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  • Rat (Wettbewerbsfähigkeit)

Rat „Wettbewerbsfähigkeit“ (Binnenmarkt und Industrie), 22. Mai 2025

Wichtigste Ergebnisse

Öffentliche Schnittstelle für die Erklärung über die Entsendung von Arbeitnehmern

Die Ministerinnen und Minister billigten den Standpunkt des Rates (allgemeine Ausrichtung) zur Verordnung über die elektronische Erklärung über die Entsendung von Arbeitnehmern. Bei „entsandten Arbeitnehmern“ handelt es sich um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von ihren Arbeitgebern entsandt werden, um vorübergehend eine Dienstleistung in einem anderen Mitgliedstaat zu erbringen. Ziel der Verordnung ist es, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen durch die Übermittlung von Entsendemeldungen über eine neue, freiwillige Online-Schnittstelle zu verringern. Diese Schnittstelle würde es ermöglichen, entsandte Arbeitnehmer in benutzerfreundlicher Weise durch Fernkommunikationsmittel und auf elektronischem Wege zu registrieren.

Eine große Mehrheit der Delegationen unterstützte die allgemeine Ausrichtung und hob die Vorteile hervor, die die elektronische Erklärung in Bezug auf die Verwaltungsvereinfachung, die Integration des Binnenmarkts, die Freizügigkeit. und den Schutz der Arbeitnehmerrechte mit sich bringen kann. Viele Ministerinnen und Minister wiesen darauf hin, dass das System freiwillig ist und dass ein hohes Maß an Kontrolle durch die nationalen Behörden beibehalten werden muss.

<p>Michał Baranowski, Unterstaatssekretär im Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Technologie</p>

Die öffentliche Schnittstelle für entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist eine entscheidende Neuerung im Binnenmarkt für Dienstleistungen. Durch die Nutzung fortgeschrittener digitaler Technologien wird die Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in einen anderen Mitgliedstaat schneller, günstiger und einfacher. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden weiterhin ihre Rechte wahrnehmen können, und der Binnenmarkt für Dienstleistungen kommt seiner Vollendung einen Schritt näher.

<p>Michał Baranowski, Unterstaatssekretär im Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Technologie</p>

Michał Baranowski, Unterstaatssekretär im Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Technologie

Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit

Die Ministerinnen und Minister haben eine Orientierungsaussprache darüber geführt, wie die Industriepolitik auf traditionell starke Industrien ausgerichtet werden kann. Im Rahmen des Kompass für Wettbewerbsfähigkeit wurden mehrere sektorspezifische Leitinitiativen für wichtige Industriezweige vorgeschlagen; so wurden beispielweise am 19. März 2025 der Aktionsplan für Stahl und Metalle und am 5. März 2025 der Aktionsplan für die Automobilindustrie vorgelegt. Ein Paket für die chemische Industrie ist für 2025 geplant.

Die Ministerrunde führte einen Gedankenaustausch darüber, wie die Wettbewerbsfähigkeit traditionell starker Industriezweige gesteigert werden kann, während gleichzeitig weiterhin Fortschritte bei den Klimazielen erzielt werden sollen. Zahlreiche Ministerinnen und Minister betonten die Notwendigkeit, nach wie vor einen pragmatischen Ansatz zu verfolgen, die Energiepreise zu senken und die Verbindungsinfrastruktur zu verbessern, die Sicherheit der Rohstoffversorgung zu gewährleisten, die technologische Entwicklung zu fördern und die Finanzierung der Industrie sicherzustellen. Viele Delegationen unterstrichen, wie wichtig es ist, sicherzustellen, dass bei der Vergabe öffentlicher Aufträge CO₂-arme Produkte nachgefragt werden, und forderten eine Vereinfachung der Rechtsvorschriften und eine Verringerung des Verwaltungsaufwands. Ferner forderten sie die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs und der Verlagerung von CO₂-Emissionen, indem handelspolitische Schutzinstrumente wirksam eingesetzt und das CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM) genutzt wird.

Illustration mit einem Zahnrad in einem Kompass aus mehreren konzentrischen Kreisen. Im Hintergrund ein Raster mit Graphen in blasser Farbe.
Kompass für Wettbewerbsfähigkeit

Kompass für Wettbewerbsfähigkeit

Binnenmarktstrategie

Stéphane Séjourné, Exekutiv-Vizepräsident der Kommission für Wohlstand und Industriestrategie, stellte die Binnenmarktstrategie vor, die das Kollegium der Kommissionsmitglieder am Tag zuvor angenommen hatte. Die Strategie zielt auf die „schrecklichen Zehn“ ab, bei denen es sich um die größten Hindernisse in zehn Sektoren handelt, die EU-Unternehmen an einer Expansion in andere Mitgliedstaaten hindern. Darin wird betont, dass in den Bereichen Dienstleistungen, Vereinfachung und Digitalisierung, insbesondere für KMU, mehr Ehrgeiz erforderlich ist. Ferner wird ein stärkeres politisches Engagement gefordert, indem aus jedem Mitgliedstaat ein für den Binnenmarkt zuständiger „Sherpa“ ernannt wird.

Die Mitgliedstaaten begrüßten die Strategie. Zahlreiche Delegationen zeigten sich bereit, bei der Umsetzung der Strategie zusammenzuarbeiten. Die Ministerinnen und Minister hoben ihre unterschiedlichen Prioritäten innerhalb der Strategie hervor, darunter die Unterstützung für KMU, die Verringerung des Verwaltungsaufwands, die Steigerung der Netzverbindungen in den Bereichen Energie, Verkehr und Daten, die Digitalisierung von Verfahren und die Verringerung territorialer Angebotsbeschränkungen.

Vergabe öffentlicher Aufträge: strategische Ziele und weiteres Vorgehen

Die Ministerinnen und Minister führten eine Aussprache über die Rolle, die der Vergabe öffentlicher Aufträge als strategisches Instrument mit einer jährlichen Mittelausstattung von 2,3 Billionen € und mit 250 000 beteiligten öffentlichen, regionalen und lokalen Behörden zukommt. Als Richtschnur für die Beratungen diente ein Vermerk des polnischen Vorsitzes. Die anschließende Aussprache wurde von zwei Fragen geleitet, die der Vorsitz den Ministerinnen und Ministern vorgelegt hatte. Bei einer der Fragen ging es darum, wie die vielfältigen und sich rasch weiterentwickelnden strategischen Ziele der EU – wie Wettbewerb, Nachhaltigkeit, Resilienz, Innovation, Sicherheit, Wettbewerbsfähigkeit – durch die Vergabe öffentlicher Aufträge verwirklicht werden sollten. Mit der anderen Frage sollte eingeschätzt werden, welche Ansichten die Mitgliedstaaten in Bezug auf das Niveau der Flexibilität vertreten, das den nationalen Behörden bei der Entscheidung darüber, welche Ziele wie verwirklicht werden, eingeräumt wird.

Die Ministerinnen und Minister tauschten sich über die erwartete Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge aus, wobei verschiedene Meinungen geäußert wurden. Alle Delegationen und die Kommission betonten, dass der bestehende europäische Rahmen vereinfacht werden muss, indem die Zahl der Rechtsakte verringert, digitale Instrumente eingeführt und klarere Vorschriften festgelegt werden. Die Ministerinnen und Minister erörterten ferner, zur Erfüllung welcher strategischen Ziele der EU – wie Umweltziele, Sozialpolitik, wirtschaftliche Souveränität und nationale Sicherheit – die Vergabe öffentlicher Aufträge beitragen könnte; sie berieten auch darüber, ob und wann eine EU-Präferenzklausel eingeführt werden könnte. Zahlreiche Delegationen sprachen sich dafür aus, nationalen, regionalen und lokalen öffentlichen Auftraggebern Flexibilität einzuräumen, um die neuen sektoralen Kriterien, einschließlich der EU-Präferenz, an ihre spezifischen Bedürfnisse anzupassen. Sie plädierten insbesondere dafür, dass der Schwerpunkt bei der Überarbeitung auf der Vereinfachung der Vergabeverfahren auf EU-Ebene gelegt wird – d. h. darauf, „wie gekauft wird“ –, während den öffentlichen Auftraggebern die Entscheidung darüber, „was gekauft wird“, überlassen wird.

Der Rat als Bürokratiefilter

Die Ministerrunde führte eine zweite Orientierungsaussprache über die Frage, wie das Gesetzgebungsverfahren verbessert werden kann, um es unternehmensfreundlicher zu gestalten. In seinen Schlussfolgerungen vom 20. März 2025 betonte der Europäische Rat, dass der Verwaltungs-, Regelungs- und Meldeaufwand unverzüglich vereinfacht und drastisch verringert werden muss. Darin forderte er eine Straffung der EU-Rechtsvorschriften, um einen klaren, einfachen und innovationsfreundlichen Rechtsrahmen zu fördern. Im Kompass für Wettbewerbsfähigkeit vom Januar 2025 wurden geeignete EU-Rechtsvorschriften für die Wettbewerbsfähigkeit als erster horizontaler Erfolgsfaktor ermittelt. Die Ministerinnen und Minister führten einen Austausch zu folgenden zwei Fragen: Wie kann der Rat seine eigenen Grundsätze der besseren Rechtsetzung umsetzen? Wie kann der Rat wirksamer als „Bürokratiefilter“ fungieren und so ein unternehmensfreundliches Regelungsumfeld fördern?

Die gesamte Ministerrunde war sich darin einig, dass die Verbesserung der Rechtsetzung und die Vereinfachung der Verfahren für alle europäischen Institutionen – die Kommission, das Parlament und den Rat – eine Priorität darstellen sollten. Zahlreiche Delegationen schlugen Lösungen zur Verbesserung des Gesetzgebungsverfahrens vor, wie etwa die Durchführung umfassender Konsultationen mit Interessenträgern, die Durchführung eingehender Folgenabschätzungen (auch für größere Änderungen) und die Bewertung der Auswirkungen von Rechtsvorschriften, insbesondere auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Einige Delegationen forderten die Anwendung von Grundsätzen wie der Verhältnismäßigkeit und der Subsidiarität sowie der One-in-one-out-Regel (nach der bestehende Rechtsvorschriften aufgehoben werden, wenn neue Rechtsvorschriften vorgeschlagen werden); so soll sichergestellt werden, dass neue Rechtsakte wirksam sind und keinen übermäßigen Aufwand verursachen. Der Vorsitz bestätigte, dass eine bessere Rechtsetzung für die Troika eine Priorität bleiben wird.

Sonstiges

Unter „Sonstiges“ wurde die Ministerrunde über die folgenden Themen informiert:

  1. Der polnische Vorsitz unterrichtete die Ministerinnen und Minister über den Stand der während seiner Amtszeit behandelten Gesetzgebungsvorschläge:
    • Verordnung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr,
    • Richtlinie über europäische grenzübergreifende Vereine,
    • Verordnung über Zwangslizenzen für das Krisenmanagement,
    • Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug,
    • Verordnung über Detergenzien und Tenside.
  2. Die Delegationen Deutschlands, Frankreichs, Italiens, Lettlands, Portugals, der Slowakei, Spaniens, Tschechiens und Ungarns erinnerten die Ministerinnen und Minister daran, dass die Beratungen über die Verordnung über standardessenzielle Patente fortgesetzt werden müssen.
  3. Die Delegation Frankreichs informierte über die rasche Umsetzung des Aktionsplans für die europäische Automobilindustrie, einschließlich der Unterstützung der europäischen Wertschöpfungskette für Batterien.
  4. Ferner stellte die Delegation Frankreichs Informationen über die Mobilisierung von Finanzmitteln für die Industrie und die strategische Autonomie der EU auf europäischer und nationaler Ebene bereit.
  5. Zudem unterrichtete die Delegation Frankreichs über die Erhöhung der Zölle durch die US-Behörden und Maßnahmen zum Schutz des EU-Markts vor Überkapazitätsströmen.
  6. Die Delegation Dänemarks informierte die Ministerrunde über das Arbeitsprogramm des kommenden Vorsitzes in den Bereichen Binnenmarkt und Industrie.

Außerdem nahm der Rat die Punkte, die in den Listen der nicht die Gesetzgebung betreffenden A-Punkte aufgeführt sind, ohne Aussprache an.

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Letzte Überprüfung: 23. Mai 2025