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Luftverkehr

Die EU setzt sich für einen sicheren, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Luftverkehrssektor ein.

Mehr Nachhaltigkeit und bessere Vernetzung im Luftverkehr

Der Luftverkehr verursacht rund 14 % der verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen in der EU. Mehrere Initiativen der EU sollen diesen Anteil verringern. Dabei geht es vor allem um umweltfreundlichere Kraftstoffe und eine innovativere Organisation des Luftraums.

Initiative „ReFuelEU Aviation“: nachhaltige Flugkraftstoffe

Nachhaltige Flugkraftstoffe (Biokraftstoffe, synthetische Kraftstoffe und wiederverwertete kohlenstoffhaltige Kraftstoffe) gehören zu den wichtigsten kurz- und mittelfristigen Instrumenten zur erheblichen Verringerung der Emissionen von Flugzeugen. Dieses Potenzial ist jedoch weitgehend ungenutzt, denn ein geringes Angebot und Preise, die weit über denen für fossile Brennstoffe liegen, stehen der Entwicklung nachhaltiger Flugkraftstoffe entgegen. Daher beträgt der Anteil solcher Kraftstoffe am Gesamtkraftstoffverbrauch des Luftverkehrs lediglich 0,05 %.

Mit der Verordnung „ReFuelEU Aviation“ (als Teil des Pakets „Fit für 55“) soll der ökologische Fußabdruck des Luftverkehrs verringert und – durch den verstärkten Einsatz nachhaltiger Flugkraftstoffe – ein Beitrag zum Erreichen der EU-Klimaziele geleistet werden, während für gleiche Wettbewerbsbedingungen mit Blick auf einen nachhaltigen Luftverkehrssektor gesorgt wird. Nach den neuen Vorschriften müssen Anbieter von Flugkraftstoffen den Anteil nachhaltiger Kraftstoffe an allen Flughäfen der EU bis 2050 auf 70 % erhöhen.

In der Infografik werden die Ziele und Vorteile der vorgeschlagenen Verordnungen „ReFuelEU Aviation“ und „FuelEU Maritime“ dargestellt, mit denen die Nutzung nachhaltigerer Kraftstoffe in den beiden Verkehrssektoren erhöht werden soll.
„Fit für 55“: für mehr umweltfreundliche Kraftstoffe im Flug- und Seeverkehr (Infografik)

„Fit für 55“: für mehr umweltfreundliche Kraftstoffe im Flug- und Seeverkehr (Infografik)

Ein Flugzeug auf dem Rollfeld, davor ein Tankwagen mit nachhaltigem Kraftstoff; eine gestrichelte Linie symbolisiert eine Füllmenge von 70 %.

Nachdem der Rat und das Europäische Parlament im April 2023 eine vorläufige Einigung erzielt hatten, nahm der Rat die Verordnung im Oktober 2023 an.

Nachhaltigkeit des internationalen Luftverkehrs

Alle EU-Länder sind Mitglieder der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO). Zusammen mit den anderen ICAO-Mitgliedern arbeiten sie an der Verbesserung der Umweltbilanz des Luftverkehrs.

Um die negativen Auswirkungen der internationalen Zivilluftfahrt auf das Klima so gering wie möglich zu halten und das nachhaltige Wachstum der internationalen Luftfahrt zu fördern, arbeitet die ICAO an einer Reihe von Maßnahmen, darunter:

  • Verbesserungen der Flugzeugtechnologie
  • operative Verbesserungen
  • nachhaltige Flugkraftstoffe
  • CORSIA (System zur Verrechnung und Reduzierung von Kohlenstoffdioxid für die internationale Luftfahrt)

Im Juni 2020 bestätigte die EU ihre Teilnahme an CORSIA ab Beginn der freiwilligen Phase am 1. Januar 2021. Darüber hinaus nahm der Rat im Dezember 2022 einen Beschluss an, um es den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, einige ihrer CORSIA-Verpflichtungen zu erfüllen.

Im Jahr 2023 wurde die Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems (EHS) beschlossen, die auch den Luftverkehr betraf. Die Überarbeitung ist Teil des Pakets „Fit für 55“. Ziel ist es, den Beitrag des Sektors zur EU-Klimapolitik zu erhöhen und CORSIA in der EU umzusetzen.

Einheitlicher europäischer Luftraum

Im Rahmen des einheitlichen europäischen Luftraums arbeiten die EU-Institutionen an der Entwicklung gemeinsamer Vorschriften und Ziele für das Management des europäischen Luftraums. Ein effizientes Flugverkehrsmanagement dürfte sowohl zur Senkung der Emissionen des Sektors als auch zu ausreichenden Kapazitäten und Kosteneffizienzgewinnen beitragen.

Die Kommission hat am 22. September 2020 einen überarbeiteten Vorschlag zur Änderung der geltenden Verordnung vorgelegt. Im Juni 2021 hat der Rat eine allgemeine Ausrichtung zur Reform des einheitlichen europäischen Luftraums festgelegt.

Im März 2024 haben der Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung über die Reform erzielt, die anschließend von beiden gebilligt wurde. Die endgültige Fassung des Rechtsakts wurde am 23. Oktober 2024 unterzeichnet und am 11. November 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Fluggastrechte

Die Verordnungen über Fluggastrechte und die Haftung von Luftfahrtunternehmen schützen die Interessen von Fluggästen in der EU, wenn ihnendie Beförderung verweigertwird oder ihr Flug verspätet ist oder annulliert wird. Außerdem ist darin festgelegt, welche Rechte Fluggäste bei Unfällen oder bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung ihres Gepäcks haben.

Aufgrund mangelnder Klarheit bei bestimmten Grundsätzen, die im Text genannt werden, wurde jedoch 2013 eine Aktualisierung vorgeschlagen.

Nach langen Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament hat der Rat im Juli 2026 aktualisierte Vorschriften angenommen. Mit dem neuen Rahmen sollen die Fluggastrechte gestärkt und präzisiert werden.

Die aktualisierten Vorschriften umfassen

  • klarere Leitlinien dafür, wie bei einer Annullierung oder Verspätung Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden können,
  • mehr Unterstützung bei Störungen,
  • neue Rechte in Bezug auf nicht angetretene Flüge („No-Show“) und Handgepäck sowie für Personen mit besonderen Bedürfnissen sowie
  • erweiterte Rechte für Fluggäste, die umgeleitet werden.

Flugsicherheit

Das europäische Flugsicherheitssystem beruht auf gemeinsamen Sicherheitsvorschriften, die in allen EU-Ländern gelten. Diese Vorschriften werden von der Europäischen Kommission, der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA) und den nationalen Luftfahrtbehörden überwacht. Unter die Vorschriften fallen wichtige Bereiche wie die Sicherheit der Flugzeuge, die Ausbildung der Pilotinnen und Piloten, die Flughäfen, der Flugbetrieb und die Flugverkehrsdienste.

Alle Fluggesellschaften, die in der Europäischen Union tätig sind, müssen diese Sicherheitsvorschriften einhalten. Fluglinien, die sich nicht daran halten, werden verboten und auf die EU-Flugsicherheitsliste gesetzt. Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert und trägt zum Schutz der Passagiere bei, indem sie über Fluggesellschaften informiert, die unsicher sein könnten.

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Letzte Überprüfung: 13. Juli 2026