Angemessene Mindestlöhne in der EU
Die EU will die Arbeits- und Lebensbedingungen der Menschen in Europa verbessern, indem sie einen europaweiten Rahmen für angemessene Mindestlöhne schafft.
Die EU hat neue Vorschriften festgelegt, mit denen europaweit angemessene gesetzliche Mindestlöhne gefördert werden und dazu beigetragen wird, die Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Europa zu verbessern.
Die endgültige Fassung der Richtlinie über angemessene Mindestlöhne wurde am 4. Oktober 2022 vom Rat angenommen.
Welche Verbesserungen sind aufgrund der Vorschriften der EU über Mindestlöhne zu erwarten?
In der EU bestehen große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug die tarifvertragliche Abdeckung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie auf die Höhe der Mindestlöhne. Dies ist unter anderem auf die überaus unterschiedlichen Arbeitsmarktmodelle und unterschiedlichen Lohnniveaus in den einzelnen Mitgliedstaaten zurückzuführen.
Mit der neuen Richtlinie über angemessene Mindestlöhne soll dazu beigetragen werden, angemessene Arbeits- und Lebensbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Europa zu schaffen.
Faire Arbeitsbedingungen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben das Recht auf eine gerechte Entlohnung, die ihnen einen angemessenen Lebensstandard ermöglicht. Dies wird in Grundsatz 6 der europäischen Säule sozialer Rechte in Kapitel II dargelegt, in dem faire Arbeitsbedingungen behandelt werden.
Die europäische Säule sozialer Rechte – ein Bekenntnis zu 20 Grundsätzen im Bereich Sozialpolitik – wurde von den Führungsspitzen der EU-Institutionen proklamiert.
Sozialer Dialog und Einbeziehung der Beschäftigten
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder ihre Vertretungen haben das Recht auf rechtzeitige Unterrichtung und Anhörung in für sie relevanten Fragen. So steht es in Grundsatz 8 der europäischen Säule sozialer Rechte, ebenfalls in Kapitel II.
Wie die neuen EU-Vorschriften zu einem besseren und wirksameren Mindestlohnschutz beitragen
Mit der Richtlinie wurden neue EU-Vorschriften in Bezug auf Folgendes eingeführt:
- die Verfahren zur Festlegung und Aktualisierung angemessener gesetzlicher Mindestlöhne
- die Förderung von Tarifverhandlungen zur Lohnfestsetzung
- den wirksamen Zugang der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach einzelstaatlichem Recht Anspruch auf einen Mindestlohn haben, zum Mindestlohnschutz
Angemessenheit gesetzlicher Mindestlöhne
Die Mitgliedstaaten mit gesetzlichen Mindestlöhnen werden aufgefordert, einen Rahmen für die Festlegung und Aktualisierung dieser Mindestlöhne nach klaren Kriterien zu schaffen.
Die Aktualisierung der gesetzlichen Mindestlöhne erfolgt mindestens alle zwei Jahre (oder höchstens alle vier Jahre in den Ländern, die einen automatischen Indexierungsmechanismus verwenden).
Ein von den Mitgliedstaaten zu erreichendes bestimmtes Mindestlohnniveau ist nach der Richtlinie jedoch nicht vorgeschrieben.
Förderung von Tarifverhandlungen zur Lohnfestsetzung
Die Stärkung der Tarifverhandlungen ist eine Möglichkeit, Erwerbstätigenarmut zu bekämpfen und die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Es hat sich gezeigt, dass der Anteil der Geringverdienenden in Ländern mit einer hohen Tarifbindung tendenziell niedriger ist. Zugleich liegen die Mindestlöhne dort in der Regel höher als in Ländern mit einer niedrigen tarifvertraglichen Abdeckung.
Ein Ziel der Richtlinie besteht darin, die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erhöhen, die Gegenstand einer tariflichen Lohnfestsetzung sind. Um dieses Ziel zu erreichen, sollten die Länder die Kapazitäten der Sozialpartner für Tarifverhandlungen stärken.
Mitgliedstaaten mit einer tarifvertraglichen Abdeckung von weniger als 80 % sollten einen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen erstellen. Der Aktionsplan sollte einen klaren Zeitplan und spezifische Maßnahmen zur schrittweisen Erhöhung der tarifvertraglichen Abdeckung enthalten.
Was sind Tarifverhandlungen?
Tarifverhandlungen sind der Prozess, durch den die Beschäftigten im Wege ihrer Vertretungen Verträge mit ihren Arbeitgebern oder Arbeitgeberorganisationen aushandeln, um ihre Beschäftigungsbedingungen festzulegen, wie zum Beispiel
- Löhne, Gehälter und zusätzliche Leistungen,
- Arbeitszeit und Urlaub,
- Maßnahmen im Bereich des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit am Arbeitsplatz.
Tatsächlicher Zugang zum Mindestlohnschutz
Nach der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten Maßnahmen zu ergreifen, um den wirksamen Zugang der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum gesetzlichen Mindestlohnschutz zu verbessern. Zu den diesbezüglichen Maßnahmen gehören
- Kontrollen durch Arbeitsaufsichtsbehörden,
- leicht zugängliche Informationen über den Mindestlohnschutz und
- die Entwicklung der Fähigkeit der Durchsetzungsbehörden, gegen Arbeitgeber, die die Vorschriften nicht einhalten, vorzugehen.
Erhebung von Daten und Berichterstattung
Die Mitgliedstaaten überwachen die Abdeckung und Angemessenheit der Mindestlöhne. Ferner werden sie aufgefordert, der Kommission alle zwei Jahre über Folgendes Bericht zu erstatten:
- die Quote der tarifvertraglichen Abdeckung,
- das Niveau der gesetzlichen Mindestlöhne,
- den Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für die dies gilt.
Für Mitgliedstaaten, in denen der Mindestlohnschutz ausschließlich tarifvertraglich geregelt ist, gilt die Berichterstattung für die in Tarifverträgen festgelegte niedrigste Gehaltsstufe und für Löhne von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, für die kein Tarifvertrag gilt. Die Kommission wird diese Daten analysieren und dem Rat und dem Europäischen Parlament Bericht erstatten.
Im Rat
Die Europäische Kommission hat den beiden gesetzgebenden Organen, d. h. dem Rat und dem Europäischen Parlament, im Oktober 2020 ihren Vorschlag für eine Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der EU vorgelegt.
Im Rat wurde das Dossier von der Gruppe „Sozialfragen“ geprüft, die sich mit allen legislativen Tätigkeiten in Bezug auf Beschäftigung und Soziales befasst.
Vorschlag für eine Richtlinie über angemessene Mindestlöhne
Während des deutschen Vorsitzes informierten der Vorsitz und die Kommission über den Vorschlag für eine Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union. Die Richtlinie wurde auf der Tagung des Rates „Beschäftigung und Soziales“ im Dezember 2020 kurz erörtert.
Fortschrittsbericht – Vorschlag für eine Richtlinie über angemessene Mindestlöhne
Der portugiesische Vorsitz hat die Ministerinnen und Minister über den Stand der Beratungen über die Richtlinie über angemessene Mindestlöhne unterrichtet. Den Ministerinnen und Ministern bot sich ferner die Gelegenheit zu einem Gedankenaustausch über Verbesserungen und wichtige Elemente des Vorschlags.
Im Mittelpunkt der Beratungen standen die folgenden Punkte:
- Einfügung des Wortes „Förderung“ und Ersetzung des Wortes „Festlegung“,
- Bedenken von Mitgliedstaaten, durch diese Richtlinie könnten Ansprüche für einzelne Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geschaffen werden,
- spezifische Vorschriften für Seefischer (unter dem Seearbeitsübereinkommen),
- Mindestlohnschutz durch Tarifverhandlungen im Vergleich zu Schutz durch einen gesetzlichen Mindestlohn.
In diesen Ausführungen wurde ein möglicher Weg für weitere Verhandlungen im Hinblick auf eine Einigung aufgezeigt.
Rat legt seinen Standpunkt fest (allgemeine Ausrichtung)
Die Arbeit des slowenischen Vorsitzes baute auf den von seinen Partnern des Dreiervorsitzes Deutschland und Portugal erzielten guten Fortschritten auf; diese sind dem Fortschrittsbericht des portugiesischen Vorsitzes zu entnehmen.
Der slowenische Vorsitz hat der Gruppe „Sozialfragen“ vier aufeinanderfolgende Kompromissvorschläge vorgelegt, die in sechs ganztägigen Gruppensitzungen und in zahlreichen bilateralen Beratungen auf allen Ebenen erörtert wurden.
Im Mittelpunkt der Beratungen standen die folgenden Punkte:
- Wahrung der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Festlegung von Mindestlöhnen,
- Bedenken der Delegationen hinsichtlich unterschiedlicher nationaler Arbeitsmarktmodelle und Systeme für die Lohnfestsetzung,
- unterschiedliche Ansätze zum Erreichen des Ziels der Angemessenheit,
- Betonung der Förderung von Angemessenheit und von Tarifverhandlungen,
- Verfolgen nicht nur des Ziels der Fairness des Mindestlohns, sondern auch der Ethik des Mindestlohns,
- vorzugsweise von den Mitgliedstaaten selbst frei gewählte Richtwerte für die Bewertung der Angemessenheit gesetzlicher Mindestlöhne,
- Möglichkeit einer Verpflichtung zur Berichterstattung nicht jährlich, sondern alle zwei Jahre,
- Unterrichtung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Im Mittelpunkt der Arbeit stand das Streben nach Kompromisslösungen, die Bedenken Rechnung tragen, sodass ein ausgewogener und in angemessener Weise gestraffter Text entstanden ist, der die Unterstützung einer breiten Mehrheit der Mitgliedstaaten findet.
Auf der Tagung des AStV vom 24. November 2021 unterstützte eine breite Mehrheit der Delegationen die Arbeit des Vorsitzes.
Der Rat „Beschäftigung und Sozialpolitik“ erzielte auf seiner Tagung vom Dezember eine allgemeine Ausrichtung zu einem EU-Rechtsakt über angemessene Mindestlöhne in der EU. Die Ministerinnen und Minister betonten, dass der Text zwar ein empfindliches Gleichgewicht zwischen den Positionen der Mitgliedstaaten darstelle, dabei jedoch dem Schwerpunkt dieser Positionen Rechnung getragen sei.
Rat und Europäisches Parlament erzielen vorläufige Einigung über neuen EU-Rechtsakt
Der Rat hat im Juni 2022 eine vorläufige Einigung über die Richtlinie über Mindestlöhne erzielt, mit der ein Verfahrensrahmen zur Förderung angemessener Mindestlöhne in der gesamten EU eingeführt wird, der insbesondere Folgendes zum Ziel hat:
- Förderung von Tarifverhandlungen zur Lohnfestsetzung,
- Förderung von gesetzlichen Mindestlöhnen auf einem angemessenen Niveau,
- Verbesserung des wirksamen Zugangs zum Mindestlohnschutz für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Die erzielte Einigung wurde vom AStV bestätigt, woraufhin eine förmliche Abstimmung sowohl im Rat als auch im Europäischen Parlament erfolgte.
Rat nimmt endgültige Fassung der Richtlinie an
Der Rat hat die Richtlinie über angemessene Mindestlöhne am 4. Oktober 2022 angenommen.
Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Die soziale Dimension der EU
Die Richtlinie über angemessene Mindestlöhne bildet einen Teil des Engagements der EU für eine Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Menschen in Europa.
Die EU-Führungsspitzen haben im Mai 2021 vereinbart, die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene weiter zu intensivieren.
Als Teil ihres Engagements für ein stärkeres soziales Europa arbeitet die EU auch an Rechtsvorschriften für die Plattformarbeit und für eine ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern in Leitungsorganen von Unternehmen.
Förderung eines stärkeren sozialen Europas (Infografik)
Letzte Überprüfung: 4. Februar 2025