Skip to content

Afghanistan

Die EU steht an der Seite der afghanischen Bevölkerung und ist weiterhin entschlossen, für die Rechte der afghanischen Frauen einzutreten und das Land auf seinem Weg zu Stabilität, Frieden und Wohlstand zu unterstützen.

Afghanistan im anhaltenden Krisenmodus

Nach Jahrzehnten des Konflikts, wiederkehrender Naturkatastrophen und großer Armut führte die Machtübernahme durch die Taliban im August 2021 zu einem weiteren wirtschaftlichen Niedergang und in der Folge zu noch größerer Ernährungsunsicherheit und weit verbreiteter Unterversorgung.

Die Handlungen und Entscheidungen der Taliban haben zu einer systematischen und entsetzlichen Ausgrenzung von Frauen und Mädchen sowie zu einer dramatischen Verschlechterung der Menschenrechtslage sowie der politischen, wirtschaftlichen und humanitären Lage der afghanischen Bevölkerung geführt.

Zudem sind die Taliban weder willens noch in der Lage, die Präsenz und die Operationen terroristischer Gruppen auf afghanischem Hoheitsgebiet wirksam zu bekämpfen.

Afghanistan wird auch 2025 das Land mit einer der größten humanitären Krisen der Welt sein: über 22,9 Millionen Menschen – mehr als die Hälfte der afghanischen Bevölkerung – benötigen humanitäre Hilfe. Derzeit sind 10 Millionen Menschen von akuter Ernährungsunsicherheit betroffen und 3,5 Millionen Kinder unter fünf Jahren sind akut unterernährt.

Drei Burka tragende afghanische Frauen gehen zu Fuß.

Millionen Menschen im ganzen Land haben keinen Zugang zu sauberem Wasser, ausreichender Nahrung und angemessener Gesundheitsversorgung, wodurch sie verstärkt Gefahr laufen, Unterernährung und Krankheiten zu erleiden.

Afghanistan befindet sich nach wie vor in einer Schutzkrise, wobei Frauen, Kinder, Menschen mit besonderen Bedürfnissen und marginalisierte Gruppen den größten Risiken ausgesetzt sind.

Frauenrechte in Afghanistan

Nirgendwo auf der Welt sind die Rechte von Frauen und Mädchen so stark unter Druck wie in Afghanistan. Die derzeitige Lage gibt Anlass zu großer Sorge in Bezug darauf, inwieweit die zahlreichen Errungenschaften afghanischer Frauen der letzten beiden Jahrzehnte aufrechterhalten und gestärkt werden können.

Die Taliban haben mehr als 70 Dekrete mit zahlreichen Einschränkungen oder Verboten zu folgenden Bereichen erlassen:

  • Zugang von Mädchen zu weiterführenden Schulen
  • Kleiderordnung (einschließlich der Anweisung von Frauen, ihren Körper und ihr Gesicht in der Öffentlichkeit zu verhüllen)
  • Geschlechtertrennung am Arbeitsplatz
  • Bewegungsfreiheit von Frauen ohne Begleitung durch einen männlichen Angehörigen (Mahram)
  • Zugang von Frauen zum öffentlichen Raum

1,5 Millionen Mädchen im Teenageralter können aufgrund des Verbots der Sekundarbildung nicht zur Schule gehen.

Frauen sind inzwischen auch vollständig vom Rechtssystem ausgeschlossen, das praktisch ausgehebelt wurde, da die Verfassung von 2004 außer Kraft gesetzt wurde und die Unabhängigkeit der Justiz nicht länger gewährleistet ist.

Ende Dezember 2022 entschieden die Taliban, Frauen vom Universitätszugang und von der Arbeit für NRO auszuschließen. Diese Dekrete sind nicht nur diskriminierend, sie haben auch direkte und manchmal lebensbedrohliche Auswirkungen, da das Fehlen von weiblichem Personal bei humanitären Organisationen dazu führt, dass die Bereitstellung von Hilfe gerade für die Schutzbedürftigsten erschwert wird.

Im August 2024 haben die Taliban untersagt, dass Frauenstimmen in der Öffentlichkeit gehört werden.

Die EU hat bei zahlreichen Gelegenheiten ihre Entschlossenheit deutlich gemacht, im Einklang mit ihren Werten und Grundsätzen Frauen und Mädchen in Afghanistan weiterhin Unterstützung zu leisten.

In den Schlussfolgerungen vom November 2022 hat der Rat

  • die systematische Einschränkung der Menschenrechte und Grundfreiheiten von Frauen und Mädchen durch die Taliban verurteilt,
  • den Hohen Vertreter, die Kommission und die Mitgliedstaaten aufgerufen, gezielte und substanzielle Anstrengungen zur Verbesserung der Situation zu unternehmen und sicherzustellen, dass afghanische Frauen in politische Dialoge über Afghanistan eingebunden sind, und
  • die Bedeutung von Initiativen zur Förderung der „Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit“, wie die Einrichtung des von der EU unterstützten „Afghan Women Leaders Forum“ (Forum für afghanische Frauen in Führungspositionen), anerkannt.

Der Einsatz der EU für Frieden und Stabilität in Afghanistan

Der Rat hat im März 2023 Schlussfolgerungen angenommen und darin bekräftigt, dass sich die EU für Frieden und Stabilität in Afghanistan und die Unterstützung der Bevölkerung des Landes einsetzt.

In den Schlussfolgerungen werden die Bedeutung und Gültigkeit der in den Schlussfolgerungen des Rates vom 15. September 2021 dargelegten Benchmarks für Strategien und Maßnahmen im Rahmen des von den Taliban ernannten geschäftsführenden Kabinetts bekräftigt.

Die EU forderte die Taliban erneut dazu auf, im Interesse der afghanischen Bevölkerung

  • alle Menschenrechte zu achten, zu schützen und zu verwirklichen sowie Menschenrechtsverletzungen und ‑verstöße zu bekämpfen,
  • eine inklusive und repräsentative Regierung zu bilden,
  • zu verhindern, dass Afghanistan als Basis für die Aufnahme, die Finanzierung oder den Export von Terrorismus dient,
  • einen ungehinderten und diskriminierungsfreien Zugang für humanitäre Helferinnen und Helfer zu gewähren und
  • sichere und geordnete Reisen nach Afghanistan und von Afghanistan aus zu ermöglichen.

Die EU betonte auch, dass ein stabiles Afghanistan im Interesse der gesamten internationalen Gemeinschaft liegt, da damit regionale Instabilität, terroristische Bedrohungen, Vertreibung und irreguläre Migration verhindert werden.

Die Handlungen und Entscheidungen der Taliban haben zu einer dramatischen Verschlechterung der Menschenrechtslage sowie der politischen, wirtschaftlichen und humanitären Lage der afghanischen Bevölkerung, insbesondere von Frauen und Mädchen, geführt.

Gleichwohl ist die EU nach wie vor entschlossen, ihre Hilfe zur Linderung der schweren humanitären und sozioökonomischen Krise fortzusetzen, indem sie humanitäre Hilfe, Unterstützung für den Grundbedarf und die Lebensgrundlagen leistet, und zwar im Rahmen eines grundsatzorientierten Ansatzes, bei dem Frauen substanziell an der Hilfeleistung beteiligt sein können und weiterhin deren Begünstigte sind.

Die EU steht bereit, um die Unterstützung für die Nachbarländer Afghanistans und Partner in der gesamten Region weiter zu verstärken, damit negative Ausstrahlungseffekte verhindert werden.

Die EU hat ihr unerschütterliches Engagement für die Unterstützung der uneingeschränkten Teilhabe aller Menschen in Afghanistan, einschließlich von Frauen und Mädchen und Angehörigen ethnischer und religiöser Minderheiten, in allen Lebensbereichen in Afghanistan bekräftigt.

Humanitäre Hilfe für die afghanische Bevölkerung

Seit 1994 hat die EU in etwa 2 Milliarden € an humanitärer Hilfe für Afghanistan bereitgestellt. Die humanitäre Hilfe der EU für Afghanistan dient vor allem folgenden Zielen:

  • Bereitstellung lebensrettender Hilfe
  • Gewährleistung des Zugangs zu grundlegenden Dienstleistungen
  • Stärkung der Resilienz der Bevölkerung gegenüber Krisen

Zwischen 2024 und 2025 hat die EU humanitäre Projekte im Wert von 320 Millionen € finanziert.

Der Schwerpunkt der Maßnahmen liegt auf Nahrungsmittelsoforthilfe, Gesundheitsversorgung und Ernährung, Bildung in Notsituationen, Zugang zu sauberem Wasser, Hygiene- und Sanitäreinrichtungen, Schutzräumen und Bedarfsartikeln sowie Schutzdiensten, einschließlich Minenräumungsmaßnahmen.

Die humanitäre Hilfe der EU in Afghanistan wird über humanitäre Partner vor Ort bereitgestellt, wie VN-Organisationen, internationale Organisationen und NRO. Die Finanzierung steht strikt im Einklang mit den humanitären Grundsätzen der Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Neutralität, um sicherzustellen, dass sie die schutzbedürftigsten Menschen in Afghanistan erreicht.

Um die Bereitstellung lebensrettender Hilfe zu erleichtern, hat die EU seit August 2021 mehr als 2 240 Tonnen Hilfsgüter auf 41 Flügen im Rahmen einer humanitären Luftbrücke nach Kabul transportiert.

Sanktionen angesichts der Lage in Afghanistan

Maßnahmen gegen die Taliban

Die EU hat Sanktionen gegen diejenigen, die eine Bedrohung für den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit in Afghanistan darstellen verhängt. Dazu zählen die Taliban und mit ihnen verbündete Personen und Gruppen.

Mit diesen Maßnahmen wird die Resolution 1988 (2011) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen umgesetzt. Sie umfassen:

  • ein Waffenembargo
  • ein Verbot der technischen Hilfe im Zusammenhang mit militärischen Gütern und Technologie
  • Reiseverbote für Einzelpersonen
  • das Einfrieren der Vermögenswerte von Einzelpersonen und Einrichtungen

Diese Sanktionsregelung gilt derzeit für 135 Personen und fünf Einrichtungen.

Sanktionen gegen ISIL/Da'esh und Al-Qaida

Am 20. September 2016 hat die EU einen speziellen Rahmen für Sanktionen gegen ISIL/Da’esh und Al-Qaida festgelegt sowie gegen Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen, die mit ihnen in Verbindung stehen.

Diese autonomen Sanktionen ergänzen die Maßnahmen, die im Rahmen der „EU-Terroristenliste“, d. h. der EU-Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Resolution 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, angenommen wurden.

Die EU-Sanktionen umfassen:

  • Reiseverbote für Einzelpersonen
  • das Einfrieren der Vermögenswerte von Einzelpersonen und Einrichtungen
  • das Verbot, denjenigen, gegen die Sanktionen verhängt wurden, Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen

Die Sanktionen gelten derzeit für insgesamt 15 Personen und sieben Gruppen.

Siehe auch

Die Integrierte Regelung für die politische Reaktion auf Krisen (IPCR)

Die Integrierte Regelung für die politische Reaktion auf Krisen (IPCR)

Humanitäre Hilfe

Humanitäre Hilfe

Warum verhängt die EU Sanktionen?

Warum verhängt die EU Sanktionen?

Letzte Überprüfung: 29. Oktober 2025