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Rat „Justiz und Inneres“ (Inneres), 5. März 2025

Wichtigste Ergebnisse

Inneres

EU-Grenzmanagement

Auf ihrer heutigen Tagung haben sich die Innenministerinnen und ‑minister auf einen gemeinsamen Standpunkt (allgemeine Ausrichtung) zu einer Verordnung geeinigt, die die schrittweise Inbetriebnahme des Einreise-/Ausreisesystems (EES) ermöglicht. Dabei handelt es sich um ein IT-System zur Registrierung der Ein- und Ausreise in den Schengen-Raum von Drittstaatsangehörigen, die für Kurzaufenthalte in die EU reisen. Dieser Rechtsakt wird es den Mitgliedstaaten ermöglichen, das EES während eines sechsmonatigen Übergangszeitraums schrittweise in Betrieb zu nehmen, bevor es vollständig eingeführt wird.

Sobald die Mitglieder des Europäischen Parlaments (EP) ihren Standpunkt festgelegt haben, können der Rat und das EP Verhandlungen über den endgültigen Rechtsakt aufnehmen.

Die Ministerinnen und Minister billigten ferner einen überarbeiteten Fahrplan für die Einführung der sogenannten Interoperabilitätsarchitektur, eines vernetzten Systems von IT-Instrumenten für das Grenzmanagement und die Strafverfolgung. Gemäß dem Fahrplan, der vom Verwaltungsrat von eu-LISA – der für den Aufbau der IT-Infrastruktur zuständigen EU-Agentur – angenommen wurde, wird das EES ab Oktober 2025 schrittweise in Betrieb genommen. Die überarbeitete Version von Eurodac, der biometrischen Datenbank der EU zur Identifizierung von Asylsuchenden, wird im Juni 2026 in Betrieb genommen. Schließlich wird im letzten Quartal 2026 das Europäische Reiseinformations- und ‑genehmigungssystem (ETIAS) eingeführt.

Migration

Die Ministerinnen und Minister haben die Auswirkungen des Regimewechsels in Syrien auf die Migration erörtert. Sie berieten einerseits darüber, wie die Mitgliedstaaten Syrerinnen und Syrer unterstützen können, die den festen Wunsch äußern, in ihre Heimat zurückzukehren. Andererseits befasste sich die Ministerrunde mit der Vollstreckung von Rückführungsentscheidungen für syrische Staatsangehörige, die eine Sicherheitsbedrohung darstellen oder verurteilte Straftäter sind.

<p>Tomasz Siemoniak, polnischer Minister für Inneres und Verwaltung</p>

Der Fall des Assad-Regimes ist ein Wendepunkt für die vielen Syrerinnen und Syrer in Europa. Auch wenn die schwierige Lage vor Ort eine groß angelegte Rückführung erschwert, ist es wichtig, nach konkreten Lösungen zu suchen, um verurteilte Straftäter, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen, im Einklang mit dem geltenden Völkerrecht rückzuführen.

<p>Tomasz Siemoniak, polnischer Minister für Inneres und Verwaltung</p>

Tomasz Siemoniak, polnischer Minister für Inneres und Verwaltung

Was die freiwillige Rückkehr betrifft, so brachten viele Mitgliedstaaten ihre Unterstützung dafür zum Ausdruck, dass die in der EU lebenden Syrerinnen und Syrer die Möglichkeit erhalten, die Lage in ihrem Heimatland vor Ort zu begutachten, ohne ihren Schutzstatus zu verlieren. Mehrere Ministerinnen und Minister unterstützten auch die Schaffung eines EU-Rahmens für derartige Besuche.



Es bestand ferner weitgehendes Einvernehmen darüber, dass Lösungen für die Rückführung syrischer Staatsangehöriger gefunden werden sollten, die eine Sicherheitsbedrohung darstellen oder verurteilte Straftäter sind.

Nach Angaben des UNHCR galten im Februar 2025 noch über 12 Millionen Syrerinnen und Syrer als Vertriebene. 7,4 Millionen Syrerinnen und Syrer sind Binnenvertriebene, darunter rund 650 000 neu vertriebene Syrerinnen und Syrer seit dem 8. Dezember 2024. 4,7 Millionen Syrerinnen und Syrer haben vor allem in den Nachbarländern Syriens Zuflucht gesucht. Rund 1,2 Millionen Syrerinnen und Syrer verfügen in der EU über den Flüchtlingsstatus oder subsidiären Schutz, und weitere 130 000 Syrerinnen und Syrer haben Asyl beantragt und warten derzeit auf eine Entscheidung.

Schengen

Die Ministerinnen und Minister führten einen Gedankenaustausch über die Umsetzung der Prioritäten des Zyklus des Schengen-Rates und insbesondere über die Frage, wie die Wirksamkeit der Rückkehr-/Rückführungssysteme erhöht werden kann. Sie befassten sich mit Herausforderungen wie dem Mangel an Ressourcen, der mangelnden Zusammenarbeit von Herkunfts- und Transitländern und der unzureichenden Nutzung von Instrumenten für den Informationsaustausch (z. B. SIS) durch die Mitgliedstaaten. Dabei berieten sie auch darüber, wie die EU die Mitgliedstaaten dabei unterstützen kann, diese Herausforderungen zu bewältigen.

Der Rat nahm ferner einen Beschluss mit Empfehlungen auf der Grundlage der thematischen Schengen-Evaluierung 2024 zur Rückkehr/Rückführung an. In diesen Empfehlungen werden Lösungen vorgeschlagen, um die wichtigsten in den thematischen Evaluierungen festgestellten Engpässe zu beseitigen, wobei der Schwerpunkt auf der entscheidenden Phase des Rückkehr-/Rückführungsverfahrens liegt. Betont wird darin die Bedeutung einer angemessenen und proaktiven Ressourcenplanung, einer effizienten Koordinierung und der Kohärenz der Akteure und Verfahren sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene.

Die Kommission stellte das Schengen-Barometer vor – eine Bestandsaufnahme der Lage des Schengen-Raums.

Innere Sicherheit

Am Rande der Ratstagung trafen sich die Innenminister der EU mit ihren Amtskollegen im Lateinamerikanischen Ausschuss für innere Sicherheit (CLASI), dem derzeit 16 lateinamerikanische Länder angehören. Dieser Ausschuss ist der privilegierte Partner der EU bei der Verbesserung der Zusammenarbeit mit Lateinamerika und der Karibik im Bereich der Strafverfolgung. Im Mittelpunkt des Austauschs – dem dritten seit 2022/2023 auf Ministerebene – stand die Bewältigung gemeinsamer Bedrohungen der inneren Sicherheit, einschließlich der Bekämpfung der grenzüberschreitenden schweren und organisierten Kriminalität und des illegalen Drogenhandels.

Die Innenministerinnen und -minister der EU und des CLASI erzielten Einigung über eine gemeinsame Erklärung und einen Fahrplan für die Umsetzung der Prioritäten der operativen Zusammenarbeit für den Zeitraum 2025/2026. Die Prioritäten der Zusammenarbeit umfassen Folgendes:

  • Stärkung des Informationsaustauschs zwischen den Strafverfolgungsbehörden beider Regionen
  • Stärkung des Informationsaustauschs über den Drogenhandel
  • Entwicklung von Maßnahmen gegen die gefährlichsten kriminellen Netze
  • Verbesserung der Zusammenarbeit der CLASI-Länder mit wichtigen Agenturen im Bereich Justiz und Inneres
  • Fortlaufende Bewertung der Sicherheitslücken bei den Häfen beider Regionen und der Maßnahmen, die ergriffen wurden, um der Unterwanderung durch die organisierte Kriminalität entgegenzuwirken
  • Förderung der Umsetzung des Ansatzes „Follow the money“, der auf die wirtschaftliche Infrastruktur der organisierten Kriminalität ausgerichtet ist

Die Ministerinnen und Minister führten ferner einen Gedankenaustausch über die Auswirkungen der derzeitigen geopolitischen Lage auf die innere Sicherheit der EU. Dabei standen Syrien und die Ukraine im Mittelpunkt der Beratungen. Der Vorsitz legte ferner einen Bericht über die Bekämpfung des Drogenhandels und der organisierten Kriminalität vor.

Kabelsicherheit

Die Kommission stellte ihren Aktionsplan für Kabelsicherheit vor. Der am 21. Februar 2025 angenommene Aktionsplan ist eine Reaktion auf mehrere Vorfälle im Zusammenhang mit Unterseekabeln in der Ostsee.

Darin werden eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, die sich mit Aspekten der Prävention, Aufdeckung, Reaktion, Wiederherstellung und Abschreckung befassen. Eine zentrale Maßnahme zur Verbesserung der Erkennung von Kabelvorfällen besteht in der Stärkung der Fähigkeiten zur Bedrohungsüberwachung, um so schnellere Warnmeldungen und Reaktionen zu ermöglichen. Um die Reaktion und Wiederherstellung bei Vorfällen zu verbessern, schlägt die Kommission vor, eine EU-Reserve von Schiffen für die Reparatur beschädigter Kabel einzurichten.

In den letzten Monaten gab es eine besorgniserregende Zahl von Vorfällen mit Unterseekabeln in der Ostsee. Die EU muss nun aktiv werden – entschlossen, rasch und geschlossen. Der Aktionsplan für Kabelsicherheit ist ein guter Schritt nach vorn, um unsere Unterwasserinfrastruktur besser zu schützen.

Tomasz Siemoniak, polnischer Minister für Inneres und Verwaltung

Sonstiges

Die Kommission gab einen Überblick über den Stand der Umsetzung des Migrations- und Asylpakets. Das Paket ist vor mehr als neun Monaten in Kraft getreten und wird in weniger als 16 Monaten anwendbar sein.

Die portugiesische Ministerin informierte über ihre Teilnahme an der 42. Tagung des Rates der arabischen Innenminister.

Dossiers

Vorbereitungsdokumente

Ergebnisdokumente

Pressemitteilungen

Presseinfos

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Akkreditierung und Presseveranstaltungen

Allgemeine Informationen zur Akkreditierung finden Sie auf dieser Seite.

Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.

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Letzte Überprüfung: 6. März 2026