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Der Rat nahmSchlussfolgerungen zur Bekämpfung der Straflosigkeit bei Verbrechen, die im Zusammenhang mit Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine begangen wurden, an.
Nach über neun Monaten Krieg setzt Russland seine schrecklichen und willkürlichen Angriffe auf ukrainische Bürgerinnen und Bürger und zivile Infrastruktur fort. Jeden Tag werden neue in der Ukraine begangenen Kriegsverbrechen entdeckt. Die EU steht an der Seite der Ukraine und ihrer Bevölkerung und wird die ukrainischen Behörden und den IStGH weiterhin unterstützen, um sicherzustellen, dass die für diese Verbrechen Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden.
Pavel Blažek, tschechischer Minister der Justiz
In den Schlussfolgerungen werden die Mitgliedstaaten und die einschlägigen EU-Gremien aufgefordert, die Generalstaatsanwaltschaft der Ukraine und den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) weiterhin zu unterstützen. Ferner werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die Definition von Kernverbrechen des Völkerstrafrechts sowie die Formen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit vollständig umzusetzen und die Ausübung der universellen Gerichtsbarkeit oder anderer Formen der innerstaatlichen Gerichtsbarkeit bei diesen Verbrechen zu gestatten. Die Mitgliedstaaten sollten auch die Unterstützung und den Schutz der Opfer von Kernverbrechen des Völkerstrafrechts bei Strafverfahren stärken.
Die Ministerinnen und Minister erörterten den Entwurf einer Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten. Im Mittelpunkt standen dabei die Verfahrensrechte von Nichtverdächtigen. Es wurde geprüft, ob das Recht auf ein faires Verfahren und das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf, wie sie im Vorschlag vorgesehen sind, allen Personen, die von den Maßnahmen betroffen sind, ausreichenden Schutz bieten. Darüber hinaus wurde bewertet, ob das Recht auf Verteidigung auf Personen ausgedehnt werden sollte, die nicht wegen der Straftat angeklagt sind, aber von den Maßnahmen betroffen sind.
Die Ministerinnen und Minister bekundeten weitgehend ihre Unterstützung für die Gewährung von Verfahrensschutz für alle von den Maßnahmen betroffenen Personen, einschließlich Personen, die keiner Straftat beschuldigt oder verdächtigt werden, und dies zumindest in dem im Vorschlag vorgesehenen Umfang. Auf der Grundlage der Beratungen wird die Arbeit nun auf fachlicher Ebene fortgesetzt.
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Der Rat legte sein Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über die Richtlinie zur Bekämpfung der Umweltkriminalität fest. Der Vorschlag zielt darauf ab, die Ermittlung und Strafverfolgung hinsichtlich Umweltstraftaten zu verbessern. Umweltkriminalität wird genauer definiert, und es werden neue Kategorien von Umweltkriminalität aufgenommen. Außerdem wird die Höhe der Strafen für natürliche Personen und erstmals auch für juristische Personen harmonisiert.
Der Rat nahm heute sein Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über die vorgeschlagene Verordnung über die Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit und des Zugangs zur Justiz und den Vorschlag für die dazugehörige Richtlinie an. Mit diesen Vorschlägen werden die Wirksamkeit und das Tempo von Gerichtsverfahren verbessert und der Zugang der Bürgerinnen und Bürger zur Justiz erleichtert.
Strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung („SLAPP-Klagen“)
Die Ministerinnen und Minister berieten zum ersten Mal über den Entwurf einer Richtlinie zur Bekämpfung strategischer Klagen gegen öffentliche Beteiligung (Anti-SLAPP-Richtlinie). Im Mittelpunkt der Beratungen standen insbesondere die Notwendigkeit angemessener Garantien gegen den Missbrauch von Zivilverfahren bei gleichzeitiger Wahrung des Rechts auf effektiven Zugang zur Justiz.
Dieser Vorschlag zielt darauf ab, Journalistinnen und Journalisten sowie Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger vor missbräuchlichen Rechtsstreitigkeiten zu schützen, mit denen sie zum Schweigen gebracht werden sollen. Die Mitgliedstaaten haben das Ziel der Richtlinie, die Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit zu schützen, umfassend unterstützt. Sie haben auch darauf hingewiesen, dass sichergestellt werden muss, dass die im Vorschlag vorgesehenen Verfahrensgarantien nicht missbraucht werden und dass der Zugang des Klägers zur Justiz, der ebenfalls ein Grundrecht darstellt, weiterhin gewährleistet ist. Diese Maßnahmen sollten sorgfältig zielgerichtet sein und im Einklang mit dem Recht auf ein faires Verfahren stehen.
Während des Mittagessens erörterten die Ministerinnen und Minister die Bekämpfung von Antisemitismus. Sie erörterten, wie die Anstrengungen zur Bekämpfung von Antisemitismus auf allen Ebenen und in der gesamten Gesellschaft maximiert werden können, wie die Beratungen wirksam gestrafft werden können, welche Instrumente für die Bekämpfung von Antisemitismus im Internet die grundlegendsten sind, was die Mitgliedstaaten unternehmen, um die Erfassung und Meldung antisemitischer Vorfälle zu verbessern, und welche Maßnahmen ergriffen werden, um auf nationaler und EU-Ebene angemessene Finanzmittel zu gewährleisten und bereitzustellen.
Grundrechte
Die Ministerinnen und Minister erörterten den Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention, insbesondere die letzten noch offenen Punkte dieser Verhandlungen. Die Verhandlungen mit dem Europarat wurden im Juni 2020 offiziell wiederaufgenommen und sind seitdem sehr gut vorangekommen, über eine Reihe von Schlüsselelementen wurden vorläufige Einigungen erzielt.
Unter dem Tagesordnungspunkt „Sonstiges“ legte die Kommission ihren Jahresbericht über die Anwendung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vor. Der Schwerpunkt des diesjährigen Berichts liegt auf der Stärkung der Rolle von Organisationen der Zivilgesellschaft, Menschenrechtsverteidigerinnen Menschenrechtsverteidigern sowie Angehörigen der Rechtsberufe als Schlüsselakteure in unseren Demokratien.
Elektronische Beweismittel
Der Vorsitz berichtete über die Fortschritte bei den Vorschlägen zu elektronischen Beweismitteln. Er unterrichtete die Ministerinnen und Minister über die vorläufige politische Einigung, die am 29. November mit dem Europäischen Parlament erzielt wurde. Die technischen Arbeiten zur Fertigstellung der Rechtstexte laufen derzeit, damit sie den Mitgliedstaaten zur Billigung vorgelegt werden können.
Das Ziel der Gesetzgebungsvorschläge zu elektronischen Beweismitteln besteht darin, den Zugang zu elektronischen Beweismitteln zu beschleunigen, indem ein Rechtsrahmen für gerichtliche Anordnungen geschaffen wird, die direkt an einen Diensteanbieter oder seinen gesetzlichen Vertreter in einem anderen Mitgliedstaat gerichtet sind.
Der Rat nahm Schlussfolgerungen zur Stärkung der Kapazitäten des Europäischen Justiziellen Netzes gegen Computerkriminalität (EJCN) an und hat damit die Einrichtung des formellen EJCN-Sekretariats unterstützt, das als notwendige Unterstützungsstruktur für das EJCN dienen sollte, um das EJCN in die Lage zu versetzen, den Bedürfnissen und Erwartungen der im Bereich der Cyberkriminalität tätigen Rechtspraktiker gerecht zu werden.
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Der Vorsitz berichtete ferner über die Vorbereitungen und die Tagesordnung für das nächste Ministertreffen EU-USA im Bereich Justiz und Inneres sowie über die Ergebnisse des Ministerforums EU-Westbalkan für Justiz und Inneres.
Der Vorsitz unterrichtete die Ministerinnen und Minister über die Konferenz über „Whistleblowing“, die am 26./27. Oktober in Prag stattfand. Auf dieser Tagung wurden die Entwicklungen bei der Umsetzung der Richtlinie über Whistleblowing und den Schutz von Hinweisgebern im Allgemeinen erörtert.
Der Vorsitz legte ferner die Ergebnisse des Workshops zur Digitalisierung der Justiz dar, der am 24. Oktober in Brüssel stattgefunden hat.
Die Kommission stellte eine Empfehlung zu den Verfahrensrechten von Verdächtigen und Beschuldigten in Untersuchungshaft und den materiellen Haftbedingungen vor.
Der künftige schwedische Ratsvorsitz hat sein Arbeitsprogramm und seine Prioritäten für die kommenden sechs Monate vorgestellt.
Inneres (Donnerstag, 8. Dezember)
Schengen-Raum
Der Rat nahm heute einen Beschluss über die vollständige Anwendung des Schengen-Besitzstands in Kroatien an.
Ich freue mich sehr, dass Kroatien während des tschechischen Ratsvorsitzes zwei wichtige Schritte auf dem Weg seiner europäischen Integration gehen konnte – es ist sowohl dem Euro-Währungsgebiet als auch dem Schengen-Raum beigetreten. Ich bin zuversichtlich, dass diese Erfolge anderen Mitgliedstaaten, die die Voraussetzungen für den nächsten Schritt auf ihrer europäischen Reise erfüllen, den Weg ebnen werden. Meine Kolleginnen und Kollegen und ich werden weiterhin hart daran arbeiten, dass wir Bulgarien und Rumänien in naher Zukunft in die Schengen-Familie aufnehmen können.
Vít Rakušan, tschechischer Innenminister
Die Ministerinnen und Minister befassten sich ferner mit der allgemeinen Lage des Schengen-Raums, wobei der Schwerpunkt auf Maßnahmen für die innere Sicherheit, einschließlich der Interoperabilität von IT-Systemen und der Bekämpfung der Migrantenschleusung, lag. Sie unterstützten eine Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung der Migrantenschleusung, dabei ging es um drei Bereiche: Aufrechterhaltung einer soliden Lageerfassung, Unterstützung eines stärkeren grenzüberschreitenden operativen Vorgehens gegen kriminelle Netze und die Rolle der JI-Agenturen und der behördenübergreifenden Zusammenarbeit. Die Ministerinnen und Minister billigten ferner den überarbeiteten Zeitplan für die Inbetriebnahme des verbesserten Schengener Informationssystems, die nun bis zum 7. März 2023 erfolgen soll.
Asyl und Migration
Der Vorsitz legte den Sachstand der Asyl‑ und Migrationsdossiers dar. In den vergangenen Monaten wurde intensiv daran gearbeitet auszuloten, wie es in Bezug auf Solidarität, Verantwortung und Krisenreaktion im Bereich der Migrationspolitik der EU weitergehen kann. Die Arbeiten zur Einbeziehung dieser Grundsätze in die Gesetzgebungstexte werden unter dem bevorstehenden schwedischen Vorsitz fortgesetzt. Der Vorsitz informierte ferner über die jüngsten positiven Entwicklungen im Zusammenhang mit der interinstitutionellen Zusammenarbeit zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament, die es ermöglicht haben, die Arbeit an fünf Gesetzgebungsvorschlägen im Rahmen des Migrations- und Asylpakets wieder aufzunehmen.
Die Ministerinnen und Minister bewerteten die Fortschritte bei den laufenden Beratungen über eine Verordnung zur Bewältigung von Situationen der Instrumentalisierung im Bereich Migration und Asyl. Diese Verordnung würde es Mitgliedstaaten in einer Situation der Instrumentalisierung ermöglichen, ausnahmsweise von einigen der gemeinsamen europäischen Asylvorschriften abzuweichen, sofern dies erforderlich und verhältnismäßig ist. Sie enthielte ferner spezifische Vorschriften für Unterstützungs- und Solidaritätsmaßnahmen, die in einer solchen Situation ergriffen werden können.
Die Ministerrunde führte außerdem einen Gedankenaustausch über die externe Dimension der Migration und die Lage entlang der wichtigsten Migrationsrouten. Sie betonten, dass die externe Dimension der Migration umfassend behandelt werden muss, wobei alle Routen zu berücksichtigen sind und nach Möglichkeit gemeinsame oder ergänzende Anstrengungen unternommen werden müssen. Im Rahmen dieses Tagesordnungspunkts stellte die Europäische Kommission ihren Aktionsplan für die Westbalkanroute vor, der an ihren Aktionsplan für das zentrale Mittelmeer anknüpft, der am 21. November veröffentlicht wurde. Die Kommission wurde aufgefordert, Aktionspläne für die übrigen Routen vorzuschlagen.
Während des Mittagessens beriet die Ministerrunde darüber, wie die Wirksamkeit der Rückkehrpolitik der EU verbessert werden kann. Sie betonten, welche Rolle die Visumpolitik in diesem Zusammenhang spielen kann, und billigten einen vom Vorsitz vorgeschlagenen Zeitplan; sie machten jedoch darauf aufmerksam, dass dieses Mittel in verschiedenen Bereichen genutzt werden müsse, um die Zusammenarbeit von Drittländern bei der Rückübernahme zu verbessern.
Der Rat hat außerdem als Punkt ohne Aussprache einen Durchführungsbeschluss angenommen, mit dem die Visumgebühr für gambische Staatsangehörige auf 120 € erhöht wird, um die Kooperation Gambias bei der Rückkehr und Rückübernahme eigener Staatsangehöriger zu verbessern.
Die Ministerinnen und Minister führten einen Gedankenaustausch über die Lage der ukrainischen Flüchtlinge in der EU, insbesondere in Bezug auf Unterbringung und Aufnahmeeinrichtungen, und über eine Notfallplanung im Wintern. Den jüngsten Zahlen zufolge haben fast 4 Millionen ukrainische Flüchtlinge in EU-Mitgliedstaaten Zuflucht gefunden und mindestens 700 000 Kinder wurden in die Bildungssysteme aufgenommen.
Die Ministerrunde zog ferner Bilanz des Dialogs über die innere Sicherheit mit der Ukraine, um gemeinsame sicherheitspolitische Herausforderungen infolge des russischen Angriffskriegs, einschließlich Grenzsicherheit und des Risikos von Menschenhandel, illegalem Handel mit Feuerwaffen und anderen schweren Verbrechen, anzugehen.
Unter „Sonstiges“ informierte die Kommission die Ministerinnen und Minister über die Reaktion im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der EU auf die Herausforderungen, die sich aus dem Krieg in der Ukraine ergeben, einschließlich der jüngsten Herausforderungen im Energiebereich.
Der Rat nahm ohne Aussprache einen Beschluss an, in dem festgelegt wird, in der Ukraine und in Georgien ausgestellte russische Dokumente nicht anzuerkennen. Russische Reisedokumente, die in von Russland besetzten Regionen in der Ukraine oder in abtrünnigen Gebieten Georgiens oder für dort wohnende Personen ausgestellt werden, werden nicht als gültige Reisedokumente für die Erteilung eines Visums oder das Überschreiten der Grenzen des Schengen-Raums anerkannt.
Der Rat nahm eine Richtlinie und eine Empfehlung an, die darauf abzielen, die Schwachstellen kritischer Einrichtungen zu verringern und ihre Resilienz zu stärken. Mit diesen Einrichtungen werden die wesentliche Dienstleistungen erbracht, die für die Aufrechterhaltung lebenswichtiger gesellschaftlicher Funktionen, wirtschaftlicher Tätigkeiten, der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit sowie der Umwelt von entscheidender Bedeutung sind. Sie müssen in der Lage sein, hybride Angriffe, Naturkatastrophen, terroristische Bedrohungen und Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu verhindern, davor zu schützen, darauf zu reagieren, sie zu bewältigen und sich davon zu erholen.
Die Ministerinnen und Minister bewerteten die Fortschritte in Bezug auf den Entwurf einer Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet. Im Rat wurden auf fachlicher Ebene Beratungen geführt, womit die erste Prüfung des vollständigen Textes abgeschlossen ist. Im Anschluss daran hat der Vorsitz mehrere Vorschläge zur Überarbeitung des Textes vorgelegt, insbesondere in Bezug auf Gegenstand und Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, Pflichten von Anbietern von Online-Diensten sowie Überwachung, Durchsetzung und Zusammenarbeit. Die Beratungen über die Verordnung werden während des bevorstehenden schwedischen Ratsvorsitzes fortgesetzt.
Die Ministerinnen und Minister wurden in Anwesenheit der Gruppe für Terrorismusbekämpfung (CTG) über die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden für die Terrorismusbekämpfung unterrichtet.
Der Vorsitz informierte die Ministerinnen und Minister über den Stand der Beratungen über die aktuellen Gesetzgebungsvorschläge.
Diese Publikation ist derzeit nur in folgender/folgenden Sprache(n) verfügbar:
Der Vorsitz berichtete ferner über die Vorbereitungen und die Tagesordnung für das nächste Ministertreffen EU-USA im Bereich Justiz und Inneres sowie über die Ergebnisse des Ministerforums EU-Westbalkan für Justiz und Inneres.
Der Vorsitz informierte über das Ergebnis der Ministerkonferenz im Rahmen des Prager Prozesses, auf der eine gemeinsame Erklärung und ein Aktionsplan für 2023-2027 angenommen wurden.
Portugal berichtete über die Ernennung des Generaldirektors der Internationalen Organisation für Migration (IOM).
Die Kommission berichtete über die Waldbrandprävention im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens angesichts der intensiven Brandsaison dieses Sommers in der EU.
Der künftige schwedische Ratsvorsitz stellte sein Arbeitsprogramm und seine Prioritäten für die kommenden sechs Monate vor.
Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.