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  • Rat (Verkehr, Telekommunikation und Energie)

Rat „Verkehr, Telekommunikation und Energie“ (Energie), 30. Mai 2024

Wichtigste Ergebnisse

Nachhaltige Stromnetze

Die Energieministerinnen und -minister billigten Schlussfolgerungen zur nachhaltigen Stromnetzinfrastruktur. Diese Schlussfolgerungen knüpfen an ihre Beratungen im Rahmen der informellen Tagung zu Energie im April 2024 an.

Zudem schließen die Schlussfolgerungen an die Erklärung von Versailles vom 10.  und 11. März 2022 und an das Ziel an, die Abhängigkeit der EU von der Einfuhr von fossilen Brennstoffen aus Russland so bald wie möglich zu beenden. Zur Erreichung dieses Ziels ist es unerlässlich, den Verbund europäischer Stromnetze zu vollenden und zu verbessern und die Energienetze in der gesamten EU vollständig zu integrieren.

Ferner betonte der Europäische Rat im April 2024, wie wichtig es ist, eine echte Energieunion zu verwirklichen, was den groß angelegten Ausbau von Netzen, Speichermöglichkeiten und Verbindungsleitungen sowie erhebliche Investitionen erfordert.

Die Ministerinnen und Minister erkannten an, dass das vernetzte, integrierte und synchronisierte europäische Stromnetz eine entscheidende Rolle dabei spielt, die Energieversorgungssicherheit, Widerstandsfähigkeit des Stromsystems und die Wettbewerbsfähigkeit und die Dekarbonisierung der EU zu gewährleisten.

Seit 2004 hat sich der Anteil der erneuerbaren Energiequellen an der Stromerzeugung mehr als verdoppelt und nahezu 40 % erreicht. Die Schlussfolgerungen des Rates ordnen sich in diese Entwicklung ein und spiegeln das Bestreben der Europäischen Union wider, den Energiesektor grüner, wettbewerbsfähiger und widerstandsfähiger zu gestalten. Darin wird betont, dass ein EU-Supernetz aufgebaut werden muss, um mehr erneuerbare Energiequellen einzubeziehen, der Elektrifizierung gerecht zu werden, die Preise zu stabilisieren und die Energieversorgungssicherheit zu erhöhen.

Tinne Van der Straeten, belgische Ministerin der Energie

In den Schlussfolgerungen des Rates werden die Mitgliedstaaten und die Kommission aufgefordert, Fortschritte bei den Aktionen und Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels zu machen, wie etwa die Beschleunigung des Netzausbaus (Normung von Komponenten, verschiedene Dimensionen des Genehmigungsprozesses, naturgerechte Gestaltung), die rasche Umsetzung der relevanten Teile des Aktionsplans für Netze, die Stärkung der europäischen und regionalen Ansätze für die Finanzierung der Netzplanung und für Investitionen in Onshore- und Offshore-Netzprojekte sowie der Schutz der Stromnetze vor Cyberbedrohungen und hybriden Bedrohungen.

REPowerEU: quo vadis?

Infolge der grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Aession Russlands gegen die Ukraine nahmen die Führungsspitzen der EU am 11. März 2022 die Erklärung von Versailles an mit dem Ziel, „[die] Abhängigkeit [der EU] von der Einfuhr von Gas, Öl und Kohle aus Russland so bald wie möglich zu beenden“.

Vor dem Hintergrund einer beispiellosen Energiekrise in der EU ersuchten die EU-Führungsspitzen die Kommission, einen REPowerEU-Plan vorzuschlagen, um die Abhängigkeit der EU von fossilen Brennstoffen schneller zu verringern, wobei die nationalen Gegebenheiten und die Entscheidungen der Mitgliedstaaten über ihren Energiemix zu berücksichtigen sind, und die Versorgung und Versorgungswege zu diversifizieren. Die Kommission hat den REPowerEU-Plan im Mai 2022 angenommen.

Der EU ist es durch die einschlägigen Maßnahmen, die von den Mitgliedstaaten und der Kommission ergriffen und vereinbart wurden, gelungen, 125,2 Mrd. Kubikmeter (Mrd. m³) Gas einzusparen und gleichzeitig ausreichend Gasreserven sicherzustellen und die Gaseinfuhren in nur zwei Jahren von 45 % auf 15 % zu verringern. Ferner ist die Kapazität installierter Wind- und Solaranlagen zwischen 2021 und 2023 um mehr als ein Drittel gestiegen.

Aufbauend auf den Lehren aus der Energiekrise und angesichts der negativen und zuweilen schädlichen Auswirkungen der Energiekrise auf die europäischen Bürgerinnen und Bürger sowie Industrien sind in den kommenden Jahren weitere Anstrengungen erforderlich, um die Widerstandsfähigkeit der EU und der Mitgliedstaaten für den Fall zu erhöhen, dass ausländische Regime Energie als Waffe einsetzen. Dazu müssen die Energieversorgungssicherheit erhalten und gestärkt und die Preise stabilisiert werden.

Auf der Grundlage eines Vermerks des Vorsitzes tauschten sich die Ministerinnen und Minister darüber aus, auf welche Hindernisse sie bei der schrittweisen Einstellung der russischen Energieeinfuhren stoßen. Ferner unterbreiteten sie Initiativen, die eingeleitet werden sollten, um die EU und ihre Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, die Abhängigkeit zu beenden.

Die Ministerrunde war sich darin einig, dass die Einheit der EU bislang ihren größten Trumpf darstellt. Aufbauend auf diesen Vorteilen fügten sie hinzu, dass die Anstrengungen intensiviert werden müssen, einschließlich der Ausarbeitung eines Aktionsplans, eines Fahrplans und eines Zeitplans. Viele Ministerinnen und Minister ersuchten die Europäische Kommission, weitere Leitlinien für eine bessere Koordinierung vorzulegen und die während der Beratungen unterbreiteten Vorschläge zur wirksamen schrittweisen Einstellung fossiler Brennstoffe aus Russland zu prüfen.

Zwei Delegationen schlugen vor, eine hochrangige Arbeitsgruppe einzusetzen, die sich mit diesem Thema befassen soll. Dieser Vorschlag wurde von vielen Ministerinnen und Ministern unterstützt und wird in den Vorbereitungsgremien des Rates weiter erörtert werden.

Europäischer Grüner Deal für eine wettbewerbsfähige EU

Bei einem Gedankenaustausch über den europäischen Grünen Deal ging es darum, wie er dazu beitragen kann, die EU zu einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft zu machen.

Die Energieministerinnen und ‑minister zogen eine Bilanz zu den legislativen Errungenschaften im Rahmen des Pakets „Fit für 55“, das nun in die Umsetzungsphase geht. Vor diesem Hintergrund wurde ein Gedankenaustausch darüber geführt, was getan werden muss, um bei den Zielen der EU für 2030 im Bereich der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien auf Kurs zu bleiben, wodurch die Wettbewerbsfähigkeit der Union gefördert und gleichzeitig der gerechte Übergang hin zur Dekarbonisierung sichergestellt werden sollen.

Neben dem Ausbau der Stromnetze wurde auch über zusätzliche Schritte zur Verwirklichung einer echten Energieunion, wie sie in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 17./18. April 2024 gefordert wurde, gesprochen, um die europäische Energiesouveränität und Klimaneutralität zu verfolgen.

Energiegemeinschaft

Beim Mittagessen führten die Ministerinnen und Minister einen Gedankenaustausch über Energiegemeinschaften und Bürgerbeteiligung. Es wurde anerkannt, dass Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien in Gemeinschaftseigentum ein erhebliches Potenzial haben, die Energiewende zu beschleunigen und die Abhängigkeit Europas von Energieeinfuhren zu verringern.

Die Ministerinnen und Minister wiesen jedoch auch darauf hin, dass die Entwicklung dieser lokalen Initiativen aufgrund verschiedener Hindernisse nicht so populär und verbreitet ist, wie sie es sein könnte. Eines der zentralen Hindernisse, das sehr häufig genannt wurde, war die Gewährleistung des Netzzugangs für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften.

Die Ministerinnen und Minister betonten, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, um dazu beizutragen, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften in bestehende Energiemärkte zu integrieren.

Es wurde darauf hingewiesen, dass einige Elemente auf nationaler Ebene aufgegriffen werden könnten, aber viele Ministerinnen und Minister betonten, dass es verschiedene Elemente gebe, in denen auf europäischer Ebene mehr getan werden müsse.

Daher ersuchte die Ministerrunde die Kommission, einen Aktionsplan für Energiegemeinschaften vorzulegen. In einem solchen Plan sollten Lösungen zur Beseitigung unerwünschter oder ungerechtfertigter Hindernisse für Energiegemeinschaften vorgeschlagen werden.

Vertrag über die Energiecharta

Mit den heute angenommenen Beschlüssen werden die Europäische Union und die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) von dem Vertrag über die Energiecharta zurücktreten. Die Mitgliedstaaten werden jedoch befugt sein, die Modernisierung auf der nächsten Konferenz der Vertragsparteien zu unterstützen. Die Beschlüsse sind miteinander verknüpft und bilden die beiden Säulen eines politischen Kompromisses, der auch „belgischer Fahrplan für den Vertrag über die Energiecharta“ genannt wird.

Mit der heutigen förmlichen Annahme durch den Rat wird endgültig grünes Licht für den Rücktritt der EU und der Euratom aus dem Vertrag über die Energiecharta gegeben, nachdem dies durch das Europäische Parlament auf seiner letzten Plenartagung im April 2024 gebilligt wurde.

Die Mitgliedstaaten, die nach dem Rücktritt der Union und der Euratom Vertragsparteien bleiben möchten, werden auf der bevorstehenden Energiechartakonferenz, die Ende 2024 stattfinden soll, ihr Stimmrecht ausüben können, indem sie die Annahme einer modernisierten Übereinkunft billigen bzw. keine Einwände gegen sie erheben.

Durch den belgischen Fahrplan wurde der Stillstand innerhalb der EU überwunden und somit auch der Modernisierungsprozess des Vertrags über die Energiecharta für die nicht der EU angehörende Vertragsparteien möglich gemacht.

Die heutige Annahme ist das letzte Etappenziel des belgischen Fahrplans für den Vertrag über die Energiecharta. Auf der Grundlage der von unseren schwedischen Vorgängern geleisteten Vorarbeit war der belgische Ratsvorsitz unermüdlich mit der Überwindung dieses komplexen Stillstands befasst und hat schließlich einen Kompromiss erreicht, der für alle annehmbar und von Nutzen ist.

Tinne Van der Straeten, belgische Ministerin der Energie

Sonstiges

Die Kommission informierte die Ministerrunde über die endgültigen und aktualisierten nationalen Energie- und Klimapläne, die von den Mitgliedstaaten vorgelegt worden waren.Die Pläne sind entscheidend dafür, die Ziele des Grünen Deals zu verwirklichen und die vereinbarten EU-weiten Ziele zu erreichen.

Die Kommission legte Informationen zu den Vorbereitungen für den Winter 2024-2025 vor. Die Ministerinnen und Minister wurden über die Straffung der Verfahren der Kommission für die Annahme von Kapazitätsmechanismen als Folgemaßnahme zu den im Zusammenhang mit der Reform der Gestaltung des Strommarkts vereinbarten Bestimmungen unterrichtet.

Die Ministerinnen und Minister erhielten in öffentlicher Sitzung einen Bericht der tschechischen und der slowakischen Delegation über die Erklärung im Rahmen des „jährlichen politischen Dialogs Karlovy Vary“ und die Notwendigkeit, den gerechten Übergang in von der Dekarbonisierung betroffenen Regionen zu stärken.

Von der österreichischen, der slowakischen, der tschechischen und der ungarischen Delegation wurden Informationen zu den Auswirkungen der Neutralitätsabgabe für die Gasspeicherung und der Notwendigkeit einer besseren Koordinierung auf europäischer Ebene vorgelegt.

Die deutsche, die französische und die niederländische Delegation teilten – mit Unterstützung der österreichischen Delegation – Informationen darüber, wie wichtig es ist, Betrug mit Biokraftstoffen zu verhindern, und ersuchten die Kommission, diesbezüglich die erforderlichen Initiativen vorzulegen.

Die Delegationen erhielten Informationen der polnischen, der tschechischen und der ungarischen Delegation zu den Modalitäten und Bedingungen für die Auktionen 2024 im Rahmen des Innovationsfonds für die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs im Rahmen der Wasserstoffbank und ihre Verbesserungsvorschläge.

Schließlich stellte die ungarische Delegation ihre Prioritäten als künftiger Ratsvorsitz vor.

Der Rat nahm ferner die Punkte auf der Liste der die Gesetzgebung betreffenden und nicht die Gesetzgebung betreffenden A-Punkte ohne Aussprache an, einschließlich der Beschlüsse über den Vertrag über die Energiecharta.

Abbildung mit Stromleitungen, Windkraftanlagen, einem Zug, einem Gebäude und Personen.
Der REPowerEU-Plan im Detail (Infografik)

Der REPowerEU-Plan im Detail (Infografik)

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Letzte Überprüfung: 4. Februar 2025