Zeitleiste: Maßnahmen der EU gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
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2024
30. MaiRat nimmt Paket von Vorschriften an
Der Rat hat heute ein Paket von neuen Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche angenommen, um die Bürgerinnen und Bürger der EU und das EU-Finanzsystem vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu schützen.
Mit dem Paket wird außerdem eine neue europäische Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (AMLA) errichtet, die direkte und indirekte Aufsichtsbefugnisse über Verpflichtete im Finanzsektor, die ein hohes Risiko aufweisen, haben wird.
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2024
22. FebruarFrankfurt wird Sitz der neuen EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche (AMLA)
Der Rat und das Europäische Parlament erzielen eine Einigung über den Sitz der künftigen europäischen Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung („Anti-Money Laundering Authority“ – AMLA). Bei der Abstimmung im Rahmen einer informellen interinstitutionellen Sitzung auf politischer Eben votieren Vertreter der beiden gesetzgebenden Organe gleichzeitig, wobei jedes Organ über 27 Stimmen verfügt. Neun Mitgliedstaaten haben sich um den Sitz der AMLA beworben: Belgien (Brüssel), Deutschland (Frankfurt), Irland (Dublin), Spanien (Madrid), Frankreich (Paris), Italien (Rom), Lettland (Riga), Litauen (Vilnius) und Österreich (Wien).
Die AMLA wird ihren Sitz in Frankfurt haben und Mitte 2025 ihre Tätigkeit aufnehmen. Die Behörde wird mehr als 400 Mitarbeiter beschäftigen.
Der Ort des Sitzes wird in die AMLA-Verordnung aufgenommen und als Teil des Textes förmlich angenommen.
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2024
18. JanuarRat und Parlament erzielen Einigung über strengere Vorschriften
Der Rat und das Parlament erzielen eine vorläufige Einigung über Teile des Pakets zur Bekämpfung von Geldwäsche, mit dem die EU-Bürgerinnen und ‑Bürger und das Finanzsystem der EU vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geschützt werden sollen.
Mit der vorläufigen Einigung über eine Verordnung zur Bekämpfung der Geldwäsche werden die betreffenden Vorschriften erstmals EU-weit vollständig harmonisiert und potenzielle Schlupflöcher geschlossen, die von Kriminellen genutzt werden, um über das Finanzsystem illegal erworbene Gelder zu waschen oder terroristische Aktivitäten zu finanzieren.
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2023
18. DezemberRat und Parlament einigen sich auf das Verfahren für die Wahl des Sitzes einer neuen Behörde
Vertreter des Rates und das Europäischen Parlaments erzielen Einigung über das Verfahren für die Wahl des Sitzes der künftigen europäischen Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung („Anti-Money Laundering Authority“ – AMLA).
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2023
13. DezemberBekämpfung von Geldwäsche: Rat und Parlament vereinbaren Errichtung einer neuen Behörde
Der Rat und das Parlament erzielen eine vorläufige Einigung über die Errichtung einer neuen europäischen Behörde für die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (AMLA) – Kernstück des von der Europäischen Kommission im Juli 2021 vorgelegten Pakets zur Bekämpfung der Geldwäsche. Die neuen Vorschriften sollen die EU-Bürgerinnen und -Bürger und das Finanzsystem der EU vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung schützen.
Die AMLA wird direkte und indirekte Aufsichtsbefugnisse über Verpflichtete mit hohem Risiko im Finanzsektor haben.
Aus dieser Einigung ausgespart ist die Entscheidung über den Sitz der Behörde; diese Frage wird separat weiter erörtert.
Was ist Geldwäsche? (Infografik)Was ist Geldwäsche? (Infografik)
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2023
16. MaiRat erlässt Vorschriften zur Rückverfolgbarkeit von Kryptowertetransfers
Der Rat hat aktualisierte Vorschriften über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers angenommen, indem der Anwendungsbereich dieser Vorschriften auf Kryptowertetransfers ausgeweitet wurde.
Nach den neuen Vorschriften sind Anbieter von Krypto-Dienstleistungen verpflichtet, bestimmte Angaben über Auftraggeber und Begünstigte der von ihnen durchgeführten Transfers von Kryptowerten zu erheben und zugänglich zu machen, unabhängig davon, wie viele Kryptowerte übertragen werden.
So wird die Rückverfolgbarkeit von Kryptowertetransfers sichergestellt, damit mögliche verdächtige Transaktionen besser erkannt und unterbunden werden können.
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2022
7. DezemberBekämpfung von Geldwäsche: Rat legt seinen Standpunkt zu neuen Vorschriften fest
Um den Anwendungsbereich des bestehenden Rechtsrahmens auszuweiten und mögliche Schlupflöcher zu schließen, legt der Rat seinen Standpunkt zu einer Verordnung zur Bekämpfung der Geldwäsche und einer neuen Richtlinie fest.
Die neuen Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung werden auf den gesamten Kryptosektor ausgeweitet, wodurch Anbieter von Krypto-Dienstleistungen der Sorgfaltspflicht in Bezug auf ihre Kundinnen und Kunden unterworfen werden. Dies bedeutet, dass sie Fakten und Informationen über ihre Kundinnen und Kunden überprüfen müssen.
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2022
29. JuniVorläufige Einigung über die Transparenz von Kryptowertetransfers
Der Rat und das Parlament haben eine vorläufige Einigung über den Vorschlag zur Aktualisierung der Vorschriften über die Übermittlung von Informationen bei Geldtransfers erzielt, indem der Anwendungsbereich der Vorschriften auf Übertragungen von Kryptowerten ausgeweitet wird.
Die neue Einigung wird es der EU ermöglichen, gegen den Missbrauch von Kryptowerten für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorzugehen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit, den Verbraucher- und Anlegerschutz und den Schutz der finanziellen Integrität des Binnenmarkts miteinander in Einklang zu bringen.
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2022
29. JuniNeue EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche: Rat legt seinen partiellen Standpunkt fest
Der Rat legt seinen partiellen Standpunkt zur Errichtung einer speziellen Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche (AMLA) fest.
Angesichts des grenzüberschreitenden Charakters von Straftaten dürfte die neue Behörde einen wichtigen und nützlichen Beitrag zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung leisten.
In seinem Standpunkt überträgt der Rat der Behörde zusätzliche Befugnisse zur direkten Beaufsichtigung bestimmter Arten von Kredit- und Finanzinstituten, einschließlich Anbietern von Krypto-Dienstleistungen, sofern diese als risikobehaftet gelten. Außerdem wird die Behörde damit betraut, zumindest im ersten Auswahlverfahren bis zu 40 Gruppen und Unternehmen zu beaufsichtigen sowie die vollständige Abdeckung des ihrer Aufsicht unterliegenden Binnenmarkts zu gewährleisten. Auch der Verwaltungsrat erhält bezüglich der Leitung der Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche weitere Befugnisse.
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2020
5. NovemberRat unterstützt weitere Koordinierung und Aufsicht auf EU-Ebene
Nach Beratungen im Rahmen der Videokonferenz auf Ministerebene „Wirtschaft und Finanzen“ vom 4. November 2020 nimmt der Rat Schlussfolgerungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung an.
Damit gibt er der Kommission Leitlinien im Hinblick auf ihre Gesetzgebungsvorschläge im Jahr 2021 vor. Insbesondere geht es um
- die Ausarbeitung eines einzigen Regelwerks zur Harmonisierung der EU-Vorschriften
- die Einsetzung eines Aufsichtsführenden auf EU-Ebene mit direkten Aufsichtsbefugnissen
- die Schaffung eines Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus für die nationalen Zentralstellen für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen
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2020
19. MaiRat erörtert Pläne zur Verstärkung der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Im Anschluss an die Erläuterungen der Europäischen Kommission zu ihrem Konzept für eine weitere Verstärkung der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch die EU führen die Ministerinnen und Minister eine Aussprache.
Dabei werden insbesondere folgende Fragen erörtert:
- wie lässt sich ein harmonisiertes Regelwerk am besten erreichen?
- wie können Daten, Datenanalysen und Datenaustausch besser genutzt werden?
- die Möglichkeit der Einrichtung einer neuen speziellen EU-Behörde
- die überarbeitete Methode zur Ermittlung von Drittländern mit hohem Risiko.
Der Aktionsplan der Kommission schließt an die Schlussfolgerungen des Rates vom Dezember 2019 an, in denen die strategischen Prioritäten für eine Reform in diesem Bereich dargelegt sind.
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2019
5. DezemberGeldwäsche: Rat legt strategische Prioritäten für weitere Reformen fest
Der Rat nimmt Schlussfolgerungen zu den strategischen Prioritäten bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung an.
Diese Schlussfolgerungen sind eine direkte Reaktion auf die Strategische Agenda der EU 2019-2024, in der der Europäische Rat dazu aufruft, den „Kampf gegen Terrorismus und grenzüberschreitende Kriminalität … zu verstärken, indem wir die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch verbessern und unsere gemeinsamen Instrumente weiterentwickeln“. Die Schlussfolgerungen stützen sich auch auf die Mitteilung der Kommission und vier im Juli 2019 veröffentlichte Berichte.
Der Rat ersucht die Kommission, mögliche weitere Maßnahmen zur Verschärfung der Vorschriften zur Unterbindung der Geldwäsche zu prüfen.
- Geldwäsche: Rat setzt strategische Prioritäten für weitere Reformen (Pressemitteilung, 5. Dezember 2019)
- Europäischer Rat: Eine neue Strategische Agenda 2019-2024
- Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung: Kommission bewertet Risiken und fordert bessere Umsetzung der Vorschriften (Pressemitteilung, 24. Juli 2019, Europäische Kommission)
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2019
21. MärzRat und Parlament erzielen vorläufige Einigung über den Aufsichtsrahmen für europäische Finanzinstitute
Der Ratsvorsitz und das Europäische Parlament erzielen eine vorläufige Einigung über ein Bündel von Vorschlägen zur Überprüfung der Funktionsweise des derzeitigen europäischen Finanzaufsichtssystems.
Sie einigen sich auf eine erste grundlegende Überprüfung der Aufgaben, Befugnisse, Governance-Strukturen und der Finanzierung der Europäischen Aufsichtsbehörden und des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken, mit der diese an das veränderte Umfeld, in dem sie tätig sind, angepasst werden sollen. Im Zuge der Reform sollen auch Bestimmungen zur Verstärkung der Rolle der Europäischen Bankaufsichtsbehörde bezüglich der Risiken für den Finanzsektor durch Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erlassen werden.
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2019
7. MärzRat verweist Entwurf einer Liste von Drittländern mit hohem Risiko an Kommission zurück
Der Rat beschließt einstimmig, einen von der Europäischen Kommission vorgelegten Entwurf einer Liste mit 23 Drittländern mit hohem Risiko im Bereich der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung abzulehnen.
In einer Erklärung begründet der Rat seinen Beschluss damit, dass er den derzeitigen Vorschlag nicht unterstützen könne, "da er nicht im Wege eines transparenten und belastbaren Verfahrens erstellt wurde, das betroffenen Ländern starke Anreize für entschlossenes Handeln bietet und gleichzeitig auch ihr Recht auf Anhörung wahrt".
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2018
19. DezemberRat legt Standpunkt zu verstärkter Aufsicht für Banken fest
Die EU-Botschafter/innen vereinbaren die Verhandlungsposition des Rates zu einem Vorschlag zur Verstärkung der Rolle der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) bezüglich der Risiken für den Finanzsektor durch Geldwäsche.
Gemäß dem vereinbarten Text würden der EBA insbesondere die folgenden Aufgaben übertragen:
- Erhebung von Informationen von den nationalen Behörden über Schwachstellen, die bei ihren Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung festgestellt wurden
- Verbesserung der Qualität der Aufsicht durch die Entwicklung gemeinsamer Standards und durch ein koordiniertes Vorgehen der nationalen Aufsichtsbehörden
- Durchführung von Risikobewertungen bei den zuständigen Behörden zur Bewertung ihrer Strategien und Ressourcen zur Bekämpfung der wichtigsten aufkommenden Geldwäscherisiken auf EU-Ebene
- Erleichterung der Zusammenarbeit mit Drittländern in grenzüberschreitenden Fällen
- falls die nationalen Behörden untätig bleiben, wäre die EBA in letzter Instanz berechtigt, unmittelbar Entscheidungen an einzelne Banken zu richten
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2018
4. DezemberRat nimmt Aktionsplan für verstärkte Aufsicht und Zusammenarbeit an
Der Rat nimmt Schlussfolgerungen zu einem Aktionsplan für eine bessere Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung an.
Die Schlussfolgerungen enthalten eine Reihe kurzfristiger Maßnahmen nicht gesetzgeberischer Art, mit denen die Beaufsichtigung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche verstärkt und die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden gefördert werden soll.
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2018
11. OktoberRat verabschiedet schärfere Vorschriften gegen Geldwäsche
Ergänzend zur 5. Geldwäscherichtlinie vom Mai 2018 nimmt der Rat eine neue Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche an.
Mit der Richtlinie werden neue strafrechtliche Bestimmungen eingeführt, mit denen Kriminellen der Zugang zu Finanzmitteln abgeschnitten und verwehrt wird – nicht zuletzt zu solchen, die für terroristische Aktivitäten genutzt werden.
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2018
2. OktoberKommission erläutert dem Rat ihren neuen Vorschlag
Die Kommission stellt ihren Vorschlag vor, mit dem die Rolle der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) bei der Beaufsichtigung der Finanzinstitute in der EU gestärkt werden soll, um der Bedrohung durch Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung besser entgegenzuwirken.
Die Minister/innen betonen, wie wichtig es ist, die EU-Rechtsvorschriften über die Bekämpfung der Geldwäsche ordnungsgemäß umzusetzten und die Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden zur Bekämpfung der Geldwäsche und den Finanzaufsichtsbehörden zu verbessern, damit ein wirksamer Überwachungsrahmen geschaffen wird.
Der Rat nimmt zudem eine Verordnung an, mit der die Überwachung von Barmitteltransfers in die Union oder aus der Union verschärft wird. Dadurch werden zugleich die EU-Rechtsvorschriften mit den höchsten internationalen Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Einklang gebracht.
Die Bekämpfung der Geldwäsche ist ein fester Bestandteil unserer Anstrengungen, die wir unternehmen, um die Risiken im Finanzsektor zu verringern und das Vertrauen in unser Finanzsystem zurückzugewinnen. Die EU hat zwar ehrgeizige Reformen beschlossen, doch müssen wir jetzt dafür sorgen, dass sie in der gesamten EU durchgeführt und wirksam überwacht werden. Hartwig Löger, Bundesminister für Finanzen Österreichs, das in der zweiten Hälfte des Jahres 2018 den Ratsvorsitz innehat -
2018
14. MaiRat nimmt Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche an
Der Rat nimmt eine Richtlinie mit strengeren EU-Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung an, die 5. Geldwäscherichtlinie. Zuvor hat er im Dezember 2017 eine Einigung mit dem Europäischen Parlament erzielt. Das Parlament hat den vereinbarten Text am 19. April 2018 gebilligt.
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2017
20. DezemberVorsitz und Parlament erzielen Einigung
Die EU-Botschafter/innen bestätigen die politische Einigung zwischen dem Vorsitz und dem Europäischen Parlament über strengere EU-Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
"Die heute erzielte Einigung ist ein wichtiger Schritt, um Terroristen ihre Mittel zu entziehen", erklärt Toomas Tõniste, der Finanzminister Estlands, das zu dem Zeitpunkt den Ratsvorsitz innehat. "Sie enthält neue Maßnahmen, die es den Behörden ermöglichen, die Finanzströme besser zu verfolgen und die Finanzierung krimineller Netze zu unterbinden."
Das Parlament und der Rat werden die Richtlinie in erster Lesung annehmen.
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2016
20. DezemberRat legt Verhandlungsposition fest
Der Rat legt seine Verhandlungsposition fest, sodass der Ratsvorsitz die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über die Endfassung der vorgeschlagenen Überarbeitung der Geldwäscherichtlinie aufnehmen kann.
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2016
12. JuliRat erörtert Plan der Kommission zur Bekämpfung der Geldwäsche
Der Rat führt einen ersten Gedankenaustausch über den Plan der Kommission zur Bekämpfung von Geldwäsche und zur Verbesserung der steuerlichen Transparenz.
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2016
5. JuliEuropäische Kommission veröffentlicht Vorschlag zur Änderung der Richtlinie
Die Europäische Kommission veröffentlicht am 5. Juli 2016 ihren Vorschlag zur Änderung der vierten Geldwäscherichtlinie. Er ist Teil des Aktionsplans 2016 der Europäischen Kommission zur Verschärfung der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung.
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2016
12. FebruarRat erörtert Aktionsplan der Kommission
Der Rat erörtert den Aktionsplan der Kommission für ein intensiveres Vorgehen gegen Terrorismusfinanzierung und nimmt Schlussfolgerungen zu den Prioritäten in diesem Bereich an.
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2015
17. DezemberEuropäischer Rat berät über Maßnahmen zur Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche.
Der Europäische Rat berät über weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche.
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2015
20. NovemberRat fordert verstärkte Bekämpfung des Terrorismus durch die EU
Der Rat erörtert, wie die EU die Terrorismusbekämpfung verstärken kann, und nimmt Schlussfolgerungen an, denen zufolge der bestehende Rechtsrahmen für die Terrorbekämpfung ausgebaut werden muss.
In den Schlussfolgerungen ersucht er die Europäische Kommission, Vorschläge im Hinblick darauf vorzulegen, die Befugnisse der nationalen Zentralstellen für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen zu erweitern und ihre Zusammenarbeit zu verbessern sowie bestimmte Zahlungsmethoden, nicht zuletzt anonyme Mechanismen und virtuelle Währungen, stärker zu überwachen.
Letzte Überprüfung: 5. Februar 2025