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Rat (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz)
Tagung des Rates „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“, 14./15. Juni 2021
Wichtigste Ergebnisse
Beschäftigung und Soziales (Montag, 14. Juni)
Europäische Garantie für Kinder
Der Rat hat heute eine Empfehlung zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder angenommen. Ziel der Empfehlung ist es, soziale Ausgrenzung von Kindern zu verhindern und zu bekämpfen, indem der Zugang zu einer Reihe wichtiger Dienste garantiert wird, und dadurch auch einen Beitrag zum Schutz der Kinderrechte durch die Bekämpfung von Kinderarmut und die Förderung von Chancengleichheit zu leisten.
Insbesondere wird den Mitgliedstaaten empfohlen, einen effektiven und kostenlosen Zugang zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung, zu Bildungsangeboten und schulbezogenen Aktivitäten, zu mindestens einer gesunden Mahlzeit pro Schultag, zu Gesundheitsversorgung sowie einen effektiven Zugang zu gesunder Ernährung und angemessenem Wohnraum zu garantieren.
Die Mitgliedstaaten sollten außerdem einen nationalen Koordinator für die Garantie für Kinder benennen und der Kommission innerhalb von neun Monaten nach Annahme der Empfehlung einen Aktionsplan für den Zeitraum bis 2030 vorlegen, mit dem diese Empfehlung umgesetzt wird.
Dies ist nicht nur für den portugiesischen Ratsvorsitz ein Erfolg. Es ist insbesondere für die 18 Millionen Kinder in der Europäischen Union, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, ein Erfolg. Es ist ein Erfolg, Bildung, Kinderbetreuung, hochwertige Gesundheitsversorgung und menschenwürdige Unterkünfte für alle Kinder in Europa zu gewährleisten.
Ana Mendes Godinho, portugiesische Ministerin für Beschäftigung, Solidarität und soziale Sicherheit
Europäische Garantie für Kinder: wie die EU Kinder schützt (Infografik)
Telearbeit
Seit dem Ausbruch von COVID-19 ist die Zahl der Menschen in Telearbeit enorm gestiegen. Einer Eurofound-Umfrage zufolge arbeiteten im Juli 2020 34 % der Befragten ausschließlich von zu Hause aus; im Vergleich dazu arbeiteten im Jahr 2019 nur 5,4 % der Beschäftigten in der EU-27 von zu Hause aus. Der Rat hat Schlussfolgerungen zu diesem Thema angenommen, in denen hervorgehoben wird, dass dieser jüngste Anstieg der Telearbeit eine Prüfung des Potenzials, der Grenzen und der Risiken der Telearbeit erforderlich macht. In den Schlussfolgerungen werden die Mitgliedstaaten unter anderem aufgefordert, Folgendes zu prüfen:
die Ausarbeitung nationaler Aktionspläne oder nationaler Strategien, die sich unter Berücksichtigung der Geschlechterperspektive mit den Chancen und Risiken im Zusammenhang mit der Telearbeit befassen, oder die Aufnahme dieses Themas in bestehende oder künftige Strategien;
die Änderung ihrer Politik zur Regelung der Telearbeit oder Herausgabe von Leitlinien, z. B. in Bezug auf die Organisation und Überwachung der Arbeitszeit, Risiken im Zusammenhang mit der Gleichstellung von Frauen und Männern und gegebenenfalls Beihilfen zur Deckung der Kosten der Telearbeit;
die Einführung oder Verstärkung von Initiativen zur Stärkung der Arbeitsaufsicht und des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit am Arbeitsplatz angesichts der mit der Telearbeit verbundenen Risiken.
Der Rat forderte die Kommission ferner auf, den Kontext und die Auswirkungen der Telearbeit in der EU sowie das Ausmaß zu analysieren, in dem das geltende Sozial- und Arbeitsrecht in der EU menschenwürdige Arbeitsbedingungen für Telearbeiterinnen und Telearbeiter gewährleistet.
Die Telearbeit ist für Millionen von Europäerinnen und Europäern zu einer Normalität geworden und wird auch nach der Pandemie als hybrides Modell weitergeführt werden. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer genießen die Flexibilität und Autonomie, die sie bietet, sowie die Zeitersparnis, da sie das Pendeln überflüssig macht. Wir dürfen jedoch nicht vergessen, welche Herausforderungen damit verbunden sind, wie z. B. die Verwischung der Grenzen zwischen Berufs- und Privatleben oder die Isolierung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wir haben heute Schlussfolgerungen angenommen, in denen die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, die mit der Telearbeit verbundenen Chancen und Risiken in ihren nationalen Strategien und nationalen politischen Maßnahmen für die Zukunft der Arbeit zu nutzen bzw. anzugehen.
Ana Mendes Godinho, portugiesische Ministerin für Beschäftigung, Solidarität und soziale Sicherheit
Auswirkungen von COVID-19 auf die Geschlechtergleichstellung
Der Rat hat Schlussfolgerungen angenommen, in denen die Mitgliedstaaten (und gegebenenfalls die Kommission) aufgefordert werden, Maßnahmen zu ergreifen, um die sich verschärfenden Auswirkungen der COVID-19-Krise auf einige der langfristigen Benachteiligungen von Frauen abzumildern und sicherzustellen, dass die Gleichstellung der Geschlechter zu einer Triebkraft für die Erholung wird.
Diese Maßnahmen umfassen:
Förderung der Geschlechtergleichstellung und der Chancengleichheit bei der Entwicklung und Umsetzung von Aufbaumaßnahmen, beispielsweise durch die Unterstützung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in stark betroffenen Wirtschaftszweigen wie Einzelhandel, Gastgewerbe und Tourismus, wobei den besonderen Bedürfnissen von Frauen in Bezug auf Bildungsniveau, Arbeitszeit, Nichterwerbstätigkeit, Arbeitslosigkeit und Qualifikationen Rechnung getragen wird;
Förderung der Vereinbarkeit von Berufs-, Familien- und Privatleben sowohl für Frauen als auch für Männer, indem sichergestellt wird, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, einschließlich der Telearbeitskräfte, dieselben Karrierechancen haben, einschließlich des gleichberechtigten Zugangs zu Führungs- und Entscheidungspositionen;
Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu allen Bildungsbereichen und Berufslaufbahnen, einschließlich der Überwindung der digitalen Kluft zwischen den Geschlechtern, Verbesserung der digitalen Kompetenzen und der Teilnahme an MINT-Studienfächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik), insbesondere IKT;
mehr nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten, Informationen und Forschung zu den Auswirkungen von COVID-19 auf die Gleichstellung der Geschlechter bereitzustellen und zu verbreiten.
Aufgrund der bereits bestehenden strukturellen geschlechtsspezifischen Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft insgesamt (das geschlechtsspezifische Lohngefälle und das Betreuungsgefälle) waren und sind Frauen unverhältnismäßig stark von der COVID-19-Pandemie und den damit verbundenen Eindämmungsmaßnahmen betroffen. Frauen stellen zwischen 76 % und 95 % der Beschäftigten im Gesundheitswesen und sind somit einem höheren Risiko ausgesetzt, sich mit COVID-19 anzustecken. Unterdessen tragen Frauen einen unverhältnismäßig hohen Anteil der unbezahlten Arbeit (Haus- und Pflegeaufgaben), die während der COVID-19-Krise zugenommen hat.
Wie in früheren Krisen hat sich die COVID-19-Pandemie auf die Geschlechter nicht gleichermaßen ausgewirkt, sondern Frauen waren viel stärker betroffen. Wir sehen die betroffenen Frauen an vorderster Front als Beschäftigte im Gesundheitswesen, als Pflegekräfte oder in der Kinderbetreuung, als Lehr- oder Reinigungskräfte, die oft noch im eigenen Haushalt mit zusätzlichen Aufgaben konfrontiert sind, zusätzliche unbezahlte Arbeit leisten und die Probleme bei der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben bewältigen müssen. Wir haben jedoch kein klares Bild davon, wie diese Auswirkungen die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt einschränken und bestehende Lohn- und Betreuungslücken vergrößern; wir können Änderungen nur dann vornehmen, wenn wir über ausreichende Daten verfügen. Jetzt, da wir auf die Erholung von der Krise hinarbeiten und unsere Gesellschaften auf die Zukunft vorbereiten, müssen wir dafür sorgen, dass unsere Maßnahmen auf konkreten Daten beruhen, die uns ein klares Bild davon vermitteln, was wir ändern müssen, und damit wir in der Lage sind, fundierte Entscheidungen zu treffen und Ungleichheiten zu korrigieren.
Mariana Vieira da Silva, portugiesische Staatsministerin für den Ratsvorsitz
Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Rund 87 Millionen Menschen in der Europäischen Union haben eine Form von Behinderung, und mehr als die Hälfte von ihnen (52 %) fühlt sich im Alltag diskriminiert. Im März 2021 verabschiedete die Europäische Kommission die Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030.
Der Rat hat Schlussfolgerungen gebilligt, mit denen die Strategie unterstützt wird. In den Schlussfolgerungen werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, weiterhin nationale Strategien und nationale Maßnahmen zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNCRPD) auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu entwickeln und zu aktualisieren, die wirksame und kohärente Umsetzung und Anwendung der EU-Rechtsvorschriften über die Barrierefreiheit von Produkten, Dienstleistungen, Medien, Verkehrsmitteln und Gebäuden zu gewährleisten, die Entwicklung personenzentrierter, gemeindenaher sozialer Dienste und einer selbstständigen Lebensführung zu fördern, die Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben zu fördern, wobei die Strategie bei der Festlegung der freiwilligen nationalen Ziele zum Erreichen der im Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte vorgeschlagenen Kernziele zu berücksichtigen und die geeigneten Unterstützungs- und Finanzierungsprogramme der EU bestmöglich zu nutzen sind.
Der portugiesische Ratsvorsitz setzt sich nachdrücklich für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein. Diese Schlussfolgerungen sind eine hervorragende Gelegenheit, Worte in die Tat umzusetzen und sicherzustellen, dass wir niemanden zurücklassen werden. Wie wir bereits gesagt haben, ist es an der Zeit, Ergebnisse zu liefern; es ist also überaus wichtig, dass wir uns alle im Einklang mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu der Europäische Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 bekennen.
Ana Mendes Godinho, portugiesische Ministerin für Beschäftigung, Solidarität und soziale Sicherheit
Der Vorsitz hat die Ministerinnen und Minister über den Stand der Beratungen über die Richtlinie über angemessene Mindestlöhne unterrichtet. Die Ministerrunde hatte darüber hinaus Gelegenheit, einen Gedankenaustausch über die von ihnen durch die Richtlinie erwarteten Verbesserungen zu führen und zu signalisieren, welches ihrer Ansicht nach die kritischen Punkte des Vorschlags sind, und somit einen möglichen Weg für weitere Verhandlungen im Hinblick auf eine Einigung vorzugeben.
Der Sozialgipfel in Porto vom 7. und 8. Mai 2021 war ein entscheidender Moment für ein soziales Europa.Am 7. Mai haben das Europäische Parlament, die Kommission, der portugiesische EU-Ratsvorsitz, die Sozialpartner der EU und die Sozialplattform die Erklärung von Porto für soziales Engagement unterzeichnet, und am 8. Mai haben sich die EU-Führungsspitzen auf die Erklärung von Porto geeinigt, in der sie ihr Engagement für die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte verstärkt und die Kernziele für 2030 für Beschäftigung, Kompetenzen und Armutsbekämpfung im Aktionsplan zur europäischen Säule begrüßt haben. Als Folgemaßnahme erörterte die Ministerrunde die Festlegung von Zielen und die Überwachung der Fortschritte, die bei der Umsetzung der Grundsätze der Säule auf nationaler Ebene im Rahmen des Europäischen Semesters erzielt wurden.
Herausforderungen für den sozialen Dialog und Tarifverhandlungen
Die Ministerinnen und Minister haben außerdem eine Orientierungsaussprache darüber geführt, wie die Sozialpartner durch die Resilienz- und Aufbaupläne in die Erholungsmaßnahmen einbezogen werden können, und über die besten Ansätze für den sozialen Dialog und Tarifverhandlungen im Zusammenhang mit einer Beschleunigung des digitalen Wandels, wobei insbesondere berücksichtigt wurde, dass die Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in atypischen Beschäftigungsformen und ihr Vereinigungsrecht sichergestellt werden müssen.
In der heutigen Debatte haben wir unsere unterschiedlichen Erfahrungen vorgestellt; dies bot uns allen die Gelegenheit zu einem Gedankenaustausch über die Herausforderungen, die wir kurz-, mittel- und langfristig in Bezug auf so wichtige und aktuelle Themen angehen müssen.
Ana Mendes Godinho, portugiesische Ministerin für Beschäftigung, Solidarität und soziale Sicherheit
Förderung eines stärkeren sozialen Europas (Infografik)
Lohntransparenz und Gleichbehandlung
Der Vorsitz hat die Ministerinnen und Minister über den aktuellen Stand einiger Gesetzgebungsdossiers unterrichtet: ein Vorschlag für eine Richtlinie zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit und ein Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Erweiterung des Schutzes vor Diskriminierung aus Gründen der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung über den Bereich der Beschäftigung hinaus. Für beide Vorschläge hat der portugiesische Vorsitz einen Bericht vorgelegt, in dem der Stand der Beratungen zwischen den Mitgliedstaaten und das mögliche weitere Vorgehen im Hinblick auf eine Einigung zusammengefasst werden.
Europäisches Semester, Langzeitpflege und Altersversorgung
Der Rat billigte die Bewertung der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen 2020 und ggf. 2019 sowie die Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses und des Ausschusses für Sozialschutz zu einem überarbeiteten sozialpolitischen Scoreboard, in dem neue Leitindikatoren festgelegt werden. Beide Punkte beziehen sich auf das Europäische Semester, das den Rahmen der EU für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik in der gesamten Europäischen Union bildet. Die Ministerinnen und Minister billigten ferner die Schlussfolgerungen zum Bericht 2021 zur Langzeitpflege und zum Bericht 2021 zur Angemessenheit der Renten- und Pensionshöhe des Ausschusses für Sozialschutz und der Europäischen Kommission.
Die Ministerinnen und Minister haben Schlussfolgerungen zum Thema „Zugang zu Arzneimitteln und Medizinprodukten – für eine stärkere und widerstandsfähigere EU“ angenommen. Obwohl in vielen Bereichen bemerkenswerte Ergebnisse in Bezug auf Erkrankungen erzielt wurden, muss noch mehr getan werden, um einen zeitnahen Zugang zu innovativen Arzneimitteln und Medizinprodukten zu gewährleisten, insbesondere im Hinblick auf vorrangige Probleme im Gesundheitswesen wie die Entwicklung neuer antimikrobieller Mittel. In den Schlussfolgerungen wird unter anderem die Kommission aufgefordert, eine vollständige Bestandsaufnahme der potenziellen und der vorhandenen globalen Produktionskapazitäten für kritische Arzneimittel, Medizinprodukte und andere medizinische Erzeugnisse der Europäischen Union durchzuführen;
Die Pandemie hat erneut die dreifache Herausforderung der Zugänglichkeit, Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Arzneimitteln verdeutlicht. Ich freue mich, dass die Ministerinnen und Minister heute zusammengetreten sind, um sich vereint für die Deckung der strukturellen Bedürfnisse einzusetzen und dafür zu sorgen, dass der rechtzeitige Zugang zu innovativen Arzneimitteln sowohl den Patientinnen und Patienten als auch den Gesundheitssystemen zugutekommt.
Marta Temido, portugiesische Gesundheitsministerin
Stärkeres Mandat für die Europäische Arzneimittel-Agentur
Der Rat hat Einvernehmen über einen Entwurf von Vorschriften zu einer verstärkten Rolle der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) bei der Krisenvorsorge und dem Krisenmanagement in Bezug auf Arzneimittel und Medizinprodukte erzielt.
Mit der allgemeinen Ausrichtung erhält der Ratsvorsitz ein Verhandlungsmandat, um einen gemeinsamen Standpunkt mit dem Europäischen Parlament festzulegen.
Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten und grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren
Der Vorsitz hat die Ministerinnen und Minister über den aktuellen Stand zweier Gesetzgebungsdossiers unterrichtet: ein Vorschlag zur Änderung der Verordnung zur Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) und ein Vorschlag zu schwerwiegenden grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren.
Beim ersten Vorschlag geht es darum, dem ECDC ein stärkeres Mandat zu erteilen, damit es besser dafür gerüstet ist, die Mitgliedstaaten und die Kommission unter anderem bei der Echtzeitüberwachung der epidemiologischen Lage und bei der Mobilisierung von EU-Taskforces im Gesundheitsbereich als Beitrag zu lokalen Reaktionen zu unterstützen. Im Vorschlag für eine Verordnung zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren wird die Ausarbeitung eines EU-Plans zur Vorsorge bei Gesundheitskrisen und Pandemien und von Empfehlungen für die Ausarbeitung nationaler Pläne festgelegt (die bewertet und einem Stresstest unterzogen werden).
Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.