Verbraucherschutz
Rechte beim Einkaufen
Durch die EU-Vorschriften haben Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf von Waren und Dienstleistungen überall in der EU Anspruch auf Folgendes:
- klare, korrekte und verständliche Informationen,
- Angaben zum Gesamtpreis, einschließlich aller Steuern und zusätzlichen Kosten.
Händler in der EU dürfen für die Verwendung von Kredit- oder Debitkarten keine zusätzlichen Gebühren erheben.
Garantie und Widerrufsrecht
Für alle Waren muss ein gesetzlicher Garantiezeitraum von mindestens zwei Jahren bestehen. Stellt sich heraus, dass die gekauften Waren fehlerhaft sind oder nicht der Werbung entsprechen, so ist der Händler zur Nachbesserung, Ersatzlieferung, Preisminderung oder vollständigen Rückerstattung verpflichtet.
Beim Kauf einer Ware oder Dienstleistung im Internet oder außerhalb eines Geschäfts haben Käufer das Recht, die Bestellung innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung zu stornieren und zurückzugeben. Es gelten einige Ausnahmen (z. B. personalisierte Produkte, Hotelbuchungen).
Unsichere und illegale Produkte
Produktsicherheit
Im April 2023 nahm der Rat die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit an, die darauf abzielt,
- zu gewährleisten, dass nur sichere Produkte auf den europäischen Markt gelangen,
- es den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu erleichtern, unsichere Produkte zu reparieren, zurückzugeben oder zu ersetzen,
- die Marktüberwachung zu straffen und dafür zu sorgen, dass Online-Marktplätze gefährliche Produkte von ihren Plattformen entfernen.
Sicherheit von Spielzeug
Die EU arbeitet an einer Aktualisierung der Vorschriften zur Erhöhung der Sicherheit von Spielzeug.
Im Juli 2023 schlug die Kommission vor,
- den Schutz vor schädlichen Chemikalien zu verstärken, insbesondere durch Ausweitung des Verbots von Chemikalien, die als krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend eingestuft sind („CMR-Stoffe“), auf andere gefährliche Chemikalien wie etwa endokrine Disruptoren,
- einen digitalen Produktpass einzuführen, der Informationen über die Sicherheit des Spielzeugs enthält, um die Zahl der in der EU verkauften unsicheren Spielzeuge, insbesondere im Internet, zu verringern.
Elektronischer Handel
Im Jahr 2022 hat die EU neue Rechtsvorschriften zur Bekämpfung illegaler und nachgeahmter Waren im digitalen Raum verabschiedet.
Das Gesetz über digitale Dienste soll Online-Nutzer vor illegalen Waren, Inhalten und Dienstleistungen schützen, indem eine Reihe von Verantwortlichkeiten und eine klare Rechenschaftspflicht für in der EU tätige Online-Unternehmen festgelegt werden – unabhängig davon, wo sie ihren Sitz haben.
Der Grundsatz ist einfach: Was außerhalb des Internets verboten ist, sollte es auch im Internet sein.
Grüner Wandel
Stärkung der Position der Verbraucherinnen und Verbraucher
Die EU möchte Unternehmen daran hindern, irreführende Angaben über die Umweltvorteile ihrer Produkte und Dienstleistungen zu machen.
Der Rat hat am 20. Februar 2024 eine Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel angenommen.
Dank der neuen Maßnahmen werden die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU
- Zugang zu verlässlichen Informationen haben, um die richtigen grünen Entscheidungen zu treffen,
- besser vor unlauteren Umweltaussagen geschützt sein und
- vor dem Kauf besser über die Reparierbarkeit von Produkten informiert werden.
Recht auf Reparatur
Die EU möchte dafür sorgen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Waren reparieren lassen können, anstatt sie zu ersetzen, wenn ein Produkt beschädigt oder fehlerhaft ist.
Am 30. Mai 2024 hat der Rat die Richtlinie über das Recht auf Reparatur angenommen.
Die Richtlinie enthält neue Rechte und Instrumente für Verbraucherinnen und Verbraucher:
- das Recht für Verbraucherinnen und Verbraucher, von Herstellern die Reparatur von Produkten zu verlangen, die nach EU-Recht technisch reparierbar sind (zum Beispiel Waschmaschinen, Staubsauger oder Mobiltelefone),
- die Erstellung eines kostenlosen Europäischen Formulars für Reparaturinformationen,
- die Einrichtung einer Online-Reparaturplattform für den Kontakt zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern und Reparaturbetrieben sowie
- die Verlängerung des Haftungszeitraums des Verkäufers nach der Reparatur eines Produkts um 12 Monate.
Telekommunikationsrechte
Smartphone-Nutzung in einem anderen EU-Land
Die EU-Vorschriften über das Roaming und die Portabilität von Inhalten ermöglichen es den Europäerinnen und Europäern auch außerhalb ihres Heimatlands,
- Anrufe zu tätigen, SMS zu versenden und ohne Aufschläge im Internet zu surfen,
- auf ihre kostenpflichtigen Online-Inhaltedienste zuzugreifen (z. B. Online-TV, E-Books, Spiele, Musik).
Im April 2022 hat die EU die Verlängerung der Regelung für das Roaming zu Inlandspreisen bis 2032 gebilligt.
Intra-EU-Kommunikation
Die EU-Vorschriften für die Telekommunikation stellen sicher, dass die Höchstentgelte (zuzüglich MwSt.) für Anrufe und SMS vom Heimatland in ein anderes EU-Land gedeckelt werden.
Datenschutz
Die Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) gewährt Einzelpersonen verschiedene Rechte (z. B. Zugang zu Daten, Recht auf Löschung), wodurch sie die Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten haben.
Finanzprodukte
In den EU-Vorschriften werden Grundrechte im Zusammenhang mit der Nutzung von Finanzprodukten und -dienstleistungen definiert, wie z. B.
- die Eröffnung eines Bankkontos,
- Geldüberweisungen,
- das Tätigen von Investitionen,
- die Aufnahme von Hypothekarkrediten oder Verbraucherkrediten,
- die Aufstellung von Altersvorsorgeplänen.
Reiserechte
Passagierrechte
Die EU-Vorschriften gewährleisten den Schutz von Fahrgästen, die in der EU im Luft-, Schienen-, Schiffs- oder Busverkehr reisen, in folgenden Fällen:
- Ausfall oder Annullierung,
- verspätete Abfahrt oder verspäteter Abflug,
- verspätete Ankunft,
- verloren gegangenes oder beschädigtes Gepäck,
- Verletzung während der Reise.
Je nach den Umständen kann der Erbringer der Verkehrsdienste eine vollständige oder teilweise Erstattung, eine Weiterreise mit geänderter Streckenführung, eine Umbuchung, Verpflegung, Unterkunft oder eine Entschädigung anbieten.
Konsularischer Schutz
EU-Bürgerinnen und -Bürger haben das Recht, sich an die Botschaft oder das Konsulat eines anderen Mitgliedstaats zu wenden, wenn sie außerhalb der EU Hilfe brauchen, etwa bei
- einer Festnahme oder Inhaftierung,
- schweren Unfällen,
- einer schweren Krankheit oder einem Todesfall,
- Naturkatastrophen oder politischen Unruhen,
- dem Verlust von Reisepässen oder ‑dokumenten.
Nähere Informationen:
Streitbeilegung für Verbraucher
Bei Problemen beim Kauf einer Ware oder Dienstleistung in einem anderen EU-Land können die Verbraucherinnen und Verbraucher versuchen, die Streitigkeiten auf folgende Weise beizulegen:
- mittels informeller Regelung: unmittelbar mit dem Händler oder über einen Verbraucherverband
- mittels alternativer Streitbeilegungsmechanismen: z. B. über Mediatoren, Ombudspersonen, Beschwerdekammern oder die EU-Website zur Online-Streitbeilegung
- auf dem Rechtsweg: etwa über das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen und den Europäischen Zahlungsbefehl oder über gerichtliche Klagen
- Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten
- Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (EVZ-Netz)
Der Rat hat am 25. September 2024 seinen Standpunkt zu Maßnahmen zur Erleichterung der Streitbeilegung festgelegt.
Bei der alternativen Streitbeilegung handelt es sich um Verfahren, durch die es Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglicht wird, Streitigkeiten mit Unternehmen beizulegen, bevor sie vor Gericht gehen.
Durch das Maßnahmenpaket zur Anpassung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung an die Herausforderungen der digitalen Welt sollen
- neue unlautere Praktiken (z. B. irreführende Werbung oder ungerechtfertigtes Geoblocking) abgedeckt werden,
- diese Verfahren einfacher und schneller nutzbar und für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für Unternehmen attraktiver gemacht werden.
Der Ratsvorsitz wird mit dem Europäischen Parlament über den endgültigen Text verhandeln.
Am 19. November 2024 hat der Rat eine Verordnung zur Schließung der Europäischen Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) angenommen, da das Leistungsniveau der Plattform die für ihren Betrieb erforderlichen öffentlichen und privaten Ausgaben nicht rechtfertigt.
- Verbraucherrechte: Rat legt Standpunkt zu Maßnahmen zur Erleichterung der Streitbeilegung fest (Pressemitteilung, 25. September 2024)
- Rat fordert Schließung der OS-Plattform und ihre Ersetzung durch ein besseres Tool (Pressemitteilung, 19. November 2024)
- Online-Streitbeilegung (Europäische Kommission)
Im Jahr 2020 unterzeichnete die EU eine Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher in der EU. Damit erhalten Verbraucherinnen und Verbrauchern in der EU das Recht, kollektiv einen wirksamen Rechtsschutz zu beantragen, wenn Händler sie durch Verstöße gegen EU-Rechtsvorschriften schädigen.
Neue Verbraucheragenda
Im November 2020 hat die Europäische Kommission eine neue Verbraucheragenda vorgeschlagen, die eine ganzheitliche Vision für die EU-Verbraucherpolitik für die Jahre 2020 bis 2025 enthält. Im Vordergrund der Agenda stehen fünf Schwerpunktbereiche:
- grüner Wandel
- digitaler Wandel
- wirksame Durchsetzung der Verbraucherrechte
- besondere Bedürfnisse bestimmter Verbrauchergruppen
- internationale Zusammenarbeit
Im Februar 2021 nahm der Rat Schlussfolgerungen zu der Agenda an, in denen
- politische Leitlinien vorgegeben werden sollten,
- hervorgehoben wurde, dass Verbraucheranliegen in die Gestaltung und Umsetzung von EU-Strategien einbezogen werden müssen, die für den grünen und den digitalen Wandel von Bedeutung sind,
- auf die Bedeutung des Verbrauchervertrauens für die Förderung der wirtschaftlichen Erholung nach der COVID‑19-Krise hingewiesen wurde.
Der Rat begrüßte ferner die Absicht der Kommission, sich unter anderem mit folgenden Themen zu befassen:
- Recht auf Reparatur
- Online- und Offline-Verbraucherschutz
- Produktsicherheit
- Vermeidung von Überschuldung