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Der Rat hat eine Einigung über zwei zentrale Dossiers im Bereich Asyl und Migration erzielt – die Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement und die Asylverfahrensverordnung. Die beiden Rechtsakte sind die Eckpfeiler einer neuen europäischen Migrations- und Asylpolitik, die sich langfristig durch Gerechtigkeit, Wirksamkeit und Zukunftsfähigkeit auszeichnet.
Migration ist eine gemeinsame europäische Herausforderung und Verantwortung. Die heutige Einigung ist ein großer Schritt auf dem Weg zu einer gerechten und zukunftsfähigen europäischen Migrations- und Asylpolitik.
Maria Malmer Stenergard, schwedische Ministerin für Migration
Mit der Asylverfahrensverordnung wird in der gesamten EU ein gemeinsames Verfahren eingeführt, das die Mitgliedstaaten einhalten müssen, wenn Personen um internationalen Schutz nachsuchen. Ferner wird in der Verordnung ein Grenzverfahren festgelegt, mit dem an den Außengrenzen der EU rasch festgestellt werden kann, ob Anträge unbegründet oder unzulässig sind.
Die Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement soll die geltende Dublin-Verordnung ersetzen. Zweck der Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement ist es, den Mitgliedstaat zu bestimmen, der für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. Außerdem wird ein neuer Mechanismus für Migrationsmanagement und Solidarität eingeführt, der eine gleichmäßigere Verteilung der Migranten innerhalb der EU gewährleisten soll.
Der EU-Rechtsrahmen im Bereich Asyl und Migration und die externe Dimension der Migrationspolitik gehören unweigerlich zusammen. Der Rat nahm Kenntnis von den Informationen der Kommission und des Vorsitzes zum Sachstand bei der externen Dimension der Migrationspolitik, darunter Fragen wie die globalen Migrationsbewegungen und die Zusammenarbeit der EU mit externen Partnern zur besseren Bewältigung des Migrationsdrucks. Besondere Aufmerksamkeit galt dem Aktionsplan für die westliche Mittelmeerroute bzw. die Atlantikroute und der Lage in Tunesien, Ägypten und Irak.
Schengen-Raum
Gestützt auf die Erläuterungen der Kommission zu ihrem Schengen-Statusbericht 2023 führte der Schengen-Rat einen Gedankenaustausch über die allgemeine Lage des Schengen-Raums. Die Ministerinnen und Minister verständigten sich auf die Bereiche, mit denen sich der Schengen-Rat im nächsten Schengen-Ratszyklus 2023-2024 besonders ausführlich befassen sollte:
Aufhebung der Kontrollen an den Grenzen zu Bulgarien und Rumänien
wirksamere Gestaltung der Rückkehrsysteme
Förderung der Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Drogenhandels
intensivere Arbeiten im Bereich Migration und Grenzmanagement
Der Schengen-Rat hat ferner über die Überwachung der Regelungen für visumfreies Reisen beraten. Die Ministerrunde rief dazu auf, die EU-Visumpolitik strategischer zu nutzen. Sie begrüßte generell, dass die Kommission plant, in der zweiten Jahreshälfte 2023 einen Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen, um den Mechanismus zur vorübergehenden Aussetzung der Befreiung von der Visumpflicht effizienter zu gestalten. Dies dürfte der EU zu einem wirksameren Instrument verhelfen, um gegen den Missbrauch der Regelungen für visumfreies Reisen vorzugehen und die irreguläre Migration in die EU stark zu verringern, die insbesondere durch eine mangelnde Angleichung der Visumpolitik von Nachbarländern, für die keine Visumpflicht besteht, ausgelöst wird.
Die EU-Agentur eu-LISA, die für das Betriebsmanagement von IT-Systemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zuständig ist, unterrichtete die Ministerrunde über den aktuellen Stand bei der Interoperabilität der EU-Informationssysteme. Diese werden von den Mitgliedstaaten zur Bekämpfung der Kriminalität, für Grenzkontrollen und zur Steuerung der Migrationsströme genutzt. Die Agentur informierte unter anderem über den Stand der Umsetzung dieser Systeme. Ein überarbeiteter Zeitplan für ihre technische Betriebsbereitschaft soll dem JI-Rat im Oktober vorgelegt werden.
Während des dem Schengen-Raum vorbehaltenen Tagungsteils informierte zudem Rumänien über ein Ministerforum für Schengen-Länder, das am 9. Mai 2023 stattgefunden hatte. Rumänien und Bulgarien unterrichteten die Delegationen über Pilotprojekte im Bereich Asyl, Rückkehr und Grenzmanagement. Abschließend informierte der Vorsitz über die aktuellen Gesetzgebungsvorschläge für den Schengen-Raum.
Innere Sicherheit/Strafverfolgung
Der Vorsitz und die Kommission unterrichteten die Ministerinnen und Minister über den Stand der Einrichtung einer hochrangigen Expertengruppe für den Zugang zu Daten für eine wirksame Strafverfolgung. Aufgabe der Gruppe ist es, eine Vision zu entwickeln, wie die derzeitigen und erwarteten Herausforderungen für die Strafverfolgung vor dem Hintergrund der technischen Entwicklungen – beispielsweise der Nutzung der elektronischen Kommunikation mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und von künstlicher Intelligenz – bewältigt werden können, und Empfehlungen für die Gestaltung der Politik und Gesetzgebung der EU auszusprechen.
Digitale Dienste werden zunehmend von Kriminellen missbraucht, um Straftaten zu begehen. Wir müssen dafür sorgen, dass die Strafverfolgungsbehörden über die Mittel verfügen, die sie zur Bekämpfung der Kriminalität benötigen; dabei ist der Zugang zu Daten von zentraler Bedeutung. Ich bin davon überzeugt, dass die hochrangige Expertengruppe einen wesentlichen Beitrag zu einer wirksameren Strafverfolgung leisten wird.
Gunnar Strömmer, schwedischer Justizminister
Von großflächigen Überschwemmungen hin zu Waldbränden und der COVID-19-Pandemie – Europa ist mit einer wachsenden Zahl komplexer und lang andauernder Krisen konfrontiert. Aufgrund des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine besteht auch eine erhöhte Gefahr chemischer, biologischer, radiologischer oder nuklearer (CBRN) Vorfälle. Vor diesem Hintergrund billigten die Ministerinnen und Minister Schlussfolgerungen zur Stärkung der gesamtgesellschaftlichen Resilienz im Rahmen des Katastrophenschutzes, einschließlich der CBRN-Abwehrbereitschaft. Der Rat ist sich darin einig, dass dem Katastrophenschutz eine wichtige Rolle dabei zukommt, die Resilienz der EU zu stärken und die Gefahr von CBRN-Vorfällen zu verringern.
Während des Mittagessens fand eine Aussprache über die Bekämpfung von Terrorismus und gewaltorientiertem Extremismus statt. Die Auswirkungen der Aggression Russlands gegen die Ukraine auf die innere Sicherheit der EU und der vorübergehende Schutz für Kriegsflüchtlinge standen ebenfalls auf der Tagesordnung.
Der Vorsitz informierte ferner über den Stand der Beratungen über andere Gesetzgebungsvorschläge, darunter die Gesetzgebungsvorschläge in den Bereichen Asyl, Migration, Grenzmanagement und Visa, aber auch Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern.
Diese Publikation ist derzeit nur in folgender/folgenden Sprache(n) verfügbar:
Unter Sonstiges stellte Slowenien die Schlussfolgerungen der Ministertagung im Rahmen des Brdo-Prozesses vor, die am 3. und 4. April 2023 in Portorož (Slowenien) stattfand. Die Ministertagung war der Erörterung aktueller Herausforderungen im Bereich innere Sicherheit und Migration vorbehalten, wobei der Schwerpunkt auf einer engeren Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Schleusung von Migranten lag. Der Vorsitz informierte über die Tagung der Justiz- und Innenminister der EU und der Vereinigten Staaten, die am 20./21 Juni 2023 in Stockholm stattfand. Außerdem stellte die spanische Delegation das Arbeitsprogramm des kommenden spanischen Ratsvorsitzes vor.
Abkommen über die Zusammenarbeit im Wettbewerbsbereich
Der Rat nahm ohne Aussprache einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch in Wettbewerbssachen an.
Das Abkommen wird das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ergänzen, das am 1. Mai 2021 in Kraft getreten ist; es regelt die künftige Zusammenarbeit mit den Wettbewerbsbehörden des Vereinigten Königreichs in Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts.
Der Rat hat fünf allgemeine Ausrichtungen – d. h. Standpunkte zu Gesetzesentwürfen, die Voraussetzung für die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament sind – angenommen. Bei diesen Gesetzesentwürfen geht es darum, die Bekämpfung der organisierten Kriminalität zu verbessern, die öffentliche Debatte zu schützen, Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen und Verstöße gegen Sanktionen unter Strafe zu stellen.
Die Bekämpfung der organisierten Kriminalität hat für den schwedischen Vorsitz oberste Priorität. Die wichtigen Entscheidungen, die wir heute getroffen haben, werden die Fähigkeiten der Strafverfolgungsbehörden zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität verbessern; zugleich werden grundlegende Menschenrechte gewahrt. Dadurch wird die Freiheit und Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger in den EU-Mitgliedstaaten gestärkt.
Gunnar Strömmer, schwedischer Justizminister
Die EU verschärft die Vorschriften über die Abschöpfung und Einziehung von Tatwerkzeugen und Erträgen aus Straftaten. Die Mitgliedstaaten wären – neben anderen Aktualisierungen – dazu verpflichtet, die Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft unter bestimmten Bedingungen zu ermöglichen. Der Rat einigte sich auf eine allgemeine Ausrichtung zu diesem Gesetzesentwurf.
Der Rat gelangte zu einer allgemeinen Ausrichtung zum vorgeschlagenen Gesetz zum Schutz vor strategischen Klagen gegen öffentliche Beteiligung (SLAPP). Ziel ist es, unbegründete oder missbräuchliche Gerichtsverfahren gegen Journalistinnen und Journalisten sowie Menschenrechtsverteidigerinnen und ‑verteidiger zu verhindern und Regeln zum Schutz vor solchen Verfahren festzulegen. Dank des vorgeschlagenen EU-Rechtsakts werden Personen, die mit SLAPP-Klagen konfrontiert sind, eine Reihe von Verfahrensgarantien und Schutzmaßnahmen nutzen können.
Der Rat legte seinen Standpunkt zur Überarbeitung der Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels fest. Zwangsheirat und illegale Adoption werden unter anderem ausdrücklich als Arten der Ausbeutung, die unter diese Richtlinie fallen, ausgewiesen werden. Ferner müssen die EU-Länder sicherstellen, dass Personen, die wissentlich Dienstleistungen von Opfern von Menschenhandel in Anspruch nehmen, Sanktionen ausgesetzt werden können.
Gewalt gegen Frauen
Der Rat erzielte eine Einigung über den Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Unter anderem beabsichtigt er, einige Praktiken in der gesamten EU unter Strafe zu stellen, wie die weibliche Genitalverstümmelung, Cyberstalking oder Cybermobbing. Der Vorschlag befasst sich auch mit der Meldung von Gewalt gegen Frauen sowie mit Maßnahmen zur Unterstützung und zur Hilfe für Opfer, einschließlich Entschädigung und Datenerhebung.
In der EU hat jede dritte Frau körperliche oder sexuelle Gewalt erfahren, die meist von Intimpartnern verübt wird (Daten aus dem Jahr 2014). Allein im Jahr 2020 hat schätzungsweise die Hälfte der jungen Frauen geschlechtsspezifische Cybergewalt erlebt. Dieser Vorschlag stellt daher einen beachtlichen Fortschritt für die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt dar.
Der Rat arbeitet an einer neuen Rechtsvorschrift, mit der sichergestellt werden soll, dass Verstöße gegen restriktive Maßnahmen unter Strafe gestellt werden. Mit ihr würden Mindeststrafen für die Umgehung von und Verstöße gegen EU-Sanktionen festgelegt. Der Rat hat eine allgemeine Ausrichtung zu diesem Gesetzesentwurf erzielt.
Neben diesen fünf allgemeinen Ausrichtungen unterrichtete der Vorsitz die Ministerinnen und Minister auch über weitere anhängige Gesetzgebungsvorschläge im Justizbereich, darunter die laufenden Beratungen mit dem Parlament über den Umweltschutz und die Digitalisierung der Justiz sowie über einen Vorschlag zur Übertragung von Strafverfahren (von einem Mitgliedstaat in einen anderen).
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Andere Punkte auf der Tagesordnung der Ministerinnen und Minister für Justiz
Ferner führten die Ministerinnen und Minister einen Gedankenaustausch über die Frage der Ermittlung und Verfolgung von Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der EU im Zusammenhang mit der Aggression Russlands gegen die Ukraine. Die Ministerinnen und Minister teilten Informationen über die Maßnahmen ihrer nationalen Behörden in dieser Hinsicht und erörterten mögliche bewährte Verfahren und die größten Herausforderungen. Die Beratungen zeigten, dass diese Ermittlungen und Strafverfolgungen schwierig sind, aber auch, dass allen Mitgliedstaaten viele Herausforderungen gemeinsam sind. Viele Mitgliedstaaten bestätigten den Mehrwert, den die Fortsetzung des Austausches von Informationen und bewährten Verfahren sowie die fortgesetzte Unterstützung der nationalen Behörden durch Eurojust und Europol bringt. In seinen Schlussfolgerungen vom 23. März 2023 hat der Europäische Rat den Rat und die Kommission ersucht, alle erforderlichen Durchsetzungsinstrumente zu stärken und gemeinsam mit den Mitgliedstaaten einen vollständig koordinierten Ansatz hierfür zu entwickeln.
Der Gedankenaustausch über die justiziellen Aspekte der Bekämpfung der organisierten Kriminalität sowie das Gleichgewicht, das zwischen der Notwendigkeit wirksamer Ermittlungen einerseits und dem Schutz der Grundrechte andererseits gefunden werden muss, waren Themen der Aussprache während des Mittagessens.
Die Ministerinnen und Minister wurden über den Sachstand in Bezug auf die jüngsten Entwicklungen der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) unterrichtet, die im Juni 2021 ihre Arbeit aufnahm. 2022 leitete die EUStA 865 Untersuchungen ein, die zu derzeit laufenden 1117 Untersuchungen mit geschätzten Schäden in Höhe von 14,1 Mrd. € führten.
Ferner informierte der Vorsitz über die Fortschritte, die beim Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention erzielt wurden, und erläuterte, was noch getan werden muss, um dieses Ziel zu erreichen.
Der Vorsitz legte Schlussfolgerungen zur Sicherheit von LGBTI-Personen in der Europäischen Union vor.
Sonstiges
Der Vorsitz informierte die Ministerinnen und Minister über die Tagung der Justiz- und Innenminister der EU und der Vereinigten Staaten, die am 20./21 Juni 2023 in Stockholm stattfand. Lettland unterrichtete die Delegationen über die Konferenz der Justizministerinnen und -minister des Europarats, die am 11. September 2023 in Riga stattfinden wird.
Hinsichtlich der Übermittlung personenbezogener Daten an Drittstaaten unterrichtete die Kommission über die Überprüfung des Angemessenheitsbeschlusses für Japan und die laufenden Arbeiten zum Datenschutzrahmen EU-USA sowie über das Justizbarometer 2023.
Die slowenische Ministerin unterrichtete die Delegationen über die Verhandlungen und die Annahme eines Übereinkommens über internationale Zusammenarbeit bei der Ermittlung und Verfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und anderen internationalen Verbrechen.
Schließlich stellte der künftige spanische Vorsitz sein Arbeitsprogramm vor.
Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.