entdeckung von Erdgasvorkommen im östlichen Mittelmeer, insbesondere vor Zypern, hat die EU die rechtswidrigen Bohrtätigkeiten der Türkei verurteilt und sie aufgefordert, die Souveränität aller EU-Mitgliedstaaten zu achten, wozu auch die Achtung ihrer Hoheitsgewässer und ihres Luftraums zählt. Am 11. November 2019 hat der Rat eine Sanktionsregelung angesichts der nicht genehmigten Bohrtätigkeiten der Türkei im östlichen Mittelmeer erlassen. Sie wurde zuletzt bis zum 30. November 2025 verlängert.

Die EU setzt sich uneingeschränkt für eine umfassende Lösung der Zypernfrage im Rahmen der Vereinten Nationen und für die Wiederaufnahme der Verhandlungen ein.

Migration

Die Türkei hat rund 4 Millionen Flüchtlinge aufgenommen und ist seit neun Jahren nach einem beispiellosen Zustrom von Menschen, die vor dem syrischen Bürgerkrieg Zuflucht suchen, das größte Flüchtlingsaufnahmeland der Welt. In einer gemeinsamen Erklärung vom März 2016 kamen die Staats- und Regierungschefs der EU und der Türkei überein, die irreguläre Migration entlang der östlichen Mittelmeerroute zu bekämpfen und das Geschäftsmodell der Schleuser zu zerschlagen.

Die EU setzt sich für die Einhaltung der Erklärung ein und hat ein wirksames Grenzmanagement, die Verhinderung irregulärer Einreisen und die Wiederaufnahme von Rückführungen gemäß dem Völkerrecht und dem EU-Recht zu Prioritäten erklärt.

Zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Flüchtlinge in der Türkei hat die EU 2015 eine Fazilität eingerichtet, über die bislang 6 Milliarden € an Finanzmitteln mobilisiert wurden.

Visaliberalisierung

Die EU und die Türkei haben 2013 einen Dialog über die Visaliberalisierung aufgenommen. Im Rahmen dieses Dialogs wurde ein Fahrplan mit 72 Benchmarks, die von der Türkei zu erfüllen sind, erarbeitet, um zu einer Regelung für das visumfreie Reisen zu gelangen. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Erdbeben in der Türkei und Syrien

Nach den verheerenden Erdbeben, von denen die Türkei und Syrien im Februar 2023 getroffen wurden, hat die EU ihr Katastrophenschutzverfahren aktiviert, um – auch mit Such- und Rettungsteams – Unterstützung zu leisten und provisorische Unterkünfte bereitzustellen.

Letzte Überprüfung: 16. Dezember 2025