- Rat (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz)
Rat (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz), 11.12.2014, 11. Dezember 2014
EURES in Kürze
EURES wurde 1993 als Kooperationsnetz zwischen der Kommission und den öffentlichen Arbeitsverwaltungen in Europa eingeführt. Es dient dem Austausch von Stellenangeboten und Stellengesuchen und von Informationen über Lebens- und Arbeitsbedingungen.
EURES besteht aus einer Website und einem Netz von rund 900 Beratern in allen teilnehmenden Ländern: 28 EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz.
Jedes Jahr vermittelt es rund 150 000 Stellen.
EURES
Auf ihrer Tagung vom 11. Dezember einigten sich die für Beschäftigung zuständigen Minister über die Reform des Europäischen Netzes der Arbeitsvermittlungen (EURES), um das Unterstützungsangebot bei der Stellensuche und Rekrutierung europaweit zu verbessern.
Ziel der Reform ist die Steigerung der Arbeitskräftemobilität in der EU. Durch die Reform des Netzes würden mehr Stellenangebote und Lebensläufe von Arbeitssuchenden über EURES zur Verfügung stehen. Gleichzeitig würde auch ein automatisierter Abgleich der Fähigkeiten von Arbeitssuchenden mit den Stellenangeboten eingeführt werden.
Der Abgleich wird auf der Grundlage der europäischen Klassifikation der Fähigkeiten und Kompetenzen erfolgen, die derzeit von der Europäischen Kommission entwickelt wird. Aufgrund der vom Rat erzielten Einigung können die Mitgliedstaaten Einfluss auf die Annahme und die Aktualisierung der "Klassifikation" ausüben, was ursprünglich nicht vorgesehen war.
Durch die vereinbarte Textfassung ermöglicht der Rat auch privaten Arbeitsvermittlungsdiensten den Beitritt zu EURES, sofern sie das Zulassungsverfahren der EU-Mitgliedstaaten befolgen und alle gesetzlich vorgeschriebenen Kerndienstleistungen erbringen. Die Minister waren sich jedoch darin einig, dass öffentliche Arbeitsvermittlungsdienste in Einklang mit ihrer besonderen Rolle und ihren besonderen Verpflichtungen innerhalb des Netzes eine privilegierte Rolle spielen sollten.
Das Europäische Parlament, das gemeinsam mit dem Rat bei diesem Gesetzesentwurf als Gesetzgeber tätig ist, hat seine Stellungnahme dazu noch nicht abgegeben.
Rechte der Seeleute
Die Minister einigten sich auf eine Reform des Arbeitsrechts der Seeleute. Mit der Reform sollen Seeleute in den Anwendungsbereich der arbeitsrechtlichen Vorschriften der EU aufgenommen werden, so dass sie im Falle von Entlassungen oder Unternehmensumstrukturierungen die gleichen Rechte wie Arbeitnehmer auf dem Festland genießen.
Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, die Qualität der Arbeitsplätze im maritimen Bereich zu verbessern und dadurch dem Rückgang der Zahl junger Europäer, die bestimmte maritime Berufe ergreifen, entgegenzuwirken und die ausgebildeten Arbeitnehmer in den Berufen zu halten.
Ferner soll damit die derzeitige Rechtslage korrigiert werden, die dazu führt, dass dieselbe Arbeitnehmerkategorie in verschiedenen Mitgliedstaaten unterschiedlich behandelt wird. Dies hängt derzeit davon ab, ob die Mitgliedstaaten von den nach geltendem Recht zulässigen Ausnahmen und Abweichungen Gebrauch machen. Die meisten Mitgliedstaaten haben jedoch nie oder nur selten Gebrauch von diesen Ausnahmen gemacht.
Das Europäische Parlament hat seinen Standpunkt in erster Lesung zu dem Gesetzesentwurf noch nicht festgelegt.
Sonstige wichtige Punkte auf der Tagesordnung
Jugendbeschäftigung
Der Rat hat über Wege zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit beraten. Im Mittelpunkt der Beratungen standen drei Kernfragen:
- Erleichterung des Übergangs junger Menschen von der Schule in das Erwerbsleben
- Herausforderungen bei der Umsetzung der Jugendgarantie, die darauf abzielt, dass junge Menschen innerhalb von vier Monaten nachdem sie eine Anstellung verloren oder die Schule verlassen haben, wieder eine Anstellung haben bzw. ihre Ausbildung fortsetzen
- Wege zur Verbesserung der Abstimmung zwischen Arbeitsmarkt und Berufsbildungssystemen
Frauen in Unternehmensvorständen
Die Minister berieten außerdem über den Entwurf einer Richtlinie, die gewährleisten soll, dass Frauen bis zum Jahr 2020 in öffentlichen Unternehmen 40 % der nicht geschäftsführenden Positionen in Leitungsorganen einnehmen.
Der derzeit erörterte Gesetzesentwurf sieht keine obligatorischen Frauenquoten vor, sondern vielmehr die Einführung gerechterer Auswahlverfahren.
Der Rat war nicht in der Lage, eine Einigung über den Entwurf dieser Richtlinie zu erzielen.
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