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Straßenverkehr

Erfahren Sie, was die EU unternimmt, um den Straßenverkehr wettbewerbsfähiger, umweltfreundlicher und sicherer zu machen.

Nachhaltiger und vernetzter Straßenverkehr

Der Straßenverkehr spielt eine entscheidende Rolle für den Personen- und Güterverkehr in ganz Europa, trägt aber auch erheblich zu Treibhausgasemissionen bei. Allein Personenkraftwagen verursachen 12 % aller CO₂-Emissionen in der EU.

Die EU hat mehrere Initiativen ins Leben gerufen, mit denen der Verkehr umweltfreundlicher gestaltet werden soll. Ziel dabei ist es, Zugänglichkeit und Umweltverantwortung miteinander in Einklang zu bringen.

Pkw und leichte Nutzfahrzeuge: CO2-Emissionsnormen

Im März 2023 hat der Rat neue Vorschriften zur weiteren Verringerung der CO₂-Emissionen von neuen Pkw und leichten Nutzfahrzeugen angenommen und dabei die EU-Verordnung von 2019 überarbeitet.

In den überarbeiteten Vorschriften werden Ziele für die schrittweise Verringerung der Emissionen festgelegt. Im Zeitraum von 2030 bis 2034 müssen die Emissionen bei neuen Pkw um 55 % und bei neuen leichten Nutzfahrzeugen um 50 % gegenüber den Zielen von 2021 gesenkt werden.

Ab 2035 müssen alle neuen Pkw und leichten Nutzfahrzeuge emissionsfrei sein.

Im Dezember 2025 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Überarbeitung der CO2-Emissionsnormen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge vorgelegt. Der Vorschlag zielt auf einen flexibleren und technologieneutralen Ansatz ab, während gleichzeitig der Kurs in Richtung Klimaneutralität beibehalten wird. Die Mitgliedstaaten prüfen derzeit den Vorschlag.

Lastkraftwagen und Busse: CO2-Emissionsnormen

Der Rat hat im Mai 2024 neue Vorschriften zur Verschärfung der CO₂-Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge angenommen. Mit der Verordnung werden die Vorschriften von 2019 überarbeitet, damit die EU ihre Ziele bei der Bekämpfung des Klimawandels erreichen kann.

Ziel der Verordnung ist es, die CO₂-Emissionen im Straßenverkehr entsprechend den Klimazielen der EU zu verringern. Dazu sollen das Emissionsreduktionsziel für 2030 (-45 %) angehoben und neue Ziele für 2035 (-65 %) und 2040 (-90 %) eingeführt werden.

Mit den Vorschriften wird der Anwendungsbereich der vorherigen Verordnung erweitert, sodass fast für alle neuen schweren Nutzfahrzeuge mit zertifizierten CO₂-Emissionen – darunter auch kleinere Lastkraftwagen, Stadtbusse, Reisebusse und Anhänger – Emissionsreduktionsziele gelten.

Nach den neuen Vorschriften müssen alle neuen Stadtbusse ab 2035 emissionsfrei sein. Für Fernbusse und Reisebusse gelten weiterhin die Gesamtziele.

Im März 2026 hat der Rat förmlich eine gezielte Änderung der Verordnung über CO₂-Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge angenommen. Mit den neuen Vorschriften wird den Herstellern vorübergehend Flexibilität eingeräumt, damit sie ihre CO₂-Emissionsreduktionsziele für 2030 erreichen können. Der Inhalt der langfristigen Reduktionsziele wird durch diese Änderung nicht abgewandelt.

Euro 7

Neben der Festlegung von Emissionsnormen für Fahrzeuge hat die EU auch Vorschriften zur Reduzierung anderer Luftschadstoffe aus dem Straßenverkehr angenommen.

Die Euro-7-Verordnung enthält Vorschriften für Emissionen, die die oben genannten CO₂-Grenzwerte ergänzen und auch andere umweltschädliche Elemente abdecken. Dazu gehören die Verschmutzung durch Reifenabrieb, Bremsen und Batterien.

Mit den Vorschriften werden Pkw, leichte Nutzfahrzeuge und schwere Nutzfahrzeuge in einem einzigen Rechtsakt erfasst.

Im April 2024 hat der Rat die neue Verordnung angenommen.

Straßenbenutzungsgebühren

In den EU-Rechtsvorschriften sind Regelungen für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Straßenverkehrsinfrastruktur in den Mitgliedstaaten durch schwere Nutzfahrzeuge festgelegt.

Im November 2021 gab der Rat grünes Licht für eine Überarbeitung dieser Regelungen, die zusammen die sogenannte Eurovignetten-Richtlinie ausmachen. Mit den überarbeiteten Vorschriften soll ein umweltfreundlicherer und effizienterer Verkehrssektor gefördert werden. Ferner sind neue Regelungen zur Verringerung der CO₂-Emissionen vorgesehen, um den CO₂-Fußabdruck des Sektors im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal und dem Übereinkommen von Paris zu verringern.

Die Richtlinie ist im März 2022 in Kraft getreten.

Der Rat und das Europäische Parlament haben im Juni 2026 eine vorläufige Einigung über bestimmte Änderungen der Eurovignetten-Richtlinie erzielt. Damit soll mehr Klarheit darüber geschaffen werden, wie die CO2-basierten Benutzungsgebühren anzuwenden sind, insbesondere vor dem Hintergrund der neuen CO2-Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge, die seit dem 1. Juli 2026 gelten.

Mit den Änderungen wird darauf abgezielt, einen reibungslosen Übergang zu einem Mautsystem zu unterstützen, das die Fahrzeugemissionen besser berücksichtigt und gleichzeitig eine einheitlichere Anwendung der Vorschriften in den Mitgliedstaaten gewährleistet.

Infrastruktur für alternative Kraftstoffe

Ziel der Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe ist die Gewährleistung des EU-weiten Aufbaus einer öffentlich zugänglichen elektrischen Lade- und Betankungsinfrastruktur für alternative Kraftstoffe im Straßen-, Luft- und Schiffsverkehr.

Mit den Vorschriften werden Ziele für die Errichtung von Ladestationen und Tankstellen festgelegt. Dazu gehört auch, dass auf den Hauptstraßen mindestens alle 60 km Ladestationen vorhanden sind. Der Rat hat die Verordnung im Juli 2023 angenommen.

Die Infografik enthält Daten und Zahlen zur Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe, mit der sichergestellt werden soll, dass bis 2030 in der gesamten EU genügend Tankstellen für alternative Kraftstoffe und Ladepunkte vorhanden sind.
„Fit für 55“: für einen nachhaltigeren Verkehr (Infografik)

„Fit für 55“: für einen nachhaltigeren Verkehr (Infografik)

Altfahrzeug-Recycling

Der Rat hat im Juni 2026 die Verordnung über Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und über die Entsorgung von Altfahrzeugen förmlich angenommen. Mit der neuen Verordnung werden Anforderungen an die Kreislauffähigkeit über den gesamten Lebenszyklus von Fahrzeugen, also von der Konstruktion und Herstellung bis hin zur Behandlung von Altfahrzeugen, eingeführt.

Die Hersteller werden finanziell und organisatorisch für den gesamten Lebenszyklus ihrer Fahrzeuge verantwortlich gemacht – bis zum Zeitpunkt ihrer Entsorgung.

Mit der Verordnung wird ferner die Ausfuhr von nicht mehr verkehrstauglichen Gebrauchtfahrzeugen verboten, um sicherzustellen, dass die EU ihren Verpflichtungen nachkommt, wertvolle Materialien in ihrem Hoheitsgebiet zu behalten und nicht zur Umweltverschmutzung in Drittländern beizutragen.

Änderung der Richtlinie über Gewichte und Abmessungen

Der Rat hat im Dezember 2025 einen Standpunkt zur Änderung der Richtlinie zur Festlegung der höchstzulässigen Abmessungen und Gewichte für bestimmte Straßenfahrzeuge angenommen. In der Richtlinie sind die Vorschriften für das höchstzulässige Gewicht und die höchstzulässigen Abmessungen von Fahrzeugen, die in der EU im Straßenverkehr genutzt werden, festgelegt.

Mit dieser Änderung sollen die geltenden Vorschriften modernisiert werden, um dem technologischen Fortschritt, einschließlich der Einführung saubererer emissionsfreier Fahrzeuge, Rechnung zu tragen. Sie enthält Anreize für den Straßenverkehrssektor, in emissionsfreie Technologien zu investieren, indem insbesondere ein Ausgleich für das zusätzliche Gewicht aufgrund dieser Technologien ermöglicht wird.

Straßenverkehrssicherheit

Trotz erheblicher Fortschritte in den letzten Jahrzehnten verlieren jedes Jahr immer noch mehr als 20 000 Menschen auf den Straßen der EU ihr Leben. Die EU strebt an, die Zahl der Toten und Schwerverletzten bis 2030 um 50 % zu senken. Zudem sollen bis 2050 keine Verkehrsunfälle mit Toten und Schwerverletzten mehr zu verzeichnen sein.

Dieses Ziel soll unter anderem mit dem von der Europäischen Kommission im März 2023 vorgeschlagenen Paket zur Straßenverkehrssicherheit erreicht werden. Es beinhaltet die Überarbeitungen von drei Legislativvorschlägen:

  • der Richtlinie über den Führerschein,
  • der Richtlinie über die unionsweite Wirkung von Entscheidungen über den Fahrbefähigungsverlust und
  • der Richtlinie über den grenzüberschreitenden Austausch von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte.

Überarbeitete Führerscheinrichtlinie für eine bessere Vorbereitung und Bewertung von Fahrern

Der Rat und das Europäische Parlament haben im März 2025 eine vorläufige Einigung über die Aktualisierung der Führerscheinrichtlinie erzielt. Ziel ist die Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit, indem sichergestellt wird, dass Fahrer besser auf den Straßenverkehr vorbereitet und bewertet werden.

Diese Überarbeitung umfasst:

  • einen einheitlichen digitalen Führerschein bis Ende 2030,
  • die Harmonisierung der Probezeit für Fahranfänger in allen Mitgliedstaaten,
  • eine Regelung für begleitetes Fahren für junge Fahrer mit einem Führerschein der Kategorie C und
  • einen Schritt zur Harmonisierung der medizinischen Untersuchungen im Rahmen der Ausstellung von Führerscheinen.

Die Richtlinie wird nun auf rechtliche und sprachliche Fragen geprüft und anschließend vom Rat und vom Europäischen Parlament förmlich angenommen. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU haben die Mitgliedstaaten 30 Monate Zeit, um die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.

Richtlinie über den Fahrberechtigungsverlust zur Sicherstellung, dass schwere Verkehrsdelikte geahndet werden

Am 25. März 2025 erzielten der Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige politische Einigung über eine bessere Durchführung von Entscheidungen über den Fahrberechtigungsverlust (Fahrverbot oder Aussetzung des Führerscheins) in der gesamten Union.

Mit dieser Initiative soll sichergestellt werden, dass Fahrer, die schwere Verkehrsdelikte begehen, in der gesamten EU für ihre Delikte verantwortlich gemacht werden – unabhängig davon, wo die Delikte begangen wurden. Wenn ein Fahrer in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat, der seinen Führerschein ausgestellt hat, ein schweres Verkehrsdelikt begeht, gilt sein Fahrberechtigungsverlust derzeit häufig nur in dem Land, in dem das Delikt begangen wurde.

Wichtigste Elemente der Initiative:

  • Die Mitgliedstaaten müssen Entscheidungen der anderen Mitgliedstaaten über den Fahrberechtigungsverlust bei schweren Verkehrsdelikte durchsetzen. Dazu zählen z. B. Trunkenheit im Straßenverkehr oder Verhaltensweisen, die eine schwere Körperverletzung oder den Tod einer Person zur Folge haben.
  • Fahrverbote für mehr als drei Monate müssen zwischen den Mitgliedstaaten unter Verwendung eines standardisierten Formulars gemeldet werden.
  • Wurde ein Fahrverbot in einem anderen Mitgliedstaat als dem, der den Führerschein ausgestellt hat, erteilt, muss der ausstellende Mitgliedstaat dieses Fahrverbot auch durchführen (mit wenigen Ausnahmen).
  • Jeglicher Datenaustausch erfolgt über das sichere RESPER-System (das EU-Netzwerk für den Austausch von Fahrerlaubnisdaten).

Austausch von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte

Nach einer vorläufigen politischen Einigung mit dem Europäischen Parlament im März 2024 nahm der Rat der EU am 16. Dezember 2024 die Überarbeitung der Richtlinie von 2015 über den grenzüberschreitenden Austausch von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte an. Die Initiative zielt darauf ab, die Straßenverkehrssicherheit zu verbessern, indem sichergestellt wird, dass nicht gebietsansässige Fahrer für in den EU-Mitgliedstaaten begangene Verkehrsdelikte zur Rechenschaft gezogen werden. Mit dem Vorschlag

  • werden gefährliches Überholen, Fahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung und Fahrerflucht in die Liste der Verkehrsdelikte, die unter die Richtlinie fallen, aufgenommen,
  • wird die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden verbessert,
  • werden Fahrerrechte besser geschützt (z. B. durch Maßnahmen zur Verhinderung des Missbrauchs personenbezogener Daten) und
  • werden die Melde- und Zahlungsmechanismen verbessert (um sicherzustellen, dass Fahrer, die ein Delikt begangen haben, Benachrichtigungen in ihrer eigenen Sprache erhalten und dass ihnen die Zahlung von Geldbußen erleichtert wird).

Die Mitgliedstaaten müssen die Bestimmungen der überarbeiteten Richtlinie innerhalb von 30 Monaten nach ihrem Inkrafttreten in nationales Recht umsetzen.

Paket zur Verkehrs- und Betriebssicherheit

Im Dezember 2025 hat der Rat einen Standpunkt zum Paket zur Verkehrs- und Betriebssicherheit festgelegt. Das Paket enthält eine umfassende Aktualisierung der EU-Normen in Bezug auf Straßensicherheitsüberprüfungen von Fahrzeugen und Vorschriften für deren Zulassung. Ziel ist es, die Straßenverkehrssicherheit in der EU weiter zu verbessern, indem beispielsweise

  • Kohärenz, Objektivität und Qualität der technischen Überwachung gewährleistet
  • unbefugte Eingriffe verringert und die Erkennung fehlerhafter Fahrzeuge sowie manipulierter Kilometerzähler verbessert wird

Weitere Informationen zu anderen Verkehrsarten

Hier erhalten Sie weitere Informationen über die EU-Politik in den Bereichen Luft-, Schienen- und Seeverkehr.

An electric car plugged into a charging point in front of a large tank of hydrogen, wind turbines and stylised leaves.
Umweltfreundlicherer Verkehr

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Mehrere Standortmarker in einer Europakarte mit verschlungenen Verbindungswegen zwischen den Standorten; ein Flugzeug, ein Zug und eine Fähre berühren die Verbindungen.
Bessere Vernetzung im Verkehr

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A large ship, a train and a lorry below the figures of two workers in high-visibility safety gear consulting a clipboard.
Mehr Verkehrssicherheit

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Letzte Überprüfung: 30. Juni 2026