Bessere Vernetzung im Verkehr
Die EU will die Verkehrsverbindungen zwischen den Ländern verbessern, indem sie Infrastruktur finanziert, umweltfreundlicheres Reisen fördert und dafür sorgt, dass die verschiedenen Systeme gut zusammenarbeiten.
Warum ist Konnektivität so wichtig?
Der Verkehrssektor trägt rund 5 % zum BIP der EU bei und beschäftigt mehr als 10 Millionen Menschen in Europa. Reibungslose Verbindungen zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern bedeuten kürzere Fahrzeiten, weniger Stress für Passagiere (z. B. dank des leichteren Kaufs intermodaler Fahrscheine), niedrigere Kosten sowohl für den Personen- als auch für den Güterverkehr und weniger CO2-Emissionen.
Transeuropäisches Verkehrsnetz (TEN‑V)
1996 wurde das Transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V) ins Leben gerufen, um Kriterien für grenzüberschreitende Projekte festzulegen, die zu einer transeuropäischen Konnektivität führen.
Die TEN-V-Leitlinien wurden mehrfach aktualisiert – zuletzt im Juni 2024, als der Rat eine überarbeitete Verordnung über Leitlinien der EU für den Aufbau des TEN-V-Netzes annahm.
Ziel der neuen Rechtsvorschriften ist es, ein zuverlässiges, nahtloses und anspruchsvolles transeuropäisches Verkehrsnetz aufzubauen, das eine nachhaltige Konnektivität in ganz Europa ohne Unterbrechungen oder Engpässe gewährleistet. Das drei Ebenen umfassende TEN-V-Netz wird schrittweise aufgebaut bzw. erweitert; dazu sind in der neuen Verordnung klare Fristen für die Fertigstellung vorgesehen. Demzufolge soll
- das Kernnetz bis 2030 fertiggestellt sein
- das neu hinzugefügte erweiterte Kernnetz bis 2040
- und das Gesamtnetz bis 2050
Fazilität „Connecting Europe“
Die Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) ist ein EU-Finanzierungsprogramm zur Verbesserung der Infrastruktur auf dem gesamten Kontinent. Ziel der Initiative ist es, Investitionen in leistungsstarke, nachhaltige Infrastrukturen in den Bereichen Verkehr, Digitales und Energie zu unterstützen und dadurch den EU-Binnenmarkt zu stärken und das Wirtschaftswachstum zu fördern.
Im Juni 2021 nahm der Rat das zweite CEF-Programm („CEF 2.0“) an, mit dem mehr als 33 Mrd. € für den Zeitraum 2021-2027 bereitgestellt werden.
Ein beträchtlicher Teil (mehr als 75 %) der CEF 2.0-Mittel ist für den Verkehrssektor vorgesehen; im Mittelpunkt stehen dabei die Modernisierung und Anbindung verschiedener Verkehrsträger (Schienen-, Straßen-, Binnenschifffahrts- und Seeverkehrswege).
Darüber hinaus werden durch das CEF 2.0 auch Projekte in den Bereichen Digitales und Energie finanziert. Ziel ist ein besser vernetztes, nachhaltiges Europa, indem der ökologische Wandel vorangebracht, die Energieversorgungssicherheit gestärkt und die digitale Konnektivität für alle verbessert wird.
Der Rat hat am 15. Dezember 2025 eine partielle allgemeine Ausrichtung zu den operativen Bestimmungen der vorgeschlagenen Verordnung zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“ für den Zeitraum 2028-2034 (CEF III) erzielt. Der Vorschlag ist Teil des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens (MFR).
Intelligente Verkehrssysteme
Der Rat hat einen neuen Rahmen für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme angenommen, um den digitalen Wandel und eine intelligentere Mobilität in der EU schneller voranzubringen. Die neuen Vorschriften gehören zur Strategie der Kommission für nachhaltige und intelligente Mobilität.
Intelligente Verkehrssysteme (IVS) wie Reiseplaner, eCall und selbstfahrende Autos revolutionieren die Art und Weise, wie Menschen sich fortbewegen; sie sparen Zeit, verringern Emissionen und Stau und vereinfachen die Reiseplanung.
Mit der überarbeiteten IVS-Richtlinie, die im Oktober 2023 vom Rat angenommen wurde, soll die Verfügbarkeit digitaler Daten – die Dienste wie multimodale Reiseplaner und Navigationsdienste unterstützen – beschleunigt und ihre Interoperabilität verbessert werden. Dadurch können Fahrzeuge und Straßeninfrastruktur miteinander kommunizieren, etwa um vor unerwarteten Ereignissen wie Verkehrsstaus zu warnen.
Verkehrspolitik nach Verkehrsträgern
Erfahren Sie mehr darüber, was die EU in Bezug auf den Luft-, Schienen-, Straßen- und Seeverkehr unternimmt.
Weitere Informationen
Letzte Überprüfung: 15. Dezember 2025