Gleichstellung der Geschlechter
Die EU hat durch Rechtsvorschriften, Initiativen zur Stärkung der Rolle von Frauen und die Steigerung ihrer Erwerbsbeteiligung erhebliche Fortschritte bei der Gleichstellung der Geschlechter erzielt.
Förderung der Frauenrechte
Trotz nach wie vor bestehender Ungleichheiten wurden in den letzten Jahrzehnten erhebliche Fortschritte bei der Gleichstellung der Geschlechter erzielt.
In der EU sind diese Fortschritte auf Rechtsvorschriften, die Einbeziehung der Geschlechterperspektive in alle Politikbereiche und gezielte Maßnahmen zur Stärkung der Rolle von Frauen zurückzuführen.
Zu den positiven Entwicklungen zählen eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen und Fortschritte in der allgemeinen und beruflichen Bildung.
Allerdings bestehen weiterhin geschlechtsspezifische Unterschiede: Frauen sind nach wie vor in Niedriglohnsektoren über- und in Entscheidungspositionen unterrepräsentiert.
Gleicher Lohn
Die EU hat neue Vorschriften zur Lohntransparenz eingeführt, um sicherzustellen, dass Frauen und Männer bei gleicher Arbeit den gleichen Lohn erhalten.
So müssen EU-Unternehmen Informationen über die von ihnen gezahlten Löhne veröffentlichen und Maßnahmen ergreifen, wenn die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern bei ihnen 5 % übersteigt.
Für Opfer von Lohndiskriminierung sind Entschädigungen vorgesehen, für Arbeitgeber, die gegen die Vorschriften verstoßen, Sanktionen und Geldbußen.
Mehr Transparenz
Mangelnde Lohntransparenz gilt als eines der Haupthindernisse für die Überwindung der Lohnlücke zwischen Frauen und Männern. 2024 lag sie in der EU bei rund 11 %.
Das bedeutet, dass Frauen im Durchschnitt 11 % weniger pro Stunde gleicher Arbeit verdienen als Männer.
Die Lohnlücke hat langfristige Auswirkungen auf die Lebensqualität von Frauen, ihr Armutsrisiko und das fortbestehende Rentengefälle, das in der EU bei rund 25 % liegt (Eurostat-Daten aus dem Jahr 2024).
Why pay transparency can help reduce the EU’s gender pay gap (Infografik)
Bessere Vertretung
Die EU hat die Initiative zur ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern in Leitungsorganen von Unternehmen ins Leben gerufen.
In den Leitungsorganen europäischer Unternehmen herrscht derzeit ein großes Geschlechtergefälle.
Bis 2026 sollen Frauen in Leitungsorganen mindestens 40 % der nicht geschäftsführenden Direktoren oder 33 % der geschäftsführenden und nicht geschäftsführenden Direktoren ausmachen.
Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
Durch ihre Rolle und Verantwortung bei der Kinderbetreuung erleben Frauen häufig berufliche Rückschläge und finanzielle Verluste.
Um dem entgegenzuwirken, hat die EU neue Vorschriften zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben geschaffen. Damit will sie eine gute Vereinbarkeit zwischen familiären und beruflichen Verpflichtungen fördern und Chancengleichheit für Frauen und Männer am Arbeitsplatz und zu Hause herstellen.
Beendigung von Gewalt gegen Frauen
Die EU hat neue Maßnahmen eingeführt, um Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu bekämpfen.
Ziel ist es, in der gesamten EU ein Mindestmaß an Schutz zu gewährleisten und bestimmte Handlungen wie Genitalverstümmelung bei Frauen und Cyber-Gewalt unter Strafe zu stellen.
Opfer von Gewalt
Erschreckenderweise werden jeden Tag in der EU mindestens zwei Frauen durch einen Intimpartner oder ein Familienmitglied getötet.
Eine von drei Frauen ist körperlicher oder sexueller Gewalt ausgesetzt; jede zweite Frau erlebt im Laufe ihres Lebens sexuelle Belästigung.
Die neuen Maßnahmen tragen der Tatsache Rechnung, dass Frauen nach wie vor unverhältnismäßig stark von verschiedenen Formen von Gewalt betroffen sind.
Beendigung von Gewalt gegen Frauen (Infografik)
Siehe auch
Nichtdiskriminierung
Entgelttransparenz in der EU
Arbeitnehmerrechte
Letzte Überprüfung: 5. März 2026