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Gemeinsame Beschaffung von Verteidigungsgütern

Die EU erleichtert die gemeinsame Beschaffung durch verschiedene Initiativen. Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Beschaffung von Verteidigungsgütern bringt mehr Effizienz und Kosteneinsparungen mit sich.

Warum ist eine gemeinsame Beschaffung erforderlich?

Um die Fragmentierung der europäischen Verteidigungsmärkte und unnötige Doppelstrukturen im Bereich der Fähigkeiten, Organisation und Ausgaben zu vermeiden, ist es unbedingt erforderlich, dass die Mitgliedstaaten bei der Beschaffung von Verteidigungsgütern zusammenarbeiten.

Unter „gemeinsamer Beschaffung“ versteht man, dass zwei oder mehr Mitgliedstaaten gemeinsam Waren oder Dienstleistungen erwerben, um Folgendes zu erreichen:

  • größere Wirksamkeit der öffentlichen Ausgaben,
  • Kosteneinsparungen,
  • mehr Solidarität,
  • bessere Interoperabilität.

Die gemeinsame Beschaffung wird dazu beitragen, Größenvorteile bei der Beschaffung der Mitgliedstaaten stärker zu nutzen, und die technologische und industrielle Basis der europäischen Verteidigung damit wettbewerbsfähiger und effizienter machen.

Angesichts einer radikal veränderten Sicherheitslage in Europa infolge der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine ist die Beschaffung von Verteidigungsgütern in jüngster Zeit noch wichtiger geworden.

Die EU unterstützt die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Beschaffung von Verteidigungsgütern durch eine Reihe von Initiativen wie

  • den Sicherheitsmaßnahmen für Europa,
  • dem Programm für die Europäische Verteidigungsindustrie,
  • dem Instrument zur Stärkung der Verteidigungsindustrie durch gemeinsame Beschaffung und
  • der Richtlinie über die Beschaffung von Verteidigungsgütern.

Sicherheitsmaßnahmen für Europa

Durch das Instrument für Sicherheitsmaßnahmen für Europa (Security Action for Europe – SAFE) stellt die EU finanzielle Unterstützung in Form von Darlehen von bis zu 150 Mrd. € bereit. Ziel ist es, dass die Mitgliedstaaten ihre Verteidigungsinvestitionen durch gemeinsame Beschaffung rasch und deutlich erhöhen können.

Die Verordnung zur Einrichtung des SAFE-Instruments trat am 29. Mai 2025 in Kraft.

Es ist die erste Säule des von der Europäischen Kommission im März 2025 vorgelegten Plans „ReArm Europe“/Bereitschaft 2030.

Ein langer Metallzylinder, der in eine große industrielle Verarbeitungsanlage eingebaut ist.
Was ist das Instrument für Sicherheitsmaßnahmen für Europa (SAFE)?

Was ist das Instrument für Sicherheitsmaßnahmen für Europa (SAFE)?

Programm für die Europäische Verteidigungsindustrie

Am 8. Dezember 2025 hat der Rat das Programm für die Europäische Verteidigungsindustrie (EDIP) angenommen. Im Rahmen von EDIP stellt die EU 1,5 Mrd. € in Form von Finanzhilfen bereit, um die Verteidigungsbereitschaft Europas im Zeitraum 2025-2027 zu verbessern.

Das EDIP wird von der Europäischen Union aus ihrem langfristigen Haushalt (dem Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027) finanziert. Eine der Säulen des EDIP ist die gemeinsame Beschaffung.

Zwei Arbeitskräfte, die beide einen Helm tragen.
Programm für die europäische Verteidigungsindustrie

Programm für die europäische Verteidigungsindustrie

Stärkung der Verteidigungsindustrie durch gemeinsame Beschaffung

Am 19. Oktober 2023 ist die Verordnung über die Einrichtung eines Instruments zur Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie durch gemeinsame Beschaffung (EDIRPA) in Kraft getreten.

Dieses neue Instrument schafft Anreize für die Mitgliedstaaten zur gemeinsamen Beschaffung von Verteidigungsgütern und beläuft sich auf 300 Mio. €.

Das EDIRPA wird von der Europäischen Union aus ihrem langfristigen Haushalt (dem Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027) finanziert.

Die Verordnung gibt klare Bedingungen vor, mit denen gewährleistet wird, dass die europäische Verteidigungsindustrie von dem Instrument profitiert. So gilt für Auftragnehmer und Unterauftragnehmer etwa, dass sie

  • in der EU oder einem assoziierten Land (Island, Liechtenstein oder Norwegen) niedergelassen und ihre Leitungs- und Verwaltungsstrukturen dort ansässig sein müssen,
  • nicht unter der Kontrolle eines nicht-assoziierten Drittlands stehen dürfen.

Gleichzeitig müssen mindestens 65 % der Komponenten der Endprodukte ihren Ursprung in der EU oder einem assoziierten Land haben. Mitgliedstaaten dürfen nur Produkte beschaffen, die keiner Einschränkung durch ein nicht assoziiertes Drittland unterliegen, durch die ihre Fähigkeit eingeschränkt würde, dieses Produkt zu nutzen.

Richtlinie über die Beschaffung von Verteidigungsgütern

Die EU-Richtlinie über die Vergabe von Aufträgen in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit ist am 14. Juli 2009 in Kraft getreten.

In der Richtlinie werden europäische Vorschriften für die Beschaffung von Waffen, Munition und Kriegsmaterial sowie von damit zusammenhängenden Bauleistungen und Dienstleistungen für Verteidigungszwecke festgelegt. Sie enthält auch Vorschriften für die Beschaffung von sensiblen Lieferungen, Bauleistungen und Dienstleistungen für Sicherheitszwecke.

Die Vorschriften

  • sind an die Besonderheiten der Beschaffung von Verteidigungsgütern angepasst,
  • verbessern die Transparenz und Offenheit der Verteidigungsmärkte zwischen den EU-Ländern,
  • gewährleisten den Schutz der Sicherheitsinteressen der einzelnen Länder.

Siehe auch

Verteidigungsbereitschaft der EU

Verteidigungsbereitschaft der EU

Zwei Personen sitzen an Schreibtischen, jeweils umgeben von mehreren Computerbildschirmen mit verschiedenen Datenvisualisierungen.
EU-Mittel für Verteidigung

EU-Mittel für Verteidigung

Nationale Ausweichklausel für Verteidigungsausgaben

Nationale Ausweichklausel für Verteidigungsausgaben

Letzte Überprüfung: 18. Februar 2026