Wie die EU Cyberkriminalität bekämpft
Cyberkriminalität verursacht große Kosten für die Gesellschaft, für Unternehmen und Einzelpersonen. Die EU setzt sich daher für die Bekämpfung krimineller Aktivitäten und die Unterstützung der Opfer ein.
Cyberkriminalität in der EU
Cyberangriffe und Cyberkriminalität nehmen in ganz Europa sowohl an Zahl als auch an Komplexität zu. Dieser Trend dürfte weiter zunehmen, da die Zahl der vernetzten Haushalte und Geräte steigt. Im Jahr 2024 hatten 94 % der Haushalte in der EU Zugang zum Internet, gegenüber rund 80 % im Jahr 2014. Im Jahr 2024 nutzten 71 % der 16- bis 74-Jährigen in der EU mit dem Internet verbundene Geräte.
Der Begriff „Cyberkriminalität“ bezeichnet kriminelle Handlungen, die mittels elektronischer Kommunikationsnetze und Informationssysteme begangen werden. Sie tritt in verschiedenen Formen auf. Straftäter können beispielsweise
- mithilfe von Schadsoftware die Kontrolle über persönliche Geräte ergreifen,
- personenbezogene Daten und geistiges Eigentum stehlen oder manipulieren, um Online-Betrug zu begehen,
- das Internet und soziale Medien zur Verbreitung illegaler Inhalte verwenden oder
- das „Darknet“ nutzen, um illegale Waren und Hackerdienste anzubieten.
Einige Formen der Cyberkriminalität, wie etwa die sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet, fügen den Opfern erheblichen Schaden zu.
Maßnahmen der EU gegen Cyberkriminalität
Die EU setzt sich für die Bekämpfung der Online-Kriminalität und die Stärkung der Online-Sicherheit in ganz Europa ein. Die Ziele dieser Maßnahmen sind
die Verbesserung der Prävention, Ermittlung und Verfolgung von Cyberkriminalität, einschließlich der sexuellen Ausbeutung von Kindern,
die Zusammenarbeit mit Partnern aus der Industrie, um die Bürgerinnen und Bürger im Internet zu stärken und zu schützen sowie
die Stärkung der Kompetenzen der Strafverfolgungs- und der Justizbehörden.
Mit diesen Bemühungen will die EU ein sichereres und resilienteres digitales Umfeld für alle schaffen.
- Der Kampf der EU gegen organisierte Kriminalität
- Europäisches Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität (Europol)
- EU-Richtlinie über Angriffe auf Informationssysteme (Amtsblatt der EU)
Prävention und Ermittlung von Cyberkriminalität
Mehrere Einrichtungen in der EU spielen eine entscheidende Rolle bei der Prävention und Ermittlung von Cyberkriminalität:
- das Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität, eine von Europol eingerichtete spezialisierte Agentur, unterstützt die EU-Länder bei der Untersuchung von Online-Straftaten und der Zerschlagung krimineller Netze;
- die Europäische multidisziplinäre Plattform gegen kriminelle Bedrohungen (EMPACT) ist eine von den Mitgliedstaaten geleitete Sicherheitsinitiative zur Ermittlung und Bewältigung von Bedrohungen durch die organisierte internationale Kriminalität. Die Abwehr von Cyberangriffen ist eine ihrer Prioritäten.
Sicherheit von Kindern im Internet
Im Jahr 2021 hat die EU einen Rechtsakt über befristete Maßnahmen angenommen, der es Anbietern elektronischer Kommunikationsdienste wie internetbasierter E‑Mail- und Messaging-Dienste bis zum Inkrafttreten dauerhafter Rechtsvorschriften ermöglicht, sexuellen Kindesmissbrauch im Internet einschließlich „Grooming“ weiterhin aufzudecken, zu entfernen und zu melden. Die Maßnahmen sind im August 2021 in Kraft getreten und 2024 ausgelaufen. Im April 2024 hat die EU die Maßnahmen bis April 2026 verlängert.
Die Europäische Kommission hat im Mai 2022 neue Rechtsvorschriften zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern im Internet vorgeschlagen. Die neuen Vorschriften werden derzeit im Rat erörtert.
- Rat gibt endgültiges grünes Licht zur Verlängerung einer Maßnahme zum Schutz vor sexuellem Kindesmissbrauch (Pressemitteilung, 29. April 2024)
- Sexueller Missbrauch von Kindern (Europäische Kommission)
Betrug mit unbaren Zahlungsmitteln
Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln stellen eine ernsthafte Bedrohung für die Sicherheit der EU dar und verschaffen der organisierten Kriminalität eine bedeutende Einnahmequelle. Darüber hinaus beeinträchtigt diese Art von Betrug das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in die Sicherheit digitaler Technologien.
Im April 2019 hat die EU Vorschriften zur Bekämpfung von Betrug mit unbaren Zahlungsmitteln erlassen.
Justiz und Strafverfolgung
Die Vorschriften und die Politik der EU betreffen auch andere Justiz- und Strafverfolgungsaspekte der Bekämpfung von Cyberkriminalität und Kriminalität im Allgemeinen, wie den Zugang zu elektronischen Beweismitteln, die Verschlüsselung und die Vorratsdatenspeicherung.
Zugang zu elektronischen Beweismitteln
Kriminelle nutzen digitale Technologien, um Straftaten zu begehen und illegale Aktivitäten zu verbergen. Die Strafverfolgungs- und Justizbehörden stützen sich daher bei ihren strafrechtlichen Ermittlungen und Strafverfahren zunehmend auf elektronische Beweismittel wie SMS, E‑Mails oder Nachrichtenanwendungen (Messaging Apps).
Aus diesem Grund arbeitet die EU an neuen Vorschriften, mit denen der grenzüberschreitende Zugang zu elektronischen Beweismitteln erleichtert und beschleunigt wird.
Verschlüsselung
Die EU ist bestrebt, in einen aktiven Dialog mit der Technologiebranche einzutreten, um das richtige Gleichgewicht zwischen der Sicherstellung des weiteren Einsatzes starker Verschlüsselungstechnologien und der Gewährleistung der Befugnisse der Strafverfolgung und der Justiz herzustellen, damit diese unter den gleichen Bedingungen wie in der Offline-Welt agieren können.
Der Rat hat im Dezember 2020 eine Entschließung zur Verschlüsselung angenommen, in der hervorgehoben wird, dass sowohl Sicherheit durch Verschlüsselung als auch Sicherheit trotz Verschlüsselung notwendig ist.
Vorratsdatenspeicherung
Zur wirksamen Kriminalitätsbekämpfung ist es heute erforderlich, dass Dienstanbieter bestimmte Daten auf Vorrat speichern, die unter strengen Voraussetzungen zu diesem Zweck offengelegt werden dürfen. Die Vorratsdatenspeicherung kann jedoch individuelle Grundrechte verletzen, insbesondere das Recht auf Privatsphäre und auf den Schutz personenbezogener Daten.
Der Rat hat Schlussfolgerungen zur Vorratsdatenspeicherung im Bereich der elektronischen Kommunikation zum Zweck der Kriminalitätsbekämpfung verabschiedet. Der Rat beauftragte die Kommission, als Teil einer umfassenden Studie über mögliche Lösungen für die Vorratsspeicherung von Daten, einschließlich einer etwaigen künftigen Gesetzgebungsinitiative, weitere Informationen zusammenzutragen und gezielte Konsultationen durchzuführen.
Siehe auch
Cyberabwehr
Was sind die größten Cyberbedrohungen in der EU?
Cybersicherheit: Social Engineering
Letzte Überprüfung: 2. Dezember 2024