Widerstandsfähigkeit und Schutz der Wälder
Die EU setzt sich dafür ein, die Wälder zu schützen und deren Fähigkeit zu verbessern, den Herausforderungen durch das Klima und die Umwelt standzuhalten.
Widerstandsfähigkeit und Schutz der Wälder
Wälder sind zunehmend Belastungen und Risiken wie Schädlingen, Verschmutzung und Waldbränden ausgesetzt, die alle durch den Klimawandel verschärft werden.
Wälder widerstandsfähiger zu machen, bedeutet, sie bei der Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen und sie resistenter gegen Bedrohungen wie Schädlinge, Dürren und Waldbrände zu machen.
Der Schutz der Wälder ist notwendig, um die biologische Vielfalt zu erhalten, die langfristige Produktivität zu gewährleisten und natürliche Lebensräume zu bewahren.
EU-Vorschriften über Wälder
Es gibt mehrere Initiativen und Rechtsvorschriften der EU zur Unterstützung der Wälder. Dazu zählen:
- Waldmonitoring
- Vorschriften über forstliches Vermehrungsgut
- Wiederherstellung der Natur
- Vorschriften für entwaldungsfreie Produkte
- Emissionsreduktion der Landnutzung und Forstwirtschaft
- Waldstrategie
- Waldfinanzierung
Waldmonitoring
Hochwertige und vergleichbare Waldinformationen sind von wesentlicher Bedeutung für:
- die Überwachung von Bedrohungen und Stress für Wälder,
- die Verbesserung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Risiken,
- die Verfolgung der Fortschritte bei der Verwirklichung der EU-Ziele in den Bereichen biologische Vielfalt und Klima,
- eine evidenzbasierte politische Entscheidungsfindung und bessere Verhütung von Waldkatastrophen.
Die derzeitigen Daten zu den Wäldern in der EU sind jedoch verstreut, unvollständig und veraltet, was zu einer erheblichen Wissenslücke führt.
Mit einer neuen Verordnung über Waldmonitoring will die EU ein hochwertiges Monitoringsystem einrichten, mit dem harmonisierte Waldinformationen auf EU-Ebene gesammelt und ausgetauscht werden, die alle Wälder und sonstige bewaldete Flächen abdecken.
Das System soll auf nationalen Inventaren und Berichterstattungssystemen aufbauen und eine Reihe gemeinsamer Indikatoren verwenden, um zeitnahe und vergleichbare Walddaten und aktuelle Informationen über natürliche Störungen und Waldkatastrophen zu gewährleisten.
Am 24. Juni 2025 verständigte sich der Rat auf seinen Standpunkt für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament zur neuen Verordnung (allgemeine Ausrichtung). Beide EU-Gesetzgeber – der Rat und das Parlament – müssen sich auf eine endgültige Fassung einigen, bevor die neuen Vorschriften in Kraft treten können.
Forstliches Vermehrungsgut
Hochwertiges Saatgut und hochwertige Pflanzen oder anderes forstliches Vermehrungsgut sind entscheidend, um gesunde Wälder zu erhalten und ihre Widerstandsfähigkeit zu stärken. Sie müssen genetisch vielfältig, rückverfolgbar und an künftige Klimabedingungen angepasst sein.
Die EU hat neue Vorschriften angenommen, die die Richtlinie des Rates von 1999 über forstliches Vermehrungsgut ersetzen sollen. Damit wird die Erzeugung, Vermarktung und Nutzung des Materials für die Aufforstung, Wiederaufforstung und für andere Zwecke der Baumpflanzung, wie die Erhaltung der biologischen Vielfalt und die Anpassung an den Klimawandel, modernisiert.
Angesichts des langen Lebenszyklus der Wälder und ihrer hohen Kosten benötigen die Forstwirte zuverlässige Informationen über Ursprung und Genetik des Materials, um sicherzustellen, dass es den lokalen Gegebenheiten entspricht.
Die Verordnung konzentriert sich auf zwei Bereiche:
- Rückverfolgbarkeit: Forstliches Vermehrungsgut muss von registrierten Elternbäumen kommen und während der Erzeugung und Vermarktung aufbewahrt gehalten werden.
- Qualitätssicherung: Zuständige Behörden genehmigen die Nachhaltigkeit der Elternbäume und zertifizieren das Vermehrungsgut.
Am 21. April 2026 hat der Rat die neuen Vorschriften angenommen, Während die Annahme im Europäische Parlament am 19. Mai 2026 erfolgte.
Der Geltungsbeginn der neuen Verordnung wurde auf fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten festgesetzt, um genügend Zeit für die Anpassung der seit über 25 Jahren etablierten nationalen Praxis und für die Einführung des neuen Kontrollsystems zu gewähren.
- Rat nimmt Vorschriften zur Stärkung des forstlichen Vermehrungsguts und zur Unterstützung des EU-Saatgutsektors an (Pressemitteilung, 21. April 2026)
- Höhere Qualität von forstlichem Vermehrungsgut und mehr Innovation im Saatgutsektor der EU – Rat und Parlament erzielen vorläufige Einigung (Pressemitteilung, 9. Dezember 2025)
- Verbesserte EU-Vorschriften für forstliches Vermehrungsgut: Rat billigt Verhandlungsposition (Pressemitteilung, 23. Juni 2025)
Wiederherstellung der Natur
Seit 2024 ist in der EU die erste Verordnung über die Wiederherstellung der Natur in Kraft, mit der die biologische Vielfalt in Wäldern verbessert werden soll.
Die EU-Länder müssen den Zustand der Wälder verbessern. Spezifische Indikatoren sollen dabei helfen, die Gesundheit der Waldökosysteme zu messen. Gemessen werden soll unter anderem
- die Menge an Totholz, das vielen Waldorganismen einen Lebensraum bietet und zur Bodenbildung beiträgt und
- die Anzahl der Vogelarten.
Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten zur Anpflanzung von mindestens drei Milliarden Bäumen in der EU bis 2030 beitragen.
Die neue Verordnung ist Teil der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030.
Entwaldungsfreie Produkte
Die EU hat Vorschriften eingeführt, mit denen sie den Zugang von Waren, die zur weltweiten Entwaldung und Waldschädigung beitragen, zum EU-Markt und deren Ausfuhr aus der EU reguliert.
Mit den Vorschriften wird sichergestellt, dass diese Produkte und ihre Lieferketten „entwaldungsfrei“ sind.
Emissionsreduktion der Landnutzung und Forstwirtschaft
Mit der Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF), die seit 2023 in Kraft ist, will die EU sicherstellen, dass der LULUCF-Sektor bis 2023 mehr CO₂ entzieht als er ausstößt.
Wälder spielen eine entscheidende Rolle bei der Verwirklichung dieses Ziels, da sie jährlich etwa 10 % der Treibhausgasemissionen der EU entziehen und damit die bei weitem größte CO₂-Senke in der EU darstellen.
Daher fördert die Verordnung nachhaltige Waldbewirtschaftungspraktiken wie die Anpflanzung neuer Wälder (Wiederaufforstung), die Ausweitung von Waldgebieten (Aufforstung) und die Verbesserung der Bewirtschaftung bestehender Wälder, um die CO₂-Speicherung zu verbessern.
Die Verordnung ist Teil des Pakets „Fit für 55“, das eine Reihe von Rechtsakten umfasst, die die EU dabei unterstützen soll, ihr im europäischen Klimagesetz festgelegtes Ziel einer Verringerung der Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % bis 2030 zu erreichen und sie auf Kurs zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 zu bringen.
Waldfinanzierung
Im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) unterstützt die EU die Wälder über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums. Rund 90 % der EU-Mittel für Wälder stammen aus diesem Fonds. Die Mittel werden für Investitionen in Wälder sowie für deren Bewirtschaftung verwendet, darunter für Maßnahmen wie Wiederaufforstung, Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Wälder gegenüber dem Klimawandel und Vermeidung von Schäden.
Für den aktuellen GAP-Zeitraum 2023-2027 können die EU-Länder im Rahmen ihrer GAP-Strategiepläne Mittel für forstbezogene Maßnahmen bereitstellen.
EU-Waldstrategie
Die EU-Waldstrategie für 2030 zielt darauf ab, sowohl die Größe als auch die Qualität von Europas Wäldern zu steigern und gleichzeitig ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber Herausforderungen wie dem Klimawandel zu verbessern. Außerdem sollen Gemeinschaften unterstützt werden, deren Existenz von der Forstwirtschaft abhängt.
Die Europäische Kommission hat die Strategie im Juli 2021 veröffentlicht. Im November 2021 haben die Ministerinnen und Minister der EU für Landwirtschaft und Fischerei die Strategie in Schlussfolgerungen des Rates gebilligt, in denen Folgendes hervorgehoben wurde:
- die wesentliche Rolle der Wälder für die menschliche Gesundheit und die Tiergesundheit sowie für die natürliche Umwelt;
- die Rolle der Wälder beim Übergang zu einer grünen, klimaneutralen und wettbewerbsfähigen kreislauforientierten Bioökonomie;
- die Bedeutung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Aspekten bei der nachhaltigen Forstwirtschaft.
Siehe dazu
Wälder: Zahlen und Fakten
Was die EU gegen den Klimawandel unternimmt
Die Bedeutung gesunder Böden
Letzte Überprüfung: 12. Juni 2026